Ausgabe 
29.10.1907
 
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t KelmmUmachung. ~

jur Einsicht der Beteiligten offen.

daselbst: Entgegennahme von Einwendungen findet

Freitag, den 8. November 1907 fzA.r . . vormittags von 9iA Lis WiA Ubr

biC dUAterscheinend^!n^

S ä)qs ötßeit mhD liegen auf btn zur öcrfteltnng iutb Sagirung bcitimmtcii Tischen und dergleichen ist untersagt. Die Betrlebiv'uuternehmer haben für ausreichende Sitzgelegenheit in den Arbeitsranmen zu sorgen.

§ 10 In den Arbeitsräumen sind täglich zu reinigende dv.uamipfe, und zwar in jedem Arbeitsraume mindestens einer.

Das Anssvucken auf den Fufchoden ist verboten.

Dav tauchen, Schnupscn und Kauen von Tabak ist in den Arbeitsraumen und während der Arbeit verboten.

.vS $ ,r~*e ^^itsränme dürfen zu anderen, mit dem vrdnung^masugen Betriebe nicht zu vereinbarenden Zwecken werden"^^ Schlaf- oder Wohnräume, nicht benutzt

§ 12. Die Arbeitsräume sind von Ungeziefer frei, sowie LöH\.in reinlichem Zustande zu erhalten uiid täglich min- destcnv einmal gründlich zu lüften. Die Fußböden der Arbeits- raumc müssen täglich, die Wände, soweit sie nicht mit Kolk wisch?"Ä 3) "i°-tttjahrlich mindestes 'enimaT*«^

®ie in dem Betriebe verwendeten Tische, Geräte Gefäße

T. § l'?-.. ^krsoiien mit ansteckenden oder ekelerregenden Krank­heiten durfeii nicht beschäftigt werden. 3 itram . 8L10- Ju jedem Arbeitsraum, in welchem die Herstellung von Backwaren erfolgt, ist ein Abdruck dieser Verordnung und »II r°.n 3lc£ Ortspolizeibchörde zur Bestätigung der Richtig- dem «sichtlich"?"? unterzeichneter Aushang anzubringen, aus

h b.r Breite und Höhe des Raumes,

a hi, s bESm Luftraums in Kubikmetern,

Ähr j Oer ^erf°ncn' die nach § 5 oder nach 8 16 in ^lrbeitvraumen regelmäßig beschäftigt werden darf.

r... ^verzeichnete Kreisamt ist befugt, auf Antrag

HL &* L.S"L

4 ör^Wlafieib wenn darin die Arbeiter in anderer ^Lr^ndh«t soweit geschüLt

1 s q Befolgung der Vorschriften der §8 7 Absatz

gleicherweise LnL.B

« 147 1 lb toe^E«- s°wnt sie nicht nach

ss a??

Eießen, den 20. Oktober 1907.

.Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I- V.: Welcker.

Betr NeuwaM sPr M, . Ließen, den 22. Oktober 1607.

"mtb LL^^T^.u>chchrer Stellvertreter

Großherzogliche Kreisailit Gießen

D«r r^76K* ^ürger.ueistereielt des Kreises.

Iwssenschastsiw "das Grvüber?nntu» forstwirtschaftlichen Berufsge- jährige Amtsveriode hw 11 cn d^t, nachdem die zwei- Stellvertrete/abgelaustn ift^opm^ U\CIHnläimer 11110 ihrer

vom 30. Juni 1900 und des s a Reichsgesetzes

seiner Sitzung 7 Miaust lf G^o,lensck>aftsstatuts, in Zogen und dabei eine Don 9Jr fpitfcpri? derselben voll-

d-- Vcrtraueusmiinnerbczirk ^ nd Ler^^Ln^'! Zuteilung genommen. 3 1,0 "wer Stellvertreter vvr-

iniet, die^durch^terri^riale^VeEtufss/^v"^» wenigen Ausnah- LiS sieben BerwaueiisnlL>ruerh^zj^^"jllqeteilt"word^^^"i. !" fed)ä Haimt eine bislang vorhandene Unalei^i/ Ä ^ "'b bat man .geglaubt, die dann bef and das-lsh » sollen

in anderen dagegen nur3-4tfrtü i"" Sw,en 30-40, jtoneit noch, ÄZÄ'

"SWÄn", *i*iSÄSai; a#rfrÄSM8s?t.sss

I bcm Nevisionsgcschä'st baldtuuiichü zu beginnen. Die örofib1 I Burgccmersterclen werden dahingehend bedeutet, den Vertraucns- mannern bei der LUisübung des Revisionsgeschäftes auf Verlangen nach Kräften zur eeite zu stehen. Den Vertrauensmännern ist es ausdrücklich anempfohlen worden, bei der Untersuchung der Betrieb^in den einzelnen Gemeinden ihres Dienstbezirks mit mög- lichster Schonung vorzugehen und auf die beteiligten Unternehmer in belehrender Weife einzuwirkcn, damit letztere vor Strafen und sonstigen Nachteilen tunlichst beivahrt bleiben. Andererseits sollen die Verlraueiismanner renitenten oder säumigen Betriebs- schildcnheit^v-rtreten^ xS'ntCreffc ber Genossenschaft mit aller Eut-

I. V.: Welcher.

< x . Vertrauens nner " A >

öcr land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großhcrzogtunb Heffen und deren Dienstbezirke.

. Kreis Gießen.

1. Bezirk Gießen. Gemeinden: Gießen mit Schiffen- ®tr6cfntt;ic6' Winbach, Albach, Wieseck, Rutlors-

-n1, Staufenberg, ?Namzlar, Daubringcn. Vertrauens- mann. Hofmann, Ludwig, zu Albach. Stellvertreter" fapffHrfi izriedrich, Stadtverordneter zu Gießen. '

j r £ i ch. Gemeinden: Ettingshausen Hatten-rad

ÄÄS; Scisn«rS^ 811 Sof m6a* Stttl-

3. B e z i r k H u n g e u. Gemeinden: Röthges Villinaen ^^lershcmi, Obbornhosen, Inheiden, Trais-Horchfs

Vertrau^ismann-'' Langd, Rabertshausen, Nonnenroth'

Sribl?tKarl, iu Stellvertreter..

r.pvrtVr 1 -f 1111 6 " g. Gemeinden: Göbelnrod, Grün- w ^Uershani, Lumda, Weitershain, Stangenrod Stockhausen Weicka-rtshain, Queckbvrn, Lauter, Reinhardshnin Karbach N' verwtt^Otio^Ä^n Bürgermeister zu Queckborn.' Stell- vertreter Otto Aurich, Bürgermeister zu Bestern.

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n' mb 1* ^tzs., zu Leihgefterm

fetten gtenteSr""^ Bürgermeister Hoffmann' zu Burd-ards-

7 B e t i^k »1 Bürgermeister Scheid zu Lindeustruth. MSDMSS ~ ~~ BMmttmWttT

83ßtr.. Schweinerotlauf zu Lich

WMtz LZ-«.» M,«

ist R°tl°ufseuche festgestE Morden " ä" Sa,t0=®onä m., ^perrmaßregel11 sind angeordnet.

mi.: Schweinerotlauf zu Langsdorf.

Unter dem Schweinebestande des Heinrich Heil V iu Sangjborf tft Rottaufseuchl festgestellt worden. iW

Sperrmaßregeln sind an geordnet. Gießen, den 23. Oktober 1907.

^^ofrherzogliches Kreisamt Gießen.

-----' Laug ermann.