Gemeinden zusammen, ist din> Zähl u n g S a u s s cf} n st von mindestens 2 Personen einzusehen. Es wird diesni.nl hn Gcgen- sah zn den sniheven Viehzählungen, nicht nach Häusern oder Gehöften mittelst Hausliste, sondern rtach Haushaltungen! mittelst H a u s h a l t u n g s l i st e n gezählt.
Eine solche Haushaliungsliste ist ut jede Haushaltung zu geben, in der sich Vieh der in der Haushaltungsliste aufgcführten Gattungen (einschliestlich Bienenstöcke) befindet, oder in der im Zeitraum vom 1. Dezember 1906 bis 30. November 1907 Hausschlachtungen stattgefunden haben. Haushaltungen ohne Vieh und ohne Hausschlachtungen erhalten also feine Haushaltungslisten.
Die Erhebung der H a u s s ch l a ch t u n g e n soll eine Ergänzung der Fleischbeschaustatistik sein, um den gesamten Fleisch- ronsuni, des Landes festzustellen.
Es sind also bei der Zählung sämtliche Schlachtungen in die Haushaltungsliste cinzutragen, die i n den letzten 12 Monaten vorgcnommen worden sind, ohne dast gemäst den bestehende» Vorschriften eine Schlachtvieh- und Fleischbeschau vorzunehmen war, also n u r die sog. Hausschlachtnugen, d. h. die Schlachtungen derjenigen Schlachttiere, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers zur Verwendung gekommen ist. Ist aber das Tier im lebende» oder geschlachteten Zustand durch eine» Fleischbeschauer amtlich untersucht ivorden, so ist cs nicht auf- zuzeichnen. Trichinenschau gilt nicht als amtliche Fleischbeschau.
In den Gemeinden mit Schlachthauszwang sind die zwei Fäll: zu beachten:
1. Ist mit dem Schlachthauszwang auch Fleischbeschauzwang aller Schlachtungen verbunden, dann erschein?n alle Schlachtungen in der Fleischbeschaustatistik. In diesem Falle gelangen also bei der bevorstehenden Viehzählung überhaupt keine Hausschlachtungen zur Erhebung.
2. Ist aber in einer Gemeinde zwar Schlachthanszwang, aber kein Fleischbeschauzwang für die Haus- oder Privatschlach- tunge» eingefiihrt, so sind alle diejenigen Schlachtungen zu zählen, bei denen ein amtlicher Fleischbeschaner nicht zugezogen wurde.
Im übrigen verioeisen »vir auf die Ihnen zugehende Anweisung für die Gemeinde-Vorstände (Trucks. Nr. IV) und auf die Anweisung für die Zähler (Trucks. Nr. V).
Tce iwch im Druck befindlichen Drucksachen Nr. I bis Nr. III werden Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Ter Inhalt derselben i)t genau zu beachten.
die bevorstehende Viehz<ihlung Erforderliche wollen Sie tunlichst bald anordnen, insbesondere auch den ZählungS- ausschust bilden, wobei folgende Termine in Betracht kommen:
1. Tie Zeit vom 26. bis 30. No tumber für die Austeilung der Haushaltungslisten durch die Zähler,
2. Der 3. Dezember als Anfangstermin für das Einsainmeln der Haushaltungslisten,
3. Der 6 Dezember als Termiii für die Ablieferung der Haushaltnngs- und Kontrollliste» au den Zähliings- ausschuß.
Wir sehen der Vorlage des Zählmaterials bis spätestens 20. Dezember ds. Js. entgegen.
____________________I. V.: Welcker.___________________ m t dienen, 6. November 1907.
Betr.: Tie Gcmemdevoranschläge; hier: Tie Erhebung und Berechnung der Beiträge gnv Landwirtschaflokammer.
Tas (St oßl,ermögliche KrctSumt (Sieben
an die Grotzh. Bnrgcrmcistereieu des Kreises.
Das abschriftlich nachstebende Ansschreiben Gr. M. d. I teilen nm* juv Kenntnisnahme nnd BeactNnng mit.
Dr. Breidert.
B» 9h'. M. d. F. III. 10705. Darmstadt, am 21. Oktober 1907.
Betr.: wie oben.
DaS
Großh. Ministerium des Innern
an die tzjroßherzvLlichcu Kreisämter.
Nach 9hlilcl 43 des Geiches, die Landivirtichaitslanuner betreffend, vom 16. Mai 1966 (Reg.-Bl. Nr. 13), ist die für die Land- Tvirilcbnfipfnmmev ansznschtagenge Umlage von den Verbands- angeborigen durch die Gcnceinde Einnehmer zu erbeben imb wie die Gemeindennilagen im Ver,valtungsweg bcizutreiben.
5ueraus ergibt sich, dast diese Ümlaflc in den Voranschlägen und Nechniingen der Gemeinde in Enmahme und Ausgabe zu erscheinen hat. Für das Berkahren hierbei bestimmen ,vir Folgendes:
1. I» den Gemeinden, in denen das durch rmser Amtsblatt Nr. 19 vom 20 Oktober 1874 voraeschriebeneVoranfeblagslormularverwendet wird, sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben für die Land- Wirtschaftskammer unter den Nubriken
60. Beiträge zur Landwirtschaflskaniiner,
101. Für die Landwirtschafiskammer
vorgesehen. In dem Voranschläge hat dies, da zttr Zelt der Aufstellung des Okmeindevoranschlages der Betrag der Umlage für die Landwirtschaftskammer noch nicht feststehen wird, regelmäßig nur summarisch mit ben Ergebnissen der zuletzt gestellten Rechnung zu geschehen und zwar in der Form von durchlaufenden Posten, also unter beiden Rubriken in gleichem Betrage. Im Handbuch und in der Rechnung sind die Beträge so, wie sie sich wahrend des Laufes der Verwaltung ergebe»; haben, zergliedert zu verrechne».
2. I» de» Städte», für die eine andere Rubrike»-Ordnung als die durch Ministerial-Amtsblatt Nr. 19 von 1874 vorgeschriebene, besteht, hat die Verrechnung der Umlage für die Landwirtschaftskammer unter einer unmittelbar nach der Rubrik „Gemeindesteuer." zu bildenden neuen Rubrik erfolgen. Erforderlichenfalls ist solche mit Zwischennummern zu versehe».
3. Die Beiträge zur Landwirtschaftskammer sind nicht in die jährlich in dem Regierungsblatte zu veröffentlichenden lieber- sichten der Gemeinde-Umlagen ansznnehmen.
Die Gvoßherzogliche» Bürgermeistereien sind hiernach zu fre*» deute».
_____________________Brau ».____________________
Betauntmalluuw.
EL wird hiermit zur öffentliche» f(ennt»i§ gebracht, daß die nach § 6 des Neiehsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die beivaffnete Macht im Frieden ermittelten Turchschuittsmarltpreise, einschließlich eitles Auf- schlages van Fünf vom Hundert, pro Monat Oktober 1907 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen;
Hafer Mk. 21.—, Heu Mk. 7.35, Stroh Mk. 5.80 Gießen, den 6. November 1907.
GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
________________________ Dr. B r e i d e r t.___________________________
BetlUMtmacimNA^
Betr.: Schiveinerotlatls gu Grünirrgen.
Unter dem Schweinebestand deS JohS. Ehr. Petri ztt Grüning^n ist ein FaU von Notlatlfseuche festgeslettt worden. Gehöftsperre ist verhängt.
Gießen, den 7. November 1907.
GroßherzoglicheS Kreisamt.
_________________I. V.: Lange r m a » n._________________
Bekanntmachung.
Die nuteil» 12. Oktol^r i 90/ angeorouete Sperre der Wolkengasse luirt) hiermit aufgehoben.
Die unterm 14. Oktober 1907 angeordnete Sperre der Kaiser- Allee, zwischen Nioltke- und Landmatmstraße, wird hiermit aufgehoben.
Die unterm 15. Oktober angeordnete Ss»erre der Moltke- stcaße, zwischen Roon- intb Grünvergerstraße, wird hiermit mtf- gehobe».
Gießen, den 6. November 1907.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
N e i n h a r t.
riillir ri thrrf rt irr C i^rr-ffil r ini rrMnlit !k tu
43. Woche. Vom 20. bis 26. Oktober 1907.
Einwohnerzahl: angenonnnen zn 30 Ooo linkt. 1600 'Dlaim WUlltSr,) Sterblichkeitsziffer: 22,53 ° 00, nach Llbzng von 7 Ortsfremden' 10,40 Vor.
Kinder
91 n in.: T te m Klammern gefegten Ziffern geben an, tute viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit aui von auswärts nach Gtesten gebrachte Kranke kommen.
ES starben an: Zusammen:
Erwachsene:
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Lungenentzündung
1
1. Lebensjahr: 2.—15. Iahe 1 — —
Eclstagftnst
1
1
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Gebtrnkrankheit
1 (1)
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Zuckerkrankheit
1 (0
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Nterenentzündtrng
3(2)
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Krebs
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Ntagengeschtvür
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Verunglncknng
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Lcbentzschtväche
2
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Summa: 13 (8)
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