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Rotationsdruck der B r ü bl ’leben Univ.-. Buch- und Steindruckereu NU 8 onae, Gießern
Gießen, den 5. Oktober 1807.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Di ec um.
Bekttttttrnrachnttst.
Der Keller unter dem Polizciamtsgebünde ist vom 1. Ja- NU ar 1908 ab anderweit LU vermieten.
Reflektanten auf denselben wollen sich bis zum 1. November d. Js. auf unseren: Sekretariate melden.
BekmmtmachlMH.
Bei der „Gewerkschaft des Eisensteinbergiverks Elisenburg zu Hungen", Nr. 3 des Handelsregisters, Abt. B. wurde heute eingetragen: Dem Bergwerksdirektor Hermann Schubert zu Hungen ist Kollektivproknra erteilt und zwar mit der Bc- stiniuiung, baß er in Gemeinschnst mit einem anderen der bestellten Prokuristen zur Vertretung der Gewerkschaft, insbesondere auch zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken berechtigt ist. b23/
Hungen, den 22. Oktober 1907.
Großl). Amtsgericht.
mit dem Revisionsgeschäft baldtunlichst zu beginnen. Die Großl-. Bürgermeistereien werden dahingehend bedeutet, den Vertrauens- münnern bei der Ausübung des Revisionsgeschäftes auf Verlangen nach Kräften zur Seite zu stehen. Den Vertrauensmännern ist es ausdrücklich anempfohlen worden, bei der Untersuchung der Betraebe in den einzelnen Gemeinden ihres Dienstbezirks mit möglichster Schonung vorzugehen und auf die beteiligten Unternehmer in belehrender Weise einzuwirken, damit letztere vor Strafen und sonstigen Nachteilen tunlichst bewahrt bleiben'. Andererseits sollen die Vertrauensmänner renitenten oder säumigen Vetricbs- leitern gegenüber das Interesse der Genossenschaft mit aller Entschiedenheit vertreten.
I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Die am 9. September l. IS. ausgefallene itsscrdeu.nsteruna und Prüfung der Fahrzeuge von den Besitzern in der Stabt Gießen, deren Namen nut den Buchstaben H.-iz beginnen und denen, kne bei der diesjährigen Bormusterung am 5. September vorae führt haben, ftndet nunmehr am
^ Montag, den 4. November l. F., vormittags 10V< Ubr auf dem Trieb (Exerzierplatz) statt.
BetannrmLLGNN-L
Die nachstehende Bekannntmachung des Großherzogl. Feld- bereinigungs-Lkommissärs bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 23. Oktober 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
$ebcr Pferdebesltzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde und kricgsbranchbaren Fahrzeuge zur Musterultg zu gestellen nut Ausnahme:
n. der unter 4 Jahre alten Pferde,
b. der Hengste,
c. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgcsohlt haben lalö hochtragend fiub Stuten zu betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist),
d. der Vollblutstuten, die im allgemeinen Deutschen Gestüt« buch oder in den hierzu gehörigen offiziellen — vom Uuionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt finb, auf Antrag des Besitzers,
e. der Pferde, die auf beiden Augen blind sind,
f. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten,
g. der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht ver- lassen dürfen (in diesen Fällen ist tierarzliches Zeugnis vorzulegen),
li. der Pferde, welche bei einer früheren Pferdemusterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, i. der Pferde, unter 1,50 Meter Bandmaß.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
a. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von Ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde,
b. Beamte im Reichs- oder Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte v.nd Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes am Tag der Musterung unbedingt notwendigen Pferde,
c. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pserdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß.
Pferdehändler sind von der Vorführung ihrer Pferde nicht befreit.
Unter besonderen Umständen, namentlich in dringenden Fällen? kann Großherzogliches KreiSamt Gießen Befreiung von der Vorführung eintreteu lassen.
Wir fordern hiernach sämtliche Pserdebesitzer hiesiger Stadt auf, ihre Pferde und kriegsbrnuchbareu Fahrzeuge in den: angegebenen Termin vorzuführcn bezw. vorführeu zu lassen und zu diesem Zwecke spätestens um O’Az Ubr zur Stelle zu sein.
Da durch eine spätere Gestellung der Pferde unliebsame Störungen im MusterungSgeschäst bervorgernsen werden, ; machen wir die r e ch t z e i t i g e Gestellung der Pferde allen I Besitzern zur Pflicht, und werden alle Säumigen, die ihre Pferde bis OVa Ubr nicht ans dem Trieb gestellt haben, unnachsichtlich zur Anzeige bringcu.
Die Pferde sind gezäumt, im übrigen aber ohne Geschirr vorzusührcn.
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde und I Fahrzeuge nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe bis zu 150 Mark zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Hcrbeischaffung der nicht gestellten Pferde I vorgenvmmen wird.
i Das Vorführen der Pferde durch Kinder oder durch alte I gebrechliche Leute ist verboten.
- Insoweit bis zum Mttsterungstermin Veränderungen im I Pserdebestand durch Zu- oder Abgang eintreten, hat der betreffende I Pferdebesitzer hierwon sofort auf dem Bürgermeisterei-Bureau I (Zimmer Nr. 15) Anzeige zu machen.
I Gießen, den 23. Oktober 1907.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinfgung in der Gemarkung Oppenrod.
In der Zeit vom 23. Oktober bis .einschließlich 7. November l. I. liegen werktags auf Grobherzoglicher Bürgermeisterei Oppenrod die Arbeiten des 1. Abschnitts obiger Feldbereintgnng, nämlich:
der allgemeine MeliorationSplnn nebst Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll
zur Einsicht der Beteiligten osten.
Tagfabrt zur Entgegennahme von Eimvenduugcn findet daselbst: Freitag, bei: 8. November 1907, vormittags von 9’/2 b iS 10Va Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Ansügen ciulade, daß die Nichterscheinenden mit Eimvendungen ausgeschlossen sind.
Die Eimvendungen sind schriftlich einzureichen und zu begründen.
Friedberg, den 16. Oktober 1907
Der Großherzogliche Feldbereinigungs-Kommissär.
Kirnberger, Kreisamtrnann. B23/
Vertrauensmänner j
bet land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das I Gwßherzogtum Hessen und bereu Dienstbezirke. i-
Kreis Gießen. i
1. Bezirk Gießen. Gemeinden: Gießen mit Schiffen-!
hetg, Hausen, Garbcnteich, Steinbach, Albach, Wieseck, Rutters- | hausen, Lollar, Staufenberg, Mainzlar, Daubringen. Vertrauensmann: Hofnrann, Ludwig, zu Albach. Stellvertreter: Helfrich, Friedrich. Stadtverordneter zu Gießen. \
2. Bezirk L i ch. Gemeinden: Ettingshausen, Hattenrod, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Lich, Birklar. Muscheu- heim, Eberstadt, Ober-Hörgern, Dorf-Gill, Langsdorf, Bettenhausen. Vertrauensmann: Klein, August, zu Hof Albach. Stellvertreter: Köhler, Konrad, zu Langsdorf. ;
3. Bezirk H unge n. Gemeinden: Röthges, Villingen', I Hungen, Bellersheim, Obbornhosen, Inheiden, Trais-Horloff, Utphe, Steinheim, Rodheim, Langd, Rabertshausen, Nonnenroth. Vertrauensmann: Falk, Friedrich, zu Hungen. Stellvertreter: Seibert, Jak. Karl, zu Hungen.
4. Bezirk Grünberg. Gemeinden: Göbelnrod, Grünberg, Beltershain, Lumda, Weitershain, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Queckborn, Lauter, Reinhardshain, Harbach. Ver- tmuensmann: Schmitt, Hch., Bürgermeister zu Queckborn. Stellvertreter: Otto, Heinrich, Bürgermeister zu Beuern.
5. Bezirk Grvßen-Linden. Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Allendorf a. d. Lahn, Großen-Linden, Lang-Göns, Holzheim, Grüningen, Leihgestern, Watzenborn, Steinberg. Vertrauensmann: Brückel, Kvnrad Karl, zu Lang-Göns. Stellvertreter: Will IV., Johs., zu Leihgestern.
6. Bezirk Großen-Buseck. Gemeinden: Alten-Vuseck, Großen-Buseck, Rödgen, Annerod, Oppenrod, Reiskirchen, Saasen, Winnerod, Bersrod, Beuern, Lindenstruth, Trohe, Burkhardsfelden. Vertrauensmann: Bürgermeister Hoffmann zu Burkhardsfelden. Stellvertreter: Bürgermeister Scheld zu Liudenstruth.
7. Bezirk Allendorst a. d. Lda. Gemeinden: Treis a. d. Lda., Allendorf a. b. Lda., Kürnbach, Allertshausen, Londorf, Rüddingshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen. Vertrauensmann: Merkel, Heinrich, zu Allendorf a. d. Lda. Stellvertreter: Rabenau III., Joachim^, zu Londorf. ________________________
Gießen, am 23. Oktober 1907, Betr.: Die Fortbildungsschule.
Die (Hrotzh. Kreisschulkonunissiott Giesseg
an die Schttldorstände des Kreises.
Nachdem die Verzeichnisse der Fvrtbildungsschüler nunmehr sämtlich eingegangen sind, beauftragen wir Sie, den Unterricht zu der üblia-en Zeit beginnen- zu lassen und auf 4—5 Wintermonate zu verteilen,
Dr. B r e i d e r t.


