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klärung über das im land'- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen verwendete Anlage- und Betriebskapital und die es belastenden Schulden abzugeben.
Ferner ist nach Art. 25 desselben Gesetzes jeder, dessen sonstiges Vermögen (Kapitalvermögen usw.) nach Abzug der darauf lastenden Schulden einen Wert von 3000 Mark und mehr hat, bei seiner erstmaligen Veranlagung zur Vermögenssteuer zur Abgabe einer schriftlichen Erklärung über dieses Vermögen verpflichtet.
Nach Art. 14 des Gesetzes, d i e Kapitalrenten st euev b e t r., vom 10. Juli 1895 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Pflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungskommission schriftlich abzugeben hat.
Von der Verpflichtung zur Abgabe einer Kapitalrentensteuer-, erklürung ist nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Falle besondere Aufforderung der Beranlagungskommisslon ergeht, derjenige Pflichtige entbunden, welcher im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen war, auch inzwischen seinen Wohnsitz nicht gewechselt -und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Emkom- mensverbesserung aus Kapitalzinsen erlangt hat.
Nach Art. 22 des Einkommensteuergesetzes, Art. 32 des Vermögenssteuergesetzes, sowie Art. 16 des Kapitalrentensteuergesetzes sind die Steuererklärungen abzugeben:
1. für Minderjährige, Abwesende, sowie für Personen, die aus anderen Gründen unter Vormundschaft oder Pflegschaft
gestellt sind, von deren gesetzlichen Vertretern:
2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften und sonstige juristische Personen, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, von den bestellten Vorständen oder Verwaltern:
3. in allen anderen Fällen von dem Steuerpflichtigen selbst und zwar hinsichtlich des gesamten eigenen, wie des Einkommens, Vermögens und des Zinsenbezugs seiner Nicht selbständig besteuerten Angehörigen, soweit sie nach Art. 5 des Einkommensteuergesetzes, Art. 10 des Vermögenssteuergesetzes und Art. 4 des Kapitalrentensteuergesetzes bei der Besteuerung mit ihm als eine Person anzusehen sind
Denjenigen Steuerpflichtigen, die Einkommen aus Aktien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen sind, wird bekannt gegeben, daß die Einkommensbezüge aus Aktien per nachverzeichneten Ge- sellschafteii nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem ,ie als kommen unter I Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen sind, sondern nur mit den nachstehenden Prozentsätzen unter II Ord.-Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge einzustellen und.
Proz.
zu
0,29
1,1
0,9 0,08 3,2
15,2 2,17
11,08
1,69 27,0 91,34 11,43
35,96
16,5
0,97
78,84 90,0
0,23
28,0
14,3
3,16
26,73 1,26
5,27 3,2
75,0 39,46
zu Berlin . .
Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft in Berlin
Allgemeine Elsässische Bankgesellschaft in Mainz Bank für Handel und Industrie in Darmstadt Bindingsche Brauereigesellschast zu Frankfurt a. M.
Manner Bergwerks- und Hüttenverein „Zementfabrik Ober-Cassel bei Bonn" in Budenheim
Brauerei Stern, Aktiengesellschaft in Franksurt-Oberrad
Aktienbrauerei Club zu Heilbronn .
Aktiengesellschaft für Glasindustrie, vormals Friedrich Siemens zu Dresden , . Cr
Allgemeine Deutsche Kleinbahngesellichaft, AktiengeielUchaft
Buderus'sche Eisenwerke in Wetzlar
Chemische Fabrik Gernsheim-Heubruch
Chemische Fabrik Griesheim-Elektron zu Frankfurt a M.
Chemische Werke vormals H. u. E. Albert, Aktiengesellschaft zu Kastel-Amöneburg .
Dampfschiffahrtsgesellschaft füp den Nieder- und Mittelrhein zu Düsseldorf
Diskontogesellschast zu Berlin . n _r
Filter- und brautechnische Maschinenfabrik vormals L. A. Enzinger, Worms
Frankfurter Vorort-Terrain-Gesellschast
Harpener Bergbauaktiengesellschaft in Gustavsburg _
Heddernheimer Kupferwerke, Aktiengesellschaft in Guftavs- burg 1
Hofbierbrauerei Scköfferhof und Frankfurter Bürgerbraueei
Hofbrauhaus Hanau, vormals G. Ph. Nicolah, Aktiengesellschaft zu Hanau , _ _
Hutstoffwerke Aktiengesellschaft vormals C. F. Donner ut Frankfurt a. M.
Kempff'sche (Brauerei, Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M.
Landgräsl. Hessische konzessionierte Landesbank, Aktiengesellschaft zu Homburg v. d. H.
Mitteldeutsche Kreditbank . ... t , ..
Nackenheimer Metallkapsel- und Kellereimaschinensabrik Aktiengesellschaft
Oelfabrik Groß-Gerau—Bremen
Pfälzische Bank, Ludwigshafen
Portland-Zementwerke Heidelberg und Mannheim, Aktiengesellschaft zu'Weisenau
Preußisch-Rheinische Dampfschiffahrts-Gesellschaft Köln zu Mainz
Rheinische Portland-Zementwerke Köln in Budenheim
Rhein- und 'Seeschiffahrtsgesellschaft zu Köln
Scheidhauer und Gießing zu Duisburg-Wanheimerort
Schramm'sche (Lack- und Farbenfabriken vormals Christoph
Schramm zu Oifenbach-Bürgel
Stahl und Mölke, Aktiengesellschaft für Zündwarenfabrikation in Kostheim
Stellawerk Aktiengesellschaft vormals Wilisch u. Co. in Homberg a. Rh.
Süddeutsche Bank in Mannheim
Süddeutsche Eisenbahngesellschaft
Süddeutsche Jmmobiliengesellschaft zu Mainz
Tietz, Leonhard in Köln
Verein chemischer Fabriken zu Mannheim
Verein für chemische Industrie zu Mainz-Mombach
Vereinigte Kunstseidefabriken in Kelsterbach
Vereinigte Maschinenfabrik Augsburg und Maschinenbaugesellschaft Nürnberg, Aktiengesellschaft, Filiale Gustavsburg
Vereinigte Strohstofsabriken in Dresden
Vereinigte Ultramarinfabriken vormals Leverkus, Zeltner und Kons, in Köln
Zimmer, Georg Karl, Chemische Fabriken G. m. b, H. in Kastel-Amöneburg
Zuckerfabrik Frankenthal
28,6
Proz 6,85
15,5
11,5
95,74
21,63
2,0 10,91
9,2 52,0 (11,1 14,3 36,3 36,83
23,6
37,64
8,73
50,0
1,8
Zu diesen Erklärungen sind die von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzten und von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehenden Formulare zu verwenden: sie sind je nach der Wahl des Verpflichteten offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:
1. zu den Landgemeinden der Finanzämter Butzbach, Gießen, Grünberg, Hungen spätestens bis zum 15. September dieses Jahres:
2. zur Stadt Gießen spätestens bis 'zum 30. September dieses' Jahres
unmittelbar bei dem Finanzamt oder 1 bei der zur Weitergabe an das Finanzamt verpflichteten Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliesern, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hätte.
Tie Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders: es ist deshalb zweckmäßig, die Absendung mittels Einschreibebriefs zu bewirken.
Unter Bezugnahme a u f die obigen Mittei - l u n g e n richten w i r an die hiernach zur Abgabe von Steuererklärungen Verpflichteten hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bei Meidung der gesetzlichen Nachteile und der etwa verwirkten S t r a f e n b i s z u d e n angegebenen Terminen an die B tt r g e r m e i st e r e i e it oder u n - mittelbar an uns gelangen zu lassen.
Ten Steuerpflichtigen, welche hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet sind, bleibt die Abgabe der freiwilligen Steuererklärungen unbenommen.
Tie Großh. Finanzämter sind im übrigen bereit, über etwaige Zweifel hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen jederzeit schriftlich oder an den bekannten Amtstagen mündlich Auskunft zu erteilen. '
Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, , den 6. August 1910.
Die Vorsitzenden der Veranlagungskommissionen für die Finanzämter Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen.
Steinhäuser. Flath. Wenzel. Map.
grkmintinadjung.
In der Zeit vom 30. Juli bis 6. August 1910 wurden in hiesiger Stadt .
gefunden: 1 Karren, 1 Tamemchlrm:
verloren: 1 Zehnmarkstück, 1 grünledernes Portemonnaie! mit 20 Mark Inhalt, 1 schwarzlederne Tasche, Inhalt Portemonnaie mit ea. 8 Mark, 1 Brille, 1 paar Hand schuhe und 1 Taschentuch Inhalt, 1 Portemonnaie mit 7 Mark Inhalt und 1 goldene Brosche mit 3 Opalperlen.
Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an lebem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nack)- mittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.
Gießen, den 6. August 1910.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt.
LioialionsdrucI der BrühI'Ichcn Unio.-Buch. und Sleindruckeret. 31. Bange, Wiebe».


