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Kretsbldn für den Kreis Metzen.
Nr. 86 19. November 1907
Bekanntmachung.
Betr. : Rotlaufseuche zu Utphe. v
Unter Sem Schweinebestand des Johs. Karl B o r tt m a n N zu U t P h e ist Notlaufseuche festgestellt worden.
Sperre ist verhängt. t
Betr. : Rotlaufseuche zu Lang-Göns und Queckborn.
Tie unter dem Schweinebestand des Hch. Karl Spies zu Laug-Göns und des Heinrich Junker II. zu Queckborn ausgebrochene Notlaufseuche ist erloschen. Die Sperre ist aufgehoben.
Betr.: Schweänerotlauf zu Langsdorf.
Die unter dem Schäveinbestand des Konrad Kohler zu Langsdorf ausgebrochene Rotlaussenche ist erloschen.
Die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben. Gießen, den 14. November 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: L a n g e r m a n it.
BettNUitmachima.
Der Vorstand des Geflügel- und Vogelzncht-Verems Gießen und Umgegend 1897, eingetragener Verein, beabsichtigt mit der vom 8.-10. Februar 1908 in Gießen stattfindenden Verbands-Ausstellung des Verbands der ober- hessischen Geflngehuchtvereine eine Verlosung von Geflügel, Vögeln und Gegenständen der Geflügel- und Vogelzucht zu verbinden. , , .. „ r ,.
Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß bis zu 5000 Lose M 00 Pfennig das Stück ausgegeben werden dürfen und nach Abzug der Reichsstempelabgabe mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verlaufe der Lose zum Ankauf von Ge- winnqeaenständen zu verwenden sind.
Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet.
Gießen, den 14. November 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: W e l ck e r.
Bekanntmachung.
Betr.: Nebenbahn Grünberg-Lich.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die Pläne der Nebenbahn Grünberg-Lich auf den Bürgermeistereien Grünberg, Lich, Queckborn, Harbach, Munster, Ettingshausen, Ober-Bessingen und Nre- der-Bessingen für die einzelnen, von der Neubaustrecke berührten Gemarkungen bis zum 25. l. Mts. einschließlich zur Einsicht offen gelegt sind. .
Etwaige Einsprüche gegen das ProM können, während der Offenlegungszeit auf der zuständigen Bürgermeisterei zu Protokoll gegeben oder in den nachstehend für die einzelnen Gemarkungen festgesetzten landespolizeilichen Prüfungsterminen vor/ze- bracht werden.
1. Gemarkung Lich: ,
Mittwoch, den 2 7. November l. Js. vormittags 9 Uhr, Rathaus daselbst.
2. Gemarkung Nieder-Bessingen:
Mittwoch, den 27. November l. Js. nachmittags IV2 Uhr, Gemeindehaus daselbst.
3. Gemarkung Ober-Bessingen:
Mittwoch, den 27. November!. I s. nachmittags 3 Uhr 10 Minuten, Gemeindehaus daselbst.
4. Gemarkung Münster:
Mittwoch, den 27. November l. Js.
nachmittags 4 Uhr 10 Minuten, Gemeindehaus daselbst.
5. Gemarkung Ettingshausen:
Donnerstag, den 28. N 0 v e rn t e r l. I s. vormittags 9 Uhr 45 Minuten, Gemeindehaus daselbst.
6. Gemarkung Harbach: , ,
Donnerstag, den 28. November l. Js, vormittags 11 Uhr, Gemeindehaus daselbst.
7. Gemarkung Queckborn:
Donnerstag, den 28. November l. Js. vormittags 12 Uhr, Gemeindehaus daselbst.
8. Gemarkung Grün berg:
Donnerstag, den 28. N 0 vemb e r l. I s, nachmittags 23/4 Uhr, Rathaus daselbst.
Gießen, den 13. November 1907.
Großher^oa irbc? Kr üsamt Gießen.
I.' V.: Dr. Merck.
Gießen, den 16. November 1907, Betr. : Wandergewerbesch ein.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Ta nach § 60 der Gewerbeordnung der Wandergewerbeschein für die Tauer des Kalenderjahres erteilt wird, wollen Sie, alle diejenigen Personen, welche den Gewerbebetrieb im Umherziehen im Jahre 1908 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbescheiiis bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei ihres Wohnortes jetzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz des erforderlichen Gewerbescheins sein können. Tie Anträge wollen Sie uns, unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars, baldigst vorlegen. Die Einsendung alter, oder schon gebrauchter Wandergewerbescheine ast uns hat zu unterbleiben.
Wir machen Sie zum Schlüsse zurBedeutung der Antragsteller darauf aufmerksam, daß nach dem Gesetz vom 12. August 1899 über den Urkundenstempel, Nr. 87 des Tarifs, bei Erteilung des Wandergewerbescheins ein Stempel von vier Mark verwendet wird, und empfehlen Ihnen, den Betrag gleichzeitig mit den bezüglichen Anträgen durch Postanweisung portofrei an uns einzusenden.
____________________I. V.: Welcker.____________________
Gießen, den 16. Nvvemb. 1907.
Betr. : Die Ausführung der Polizeiverordnung über das Ber>. tilgen der Blutlaus vom 19. November 1904.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unserer Auflage vom 15. Oktober lf. Js. (Kreisblatt Nr. 77) noch im Rückstände sind, bringen wir in gefällige Erinnerung.
I. '1.: L a n germann._______________
Gießen, den 15. November 1907.
Betr.: Die Voranschläge der Landgemeinden des Kreises Gießet! für 1908.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Meises.
Die Erledigung unserer Verfügung vom 28. August l. Js. — Kreisblatt Nr. 64 — bringen wir hiermit wiederholt in Erinnerung und erwarten alsbaldige Vorlage des Voranschlags.
Den Vorlagetermin können wir nur in ganz dringenden Fällen verlängern.
______________ Tr. Breidert._________________________
Kekamitmachung.
In Nr. 258 der Gießener Neuesten Nachrichten vom 2. Nov. l. Js. ist unter der Ueberschrift: „Schwerhörigkeit" ein Inserat erschienen, in dem das System des Engländers Professor K e i t h - H a rw e y zur Heilung der Schwerhörigkeit empfohlen und auf ein „Buch" dieses „Spezialisten" verwiesen wird, das kostenlos erhältlich sei. .
Das angebliche „Buch" ist ein kleines Schristchen, in dem für die elektrische Gehörbatterie des Professors Keith-Harvey Reklame gemacht wird. Diese Batterie soll durch Zuleitung eines „milden galvanischen Stromes" an die geschwächten oder gelähmten Muskeln des inneren Ohres schmerzlos Taubheit und Schwerhörigkeit beseitigen. n, ._ .
Es liegt hier ein grober Schwindel vor. Es ist selbstverständlich, daß eine elektrische Gehörbatterie, selbst wenn sie wirklich sanktionieren sollte, gegen Gehörleiden wirkunsgslos i|t. Wie gewissenlos diese Ausbeutung der leidenden Menschheit betrieben wird, ergibt sich daraus, daß auf eine eingesandte genaue Diagnose eine einschließlich Unterschrift gedruckte Amveisnng ül>er bie Behandlung des Leidens dem Patienten zugesandt wird, obwohl der angebliche Professor Keith-Harvey zuvor versichert, er werde nach Erhalt des ausgefüllten Diagnosezettels der Behandlung des Patienten seine größte Außnerksamkeit zuwenden.
Wir warnen vor diesem lediglich auf Ausbeutung Leicht gläubiger hinauslaufenden Schwindel.
Gießen, den 11. November 1907.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Reinhart.


