Ausgabe 
17.9.1907
 
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Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit deS Artikels 48 der Kreis- und Provinzialordnung zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 11. September 1907.

Namens des KreisauSschusses des Kreises Gießen.

Weicker.

KekmmtmachMg.

Betr.: Schweincrollauf.

Unter den Schweinebeständen des Fr. Ernst Bender II. m Gröningen und Heinrich H o i m a n n II. zu Muschenhenn ist Schweinerotlalli festgestellt worden.

Gehöltsperre ist verhängt.

Gießen, den 12. September 1907. .

Großherzogliches 51veisamt Gießen.

I. V.: Froelich. ___________

Bekanntmachung.

Betr.: Schweinerotlauf zu Langsdorf, hier: unter dem Schwnne- bestand des Gabriel Rabenau in Langsdorf.

Die unter dem Schweinebestand des Gabriel Rabenau zu Langsdorf ausgebrochene Notlaufseuche ist erloschen.

Die ungeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben.

Gießen, 14. September 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Froelich. ____________

BekaimtmaHMA

Wegen Vornahme von Rohrlegungsarbeiten werden die A'reisstraßenorLsdurchfahrten in Mainzlar und Treis vom 17. bis einschließlich 21. d. Mts. für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Gießen, den 14. September 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Froelich.

Anttliche Nachrichten über Viehseuchen.

Nach Erlöschen der unter den Schafherden der Schäfer Hermann Hamel und August Stein zu Ober-Brei- denbach (Kr. Alsfeld) ausgebrochenen Räude ist die über diese Herden verhängte Gemarkungssperre wieder ausge- ho b en worden.

In einem Gehöft zu Romrod (Kr. Alsfeld) ist die Schweinepe st (Schweineseuche) amtlich sestgestellt. Die Sperre ist über dieses Gehöfte verhängt.

Nach Erlöschen der Schafräude bei der Herde des Schäfers Georg Heinrich Weber zu Hergersdorf ist die über diese Herde verhängte Gemarkungssperre wieder aufgehoben worden.

blatt Nr. 103, - vom 13. August dieses Jahres! Kreise blatt 9h:. 119, vom 6. Juli 1904 Krcisblatt Nr. 79i und vom 14. Mai 1906 Kreisblatt Nr. 57 aufmerksam, mit dem Anfügen, daß hiernach alles aus verseuchten Bezirken, insbesondere aus dem preußischen Regierungsbezirk Aachen, dem bat-erischen Kreise Schwaben und dem württembergischen Schwarz­waldkreis ein geführte oder auf den Schlachthöfen zu Frank­furt am Main, Mannheim und Mainz aufgekaufte Nutzvieh der in unserer Bekanntmachung vom 13. Juli dieses Jahress Kreisblatt 9h. 103 angegebenen Quarantänezeit, sowie alle in das Gwßherzogtum eingeführten Schweine vor ihrem Auf-, trieb zum Markte einer 12- oder 5 tägigen Quarantäne unter­legen haben müssen. Bescheinigung hierüber ist dem über­wachenden Kreisvctcrinürarzt vorzuzeigen. Von den Vorschriften unserer Bekanntmachung vom 13. Juli 1907 werden insbe­sondere alle diejenigen Tiere betroffen, welche in das Groß­herzogtum eingeführt werden und von denen nicht glaubwürdig nachgewiesen wird, daß sie aus unverseuchten Bezirken stammen.

Ferner bestimmen wir das Folgende:

1. Ter Auftrieb auf den Markt darf nur von der Romröder Straße aus durch die neu angelegte Straße nach dem Vieh­markt zu (Schillerstraße) erfolgen. Die Zugänge zum Markt vom Altenburger Weg und der Jahnstraße (früher Mainzer Küh- weg) aus sind für den Viehtransport gesperrt.

2. Alles auf den Markt zu bringende Vieh unterliegt vor dem Auftrieb auf den Markt (100 Meter entfernt von diesem) einer Untersuchung durch den Großh. Kreisveterinärarzt. Allen von diesem getroffenen Anordnungen ist von den die Viehtrans­porte begleitenden Personen auf das Pünktlichste zu entsprechen.

3. Zucht-, Einlcgeschweine und Ferkel, welche aus im Groß­herzogtum befindlichen unverseuchten Zuchten stammen, unter­liegen Beschränkungen im Transport nicht, doch müssen Personen, die diese Schweine zum Zweck des Feilbietens oder Verkaufs oder in Erfüllung eines Ueberlieferungsvertrags transportieren oder transportieren lassen oder einer anderen Person zum Transport übergeben, mit einem amtlichen Nachweis über die Herkunft dieser Schweine versehen sein.

Diese Zeugnisse sind von der Ortspolizeibehörde des Her­kunftsortes der Schweine auszustellen und müssen Ort und Zeit des Erwerbs der Schweine, deren Alter und Zahl und die Namen der Besitzer angeben, deren Zuchten sic entstammen.

4. Händlerschweine sind von anderen Schweinen getrennt auf den besonders hierfür vorgesehenen Plätzen auszustellcn.

5. Vor 7 Uhr vormittags darf mit dem Auftrieb des Viehes nicht begonnen werden. Um 9 Uhr vormittags ist der Auftrieb geschlossen.

6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden auf Grund der einschlägigen Sttafgesctze bestraft.

Alsfeld, den 11. September 1907.

Großherzogliches Kreisamt Alsfeld.

H ö l z i n g e r.

KeimnnlMüÄMKg.

die landwirtschaftliche Wintcrschule in Lich betreffend-

Die landwirtschaftliche Wintcrschule in Lich, welche am Mittwoch, den 6- 9k o v e in b c r d s. I s., ihren nächsten Winterkursus beginnt, verfolgt das Ziel, jungen Landwirten die- jenigen Kenntnisse zu vermitteln, welche heute zur Bewirtschaf­tung bäuerlicher Güter notwendig sind-

Ausgenommen werden junge Leute im Atter von 14 bis 20 Jahren, welche das Unterrichtsziel der Volksschule erreicht haben-

Aeltere Landwirte können als Hospitanten ausgenommen werden.

Die Schüler können in Lich Wohnungen in bürgerlichen Fa­milien mit Heizung und Licht nebst voller Verköstigung zum Preise von 1.30 Mk. täglich, Schüler, welche nicht übernachten, Mittagstisch zu 60 Pfg- erhalten.

Das Schulgeld beträgt für baä Winterhalbjahr 20 Ml-

An Meldungen sind an -den Schulvorsteher, Großh. Oekonomie- rat Weitzel in Lich zu richten-

Gießen, den 4. September 1907.

Großherzogliches Kveisamt Gießen.

I. V.: Tr. Merck.

KekmmlMüchNW.

Betreff: Viehmarkt zu Alsfeld am 25. September 1907.

Aus Anlaß des am 2 5. S e p t b r. in Alsfeld ftattsindendcn Viehmärktes machen wir hierdurch uoch einmal be­sonders auf unsere Bekanntmachungen, betr. Maßregeln zur Ab­wehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche und der Schweinepest (Schweineseuche) vom l3- Juli d. Js. Kreis­

Kekmmtmachlmg.

Betr.: Notlaufseuche.

Nachdem die unter dem Schweinebestand des Johannes' Loh dahier ausgebrochene Rotlaufseuche erloschen ist, wird die unterm 5. August 1907 angeordnete Sperre aufgehoben.

Gießen, den 13. September 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Vekaunlmachmw.

In der Zeit vom 7. bis 14. September 1907 wurde in hiesiger Stadt

gesunden: 6 Photographien, 1 Herrenschirm und Geld;

verloren: 1 gelbes Portemonnaie mit ca. 60 Mk. In­halt, 1 goldenes Kettenarmband, 1 alt­goldenes Kreuz, 1 silberne Herrenuhr mit Goldrand und 1 schwarzbraunes Ledertäsch- ,, chen mit einem Taschentuch Inhalt.

Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung d e r g e f u n d e n e n G e g e n st ä n d e kann an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer 9h. 1 erfolgen.

Gießen, den 14. September 1907.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

H crberg.

Rotationsdruck der Brühl'schen Univ.-, Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.