Ausgabe 
18.7.1907
 
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Ureisblatt für den Kreis Gießen.

Nr. öC 18. Jnlt 1907

Gießen, den 12. Juli 1907.

Betreffend: Die regelmäßigen Ergänzungswahlen der Mit­glieder des Gemeinderats in 1907.

Kss GroßlierzogiiHe KretsaM Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

In diesem Jahre haben wieder die regelmäßigen Er- ganzungswahlen des Gemeinderats stattzufinden.

Durch dieselben sind die im Jahre 1898 gewählten Mit­glieder des Gemeinderats, die durch spätere Wahi an deren Stelle Getretenen und inzwischen abgegangenen Gemeinde­ratsmitglieder zu ersetzen.

Wir erwarten, daß Sie sich, bevor Sie an das Wahl- geschäst herantreten, mit den einschlägigen Bestimmungen der Landgemeinde-Ordnung vom 15. Juni 1874, der Wahl­anleitung vom 19. Juni 1874, des Gesetzes vom 15. Mai 1885, wodurch die Art. 13, 14 unb 21 des erstgenamrten Gesetzes und dementsprechend auch die Wahlanleitung ein­schneidende Aenderungen erfahren haben, die Ihnen durch unser Amtsblatt Nr. 3 vom 8. Juni 1885 mitgeteilt und erläutert worden sind, genau vertraut machen, damit Form­fehler und Reklamationen nach Möglichkeit vermieden werden.

Im einzelnen bemerken irrir das Folgende:

Die Großh. Bürgermeistereien haben alsbald die Liste der Stimmberechtigten und die Liste des höchstbesteuerten Dritteils der Wählbaren (Anlage A und E des Wahl­protokolls) aufzustellen.

In die Liste der Stimmberechtigten smd auf­zunehmen:

1. alle in der Gemeinde wohnenden Ortsbüraer,

2. alle männlichen Einwohner, welche die deutsche Neichs- angehörigkeit besitzen und seit 2 Jahren in der Ge­meinde ihren Unterstützungswohnsitz erworben haben, also 4 Jahre in der Gemeinde wohnen,

jedoch unter der Voraussetzung (für beide Kategorien), daß sie zur Zeit der Wahl 25 Jahre alt und vom 1. April 1906 an in der Gemeinde kommunalsteuerpflichtig sind.

BeideListen sind alsdann an das zuständige Steuer­kommissariat zur Prüfung etnzusenden.

Nach Rückkunft sind dieselben soweit nötig nach den Bemerkungen des Großh. Stenerkommissariats richtig zu stellen und sodann unmittelbar unter dem letzten darin eingetragenen Name«'-durch die Beurkundung abzuschließen: Ausgestellt

...... den.... . 1907

Großh. Bürgermeisterei .....

Hiernach ist sofort durch die Schelle (gemäß Anlage B des Wahlprotokolls) bekannt zu mack m, daß beide Listen 8 Tage lang auf dem Bürgermeisterei-Bureau zur Einsicht offen liegen.

Die stattgehabte Offenlegung ist nach Ablauf der Offen­legungsfrist aus den Listen zu bescheinigen.

Etwa vorgebracht werdende Einwendungen gegen die Richtigkeit der Listen sind durch Sie zu entscheiden. Die Entscheidung ist dem Reklamanten sofort mit dem Bemerken schriftlich zu eröffnen, daß Rekurs gegen Ihre Entscheidung an den Kreisausschuß zulässig ist, daß aber ein solcher binnen einer unerstrecklicheu Frist von 3 Tagen, vom Tage nach der Bekanntmachung der Entscheidung an gerechnet, bei Meldung des Verlustes bei Ihnen anzuzeigen ist und innerhalb dieser Frist auch noch bei dem Kreisausschuß gerechtfertigt werden kann.

Sofern Rekurs an den Kreis-Ausschuß ergriffen wird, find die Akten sofort an uns einzusenden.

Menn keine Reklamation erhoben worden ist, oder wenn sich die Reklamanten bei Ihrer Entscheidung beruhigt haben, oder wenn die Entscheidung des Kreis-Ausschusses er­gangen ist, sind die Listen, nachdem die von Ihnen oder dem Kreis-Ausschusse etwa erteilten Entscheidung in den­selben gewahrt worden sind, durch die Beurkundung:

Festgestellt

. . ; . den.... 1907. "

endgültig abzuschließen.

Tie festgestellte Liste der Stimmberechtigten (Anlage A) ist kurz vor der Wahl dem Gemeinde-Einnehmer mitzuteilen, damit derselbe diejenigen Wahlberechtigten, welche mit Zahlung ihrer Kommunalsteuer länger als zwei Monate im Rückstände sind, als Restanten bezeichnet. Dem Gemeinde-Einnehmer ist zu eröffnen, daß er die Bezeichnung der Restanten sofort vorzunehmen und hiernach die Liste schleunigst wieder an Sie zurückzugeben habe.

Acht Tage vor dem Wahltermin hat die nach Anlage C zum Wahl-Protokoll vorgeschriebene Einladung zur Wahl durch dre Schelle zu erfolgen.

Das Wahlresultat ist noch am Wahltage selbst den Ge­wählten und in der Gemeinde mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß Reklamationen binnen 3 Tagen bei Ihnen vorzubringen seien.

Die Wahlakten mit Ihrem Bericht sind sofort nach Ablauf der Offenlegungsfrist an uns einzusenden.

In dem Bericht ist anzugeben:

1. ob und von wem Einwendungen gegen die Wäbl oder gegen die Gewählten vorgebracht worden sind. (Etwaige Reklamationen sind den Akten beizu- schließen, ebenso die Stimmzettel, welche nur bei Re­klamationen mit einzusenden, im übrigen jedoch zur Einsendung bereit zu halten sind.)

2. ob nach dem neuen Bestand des Gemeinderats die Hälfte der Mitglieder aus dem höchstbesteuerten Dritteil der Wählbaren besteht; und

3. ob nicht ein verbotenes Verwandtschaftsverhältnis (Art. 17 der Land-Gemeindeordnung) vorliegt.

Vorsitzender der Wahlkommission ist der Großh. Bür­germeister, die weiter zuzuziehenden zwei Beisitzer sind durch den Gemeinderat zu bestimmen.

Schließlich verweisen wir noch auf Art. 11 L.-G.-O., wonach die Hälfte des Gemeinderats dem höchstbesteuer­ten Dritteil der Wählbaren angehören muß. Nach Fest­stellung der Liste E haben Sie demgemäß zu prüfen, 08 von den im Amte verbleibenden Gemcinderäten die er­forderliche Anzahl dem höchstbesteuerten Dritteil angehört; andernfalls müssen soviel der Neuzuwählenden diesem Dritteil entnommen werden, bis die erforderlicbe Zahl erreicht wird. In der Einladung zur Wahl ist dies be-, sonders anzuführen. Auch darf nicht übersehen werden, daß während der ganzen Wahlhandlung die Liste des höchstbesteuerten Dritteils oder eine Abschrift derselben im Wahllokal zur Einsicht der Abstimmenden offen zu legen ist.

Sie wollen die Vorarbeiten zur Wahl alsbald in An­griff nehmen und bis längstens 1. August lf. Fs- be­richten, ob die Listen A und E an das zuständige Groß- herzogl. Steuerkommissariat abgegeben worden sind. Bei dieser Berichterstattung ist gleichzeitig indoppelterAus- sertigung eine Bestandsliste des gegenwärti­gen Gemeinderats nach folgendem Schema an uns einzusenden:

Bestandsliste des Gemeinderats der Gemeinde

Jahr

Gehört zmn

Höchstbe-

Namen

der

steuerteir

Q

Wahl

Dritteil.

(ja, oder nein.)

Hat jetzt auszuscheiden wegen Ablauf der Dienst­zeit oder ans anderen hier anzugebenden Gründen (Tod, Wegzug u. dergl.)

Die Zuziehung von Kreisamtsgehilfen als Protokoll­führer bei den Wahlen ist iin allgemeinen nicht erwünscht. Diejenigen von Ihnen, welche aus besonderen Gründen dies für notwendig erachten, wollen hierum bei uns unter Angabe der Gründe beachtlich nachsuchen. Um die richtige Verteilung etwaiger Aufträge an dre Kreisamtsge- Hilfen bewirken zu können, müssen solche Anträge brs zum 1. August l. I. bei uns eingelausen sein.

I. V.: Dr. Merck.