Kreisblan für -en Kreis Sietzen.
Nr. 47 ' ' " 4. Juli “ ' ” ~ ' 1907
Kekannlmachung.
Wegen Ausführung von Kvnalisationsarbeiten in der Stadt Grünberg wird die Marktstraße daselbst vom Marktplatz bis zum Heegweg vom 1. Juli d. Js. auf ungefähr 14 Tage für den Fuhrwerksverkehr gesperrt. Während dieser Zeit muß der Durch- yanasverbehr von Langholzwagen durch die Stadt eingestellt itverden, während der gewöhnliche Fuhrverkehr durch Seitenstraßen umgeleitet werden kann.
Gießen, den 30. Juni 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
'____________________________Dr. Breidert.
Gießen, den 1. Juli 1907.
Betr. : Tie Bedeckung der Stuten durch die LandgesbütsbeschäLr in 1907.
Das Grsßherwgliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Büraermsrstereieti des Kreises.
Soweit Sie unserer Verfügung vom 17. Juni 1907, Kreisblatt Nr. 43, noch nicht entsprochen haben, lverden Sie hiermit an deren Erledigung binnen 8 Tagen erinnert.
________I. V.: Froelich.___________________
Gießen, den 1. Juli 1907, Betr. : Tie Belohnung des Feldschutzpersonals.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Größt). Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Soweit Sie unserer Verfügung vom 27. Mai d. Js., Kreisblatt Nr. 37, noch nicht entsprochen haben, tvcrden Sie hiermit an deren Erledigung binnen 8 Tagen erinnert.
_________________________Tr. Breiderr._________________________
Gießen, den 29. Juni 1907.
Betr.: Landwirtschaftliche Bodenbenutzung im Jahre 1907.
Das Grohherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, ioelche unserer Auflage vom 6. Juni lausenden Jahres (Kveisblatt Nr. 40) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung mit Frist von 8 Tagen erinnert. —__________________I. V.: Froelich.____________________
Kekamltnmrhmrg.
Betr.: Tie Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Groß- Herzogtums.
Tie Gemeinde Groß-Umstadt beabsichtigt nut dem am 5. September t. Js. daselbst stattfindenden Pferde-, Fohlen- und Zuchtviehmarkt eine Verlosung vvn Pferden, Fohlen, Rindern, landwirtschaftlichen Maschinen und Gebrauchsgegenständen zu verbinden.
Grvßh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß bis zu 12 000 Lose zu 1 Mk. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 Proz. des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.
Gießen, den 1. Juli 1907.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
_____________________I. V.: L a n g e r m a n n.____________________
AelunuttmachMg.
Betr.: Rauschbrand zu Oppenrod.
Unter dem Viehbestand des Louis Sculiug zu Oppen- r o d ist Rauschbrand ausgebrvchen.
Gießen, den 1. Juli 1907. 1
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__I. V.: Langer m a n n.
Betr.: Tie Strafregister; hier: die Nachweisungen der im 1. Halbjahr 1907 verstorbenen bestraften Personen.
Ter Großh. Oder-Staatsmstvalt
brim LMtzmcht der Pronin} Obrrhrffk»
(ui sämtliche Ortspolizcibehürden des Kreises.
Cie werden ersucht, die obenerwäwtten Nachweisungen oder Fehlanzeigen bis zum 1. August 1907 — ohne daß eine Erinnerung nötig wird — an mich einzusenden.
Gießen, den 29. Juni 1907.
I. V.: Reu ß.
Bekanntmachung.
Tie diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung' des Hessischen Schutzvereins für entlassene Gefangene findet Donnerstag, den 11. Juli 1907, nachmittags 3V2 Uhr,
im Sitzungssa-ale der Grvßh. Provinzialdirektion zu Gießen (Brandpbrtz) statt.
Wer für die gute Sache ein Interesse hat, ist herzlich witt- fbmmen.
Zur Tagesordnung steht u. a. der Antrag des Vorstandes auf Acnderung des § 14 der Satzung (Ersatz der Worte. „Darmstadt, Gießen und Mainz" durch die Worte: „den drei Provinzen des Grvßherzogtums").
Darmstadt, am 2. Juli 1907.
Ter Vorstand des Hessischen Schutzvereius für entlassene Gefangene.
Tr. Praetorius, Mueller,
Grvßh. Generalstäatsanwalt, Großh. ^Ninisterialsekretär,
Vorsitzender. Schriftführer.
Tas Kvmnnrndo der Schutztruppen teilt mit, daß den ehe- maligen Angehörigen der südwestafrikanischen Schutztruppen die nach Ablauf ihrer Dienstverpflichtung bei der Schutztruppe behufs Ansiedelung im Schutzgebiet verbleiben, folgende Vergünstigungen gewährt werden können:
1. Ten ausgeschiedenen Schutztcuppenangehörigen wird, falls sie auf Heimbeförderung verzichten und sich verpflichten, als Ansiedler im Lande zu bleiben, das Heimrreisegeld als An- siedelungsbeihülfe gezahlt.
2. Aus geschiedene Schutztruppenangehörige weiden beim Kaufe von Regierungsland hinsichtlich des Preises« bevorzugt, ivemt sie ein eigenes Vermögen von mindestens 2000 Mk. nachweisen können.
3. Tiejenigen ausgedienten Schutztruppenangehörigen, tvelche auf eigener Farm wohnen, können ein unverzinsliches Tav- lehn bis zum Höchstbetrag vvn 6000 Mk. bewilligt erhalten und finden hierbei gegenüber anderen Bewerbern in erster Linie Beri'icksichtigung. _
Es wird bemerkt, daß selbstverständlich auf diese Vergünstigung ein rechtsverbindlicher Anspruch nicht besticht.
Grvßh. Bezirks-Kommando Gießen.
Warnung vor zweifelhaften Heilmitteln.
Tie nachstehende Warnung des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin bringen wir hierdurch zur Kenntnis.
Gießen, den 2. Juli 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
. I. V.: Welcker.
Warnung.
In hiesigen Zeitungen wird von der Firma „The Giaut Oxie Co.", 8 Bo uve rie St. London E. C., eine Gratis- vrobe von Oxien gegen Herzkrankheiten angeboten und nach Uebersendung der aus weißen Pillen und roten Tabletten bestehenden Proln eine 3 monatliche Behandlung mit den Oxien- Medikamenten für 25 Mk. augeboten. Tie Tabletten bestehen aus Rohr- und Milchzucker, Maisstärke, Sassasrasöt, Wintergrünöl und einem Bitterstoff, die Pillen im wesentlichen aus einer mit Pseffermünzöl versetzten Mischung von bitteren Extrakten mit Jalapenharz und Capsaicin, die mit einer Masse von Zucker und Maismehl überzogen ist. .
Vor dem Ankauf der Mittel kann nur dringend gewarnt werden, da bei Herzkrankheiten große Vorsicht geboten ist und ohne Schaden nur Arzneien genommen werden können, die nach stattgefundcner ärztliclier Untersuchung des Kranken der Natur seines Herzleidens angepaßt sind.
Berlin, den 29. 9Nai 1907.
Der Polizei-Präsident: gez. von B 0 r r 1 e s_
Betr.: Ausführung der Gesindeordnung. Q. .ffl
Um täglich bei u n s g e l t e n d g e in a ch t c Z w e 1111 äii beheben, sehen wir uns veranlaßt, daraus hinzuweistn, daß nach den Bestimmungen der Gesindeordnnng Mlddes aus Grund des Artikels 7 der Gcfindeordnung für die ^>ta^.Gießen erlassenen Ortsstatuts vom 30. August 1900 sämtliche Dienstbotenverttage, für welche nicht ausdrücklich eine bestimmte Tienstdauer vereinbart, als auf die Dauer eines Ka le n der v i e rtc l* jahres abgeschlossengelten. _
Wird ein solcher Dienstvertrag Nicht 4 Wochen vor dem Ablauf de s K a le n de rvi e r t e l j a hr e 3 np.


