Vlllinntmachimg.
Betr: Herstellung eines Perionengaliepr» iic-3 (^öbehirob zwischen km. 20,3 und 20,5 der Bahnstrecke Gießen-Fulda.
Bezu.mebmend aut unsere BekannNnachung vom 18. v. Mts. bringen ivir zur öffentlidien Kenntnis, daß der Erorkernngstermm am Freitag, öeii 8. November l. Js., nachmittags 3 Uhr, verlegt worden ist.
Gießen, 5. November 1907.
Großherzog.tdus Kr?isamt Gießen.
J.V.: Dr. Merck.
ticriuuitnuKhunfl.
Freitag den 8. November nachmittags 3Vr Uhr findet im Cafs Ebel in Gießen eine Hauptversammlung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins Gießen zur Besck)lußfassung über die Rechnung von 1906, den Voranschlag für 1907 und die Satzungen des Vereins statt. Hierauf folgt 4l/j Uhr ein Vortrag des Herrn Professor Gisevius über die Leutenot in der Landwirtschaft. Die Mitglieder des Vereins, die Mitglieder der Bezirksausschüsse und die Freunde der Landwirtschaft werden merzu eingeladen.
Gießen, den 26. Oktober 1907.
Der Vereinsvorstand.
______________________________________________D r. Breidert._______
Bekanntmachung.
Betr.: Abfuhr des Hauskehrichts.
Die mangelhafte Aufstellung der Kehrichtgefäße, insbesondere aber die Verwendung ungeeigneter Kehrichtbehälter lwie Holz- kisten, Eimer und Kästen ohne Deckel! hat in vielen Fällen eine 9x'runrcimg_img des Straßengeländes zur Folge. Ferner muß cs als Mißstand bezeichnet iverben, wenn stundenlang nach stattgel-abtcr Leerung die Gefäße auf den Bürgersteigen stehen bleiben und den Verkehr hemm em
Wir haben die Schutzmannschaft angewiesen, diesem Uebel- stand ihre verschärfte Aufmerksamkeit zuzuwenden und alle Verstöße gegen die Bestimmungen des Art. 111 und 112 des Polz.-St.-G.-B. und § 366 9 und 10 R.-St.-G., die das Herausstellen der Gefäße auf die Straße rc. unb die Verun- • .inigung von Orlsstraßen und öffentlichen Plätzen unter Strafe stellen, zur Anzeige zu bringen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß eine ordnungsgemäße und reinliche Art der Aufbewahrung des Hauskehrichts durch die Verwendung der m«it Deckel versehenen Kehrichtgefäße, wie sie von verschiedenen Firmen zurzeit in den Handel gebracht werden, sehr gefördert wird. Diese runden Kehrichteimer mit Tragbügel und daran befestigtem Deckel verhindern das Herausscharren und Verschleppen des Kehrichts durch Hunde, erleichtern die Entleerung der Bel-älter beider Abfuhr und sind, tuxmn sie, wie vorgeschrieben, innerhalb des Hostores oder der Türe ausgestellt sind und nach der Leerung alsbald entfernt tverden, für das Straßenblld nicht mißständig. Tie einschlägigen Bestimmun- den des Regulativs betreffend Reinhaltung der Straßen und öifent- lichen Plätze bringen wir ferner nachstehend in Erinnerung:
Abfuhr d e s H a u s k e h r i ch t s.
1. Der städtische Mfnhrdienst erstreckt sich lediglich auf die Beseitigung des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle; Kehrichtkasten und Gestik, welche Bauschutt, Steine, gewerbliche Abfälle und dergleichen enthalten, werden seitens der Kehrmann- schast weder entleert, noch deren Inhalt abgefahren.
2. Ebensowenig ist die Kehrmannsthast verpflichtet, Kehricht- Tafielt oder Gefäße zu entleeren, welche den nachstehenden Bestimmungen, insbesondere denjenigen bezüglich des Fassungs-
*mc nicht entsprechen.
3. Gesäße zum Sammeln des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle müssen solide und dicht l-ergeftellt und mit je zwei Handhaben versel-en sein; dieselben dürfen das Maß von oO Kubikdezimeter Inhalt keinesfalls überschreiten. DaS Muser eines Kelirichtkauens in Holz von 50x40x30 Zentimeter Größe kann auf dem Tiefbaimmt eingesehen werden.
Gießen, den 1. November 1907.
Großherzoglichcs Polizeiamt Gießen.
________________Reinhart. _______
Bet'inMm'istulni.
Die unterm 18. Oktober 1907 angeordnete Sperre der Straße „Hinter der Weitanlage" wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 4. Lwveinber 1907.
Großherzogliches Volizemmt Gießen.
_____Reinhart.___
KeluumlmaHung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Göbelnrod- hier die Drainagen.
In der Zeit vom 13. bis einschließlich 21. November l. I. liegt werktags auf Großh. Bürgermeisterei Göbelnrod der
Beschluß der Vollzugskommission über die Art, wie die Drainagekosten gedeckt werden sollen, zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen sind während der angegebenen Zeit christlich bei Großh. Bürgermeisterei Göbelnrod einzureichen und zu begründen.
Friedberg, den 1. November 1907.
Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär.
_____________Kirn berge r, Kreisamtmann._____________
O sstntliche Anffrnknrllng.
Betr.: Die Offenlegung des Grundbuchs und der Par- zellenkartc der Gemarkung Saasen.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Sa a s e n nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten aus dem Geschäftszimmer des Großh. Ortsgerichtsvorstehers zu Saasen; offen gelegt worden ist.
Die Beteiligten sind befugt, das Grundbuch und die Parzelleukarten während der Zeit der Offenlegung in dem erwähnten Lokale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Ortsgerichtsvorsteher Grundbuchsauszüge (Geschr'se) zu verlangeu. Durch den letzteren werden sie auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.
Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben deS Grundbuchs rüüsichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände entweder aus gütlichem Wege oder bei dem Großh. Ortsgerichtsvorsteher zu Saasen, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und insofern dies ohne Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkerten zuständigen Gericht geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, innerhalb jener Frist Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt haben.
Nach Alllauf obiger Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und die Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung beim Ortsgerichtsvorsteher zu Protokoll gegeben noch eine gerichtliche Klage oeshalb erhoben und erforderlichen Falls beim unterzeichneten Gericht zur Anzeige gebracht worden ist.
Zugleich werden diejenigen, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigentums betr. beigefügten Erwerbtitel berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gericht zu stellen, und wenn dieses ein anderes als das unterzeichnete ist, bei letzterem die Anzeige zu machen.
Die unerstreckltche Frist von sechs Monaten geht mit dem 15. Mai 1908 zu Ende.
Grünbe r g, den 26. Oktober 1907.
_____________Großh. Amtsgericht Grün berg._____________
Bekanntmachung^
Aus der Louis Scheid Stiftung find am 11. Dezember die diesjährigen Zinsen in Gaben nicht unter 20 Litt, au Witwen und Waise» armer Kaufleute, oder au arme Kaufleute selbst, sofern sie unverschuldet in Not gekommen sind, ohne Unterschied der Konfession, au verteilen.
Meldungen nimmt das Armenamt, Neuen Baue 25, Zimmer Nr. 2, bis 20. d. Mrs. während der GeschäflSstunden entgegen.
Gießen, 2. November 1907. B5/u
Die Armen-Deputaüon der Stadt Gießen.
___________ _________I. B.: Georgi.____________
Bekanntmachung.
Der vom Gerneiuderat genehmigte Botanschlag der Gemeinde Lumda für 1908 ist auf dem Bürgermeisterlokal vom 6. November bis 14. November zur Einsicht offen gelegt
Lumda, den 2. November 190.7,
Großherzogliche Bürgermeisterei Lumda.
Schultheiß. 6895
Rotationsdruck der Brühl' schen Umo.-. Buch- und Steindruckerer. 9L Lange, Gießen.


