2
Bektnurtmachmtg.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung O b e r ö r g c r n.
Infolge Ablebens des in der ersten Versammlung der beteiligten Grundeigentümer gewählten Schiedsrichters ist die Neuwahl^ ein es Schiedsrichters vorzunehmen.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, labe ich .sämtliche beteiligte Grundeigentümer zur Neuwahl eines Schiedsrichters auf:
Mittwoch den 21. September 1910, vor in. 10 U h r, im Gastwirt Düringerschen Saale zu Ober-Hörgern ein.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grund- cigentümer eine Stimme. Tie Wahl erfordert zu ihrer Gültigkeit eme Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und ist unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich.
Wird, was zulässig ist, der Stellvertreter des Schiedsrichters Um schiedsrichter gewählt, so findet alsbald auch die Wahl eines Stellvertreters statt.
Kommt eine gültige Wahl nicht zustande, so hat die Landes- kommission den Schiedsrichter zu ernennen.
Friedberg, den 3. September 1910.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
_________Kirnberger, Großh. Kreisamtmann.
Gießen, den 7. September 1910.
e t r.: Obstversteigerung an den Kreisstraßcn.
Das Großheyogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Verschiedentlich ist in früheren Jahren der Ernte- und Ver- stelgcrungstermin des Obstes zu früh gewählt worden. Wir empfehlen >zhnen, eine Obstversteigerung, abgesehen des Frühobstes, mcht vor dem 25. September eintreten zu lassen.
I. V.: Dr. Merck.
«v, Gießen, den 6. September 1910.
V e t r.' Die Schulräume.
Die Großh. Kreislchulltommillton Gieß
an die Groszh. Bürgermeistereien des Kreises.
Die Erledigung der Verfügung vom 1. April 1910 — ^rbisblatt Nr. 27 — bringen wir in Erinnerung mit Frist von 8 Tagen.
I. V.: Dr. Merck.
Gießen, der: 6. September 1910.
B e t r. : Den Rundgang der Feldgeschworenen.
Das OroßherMliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mir empfehlen Ihnen, die Feldgeschworenen Ihrer Gemarkungen zur Vornahme des vorgeschriebenenRund- ganges im Laufe dieses oder des nächsten Monats zu veranlassen. Hierbei sind die Feldgeschworenen auf die folgenden Punkte hinzuweisen:
, 1 Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß diese jähr- Ixaj-en Rnndgänge vielfach nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt werden. Es werden oft lediglich die fehlenden und die aus- und umliegenden Steine vermerkt, während auch, die schief- stehenden, die verdeckten, die schadhaften und die unvorschriftsmäßigen Steine aufzunehmen sind. Es ist desl-alb größere Aufmerksamkeit bei diesen Rundgängen aufzn- wenden, als dies bisher vielfach der Fall war. Die Parzellew- brouillons beziehungsweise die Flurgrenzhandrisse haben dabei -ald Unterlage zu dienen.
2. Bestehender ausdrücklicher Bestimmung (§§ 12, 13 und 19 der Instruktion voni 23. Februar 1833) zuwider ist es vorgekommen, daß von den Feldgeschworenen Steine auf trigonometrisch bestimm- ten Puntten ohne Zuziehung des Kreisvermessungsamtes ueugcsetzt oder bei Schiefstehen gerade gerichtet wurden. Insbesondere halten N?) die Feldgeschiiwrenen vielfach zum Geraderichten in solchen fallen befugt. Solche Verrichtungen der Feldgeschworenen sind durchaus unzuverlässig und können unter keinen Umständen ge- duldet werden, da hierdurch die Uebereinstimmung der Kataster- und Grundbücher mit der Wirklichkeit gefährdet wird, und diese wertvollen Urkunden nach und nach wertlos werden.
3. Die T a g c b u ch a u s z ü g c der Feldgeschworenen enthalten mancherlei Aufzeichnungen über Tienstgeschäste, die sich nicht auf den Rundgang beziehen. Bei der großen Menge der in Betracht kommenden Gemarkungen ist hierdurch die Zusammenstellung der Vorgefundenen Mängel erheblich erschwert. Wir bestimmen des- yalv hiermit, daß die Feldgeschworenen nach erfolgten! Rundgang ein Verzeichnis der vorgefundenen Mängel aufzustellen haben, ^weiterhin uns vorzulegen ist. In diesen! Verzeichnis sind zunächst die Dreieckpunkte, sodann die Nummern der beanstandeten GenwrkungsgrenzPunkte unter Angabe der Nachbargemarkung, sodann flurweise geordnet die Flurgrenzpunkte und schließlich die
Gewanngrenzpunkte auszuführen. Tie Anstände sind kurz anzugeben („geneigt, verdeekt, schadhaft, ausliegend, abgebrochen, fehlend").
4. Wo Feldbereinigung, Parzellenvermessung oder eine alt» gemeine Wiederherstellung der trigonometrisch bestimmten Punkte im Gange ist, kann der Rundgang hinsichtlich der in Betracht kommenden Gemarkungsteile unterbleiben. Unterbleibt hiernach der Rundgang gänzlich, so ist gleichwohl Bericht zu erstatten.
5. Weiter sehen wir uns veranlaßt, zu bestimmen, daß in der Folge, abgesehen von kleineren Gemarkungen, wo der Rundgang weniger als drei Tage in Anspruch nimmt, nur die Gema r k u ng s g r e n z en alljährlich zu begehen sind, während die inneren Grenzen (Flur- und Gewanngrenzen) je nach der für ihre Rcvidierung erforderlichen Zeit in jedem Jahre nur je zur Hälfte oder zum dritten Teil zu begehen find. Wegen de. hierdurch erforderlichen Einteilung der Gemarkung wird die gelegentliche Mitwirkung des zuständigen Meisvermessungsamtes erfolgen. Soweit dies für dieses Jahr nicht mehr möglich ist, bleibt jene Einteilung dem Ermessen der Fel dg eschworenen uber la ssen.
6. Die Gebühren der Feldgeschrvorenen bedürfen unserer Genehmigung nicht. Gebühren Verzeichnisse sind deshalb nicht vorzulegen. Ihren Berichten sehen wir bis zum 10. November ds. Js. entgegen.
I. P.: Langer m a n n.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Frankfurter Straße zwischen Klinikstraße und der Straße nach der Veterinäp- anstalt von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerksund Radsahrvcrkehr gesperrt.
.Gießen, den 8. September 1910.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Gebhardt. wöchentl. Uederficht öerSoöesfälle Lö.Staöt Sieben.
36. Woche. Vom 28. August bis 3. Septeniber 1910.
Einwohnerzahl: angenommen zu 31,800 linkt. 1600 Manu Militär) Sterblichkeitsziffer: 13,08 7oa, nach Abzug von 3 Ortsfremden: 8,17 u/oc«
n . Kinder
Es starben an: Zusammen: Erwachsene: un vom
Lebensjahr:
1
2.-15. Jahr.
1
Gehirnhaut-
tuberfulofe 1 —
Darmkatarrh 1 —
Lungenentzündting 1 (1) ] (1)
Nieren- und Blasen-
—
kraltkheiten 3 (1) Z (1)
_
__
Altersschwäche 2 (1) 2 (1)
—
—
Srtmma 8 (3) 6 (3)
1
1
A n m.: Tie m Kiaiumern gese^rcu
stssern geben
an. wie viel
der Todesfälle in der bctrenciiö ii Kiaukh: Gießen aebrnrbte Kranke kommen.
'it aus von auswärts nach
Märkte.
fc. Wiesbaden, 8. Sept. Heu- und Strohmarkt. Angesahren waren 21 Wagen Heu und Stroh. Man notierte: Heu 5.60—7.60 Mk., Stroh (Nichtstroh) 4.40—5.00 Mk. — F r u ch t m a r k t. Hafer 14—16.60 Mk. Alles für 100 Kilo.
gewicht
Mk.
5o.00-56.59
68.00-70.00
70-75
60—65
55-59
50—52
37—38
31-32
78—80
73-74
70.00-73.00
73.00-74.00
70.00—72.00
Preis pro 100Pw. Lebend- Schlacht-
Mk.
100—105 100-108 91-97 84-86
55.50-57.00
55.50 — 57.50
54.50—57.00
Vollfleifchige Schweine über 2 Zentner
Lebendgeioicht
Pollstelschlge Schweine über 2'/, Zentner
Lebendgeivicht
Fettschweine über 3 Ztr.Lebendgeiv' '.
Fleischige Cchiveine ....
Kälber.
Doppellender, feinste Mast
Feinste Mast-(Dollmilchmast) u. beste Saugkälber Mittlere Mast- und gute Saugkälber . . . .
Geringere Saugkälber
S ch a fe.
Mastlämmer und jüngere Masthammel . .
Weitere Mastbannnel und gut genährte Schafe S eh wein e.
(In einem Teil der Auflage wiederholt.)
le. Frankfurt a.M. D l e h h oi-M a r kt b e r , eh t vom 8. Sept. Auftrieb: 16 Ochsen, 2 Bullen, 91 Kühe, 852 Kälber, 121 Schafe 871 Schweine, 19 Ziegen.
Tendenz: Kälber und Schafe lebhaft, ausverkauft, Schweine ruhig, bleibt Neberstand. -
Kuverts mit Firma
liefert billigst die Brühl’sche Universitäts-Buch- und Stein- druckerei. Gießen. Schulstr.7
Rotationsdruck der Brühl' sehet! Univ.-Buch» und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


