Ausgabe 
2.7.1907
 
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erloschen. Tie über diese Gehöfte verhängte Sperre ist wieder

neu

den. Stallsper»' ist angevrdnet.

Bekanntmachnnff

die

die

Nachstehende Polizeiverordnung, welche an Stelle deS Lokal- Reglements vom 8. Februar 1881 tritt, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 27. Juni 1907.

Großherzogliches Pvlizeiamt Gießen.

Herberg.

Gießen, den 1. Juli 1907.

Großherzogliches Pvlizeiamt Gießen.

Herberg.

Amtliche Nachrichten über Viehseuchen.

Tw in ip piwrn Gebött zu Nieder- und Ober-Ofleiden (Kreis Alsfeld) änsaebrollxne Schweinepest s^chiveuieseuche! ist

Bekanntmachung.

In der Zeit tun« 22. bis 29. Juili 1907 wurdeit in hiesiger

Stadt 1

gefunden: 1 Taschentuch: verloren: 1 schwarzes Ledertäschchen und 1 silberne Tlamen- Uhr. Zugeflogeu: 1 grüner Papagei.

Zugelaufen: 1 Schildkröte.

Der Empfangsberechtigte des gefundeneit Gegenstandes! belieb^ seinen Anspnich alsbald bei uns geltend zu machen.

Gießen, den 29. Juni 1907.

Großherzogliches Pclizciamt Gießen.

Herberg. ________________

Polizei - Verordnung.

Auf Grund der §§ 73 und 74 der Gewerbeordnung Art. 184 bis 187 des Pvlizeistrafgesetzes und Art. 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtvewrdneten-Versammlung und nut Genehmigung Gwßhcrzoglick)en Ministeriums des Innern vom 14 Juni 1907 zu M. d. I. III. 6202/07 für die PwvinzialArupt- stadt Gießett in Abänderung bezw. unter Aufhebung des Lokal- Reglements vom 8. Februar 1881 verordnet wie folgt:

Von den Bäckern und Bwthändlern darf das Brot nur fit Laiben von 1, 2 und 3 Kilogramm (2, 4 und 6 Pfund) zum Verkauf ausgeboten werden.

§ 2.

Das von den Bäckern und Bwthändlern zum Verkaufe auS- gebotene Brot muß stets mit dem wohl ausgedrückten NamenS- Zeichen des betreffenden Bäckers versehen jein,

§ 3.

In jeder offenen Verkaufsstelle, in welcher Bwt feilgeboteit wird, sind die Preise und das $eiuid)t des zum Verkaufe kommenden Brotes durch einen mit dem polizeilichen Stempel versehenen von außen sichtbaren Anschlag täglich während der Verkaufszeit zur Kenntnis des Publikums zu bringen.

Ter Anschlag ist in gut lesbarem Zustande zu erhalten und bei gänzlicher oder teiliveiser Abänderung der Preise oder Ge­wichte durch einen mit dem polizeilichen Stempel zu versehenden neuen Anschlag zu ersehen.

Tas Feilhalten von Bwt zu höheren als den angeschlagenen Preisen, sowie der Verkauf von Bwt mit geringerem als dem 1 angeschlagenen Gewicht ist verboten.

§ 4.

Tic Bäcker und Bwthändler sind gehalten, im Berkanfslokale eine Wage mit den erforderlichen geeichten Gewichten an einem leicht zugänglichen Orte aufzustellen und die Benutzung derselben zum Nachwiegen des verkauften Bwtes zu gestatten.

Mr etwaiges Mindergewicht hat der Verkäufer aufzukommen. § 5.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, I sofern sie nicht den in den Artikeln 184 bis 187 des Pvlizeistraf- I gesetzes angedrvhten Strafen unterliegen, mit Geldstrafe bis zu I 10 Mark bestraft: im Uneinbringlichkettsfalle mit 5 Tagen Hast

Gießen, den 27. Juni 1907.

Großherzogliches Pvlizeiamt Gießen.

H c r b c r n.__________ ,

aufgehoben. ,_ . c r ,

In der Gemeinde Biedenkoppf ift unter den Schrve,

die S ch w e i n e se u che (Backfteinblattern) amtlich festgestellt wor-

Gießen, den 24. Juni 1907. Bett.; Ten Temin für die Einsendung der Kirfhenrechnungen' . für 1906. f _

Das Ervtzherzogliche Kreisamt Eiche»

an die Kirchenvorstände des Kreises.

Ter späteste Termin für die ylbliesernng der Kirchenrechnung I an Sie ist auf Ende August festgesetzt. I

Ta dieser Termin vielfach seitens der Rechner nicht emge- hatten worden ist, beauftragen wir ^>ie, dieselben entsprechend i zu bedeuten und zur rechtzeitigen Mieferung anzuhalten Bei Nichteinhaltung dieses Ablieferungstermins wollen Sie uns als- I bald Bericht erstatten. Die Rechnungen muffen Ihrerseits vis I spätestens Ende September an Gwßh. Oberrechnuugs- I kammer, Justisikatnr II. Wteilung, eingereicht loerden.

Mit der spätestens zum 1. Oktober lf. IS. zu erstattenden Anzeige an uns, ist gleichzeitig der Nachweis über den an den evangelisck)en Zentvalkirchenfonds abzuliefernden Ueberschuß I des Einkommens der Pfarrstelle einzusenden. I

Ter auszustellende Schweis des UeberschusseS muß genau I der Vorschrift des Amtsblattes tzftvßh. Ober-Konsistoriums Nr. 14 vom 17. Juni 1884 entsprechen. r _

Wir machen endlich mich -besonders darauf aufmerffain, daß die F i l i a l gemeinden, ivelche ihre Gehaltsteile an den Kirchen­fonds der P farr gemeinde abzuliefern haben, von Aufstellung und Vorlage des obenerwähnten däachmeises entbunden sind. 1 _____________________ Dr. Brcidert.______________________

Gießen, den 25. Juni 1907.

Vetr.: Ten Terinin zur Einsendung der Gemeinderechnungen für 1906 Rj. und der Krankenkassen für 1906 Rj.

Das Groscherzyistiche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien

und die Gemarkungsvorstcher des Kreises.

Nach den Ihnen durch unser Amtsblatt Nr. 7 vom 26. April 1881 bekannt gegebenen Bestimmungen des Gwßh. Ministeriums des Jnnerii und der Justiz ist der späteste Terinin zur Ucber- gabe der Gemeinderechnungen ftir das abgelaufene Nechmmgs- j'ahr seitens der Gemeinde-Einnehmer an Sie der 3 0. Sep- * p m b e r jeden Jahres. Bis zu gedachtem Termin haben auch ' Rechnungen der Krankenkassen zur Ablieferung zu kommen. Wir schürfen Ihnen dies wiederholt mit der ausdrücklichen Weisung ein, etwaige noch rückständige Belege aus 1906 sofort dem Gemeinde-Einnehmer zu überweisen und diesen tvegen der Rechnungsablieferung entsprechend zu bedeuten. Uns haben Sie bis zum 1. O kto b er d s. J s. zu berichten, daß die Rechnung an Sie abgegeben wurde, oder aus welchen Gründen dies nicht ge­schehen ifi.

Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, über welche uns vor Eintritt des Termins Bericht zu erstatten ist, werden wir den erwähnten Termin verlängern.

Tie Einsendung der Rechnungen an Gwßh. Ober-Rechmmgs- kammer, Justifikatur 2. Abteilung, hat im Laufe des Monats Oktober durch Sie zu geschehen, und es ist u. ''lässig, diesen Termin namentlich deshalb hinauszuschieben, um b..' RechnungÄ- abhörung durch den Gemeinderat zugleich mit der Beratung des Voranschlags vorzunehmen.

Sie wollen sich hiernach bemessen.

Dr. B r e i d e r t.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Wil Hel in­st raße zwischen Ebel- und Frankfurter Straße vom 1 Juli l. I. an bis auf Weiteres für den Mhrverkehr gesperrt.

Wegen Vornahme von Känalisationsarbeitert wird Nord-Anlage zwischen Weser- und Ederstraße von heute an bis auf weiteres für den Mhrverkehr gesperrt.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten luirO Johannesstraße zwischen Blockstraße und Neuenweg von heute an bis auf fiteres für den Mhrverkehr gesperrt.

Wegen Vornahme von Umpslasterungsarbeiten wird die Bahnhofstraße zwischen West-Anlage und Mcestraße vom 3 l. Mts. an bis' tauf weiteres für den Mhrverkehr gesperrt.

Kckanntmachung.

Betr: Rauschbrand zu Eberstadt.

Bei einem Rind des Adam Müller zu Eberstadt ist Rauschbraud festgestellt worden

Gießen, den 24. Ium 1907.

Großherzogliches Kretsamt Gießen.

I. V.: L a n g e r m a n n._____________________

Bekannmachimg.

Betr ' Gesuch des August Schlad von Lautei um Geuehmigung

' zur Ausstellung eines Dampfkessels.

August Schlürb zu Lauter beabsichtigt aus dem Grundstück M II Nr 277285 der Gemarkung Lauter eine» feststehenden Dampfkessel zu errichten. Plane und Beschreibung hierüber liegen 14 TÄge lang vom Erscheinen dieses im K«,sblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Grvßh. Bürgermeisterei Lauter zur Einsicht der Interessenten offem Etwaige Einweudimgeu sind binnen dieser Jn-ist bei Meldung des Ausschlusses bei Grvsth. Bürgermeisterei Lauter vorziibringen.

Gießen, den 26. Ium 1907.

Großherzogliches Kretsamt Gießen.

I. V.: Lang ermann._____________

Rotationsdruck der Brühl' fchen Unto.% Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.