Ausgabe 
6.9.1910
 
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Betr: Manöver 1910: hier: Flurschädenabschätzung.

An die Groszy. Bürgermeistereien des Kreises.

Bezügnehmend auf unfer Ausschreiben vom 30. v. Mts. beauftragen wir die Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, weiche nordwestlich der Linie LindenstruthSteinbach Grüningen liegen, bie Süimelbung der Flurschäden möglichst zu beschleunigen und Die Zusammenstellung der Schäden alsbald uns ein- -usenden.

1 _ Die Abschätzuno soll in den genannten Gemeinden am 13. l. Mts. bereits beginnen.

Gießen, den 5. September 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: Dr. M e r cf.

Gießen, 2. Sept. 1910. Betr.: Tie Gemeinderatslvahten.

Das GroßherMliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bezugnehmend auf unser Ausschreiberr vom 14. Juli 1910 (Kreisblatt Nr. 52) erinnern luir diejenigen von Ihnen, welche mit der Wahl noch im Rückstand sind, an die als­baldige Durchführung des Wahlgeschüfts. Bei der Vor­lage der Wahlakten wollten Sie in Ihrem-Begleitbericht nicht unterlassen, die nach unserem Ausschreiben vom 14. Juli 1910 erforderlichen Angaben zu machen.

I. V.: Dr. Merck.

Gießen, den 3. Sept. 1910, Betr.: Die Fortbildungsschule.

Die Großh. Krersschulirommission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir ersuchen Sie, die Verzeichnisse derjenigen Schiller, die im kommenden Winter die Fortbildungsschule zu besuchen haben, alsbald in doppelten Exemplaren aufzustellen, ein Exemplar bei Ihren Akren zu behalten und das andere uns bis spätestens den 1. Oktober l. Is. zur Prüfmrg einzusenden. Wir werden dieses nur zurückgeben, wenn sich Bean- stan düngen finden. Erfolgt keine Rückgabe, so ist das Ver­zeichnis als genehmigt anzusehen.

In die Liste sind alle Schulpflichtigen einzutragen. Bei den von auswärts eintretcnden Schülern ist die Gemeinde an­zugeben, aus^der sie kommen.

Solche Schüler, die aus Ihrer Gemeinde in andere Ge­meinden übertreten, sind gesondert anzugeben, und es ist bet ihnen zu bescheinigen, daß die Schulvorstände der Ge­weilt den, in welche sie übertreten, entspreche n de Mitteilung erhalten haben.

Gesuche um Befreiung vom Besuche der Fortbildungs- schule können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 15. Ok- tober l. Js. bei uns eingegangen sind.

In den Listen ist bei den außerhalb arbeitenden Schülern Arbeitsort und Arbeitgeber anzuführen. Dies hat auch bei jeder Ueberweisung zu geschehen. Solche Schüler, die überwiesen sein wollen, haben dies schon jetzt zu erklären, damit die Ueber­weisung rechtzeitig erfolgen kann.

In Gießen beginnt der Unterricht bereits am 3. Oktober l. I. Schüler, die dorthin überwiesen werden, sind von Ihnen darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich pünktlich dort zu nrelden haben, widrigenfalls sie vom Unter­richt z u ck g ew ie se n werden.

Uebertveisungen vom Wohnort nach dem Beschäftigungsort Erscheinen Nur dann rötlich, wenn die zu Ueberweisenden die Fortbildungsschule in ihrem Beschäftiguugsort voraussichtlich längere Zeit besuchen werden.

Die Unterrichtszeit bleibt entsprechend der Verordnung vom 6. Oktober 1900 bestehen. Gesuche um Bewilligung späterer Unterrichtszeit sind gleichzeitig mit den Schülerlisten ein- rureichen. In diesen Gesuchen ist anzugeben, welche Schüler größere Wegstrecken zurückzulegen haben, wieviel Kilometer die Wege lang sind, und ob die Schüler andauernd so weit von ihrem Wohnorte beschäftigt sein werden.

Wir bemerkett ausdrücklich, daß der Unterricht nach Artikel 17 des Volksschulgesetzes auf 4 bis 5 Wintermonate z u verteile n ist

____________________I. V.: Dr. Merck.____________________

Bekarrrrlrirachrertg.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Nieder-Bessingeu.

In der Zeit vom 31. August 1910 bis einschließlich 13: Sep­tember l. I. liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürger­meisterei Nieder-Bessingen

ein Drainageprojekt nebst Konnnissionsbeschluß vom

21. Februar und 2. August 1910 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind hei Meidung des Ausschlusses.

I mnechaw oben anzeacbm^n Osfenleaungsfrist bei Grow Bürgermeisterei Nicder-Beisingeii schriftlich ciiizureichen und zu begründen.

j Friedberg, den 26. August 1910.

Der Großherzogliche Feldbereinignngskommissär: Kirnberger, Großh. Kreisamtmann._________

Bekanntmachung. '

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Bellersheim

In der Zeit vom 7. bis ein sch l. 13. September 1910 liegen auf deut Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Bellersheim die Beschlüsse der Vollzugskommission vom 19. Juli 1909 und 6. August 1910 sowie des Ortsvorstands vom 13. August 1910 über Verwendung des Restvermögens der Feldbereiniqungsgesellschaft

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergege nsind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offeitlegungsfrist bei Gr. Bürger- meisteret Bellersheim schriftlich einzureichen und zu begründen.

Friedberg, den 1. September 1910.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t t s v a h n , Großh. Kreisamtmann.

Bekauntmachnug.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Obbornhofen.

In der Zeit vom 3. bis einschl. 9. September 1910 liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Obbornhofen- das Entschädigungsverzeichnis für den Ausfall an Heu- und Gruinnteternte nebst Abschrift des Beschlusses vom 8. Juni l. Js.

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großherzogl.- Bürgermeisteret Obbornhofen schriftlich einzureichen und zu be- gründen.

Friedberg, den 30. August 1910.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hattenrod.

Tagsahrt zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligtest für die Bildung der neuen Ersatzgrundstücke geltend ntachen wollen,: findet

M i t t w o ch d e n 14. September 1910, von vormittags 91/4 Uhrbis 9 s/4 Uhr, im Rathaus zu Hattenrod statt.

Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben-, welche alten (nach Flur und Nummer zu bezeichnenden) Grnnd- stücke Msammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle! die Zusammenlegung erfolgen soll.

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Friedberg, den 31. August 1910.

Ter Großherzogliche Feldbereinignngskommissär: _____________Kirnberger, Kreisamtmann.________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Geniarkung Gießen links der Lahn: hier: den allgentern en Meliorationsplan für das Aulweggebiet.

In der Zeit üont 1. bis einschließlich 14. September I. Js. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Gießen während der Geschäfts­stunden

der abgeänderte Meliorationsplan nebst Erläuteritng für das Gebiet zwischen Frankfurter Straße, Aulweg und Wartweg

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses, während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgernteisterei Gießen schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 26. August 1910.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ________Schnittivahn, Großbenogl. Kreisamtmann.

Bekaunttuachrlttg.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung O b e r - H ö r g e r n< Infolge Ablebens des in der ersten Versammlung der be­teiligten Grundeigentümer gewählten Schiedsrichters ist die Neu­wahl eines Schiedsrichters vorzunehnten.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, lade ich sämtliche beteiligte Grundeigentümer zur Neuwahl eines Schieds- riMers auf:

9Jn ttw 0 ch den 21. September 1910, vor m. 10 U h r, im Gastwirt Düringerschen Saale zu Ober-Hörgern ein.

In dieser Versamntlnug hat jeder anweseitde beteiligte Grund­eigentümer eilte Stimme. Die Wahl eriordert zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und ist unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligtes verbindlich.

Wird, was zülässig ist, bet Stellvertreter des Schiedsrichters'