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Kuoerts mit Firma
vrühl'sche Universitäts-Vruckerei. R. Lange, Sieben
liefert billigst
Bekanntmachung.
Be tr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Leihgestern.
In der Zeit vom 3. bis einschließlich 16. August 1910 liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Leihgestern
das Proiekt über Ausführung von Drainagen nebst Beschluß d" Bollzugskommission vom 14. Juli 1910
zur Einsicht der Beteiligten offen.
. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses uinerhalb der obeii angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bu^rmeistcrei Leihgestern schriftlich einzureichen und zu bc- Friedberg, den 29. Juli 1910.
Ter Großherzogliche Feldbereiniguugskommissär: ch " rttspahn, Großhevzogl. Kreisamtmann.
Bekauntmachuug.
Betr.: Feldbereinigung Geilshausen; hier die Mitglieder der iBollzugskommission.
Ta der zum Sachverständigen gewählte Landwirt Adolf Weber von Geilshausen gestorben ist, ist die Neuwahl eines Sachver- Mndigen vorzunehmen.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, lade ich
Rotationsdruck der B r ü h l ' scheu Univ.-Buch- und Steindruckerei. 9L Lange, Gießen.
Märkte.
— K a r t o f se l m a rk t - B e r i ch i vom 1. August 1910 Dort mu n d: Holländer Mä'lise Bit. 3.60, Gelbfleischige, blaue Mk. 3.40. Hagen i. W.: Frühe weiße, Kaiserkrone M'k. 3.70, Oval blaue Alk. 3.90, Stieren, Paulsens Juli Alk. 3.90, Holländer Mällse Mk. 4.50, Belgische Mäuse Alk. 4.05. Friedberg i. £>.; Frühe lveißc, Kaiserkrone Mk. 2.50-2.65, Rosen, frühe Mk. 2.50. Erefeld: Frühgelbe Mk. 3.20-3.50, Nieren, Paulsens Juli Mk. 3.20—3.50. Kempen a. N h.: Neue lange Alk. 7 00 Holländer Mäuse Alk. 7.00, runde Eierkartoffeln Alk. 7.00, Früh, rosa Alk. 7.09, Nieren, Paiilsens Jilli Alk. 7.00. Köln a. Nh.: Frühe weiße, Kaiserkrone, sächs. Mk. 2.50, Nieren Paulsens Juli hanllöv. Alk. 3.00. M annhei m : Frühe ,veiße Kaiseikronen Mk. 3.20. W ill ich: Stieren, Palilseiis Juli Atk. 2.80. Saarlouis: Rosen, frühe Atk. 2.50-2 70. frühe, ivciße, Kaiserkrone Mk. 2.80-3.00. (Alles für 50 Kg.)
. 5. Personen, welche Mastschweine zum Verkauf auf den Markt bringen, müßen ohne Rücksicht darauf, ob die Mastschweine aus dem Großherzogtum stammen oder aus Gebieten außerhalb des Grobherzogtums emgeführt werden, ebenfalls mit einem amtlichen Skachweiv über die Herkunft der Schweine versehen sein.
ls! ar '."^Vorstehenden vorgcschricbeuen Zeugnisse
müssen folgenden Anchrderungen entsprechen:
n) die unter Ziffer 3 verlangten Zeugnisse sind durch den ausjiistelle» und müssen stets Anqnbcn über Zahl, cklter und Herkunft der Schweine soloie darüber enthalten s"b ,uJn diese in das Grobhcrzogtuni ein- habe^ morden sind und wo sie der Quarantäne unterlegen. , ..bl Die unter Ziffer 4 u nd 5 verlangten Zeug- ?ii LV* 1111 ? ^-0 n d c r O r t s p o l i z e i b e h ö r d e des Her- miiffPH nW bk ro eine auszustellen und in ii H e nOr t und Zeit des Erwerbs der Schweine deren Alter und Zahl und die Namen der Be- f i 6 c r a n g e b e n , d e r e n Z u ch t e n sie n t st a m m e n. _ 9Z1 der Durchführung vorstehender Anordnungen
"wachsenden Kosten fallen, soweit es sich um die Ueber- wachung von Schwemetransportcii und um die Ausstellung von Zcngnisscn handelt, dem Besitzer zur Last,
nach Maßgabe dieser Anordnungen auszustellenden | hLä pn^?}v5lt lie stempelpflichtig sein sollten, auf Grund
.,.5 Urkundenstempelgesetzes vom 12. August 1899
hSn. eVs hierbei vorliegende veterinär-polizeiliche ^klärt worden Ministerium des Innern für ftempclfrei
Schweine aus verseuchten Orten dürfen auf den Markt nicht aufgetrieben werden.
1°- Zuwiderhandlungen gegen diese vorstehenden Vorschriften werden auf Grund der §§ 66 und 67 des Rcichsviehseuchen- I r3n8mibc^Strafgesetzbuchs mit Gefängnis oder I Geldstrafe bis zu 150 Mark bezw. Haft bestraft. I
Diele m veterinärpolizeilicher Hinsicht getroffenen Bestim- I mungeu haben auch Gültigkeit für die weiteren noch in Gemeinden I des diesseitigen Kreises abzuhaltenden Viehmärkte. |
Die beim Auftrieb von Schweinen nötigen Zeugnisse I }S5^clb^rena ü cP rüst und sind beim Auftrieb den diensthabenden I Polizeibeamten abzuliefern. I
Wir machen «weiter darauf aufmerksam, daß nach der für I bie Stadt Schotten bestehenden Marktordnung das Vieh an den I -.Markttagen außerhalb des Marktplatzes bei Strafe nicht ver- I kauft oder angekauft werden darf. Das Polizeiperfonal ist an- I gewiesen, Zuwiderhandelnde zur Anzeige zu bringen. I
Schotten, den 21. Juli 1910. i
Großherzogliches Kreisamt Schotten. j
Schönfeld.
----i——______________________I Bekanntttsachung. I
Vetr.: . Fcldbereiuiguug in der Gemarkung Odenhausen. |
Y. f J ZÄ vom 27. Juli bis einschließlich 9. August 1910 I nt? r Vtn Amtszimmer der Großherzoglicheu Bürgermeisterei I su ucnijüu) eil * j
Projekt über Ausführung von Drainagen nebst Ab- I wnft des Kommissionsbeschlusses vom 22. Juli 1910 I Zur Einsicht der Beteiligten offen. j
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses I innerhalb der oben angegebenen Ofseuleguugssrist bei Großh. I Bürgermeisterei Odenhausen schriftlich cinzurcichen und zu be- I gründen. I
Friedberg, den 22. Juli 1910.
Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: )
_________Schn ittsp ahn, Großh. Kreisamtmann. I
i ^Eche beteiligte Grundeigentümer zur Ncutvahl eines zur Voll- I zugskommistiou zu berufenden Sachverständigen auf:
I Freitag den 19. August 1910,
I , vormittags IO1/2 Uhr,
im Saale des Gastwirts Ludwig Hillgärtuer zu Geilshausen ein.-
I . Sn brescr Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grund- I kiObNtumer eme Stimme Tie Wahl erfordert zu ihrer Gültig- I knt eine Mehrheit von Zwcidritteilen der Anwesenden und ist
I , Wird, was Zulässig ist, ein Stellvertreter der Sachverständigen Äs^?^erftändigen gewählt, so findet alslwld auch
I oic Wahl eines Stellvertreters statt. '
I - ^.ommt eine gültige Wahl nicht zu Stande, so hat die, Landes- kommisswn den Sachverständigen zu ernennen
; Friedberg, den 26. Juli 1910.
j Ter Grogherzogtiche Feldbereinigungskommissär:
■ ___Kiruberger, Großh. Kreisamtmaun.____________
Bekanutttrachttttg.
I ftrnfiip 17. Juni 1910 augeordnete Sperre der Hamm- I ^,aAe rwßchen den Unterführungen an der Weftaulage und I Neustadt wird hiermit aufgehoben
Gießen, den 27. Juli 1910.
I r- $£e. ^Jnt"ni 22. Juni 1910 angeordnete Sperre der Löwen-
I gaste wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 29. Juli 1910.
Wegen Vornahme von Straßenbauarbciten wird die Katba- aL’T™ nun? blc Öanunftraße, zwischen den Unterführungen an der Weftanlage und der Ncultadt, von heute an bis auf weiteres für reglichen Fuhrwerks- und Radfahrverkehr gesperrt
! Gießen, den 29. Juli 1910.
I Wegen Vornahme von Pflastcrarbcitcn wird die L i ch e r Straße vom Schifieuberger Weg bis zum alten Steinbachep ^ute an bis aus weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radsahrverkehr gesperrt.
Gießen, den 30. Juli 1910.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
__Gebhardt. ______________
Kelrmmtmlichlmg.
@ta der Zeit vom 23. bis 30. Juli 1910 wurden in hiesiger gefunden: 1 Brille, 1 Damenuhr, 1 Taschenmesser, eine Rolle Band, 1 Damenschirm, 1 Handtäschchen mit Inhalt und 1 Brosche;
ÜCrIo<n)Cm: Damcnregenschirm, 1 goldenes Medaillon, gez.
W B., 1 Ulbernes Zigarrenetui, gez. W. B., 1 silbernes Halskettchen mit 3 bläulichen Steinchen als Anhängsel, 1 Damengoldgürtel mit goldener Schnalle, 1 weißer Gurtgürtel nut silbernem Schloß, 1 gelbledernes Hand- tafchchen nut einer Tube Berolpn und Glyzerin und b'U Spiegel Inhalt, und 1 schwarzes Portemonnaie mit 90 Pfennig Inhalt.
Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann au jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen Gießen, den 30. Juli 1910.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
___ Gebhardt.


