Kreisblatt tor -en Kreis Gietzen.
Nr. 68 9. September 1910
Da bie Kleinpflasterarbeiten auf der Kreisstraße Gießen- Steinbach nunmehr vollendet sind, wird die Straße für icden Fuhrverkehr wieder frei gegeben.
Gießen, den 7. September 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. ____________________I. V.: Dr. Merck.
Bekantttmachnng.
23etr.: Viehmarkt zu Romberg a. d. Ohm am 14. September 1910.
Mittwoch den 14. Septeinber 1910 zu Homberg fess- geietzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebeuen Bedingungen abgehalten.
.Dor 8 Uhr vormittags darf mit dem Auftrieb des Viehes n,d) Qinrn0^?11 lUrerbCn- Uni 1?. ll& ift der Auftrieb geschlossen.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden ans Grund der einschlägigen Strafgesetze bestraft.
Alsfeld, den 1. September 1910.
Großherzogliches Kreisamt Alsfeld. ________________T r. H e inri ch s.
^IC kostenfreie Msgabe neuer Ziusscheinbogcn (Fälligkeits- ttrmme 1 April 1911 bis eiuschließlich 1. Oktober 1920) zu!
Ä^rschrelbungen der Zl/2 prozentigeii Staatsanleihe vom 26. November 1900 Serie VI findet von Anfang September ab gegen Einreichung der Erneueruugsscheine (Zinsscheinanweisuugen) bei nachbezeichneten Stellen statt:
In D a r m st a d t: i ,
bei Großh. Staatsschuldenkasse Luiseuplatz 2, der Hessischen Landeshypothekenbank Moserstrabe 27;
aii anderen Orten des Grobherzogtums:
bei den Großh. Bezirkskassen, sowie bei Grohh. Steueramt Gernsheim;
in F r a n kfu r t a. M.:
bei der Deutschen Effctteu- und Wechselbank,
. bei dem Bankhause L. & E. Wertheimber;
ui Berlin:
bei der Dresdner Bank.
Bei Einreichung der Zinsscheiu-Anweisuugen ist ein nach Nummern geordnetes Verzeichnis in zweifacher Ausfertigung mit- ziilieferu. Das Formular hierzu wird von der Grobherzoglichen Staatsschuldenkasse und deii genannten Ausgabestellen unentgeltlich abgegeben.
Darmstadt, den 1. Septeinber 1910.
__________Großherzoglich Hessische Staatssclmldenkasse.
Gießen, den 7. September 1910.
B c t r.: Manöver-Flurschädenabschätzung.
Das Großheizagliche Kreisamt Gießeu
NN die Grojzl). Vnrsttrmcistercien des Kreises.
Im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 30. August 1910 nnd 5. September 1910 (Kreisblatt Nr. 67) fordern wir Sie auf, die Flurschäden-Nachweisungen und sonstigen Nachrichten- zur Beschleunigung der Verhandlungen, die im Interesse aller Beteiligten liegt, wie in den früheren Jahren direkt au den für die Hauptkommission des Kreises Gießen bestellten Kommissar, Regierungsrat Langermanu, Gießen, Marburger Straße 22, unter Heeres fache einseuden zu wollen.
'Dr, U sing c r.
In der Flurschadeunachweisung sind danach die beschädigten Grundstücke nach ihrer örtlichen Sage untereinander aufzuführen und nicht etwa alle Grundstücke desselben Besitzers, wenn diese voneinander getrennt liegen.
7- Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern aus andere Weise, insbesondere dadurch entstanden sind, daß die Beteiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.
8. Wegen Anlegung der Schützengräben sind drainierte Ländereien in geeigneter Weise als solche kenntlich zu machen.
9. Arbeiten und Aufwendungen, von denen die Beteiligten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen ebenfalls keinen An" spruch auf Entschädigung.
10. Von den zur Anmeldung gekommenen Flurschäden wollen Sie uns und der Königlichen Intendantur der 21. Division in Frankfurt-Sachsenhausen. Heddrichstr. 59, sofort Nachricht geben.
I. V.: Welcker.
Gießen, den 30. August 1910.
® c t r.: Manöver-Flurabschätzung.
Das Großherzogliche Kreisomt Gießen an die Grofch. Bürgermeistereien des Kreises, insbesondere diejenigen, deren Gemarkungen von den diesjährigen Herbstubnngen berührt werden.
Indem wir Sie auf die genaueste Beachtung der im Natural- Wkungsgesetz und der zugehörigen Ausführungsverordnung über Flurschaden und deren Abschätzung getroffenen Bestimmungen Hinweisen, machen wir Sie auf das folgende besonders aufmerksam:
an i Ortseingesessenen sind sogleich nach Beendigung des növers zur Anmeldung ihrer Schäden aufzufordern. Der
Bürgermeister muß die Nachweisung (Beilage E zur Aussührungs- vemoniiiig zum Naturalleistnugsgesetz) demnächst ohne Verzug aufstellen, damit sogleich nach Beendigung der Brigade-Uebungen vezw des Brigade-Manövers, wenn das betr. Gelände während des Dwisions- und Korpsmanövers nicht mehr betreten wird, spätestens aber am 23. September 1910 mit der Abschätzung begonnen werden kann.
h.P L ?n bcm ^^äden-Nachweisung ist der Flächeninhalt Grundstücks, auf dem die Beschädigung entstanden ist (Spalte 5 der Nachweisung) genau auzugebeu.
di- r £ • ? ? iunbr7 bicser Nachweisung sind mit Blei,
die Spalten 8 bis 11 aber überhaupt u i ch t auszu- l; Spalte 6 2 bleibt nur daun nuausgefüllt, wenn
die Beteüiaten keine bestimmten Eutschüdigungssorderungeu stellen. cyo1x;- oalls die Aberntung oder die Bestellung der beschädigten muh tonhmi hihr?C Ul bcrs Murabschätzungskommisfion eintreten nniß, wovon indes nur m den dringendsten Fällen Gebrauch ^ 'nacheu ist, und dementsprechend'von dem Ortsvorstande in Gemäßheit der Bestimmung der Anssührungs-Verorduuug zum .R w vom 13 J.M 1898 III zu § 14 Abi 3 ff
P?; asL 1 r?\?cl e -22 augeordnet wird, hat eilte von n r f a- dem Ortsvorstande und zwei unparteiifche u O /t s e in g e s e s s e n c n b c ft e Ij e n b e n K o m missio u aus- zuluhreude Boxabschatzung staltzufindeu, bei der uurder Schaden- umfang festgestellt und g e g e b e u e u f a l l s d i e F o r d e r uug n schädigten entgegengenommeu wird. Der Betrag der zu
" b reuden Entschädigung ist nicht festzustelleu. Dies
9 ^ohttr>^kniehr allein durch die Flurabschätzungskommission.
d-? UnitA»? kIC= '£nfor£linm9 der Aberntung und die Feststellung j fd)äh ±InslbrC§ Schadens hat die Aufnahme eines von den ab- Lph... 1 ^frsonen zu unterzeichnenden Protokolls zu erfolaeu- - ° Ausz-ichtnng-n wird di- später
in d-r Sage fein, ihrer
'S n Ärfl l"'b, ..b!c zuständige Entschädigmig
Entschädigungssumme erhalten^ äW' °°bührcnde
Die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistung für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise betragen für den Lieferungsverbaud, einschließlich eines Ausschlages von Fünf vom Hundert, für den Monat August 1910 für 100 Kilogramm:
Hafer 16,80 Mk., Heu 6,30 Mk., Stroh 5,80 Mk.
Gießen, den 7. September 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
________ Dr. U f i n g e r.
Bekanntmachttttg.
Detr :,Feldbereiuiguug in der Gemarkung Hattenrod (.. ^omabrt zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligten findetb bunQ bcr ucuen Ersatzgrundstücke geltend machen wollens
M i t t iv o ch d e n 14. September 1910
. ~ vonvormittags 91/4 uhrbis 93/4 Uhr' im Rathaus zu Hatten rod statt. 7
. , ü n sch e s i n d schriftlich eiuzureichen und müssen an geben
föcldjc alten (nach Flur und Nummer zu bezeichnenden) Grunds stucke zu,ammeugelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegnng erfolgen soll. * d c
Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich einaereickt weiden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Friedberg, den 31. August 1910.
^er Grobherzogliche Feldbereinigungskommissarr
3t 1 r n b c r g e r, Krei^gmtmauu.


