Ausgabe 
27.8.1907
 
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Die Großh. Bürgermeister der Musterungsorte wollen noch besonders dafür sorgen, daß die Ruhe und Ordnung während des Musterungsgeschäfts nicht gestört wird und zu diesein Zweck das gesamte Polizeipersonal der Gemeinde (Polizeidiener, Feld- schützen rc.) zur Verfügung stellen.

Ferner wollen die Großh. Bürgermeister der Musterungsorte zur Listenführung einen Tisch mtit 2 Stühlen auf den Musterungs­platz besorgen.

Zum Schlüsse empfehlen wir genaue Befolgung unserer Wei­sungen und insbesondere Einhaltung des Termins zur Ein­sendung her Listen an uns. .Wir bemerken, daß alle Listen, welche bis zum 31. d. Mts. nicht vorliegen, der Dringlichkeit wegen durch Wartboten abgeholt werden müssen.

I. V.: Froelich.

Tie Mitglieder des zur Abstellung des Bettels gegründeten Unterstützungsvereins (Armenvereins) in Gießen werden hiermit auf Dienstag den 3. September d. Js. mittags 12 Uhr irr das

Regierungsgebäude, Sitzungssaal dahier, zur diesjährigen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung.

1. Vorlage der Rechnung für 1906.

2. Voranschlag für 1907.

3. Beiträge zu den Kosten der Naturalverpflcgungsstttioncn für 1906 an die Kreiskasse.

4. Ergänzung des Ausschusses.

Gießen, den 14. August 1907.

Der Vorstand des Armenvereins.

D r. Breidert, Geheimerat.

Bekanntmachung.

Betr.: Urlaub des Kreisarztes in Gießen.

Der Großh. Kreisarzt Dr. Haberkorn ist für die Zeit vom 26. August big 21. September d. I. beurlaubt und wird durch den Großh. Kreis-Assistenzarzt Dr. Langer mann in Gießen, Nordanlage 35, vertreten werden.

Gießen, den 24. August 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

________________I. ': Langermann.

Gießen, den 23. Anglist 1907.

® c t r,: Beurlaubung des Großh KreisveterinärarzteS Dr. fhiell zu Gießen.

Das Grohherwgüche Kreisamt Gieße«

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Großh. Kreisveterinärarzt Dr. K n e l l ist bis Mitte Sep­tember l. Js. beurlaubt und werden hje Geschäfte von Kreis- veterinarassisteuzarzt Dr. S ch iv e i ck e r t erledigt.

Telephonische Bestellungen mögen in den nächsten vier Wochen mogllchst vormittags zwischen 7 und 8 Uhr vorgenommen werden. __I. V.: Langermann.______________

KrkamttmaquW.

Detr.: Schweinerotlaus zu Trais-Horloff.

Tie unter dem Schweinebestand des Ludwig Raab i s - Horloff ausgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen und die Sperre ausgehoben.

Betr.: Schweinerotlauf zu Steinheim.

Unter dem Schweinebestand des Jobs. Conr Schneider zu St ein heim ist ein Full von Rotlauf- seuche festgestellt worden. Gehöstsperre ist verhängt.

Betr.: Rauschbrand zu Oppenrod.

Ter Rauschbrand unter dem Viehbestand des Louis Seulrng zu Oppenrod ist erloschen.

Gießen, den 23. August 1907.

Großherzoglich.'s Kreisamt Gießen.

__I- V.: Langer mann.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche.

9o1?n^)ed Rcichs-Biehseuchen-Gesetzes vom

i8r° Q: 1894) ordnen wir hiermit die ständige

?.e te.r}.nra ^polrz e i lrch e Ueberwachung und Beaufsichtigung sämtlicher von Unternehmern behufs öffentlichen Verkaufs privater! Räumlichkeiten zusammenge- !C m Gaststellen, privaten Schlachtställen ' Von ^rehhandlern vorhandenen und fernerhin rn solche gelangenden Viehbestände, alles dies in den Ge- ^^ßen, Heuchelheim und Wiese ck, nnt dem Unfttgen an, daß dem Großh. Kreisveterinäramt Gießen diese Tiere bei ihrer Einführung nach Stückzahl und ztvar, wenn diese Einführung durch die Eisenbahn erfolgt war, unter Vorlage der Frachtscheine anzumelden

I find. Der Verkauf der Tiere ist vor der daraufhin erfolgen-» den veterinäramtlicken Untersuchung, die frühestens 24Stuw» den nach der Einstellung vorgenommen wird, verboten.

Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich bestraft. Gießen, den 24. August 1907.

Großherzogliches Kveisamt Gießen.

_______________I. V.: Langermann._____________

Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.

In einem Gehöfte zu Wäldershausen (Kreis AlZ4 feld) ist die R o t l a u f s e u ch e (Backsteinblattern) aus-» gebrocken. Wir haben Gehöftsperre verhängt.

Die in einem Gehöfte zu Bleidenrod (Kreis Alsfelds ausgebrochene Schwernerotlaufseuche (Backsteinblat-' tern) ist erloschen. Die über dieses Gehöfte verhängte; Sperre ist wieder aufgehoben.

Tie Schafräude in der Gemeinde Nieder-Weisel (Kreis Friedberg) ist erloschen und sind die angeordnetew Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden.

Bekanntmachmlst.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Borsdorf.

In der Zeit vom 2 0. Auguft bis einschl. 2. September 19 0 7 liegen auf dem Amtszimmer Grosth. Bürgermeisterei Borsdorf zur Einsicht der Beteiligten offen:

1. das neue topographische Güterverzeichnis mit alphabetischen^ Namensverzeichnis;

2. das Verzeichnis der neuen Unterpfänder.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses,- während obengenannter Osienlegungsftist bei. Grofth. Bürger­meisterei Borsdorf vorzubringen und zu begründen.

Büdingen, am 10. August 1907.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ______________________________Dr. Goertz.______________________

Bekanntmachung.

Betr-: Feldbereinigung in der Gemarkung Geilshausen. . '

Nachdem die Feldbereinigung in der Gemarkung Geilst Hausen endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbe- reinigungsarbeiten von Großh. Ministerium des Innern, Abtei­lung für Landwirtschaft, Handel und Gelverbe angeordnet wor­den ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in Gemäßheit des Art- 16 des Feldbereinigungsgesetzes Montag, den 9. September 190 7, vormittags 11 Uhr, im Saale desLudwigHillgärtner zuGeilshausertz stattfindendeu Versammlung ein-

Tie Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskost'eN aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke oder abgesehen von dem in Art- 20 des Feldbereinigungs­gesetzes bezeichneten Fall, durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Be­dürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;

2- die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schieds­gerichts und dessen Stellvertreter (Art- 35 Ges.) zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anttäge seitens der Betei­ligten vorgebracht und beraten werden-

In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grund­eigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist- Tie Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrl-eit von Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraus­setzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich: Beteiligter Grundeigentümer im Sinne des Feldbereinigungsge- setzes ist, lver im Grund- (Flur-) Buch oder im Mutationsvcr-i zeichnis des Vereinigungsbezirks eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Beteiligten unbekannt ist oder diese sich aüßerhalb des Teutschen Reichs aufhalten, oder wenn die Eigentumsverhältnisse unge­wisse sind, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, in­sofern er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsge- richts als solcher ausweist.

Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Mann nicht der Zustimmung der Fran. Gehört ein Grundstück zum eingebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Ein­willigung des Mannes-

Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten vorzulegen.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so fcit:

Tu 1. Die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und

zu 2. Tie Landeskommission die Sachverstiindigen und SchicdS- ridjtcr zu ernennen.