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KfefsMätf für Sen Arets Glegen.
Nr. 01 (j. Dezember -----j9u7 "
Krlmiuiinuichunq.
*0 e t r.: Schweinerotlauf.
lu Unter dem Schweinebestand des Wilhelm Alles II.
bnn w ?HU Ut't Wr Sl V- Ju Langsdorf ist ein & ist ue^äugt ffeUd)e frf,3eftC,tt "wrdeir Gehöft-
Gießen, den 2. Dezember 1907.
®ro&W?fllid)cd Kreisamt Gießen.
_______________ ^>- : Sanne r m n n n.
KelrlNuNmachmig.
Das Proviantamt seht den freihändigen Ankauf von Raggenstroh (Flegel- nnd mtge s> rcßtcs Mnschinenstroht Roggen, Hafer nnd Wie eichen letzter Ernte zu den gangbaren Tagespreisen fort. Es werden selbst die kleinsten Äenge angenommen. ‘ 0
Die Einlieferung der Naturalien kann ofjuc vorherige ylnmelbung nnd an jedem Wochentage von 8 bis 12 Mr vormittags, foiuie, mit Ausnahme von Samstag, von 2 bis 4 Uhr nachmittags erfolgen.
cv-«®a=!..yrot,imitomt vermittelt auch den Ankauf von 8rVab?ik7"L7^'° l’0U £i"fe"' fÜV 6ic ^«'ee-
Hanau, den 2. Dezember 1907.
Äönigliches MoviantaM
Gießen, am 2. Tcz. 1907.
Betr.: Tic Jahresberichte der Gewcrbcinspektiouen für 1907. Das (5rof{hcqo(ilid)c Kreisamt Gichen an das Großh. Polizeiamt Gießen,
die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des .Preises.
... Auf Anordnung Großh. Ministeriunis des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel nnd Gewerbe, weisen wir Sie an die von Ihnen zu führenden Verzeichnisse über die Erlaubnis- ertcilmig nach § 105 c Abs. 4 und 105 f G. O. (siehe Usinger Gewerbe-Ordnung S. 230 und 251) so frühzeitig bei uns emzurelchen, daß sie bis spätesteiis 3. Januar 1908 von uns an me zuständige Gewcrbeiuspektion abgesandt werden können
Wir bemcrhu, daß die Verzeichnisse in Urschrift ein- gesandt werden können und die Gewerbeinspektionen für diesen Fall angewiesen sind, die Verzeichnisse sofort zu bearbeiten und alsdann zuruckzuscndeu. In der Zwischenzeit kann von Ihnen bei etwa vorkoinmenden Fällen ein Hilfsverzeichnis gc- flihrt werden, dessen Inhalt später in die Hauptverzeichnisse .nachzutragen ist. 11
lP}.v Ä.uen, unter Bezug na hnie auf unser Amtsblatt Nr. 2 Vom 16. März 1904, Ihre Berichte über die Revisionen ln Gast- und Schanüvirtschasten nnd Bäckereien (so- \ann der Bekanntmachungen vom 23. Ja-
Vnno s 02 nnd 4. Marz 1896 betreffen) bis spätestens 2. Januar Uvö bei uns einzureichen.
hei imK ewlaustm" baß die Verzeichnisse rechtzeitig
___I. V.: W e l ck e r._________________________
Keluinnlmlnhlmg7
Im •StaatsVerlag ist in zweiter Auslage erschienen durch alle Buchhandlungen zum Preis Von 60 Pfg. zu
DHessische Einkommensteuergesetz nebst Vollzugsverorduung vom 28. März 1900. Amtliche Haudausaabe. 2 Bogen, 8% in Umschlag broschiert.
Gießen, den 4. Dezember 1907.
Großherzvgliches Kreisamt Gießen.
_Tr. B r e i d e r t.
, ..rf Gießen, den 4. Dezember 1907.
33 V’ 1907^^""0 im Deutschen Reich am 2. Dezember
Das Grobherzogliche Kreisamt Gichen
an die Großh. Bürgerzueistcreieu des Kreises.
1907^Wdr verweisen auf unsere Verfügung Vom 6. November $münTb lpfe^eU Mlien strengste Einhaltung der
I. V.: Weicker.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim an der Horloff; hier die Drainagekosten.
In der £eii vom 9. bis einschließlich 16. Dezenlber 1. I'. hegt werktags auf Großh. Bürgermeisterei Rod he im an der Horloff der Beschluß der Vollzugskommission über die Art, wie die Drainagekosten gedeckt werden sollen, nebst ztvei zugehörigen Gemeinderatsbeschlüssen zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen sind während dieser Zeit ber Großh. Bürgermeisterei Rodheim an der Horloff schriftlich einzureichen und zu begründen.
Friedberg, den 29. November 1907.
Der Groß herzogliche Feldbereinigungskommissär.
Kirnberg e r, Kreisamtmann.
ungs-
4- Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
2) Geburtszeugnis (Auszug aus dem Zivilstauds-Re- üiflei/ Nicht Taufscheins
Kelunintmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Inheiden. Nachdem die in der Tagfahrt am 26. Oktober l. I. gegen den Zuteilungsplan von der Feldbereinigrmg in der G?warhlng Inheiden erhobenen Einwendungen teils auf gütlichem Wege, teils durch Entscheidung des Schiedsgerichts Grundeigentümer mit Wirkung vom 7. Dezember 1907 in den vorläufigen Besitz der Ersatzgrundstücke ein.
Dle Besitzeinweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationsarbeiten können auf den Ersatzgrund- stücken auch fernerhin vorgenommen werden/
2. Die neuen Besitzer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen,Gräben oder aus sonstigem Grunde innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Em hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird den neuen Besitzern nach dem Bonitätswert vergütet bezw. zugeschrieben.
Gleichzeitig bringe ich zur Kenntnis, daß Samstag bbn 7. Dezember 190 7, die Versteigerung der Masse- gnlildstncke an Ort und Stelle stattfindet. Zusammenkunft tzierzu vormittays 9 Uhr beim Rathaus zu Inheiden ^selbst auch die Berstelgerungsbedingungen bekannt gegeben werden. u
Friedberg, den 26. November 1907.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär. __________Schnittspahn, Kreisamt mann.
Beramiimachung.
B c t Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-ftev. willigen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen
Dieiemgen mngen Leute, welche auf G r u n d i h r e r S ch u l - zeug Nisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachmchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfugen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne weiteres zurückgegeben werden.
1. Das Gesuch ist bei der u n t e r z e i ch n e t e n P r ü f 5kom INi ss i o 11 NU r daun einzureichen, wenn der sich Meldende im Grohherzogtum gestellungspflichtig ist, b- ld feinen dauernden Aufenthaltsort hat
, /: Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann
n , ch t v o r voll enbetem 17. Lebensjahr und mutz spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nach» gesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird
Sollten einzelne der nachstehend unter a—d aufgesührten
11,10 r-'?^?n$ei'Vbaä Schulzeugnis wegen noch nicht vollende em Schulbesuch bis zu vorangefilhrtem Termin nicht vorgelegt werden können, so ist gleichwohl das Gesuch bis zu dieseui Zeitpunkt emzureicheu und in demselben anzugeben, daß die etwa noch fehlenden shapierc nachfolgen würden. Die Ein- r e rfu a v 'm'er $".öierc u.b b e i B e r l u st d e s A n ° s/a’ct8ir rrc *t,8u1”’ spätestens bis 1. April Jahres er,olgen.
ei. Das Gesuch must von dem Betressenden s e l b st g e s ch r i e - bsU.Km »ud ilt hierzu ein Bogen im' Aktensormat fliiiuflebcn Vnl’ier ,U """enden. Auch ist die n ä h c r e A d r c s s e


