Kreisblatt sm »en Kreis Gietzen.
Nr. 71 26. September 1907
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinerotlauf Grüningen; hier unter dem Schweinebestand des Heinrich H übler und der Ww. Albach zu Grüningen. t „ , „ , v .
Unter dem Cchweinebestand des Hch. H übler und der Mw. Albach zu Grüningen ist ein Fall von Rotlaufseuche festgestellt worden.
Gehöftsperre ist verhängt. .
Vetr.: Schweinerotlauf Watzenborn; hier: unter dem Schweine- bestand des Johs. Philipp II. zu Watzenborn.
Unter dem Schweinebestand des Johs. Philipp II. zu Watzenborn ist ein Fall von Rotlaufseuche festgestellt worden.
Gießen, den 20. September 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Froelich.
KekanntmachMg.
In Berichtigung unserer Bekanntmachung vom 5. September 1907 (Kreisblatt Nr. 66) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarklpreise einschließlich eines Aufschlages von Fünf' voni Hundert, pro Monat August 1907 für den Lieferungsverband Gießeii pro 100 Kg. betragen:
Hafer Mk. 21.90, Heu Mk. 6.10, Stroh Mk. 5.70.
Gießen, den 25. September 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. V r e i d e r t.
Gießen, den 24. September 1907.
Betr.: Die Feier
Die (§ros?)b. J
des Kirchweihfestes.
Gietzen
an die Schulvorstände des Kreises.
Im Einverständnis mit Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, bestimmen wir hierdurch, daß gelegeutlich der Feier des Kirchweihfestes in allen Orten des Kreises künftighin nur an einem Jage der Schulunterricht aussallen soll. Die Lehrer sind hiernach zu bedeuten.
I. V.: Welckcr.
TaS Vorkommen von Vielnerrchen im Mrohherzootum Hessen
während des Monats August 1907.
M i l z b r a n d wurde festgestellt in Fahrenbach, Kreis Heppenheim, in Bingenheim, Kreis Büdingen, in Ostheim und Nieder-Wöllstadt, Kreis Friedberg, in Ulfa, Kreis Schotten, und in Essenheim, Kreis Mainz, je bei 1 Rind.
Rausch brand wurde festgestellt in Hungen, Kreis Gießen, bei 1 Schaf, in den Orten des Kreises Lauterbach: Heisters bei 1 Rind, Ilbeshausen bei 6 Schafen, in den Orten des Kreises Schotten: Volkartshain, Sichenhausen, Herchenhain, Schotten und Gedern je bei 1 Rind, Michelbach und Kaulstoß je bei 1 Schaf, ferner in Badenheim, Kreis Alzey, bei 1 Rind.
Schweinerotlauf wurde festgestellt in Arheilgen, Griesheim, Darmstadt, Weiterstadt und Gräfenhausen, Kreis Darmstadt je bei 1, in den Orten des Kreises Bensheim: Biblis, Bensheim, Nordheim und Bürstadt je bei 1, Lampertheim bei 3, in Ober-Roden, Kreis Dieburg bei 2, in den Orten des Kreises Erbach: Ober-Kainsbach bei 4, Langen-Brombach bei 3, Michelstadt bei 2, in den Orten des Kreises Groß-Gerau: Raunheim Heini, Tornheim, Biebesheim, Mörfelden und Groß-Gerau je bei 1, Ginsheim, Astheim und Rüsselsheim je bei 2, Trebur bei 3, in den Orten des Kreises Heppenheim: Hirschhorn, Löhrbach, Fürth und Ober-Liebersbach je bei 1, Unter-Abtsteinach bei 11, Hohenstadt bei 2, in Seligenstadt, Kreis Offenbach, bei 4, in den Orten des Kreises Gießen: Trais-Horloff, Gießen und Watzenborn je bei 1, Steinheim bei 2, Bettenhausen bei 3, Grüningen .bei 4, in den Orten des Kreises Büdingen: Lißberg und Ranstadt je bei 1, Bonhausen bei 2, Eckartshausen bei 4, in den Orten des Kreises Friedberg: Weckesheim und Wohnbach je bei 1, Nieder- Erlenbach bei 2, in Willofs, Kreis Lauterbach, bei 1, in Volkartshain, Steinberg, Ulfa und Laubach je bei 1, in den Orten des Kreises Alzey: Pleitersheim bei 2, Weinheim bei 1, in Gensingen und Büdesheim, Kreis Bingen, je bei 1, in den Orten des Kreises Oppenheim: Nierstein bei 2, Nackenheim bei 1, in den Orten des Kreises Worms: Blödesheim und Leiselheim je bei 1, Mölsheim, Wies-Oppenheim und Worms je bei 2, zusammen
bei 103 Schweinen, außerdem bei einem im Schlachthaus zu Offenbach geschlachteten Schwein. . .
Tie Schweineseuche (Sch weinepe st) herrschte m Griesheim, Darmstadt, Messel, Ober-Ramstadt und Erzhausen, Kreis Darmstadt, in Bischofsheim, Crunistadt, Rüsselsheim, Trebur, Geinsheim und Mörfelden, Kreis Groß-Gerau, in Affolterbach und Zotzenbach, Kreis Heppenheim, in Seligenstadt, Kreis Offenbach, in Ober-Gleen und Romrod, Kreis Alsfeld, in Gau-Algesheim und Laurenziberg, Kreis Bingen, und in Osthofen, Kreis Worms.________
Amtliche Nachrichten über Viehsentrren.
Die in je einem Gehöfte zu Bleidenrod und Wäl-^ der s Hausen (Kreis Alsfeld) ausgebrochene Rotlaufseuch> (Backsteinblattern) ist erloschen. Die über diese Gehöfte verhängte Sperre ist wieder aufgehoben worden.__________________________
Wilumtmachmig.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Bellersheim.
Mit Entschließung vom 18. September 1907 hat Großh- Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, den Zuteilungsplan von Bellersheim auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt. Auf Grund gleicher Bestimmung bestimme ich als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) den 1. Oktober 1907 und überweise hiermit mit Wirkung vom gleichen Tage den Beteiligten die neuen Grundstücke. Die Üeberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationsarbeiten können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergl. innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bezw. zugeschrieben.
Friedberg, den 24. September 1907.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär.
S ch nittsp ahn, Kreisamtmann.__________
MkMNlMlMflNlg.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Treis an der Lumda.
Von 103 beteiligten Grundeigentümern, welche zusammen 362,4873 Hektar Fläche besitzen, ist unterschriftlich' die Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken der Gemarkung Treis a. d. L. beantragt worden. Da an dem Unternehmen im ganzen 452 Grundeigentümer mit 699,6159 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zustandekommen des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehrheit von mehr wie ein Fünstteil der beteiligten Grundeigentümer, welche mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche be- sitzen, vor.
Der Antrag mit den Zustimmungserklärungen nebst Ergebnis und Zusammenstellung desselben liegt vom 1. bis einschließlich 8. Oktober 1907 werktags auf der Großh. Bürgermeisterei Treis a. d. L. während der Geschäfts- stunden zur Einsichtnahme offen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rcchtsbestäudigkeit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des Feldbereinigungsgesetzes bei Mei- dung späterer Nichtberücksichtigung binnen 14 Tagen von der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe in Darmstadt geltend zu machen.
Friedberg, den 24. September 1907.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Kreisamtmann.
Nolanonsdruck der Brübl'lchen Umv.-. Buch- unb Sleindruckerel. 91 Lange, Gießen.


