Kreisblatt für »en Kreis Netzen.
Nr. <53 37. August 1907
Gießen, den 26. Anguß 1907.
Betr-: Tie Herbstübungen der Großh. Hess. (25.) Division; hier: Abschätzung der Flurschäden-
Das Groschcrwgliche Kreisam! Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf § 14 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht int Frieden (Reichsgesetzblatt 1898 Seite 934) beauftragen wir Sie, die Grundbesitzer alsbald nach Beendigung der Uebung in Ihrer Gemarkung durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden aufzufordcrn- T>ie Anmeldungen sind von Ihnen entgegcnzunehmen und nach F'lur- und Parze ll e n-Num m e r n geordnet in das vorgeschriebene Formular (Reichsgesetzblatt 1898 S- 969, Beilage E) einzutragen. Tie auf dein Formular gegebenen Llumcrkungen sind genau zu beachten- Tie Spalten 1—5 sind mit Tinte, die Spalten 6 und 7 mit Bleistift auszufüllen. Tie Spalte 6 a (Forderung des Beschädigten)- ist' nur auszufüllen, trenn der Beschädigte tatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt- Bei Ausfüllung der Spalte 7 empfiehlt sich Angabe des Verlustes in Zentnern-
Tas vorgeschricbene Formular wird Ihnen auf Ansuchen von uns übersandt werden- Sie wollen dasselbe, sobald Schadensl- anmeldungen in Ihrer Gemarkung zu erwarten sind, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbitten. Eine vollständige und genaue Ausfüllung der Formulare erleichtert das Absckwtzungsgeschäft wesentlich und liegt daher nicht minder in Ihrem Interesse, als in dem der Beschädigten-
Unmittelbar nach eingetretcncr Beschädigung haben die Beteiligten Ihre Entscheidung darüber anzurufen, vb und inwieweit die Aberntung der .beschädigten Felder einzutreten hat- Letztere ist von "Ihnen nur anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Scheiden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind- Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung zweier unparteiischer und unbeteiligter Ortseingesessenen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, die Menge und die Güte der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z- B. als Viehfutter), nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme festzustellen; insbesondere ist "bei derartigen einstweiligen Schadenfeststellungen Angabe darüber erforderlich, wie groß die von den Truppen betretene Flüche i st, ob auf dieser Flüche die Ernte gänzlich oder teilweise beschädigt oder vernichtet ist, ob an dem Uebungstag nasses oder trockenes Wetter war, welche Truppengattung (Infanterie, Kavallerie, Artillerie) den Schaden verübt hat, wie viels geschlossene Durchmärsche von Fußtruppen oder Reitern oder wre viele Geschützgeleise durch den betr- Acker führen und ob die Stellung der Früchte (z- B. bei Tickwurz) eng oder weit war. Vorabschätzungen, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, können keine Berücksichtigung finden- Von der Anordnung der Aberntung der Felder nebst vorläufiger Feststellung des Schadensumfanges darf nur in den Fällen Gebrauch gemacht iverden, in welchen dies zur Verhütung eines höheren Schadens unbedingt nötig erscheint- lieber den Befund ist ein kurzes Protokoll aufzunchmen, von Ihnen und den zu- gezonenen beiden Ortseingesessenen zu unterschreiben und der Nachweisung (Beilage E) anzuschließen, in welcher das Ergebnis der einstweiligen Schadenfeftstellung in Spalte 10 einzu- tragen ist
Für ihre Tätigkeit in Flurschadenangelegenheiten beziehen die Großh- Bürgermeister keine Vergütung. Die Teilnahme bei der Abschätzung gehört zu den Pflichtgeschästen- Eine Heranziehung der Feldgeschworenen zur vorläufigen Abschätzung findet nicht mehr statt-
Tie vorschriftsmäßig äusgefüllten Nachweisungen (Beilage E) sind t u n l i ch st b a l d an den vom Großh- Ministerium des Innern zum Negierungskommissar hei dec Flurschadenabschätzungskommission I bestellten Großh- Kreisamtmann Langer mann in Gießen, Stephanstraßc 27, unter der Bezeichnung „M i l i t a r i a" mit Beidruck des Dienstsiegels einzusenden. Jedenfalls ist eine Anzeige darüber einzusenden, in welchem Umfang etwa Flurschäden zur Anmeldung gekommen sind, wenn sich die Zusammenstellung verzögert hat-
Ter Zeitpunkt des Eintreffens der Kommission wird Ihnen seinerzeit mitgeteilt werden- Tie Geschädigten sind alsdann in ortsüblicher, Weise zur Teilnahme bei der Abschätzung aufzu- fvrdern-
I. JS.: Langermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Scharfschießen der 25. Feldartillerie-Brigade.
Die 25. Feldartillerie-Brigade beabsichtigt, am 9. September d. Js. in der Gegend zwischen Echzell und Wölfers- heim ein Scharfschießen mit Infanterie und Feldartillerie abzuhalten. Tas Schieß-Gelände wird begrenzt von den Ortschaften Berstadt, Utphe, Trais-Horloff, Unter-Widdersheim, Sch w al Heimer Hof, Echzell, Gettenau, Heuchelheim, Weckesheinr, Beienheim, Mehlbach, Södel, Wölfersheim und Berstadt, und wird am Tage des Scharfschießens in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags für jeden Verkehr durch militärische Posten abgesperrt. Außerdem sollen an geeigneten Punkten, insbesondere beim Ein- und Austritt der Echzeller oder Römerstraße und der Hohen Straße in den gefährdeten Raum Warnungstafeln aufgestellt werden.
Ten Anordnungen der Posten und der Llufschrist der Warnungstafeln muß aus Gründen der Sicherheit unbedingt Folge geleistet werden.
Etwa nicht geplatzte Geschosse der Feldartillerie (Blindgänger) dürfen wegen der damit verbundenen Lebensgefahr unter keinen Umständen berührt oder sogar aufgehoben werden. Tie Fundstelle ist deutlich zu bezeichnen, der Fund selbst der zuständigen Ortsbehörde mitzuteilen. Diese veranlaßt durch entsprechende telegraphische Benachrichtigung des Feuerwerks-Offiziers der 25. Feldartillerie-Brigade Darmstadt, daß eine umgehende Sprengung der aufgefundenen Geschosse durch das Feuerwerkspersonal erfolgt.
Gießen, den 23. Apgust 1907.
Groß herzogliches Kveisamt Gießen. ______________I. V.: Langermann.______________
Bekanntmachung.
Vom 26. August d. Js. ab tritt in Berstadt ein Manöver-Proviantamt in Wirksamkeit.
Von demselben werden angekauft:
gut geerntetes, rundhalm'iges Wiesenheu, gesundes Roggenstroh (Hand- und MaschineNbreih- drusch), unter Umstünden auch Weizenstroh,
gute, nrehligkochende Eßkartoffeln, 3 bis 4 junge Ochsen und rohes Nierenfett.
Angebote mit Preisforderung bei Lieferung „frei Magazinplatz" sind dem Manöver-Proviantamt mündlich zu machen oder schriftlich einzusenden.
Jede weitere Auskunft wird seitens des Manöver-Proviantamtes in Berstadt vom 2 6. d. Mts. ab bereitwilligst erteilt.
Gießen, den 22. August 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Langermann.
Bekanntmachung, "
Betr.: Pferde-Vormusterung und Fahrzeugprüfung im Kreise Gießen pro 1907.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die diesjährige Vormusterung des P fcrdebe stand es und Prüfung der Fahrzeuge im Kreise Gießen in folgender Weise vorgenommen wird:
1. In Gießen am Donnerstag, den 5. September 19 0 7, um 10.15 Uhr vormittags, auf dem Trieb: die erste Hälfte der Pferde und Fahrzeuge aus der Stadt Gießen mit Schiffenberg (Besitzer A bis einschließlich 51) und die Pferde und Fahrzeuge aus der Gemeinde Wieseck.
2. In Großen- Buseck am Donnerstag, den 5. September 1907, u in 2.30 Uhr nachmittags, in der Nähe des Bahnhofes, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Großen-Buseck, Alten-Buseck, Rödgen, Trohe, Oppenrod, Beuern.
3. JnLin den st ruthamDonnerstag,den 5. September 19 0 7, u m 3.30 Uhrnachmittags, am Ausgang nach Reiskirchen, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Lindenstruth, Reiskirchen, Hattenrod, Burkhardsfelden, Harbach, Ettingshausen, Bersrod mit Winnerod, Saasen mit Bollnbach, Veitsbcra und Wirberg.


