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Bekanntmachung.
Bet?. : Rotlauf zu Utphe.
Unter dem Schweinebestaud des Ludwig S ch <i fe i zu U t Ph e ist Rotlaufsenche festgestellt worden.
Sverre ist verhängt.
Gießen, den 24. Dezember 1907.
Großherwglichcs Kreisamt Gießen.
, _______________I. B.: Langer in a n n
Amtliche A chrichte» jibrr Biehsrn<i,en.
Unter einigen Schafbeständen der Gemeinde Waldgirmes (Kreis Biedenkopf) ist die Näudekrauiheit amtlich festgestellt \wt> den Gemarkungssperre ist angeordnet.__________
An WWäM JBnr^rriReiSrrrirH SesKmiks wichen.
B e t r. : Tie Sterblich Leits st a t i st i t.
Ten Todeszengnissen und Zählkarten der Monate November und Dezember, welche bis zum 10. Januar 1908 bei uns em laufen sollen, müssen glich diejenigen beigeschlossen werden, welche Sterbefälle aus dem Jahre 1907 betreffen, auch wenn sie erst m den ersten Tagen des Januar in das Sterberegister eingetragen worden sind. Ferner ist der Einsendung oder der Fehlanzeige ein Zettel beizulegen, auf welchem die Zahl der tm Jahre 1907 lebend geborenen Kinder, getrennt nach Knaben und Mädchen, eingeschrieben ist.
G i e ß e n , den 27. Dezember 1907.
Großh. Kreisgesundheitsaint Gießen.
Dr. tz a b e r ko r n.
KtlminNmachimg.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Weitershain.
In der Zeit vom 28. Dezember 1907 bis einschließlich 10. Januar 1908 liegen auf der Großh. Bürgermeisterei Wettershain die Arbeiten des II. Abschnitts (Besitz- Junr’no^ine) bn’ Feldbereinigung Weitershain und
2 Bände BesitzstandsOerzeichuis,
3 Bätlde Gütergeschosse,
1 Baild Zusammenstellung der Güteraeschosse,
82 BonitierungskarLen,
das Protokollbuch
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Termin zur Entgegennahme üon Einwendungen hier* W" und »ev Wahl eines Mitglieds zum Schiedsgericht findet daselbst statt:
Samstag den 11. Januar 1908 vormittags 10y* bis 111,4 Uhr, juoäu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen und zu begründen. 0
Friedberg, den 21. Dezember 1907.
Ter Großherzogliche Feldbereiuiguugskommissär.
Krrnberger, Krcisamtmauu.
2.
^fknimtmnrinnuj.
Bete.. Tie Prüfuug der Bewerber um die Berechtigung zum .emiahrigJreiwilligeu Militärdienst im Frühjahr 1908
~ .^^brugeii jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1908 statt sind enden rubr. Prüfung zu «L?ben,hreickurch aufgefordert, ihre desfallfigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser t li I lllly
spätestens bis zum 1. Februar 1908 bei der "Nterzeichueteu Kommission emzureicheu.
to3 !<SdÄ?6ri"!,U’19 ber ®rf,,rl?c "N'd im Speziellen
1. Tas Gesuch ist bei der u u t e r z e i ch u e t e n Prüfuugs- flrn Mlr brnr1111 eiuzureicheu, wenn der
sich Meldende im G r o ß he r z o g tu m Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
D i e Z u l a s s u u g zur Prüfung kann nicht vor v o l l - o Metern 17. Lebensjahr erfolgen.
8. Tas <Gesuch muß von dem Betreffenden selbst A/lchrieben sein. Auch erscheint es zivectdienlich, wenn stets dw nähere Adresse angegeben wird.
4 Tem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
11 X t2 u (s2ril^ug aus dem Zivilstauds-Re- gistei, nicht Taufschein).
K1 des gesetzlichen Vertre-
LeAö mtLbCr Erttarung, daß für die Tauer des eiu- jahrigeu Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Woh- W^^ron dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Ei klarung genügt die Eiklärung des gesetzlichen Vertreters oder emcä Tritten, daß er sich dem Bewerber
Uebernimmt der
gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten vLLpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge.
Tie Un 4sttdes gesetzlichen Vertreters und des A,ritten, wie die- Fähigkeit des Bewerbers, des gesetz- licheu .ertreters oder des Tritten zur Bestreituiig der Kviten /ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Tritte die in vorstehendem Absatz bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kmst des Gesetzes zur Gewährung des UnterlMlts verpflichtet ist. der gerichtlichen oder notariellen Beurkuudun.;.
c) b e sch o l t e n he i t s z e u g n i s, welches von der Pottzrl-Obrlgkeit, oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus- zu stellen ist.
d) Ein selbstgeschriebener L e b e n s t a u f.
5. ^il/deni Gesuche ist ferner anzugeben:
•u) In welchen zwei fremden Sprachen (wahlweise vchl ^Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch, und a i stelle des Englischen Russisch) der sich Meldende istprüft sein will.
b) Ob, wie oft und wo der sich Meldende, sich der Prüfung vor einer Prüfungskommission bereits unterzogen hat. b. <;st/ bereits früher ein Gesuch nm Zulassung zur Prüfung em Gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesu ch e nur em Unbeschölten hei tszen gn is bei zu- le g en.
Es ist nur zweimalige Teilnahme an ber Prü- fung gestattet, eine dritte Zulassung könnte ausnahmsweise von der Ersatzbehörde 3. Instanz genehnligt werden.
>zm weiteren weisen wir daraufhin, daß Gesuche umZu* k V VSM?. einer späteren, als der im Frühjahr bes I. Militarpflichtg ahres — d V des Jahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird — stattfindenden Prüfung, der Genehmigung der Ersatzbehörde 3. Instanz ve-
-tnb bei ^en Ersatz-Komrnisslonen des AnsenthliltsortZ, Nicht bei uns, emzureichen sind, wiche die Gesuche der Eriatz- behorde 3. In,tanz vorlegen werden.
Ta die Erledigung derartiger Gesuche eine längere Zeii veau- sprncgt, so empfiehlt sich iin Interesse der Nachsuchenden, mit Einreichung derselben nicht bis 311111 äußersten Termin zu warten, sondern dieielben alsbald anhängig zu machen, andern- falls unter Umjtonben eine gitinffimj jur rubr. Prllfimg nicht mehr möglich ist.
lieber die Anforderungen, lvelchc nn die zu Prüfenden ge- stellt werden, gibt die Prüfungsordnung <Anl. 2 zur Wehr--Ord--, Aufschluß^ 22‘ November 1888 - Reg. Bl. Nr. 68 von 1901) . Bezüglich des P r ü fungster m ins, sowie des Lokals, m welchem die Mtung stattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachnna, oder es ergeht besondere Ladung zur Prüfung.
Darmstadt, den 20. Dezember 1907.
Großh. Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige.
Vorsitzende:
. von Starck, RegterungSrat.
Urliiinntiniuhuiig.
Bei der gegenwärtig herrschenden teilten Witterung lo'r veranlaßt, aus die nachstehend ü b geben cf ten
$e[hH!Jnnn9€n be§ Lokal-Reglements betr. die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie die Reinhaltung der Kanäle in der Provinzialhauptstadt Gießen 10. November 1879 zu verweisen mit dem Bemerken, daß die Schutzmannschaft zur Ueherwachnnfi des Befasoes angewiesen worden ist.
Gießen, am 28. Dezember 1907.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
N e i n h a r t.
Betr.: Die Reinhaltttttg und rücgfamteit der Straßen.
§ Ö. Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Be- stlmmungen:
3) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofreiten mn Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grund- stucte Mi der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vor- Händen ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht bas Glatters Kwischen 7 Uhr morgens unb 9 Uhr abenbs, so muß joaleich, längstens mit Ablauf ber Ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in
,. J.er Nacht, bis 7y2 Uhr morgens gestreut werden, b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße 2c. mnß das auf den Sttaßenpflastern oder Fuhboden angesetzte Eis auf Auffordernn'a M-oß-


