Ausgabe 
25.8.1914
 
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Hessen-Nassau, r. Rodheim a. d. Bieber, 83. Aug. Unsere Frone» und Juvgirauen hoben unter der unermüdlichen Leitung der Frei,» Fron Major v. Feilsch eine eisrige Tätigkeit entsoltet. Ltlhvöcbent- tich verioninieln sic sich flinlmal nur S Uhr abends zu»> Stricke» von Äirünivie» iür »niete Söhne und Brüder im Felde Strümv!« sind wohl znsördersl am nöligslen in unserem Gemeindehaus.

k>. Frankfurt a. M., 24. Aug. Auf Anordnung des Generalkommandos des 18. Armeekorps ivurde bei dem Wildelm Schultheis, Guilemhos, das gesamte Kar­iös f c l l a g e r b e s ch l a q n a h m l und versiegelt, weil er Wucherpreise für die Kartoffeln verlangt hat. Schultheis fe>r- derke für den Zentner Kartoffeln im Kroßverkguf 6,50 Ml. Der Vorstand der Vereinigung Frankfurter Fruchtmarkl hat den Preis für de» Zentner im Großen auf 1 bis 4,50 Mk., im Einzelverkaui mit 5' , 6 Psg. das Pfund als ausreichend erachtet, zumal in diesem Jahre eine reichliche Kartoffel^ ernte zu erwarten ist.

lt Fronkinrt n. Al, 21. A»g. Viele ülroümüble» hoben ticicr Tage ihren Kunden -in Oinndschreiben übermittelt, woiinch sie n!> odgejailoiietie» Lieicrungsvecträge über Mühleiisavrikaie und 0)e:>e>dc iniol e des Krigsnnsbrnches als ousgehobeu l' clrnchte n. Wege» dicic Anffassimg der Großhändler ivendet ftrii dos fflcncriitfommn»6o des 13. Armeekorps mit solgen-c.: un- zwcldenttgen Sätze»: .Durch de» Krieg iverdc» Vertrag, »ichl hmtäUig, insbesondere sind LieielnngSverträg« über Mehl, t'c- irside itstv. o» sich nicht nusgehoben. Im Weigernngsialle bclchlog- »ohint doS Kvninianüo die Vorräte, erzwingt Nie den Händler die veriraaSinäbige Lieterluig tnid Ichlient gegebenenfolls für dich dos vleschäit ab." Tos ist herzersrischend deutlich.

GcrictftKiaai-

h. Gedern, 23. Aug. Wegen Hehlerei verurteilte die Frank­furter Straikainmcr den Kaufmann Elustav Blum ent hat von lner zu acht Monaten Gefängnis. Er hatte von dem Hanblungs- gehilfen Grüncbaum Waren, die dieser von der Frankfurter sblciderstofsl.andlung L. Beuer gestohlen hatte, für sein Gederner Geschäft auf dem Wege der Hehlerei gekauft. Grünebauin, der sein Geschäsi im Lause der letzten zwei Fahre um Waren im Werte von mehr als 10 000 Mark bestohlen hatte, wurde zu zwei Jahren Gefängnis und drei Jahren Ehrverlust verurteilt.

Univerjitäts-Nachrichte».

h. Fra n kf u r t a. M., 23. Aug. Der Kaiser hat am 1. Aug., diesem für Deutschlands Geschichte ewig denkwürdigen Tage, die Statuten der Universität Frankfurt durch Untcrichrift vollzogen und bestätigt. Die Vorlesungen nehmen nunmehr an der Universität mit dem Beginn des Winterhalbjahrs ihren An fang. Durch Erlaß vom 18. August hat der .Kultusminister dl" der­zeitigen Nekwr der 'Akademie, Professor Dr. W a ch s nt u t h, zum ersten Rektor der Universität ernannt. Oberbürgermeister a. D. Dr. A d i ck c s wurde als erster Vorsitzender des Kuratoriums der Universität bestäsigt, zu seinem Stellvertreter bcitellte man Oberbürgermeister Boigt und Tr. Wilhelm Mellon, sämtlich in Frankfurt.

vermischte».

* Gegen d i e A » t in i c r k» e i v e n. Ter Berliner^^Polizei­präsident hat angeordnet, bah ans deiiZogenamtten Anintier» kncipen innerhalb viernndzwanzig Standen alle Kellnerinnen »nd Büfseltmamsclls z» entlassen sind. Dieser Erlaß ivurde den Inhaber» nnd Inhaberinnen der in Frage kommenden wittschaslen durch Kriminalbeamte oder uniformierte Schutzleute bckaimtgegcben. Es wurde ihnen zugleich eröffnet, dag eine Nichl- beachiung bei Verordnung eine solortige Schließung des Lokals znr Folge haben würde. Nicht unter die polizeiliche Verordnung sollen die in den großen, vom bürgerliche» Pnbliknnt bevorzugten Speise- lokalen und Eatss augestelllen iveiblicheu Bediensteten und Büffelt- damen, von bene» es in Berlin etwa 2500 gibt. _

Märkte.

le. Fraukturt «.M. Vieh h o! Marktbericht vom 2s Aug. Austrieb: Rinder 1470, Ochsen 395, Bulle» 94, Kühe und Färsen 931, Kälber 337, Schale 194, Schweine 2243.

Tendenz: Rinder ruhig, Kleinvieh und Schiveine gedrückt: in

allem Uebersland. Breis für 190 PW.

Lebend- Schlachi- gewicht

O ch i e n. Mk. Pfg.

Poflflellchige, cmsgemästete, höchsten Schlachl-

tveries, 47 Jahre all........ 5462 100110

die »och nickt gezogen haben (ngejochte) . . 4858 8795

Junge slciichige, nicht auSgemästeie uno ältere

oilSgentästete . -........... 4347 79 -87

Bulle».

Voll fleischige, anrgeivachiene. höchsten Schlachtw. 47 -51 73 - 85

Pollfleischige, jüngere.......... 4246 72-80

Färsen. K ii h c.

Pollflcischiae auSgem. Färsen. Höcht. Schlachtw. 4650 8390

Vollsiciichigc ansacmäsleteKühehöchilenSchlach-

wertes bis zu 7 Jahren........ 4343 8085

wenig gut entwickelte Färieii.......3741 7179

allere auSaemästete Kühe........ 3589 65-72

Pläßig genährte Kühe »nd Färj-n..... 3034 60- 68

t>!ertng genährte Kühe »nd Färsen .... 2428 5565

Kälber.

Mittlere Malt- und best: Sailfk.ilor:. . . . 40-46 68-78

Geringe» Must- und gm: Sanzkili:: . . 35 -40 51-63

Scho- \

Siallinaktschr:

Masllämmsr uno jünger: Mastirmnek 1213 92 94

Schwei n Pollflelschlq? Schwein: von35 111 :»

Lebendgewicht........ 47.0150.01 61.5064 1 )

kollflcischig: ochiv-in: unter 3) st;

Lebendgewicht........ 46 0148.00 59.10- 61 »

Pollfleischige Schweine von 100tdl c;

Lebendgewicht........ 48.0051.0) 61.00 82 II

Pollflcijchige Schwein: von 121 15):;

Lebendgewicht . ....... 480)-50.11 60 1162 01

fc. Frankfurt a. 9)1., 24. Ang (Orig.-Telegr. de; ,Giel. 2lnz."i Amtliche Noliernngen der hentigen FrncliimarkipreH Weizen (Hiesigerl Alk. 21.5025 00, Knrhesüscher Alk. 21.50-25 01, Welterancr Alk. 00.00-01,00, Roggen (hiesiger) Mk. 21 50 22 00, Gerste iWetterancrl Mk. 20.00 - 21.50, Gerste. Franke», Biälzer, Riel A!k. 00 . 0000,00, Haler Mk. 22.00-23.00, Mais Alk. 00.00 - 00.0 ', Weizenmehl l> Alk. 00.0000.00, Weizenmehl I Mk. 00.0000.00, Weizenmehl III Mk. 00.00 - 00 0), Rogqenmehl 0 Alk. 00.0000.00, Roggcnmchl 0 l Alk. 00.0000.00, Roggenmchl I Alk. 00.0000.00, Weizenkkeie Alk. 0.00-0.00, Wcizenschalen Alk. 0.000,00, Roggen- llcie Alk. 00.0.1-00.00, Mat,kenne Alk. 00.0100.00, Biertreber 00.00 - 00.00, Futiergerile Alk. 00 00 - 00.00. Alles per 100 kg ab hier.

le. Fraiiksnrt a. 911., 24. Ang. (Oriq.-Telegr. des .Gießcnec Anzeigers"-) K a r t o i i e l in a r k l. Alnn notierte: Kartoffeln

in 'Waggons Alk. 7,00-8,00, im Kleinhandel Mk. 10,0012,00

für je 100

FC. Wiesbaden. Viehho'-Marktbericht vom 24. August, Austrieb: Rinder 2 ," (Ochien 42, Bullen 6b, Kühe und Färsen lÜ3-, Kälber Schale 82, Schweine 7i».

Markivcrlaus: Alittlcies Geschält, Großvieh geringer Heber, [innb, Schiveine und Kälber ansverkaust. Prelle!ür IVOPid

Lebend- Schlacht- Ochs-n. gewich!

Pollfleilchlge, ausgemästete, höchsten Schlacht- Mk. Mk.

wertes im Alter von 47 Jahren .... 4752 8998

T ie noch nicht gezogen haben (ungejochte) . . 4650 8794

Jung«, fleischige, nicht auSgemästeie uad altere «nrgemästae . 7. . ........<2-46 79-87

Bul k r n.

vollfletlchig«, nuJflero, höchsten Schlacht».

Vollfleischige, jüngere..........

Färsen K >1 h e.

Vollfleischtqe ausgemästete Färsen höchsten

Schlachtwerl»;..... ......

Vollfleffchige ausgemästet: Kühe höchsten

Schlachtwerter bis zu 7 Jahren.....

Wenig gut entwickelte Färsen......

Aeltere auSgemästeie Kühe.......

Kälber.

Mittlere Mast- und belle Saugkälber .... Geringere Atast- und gut« Saugkalb«« . - >

Gering« Saugkälber..........

£ cf> ai:.

Weidemastscha'«

Mastlämmer und MasthammA.... 45,50 Schweine Vollfleischtge Schweine von 80100 k? Lebeno-

pcioicbt..............

Vollsleischige Schweine unter 80 lc? Lebendgewicht Vollfleischige Schwein: von 100120 k; Ledrnl- gewicht..............

4045

3740

45-51

3744 404 4 34-36

5760

53-56

48-51

-03.0 0

4834 53 4734-48

49V. 51

7076 66 70

85- 94

70-80

7734

64-69

95-100

86- 94 81-86

9400

62 6t 61 62

62 - 61

Dollfleisaiige Schweine von 120150 kg Lebend­

gewicht .............. 48 00 60 - 00

Fctischweiiie über 150 kor Lebendgewicht . . 43-1 > 54-36

Hcrborn, 22 '.'Inn. 21nf dem heute abgehaltenc» 9. bies- sährirei: Al n rkle waren aillgelrieden rg Stück Rindvieh und 157 Schweine. ES wurden bezahlt !ür Fellvieh lind zwar Ochsen

l. Onalität 00< 2. Qnalilät 88 90 Alark, Kühe und

R'iiber 1. Qualität 8 »8 Mk., o. Qualität 8083 Alark iür

50 Kilo Schlachtgewicht An! den, Schweinemarkt kosteten Ferkel 3530 Alk., Länier 66 -0 Alk. und Einlegschweine 90120 Alk. das Paar. Ter nächste Markt findet am 1. Oktober 1914 statt.

Die Allgäuer Milch von kcrngciunbcu Gebirgskübc» ist

duräi ihre hervorragende Qualität berühmt. Diese Milch ist es, welche bei der Fabrikation von Nestle S Ktndermebl an Ort »nd Stelle verarbeitet wird. Herrscht Mttcbknnvvbeit. so wird man also gut tun, dieses stark mtichhalilge Bravarat sür Säuglinge und als SlärknngSiiilltes für Kranke, welche eine Milchdiät durchwachen niüffen, zur Anwendung zu bringen. Probedosc und illustrierte Broschüre erhält jedermann gratis und «ranko durch Nestlc'S Ktndermehl G. m. b. H., Berlin IV. 57, Bülowstraßc 58. 18ö0ss

Amtlicher Teil.

Velanntmach' 2g

belreiienö die Abtretung und Pfändung der Forderungen an die Oriegskasse aus der Ueberlassung von Pferden, Fahrzeugen und Geschirren.

Vom 12. August 1914.

Ter Bundesrat hat auf Grund des 8 13 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesctzbl. S. 327) folgende Verord­nung erlassen:

8 1. Ist über eine Forderung, die einem Pserdebesitzer für die Ueberlassung eines Pferdes an die Militärbehörde gegen die Kriegs­kasse zustcht, (§g 25, 26 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873, Reichs-Gesetzbl. S. 129) eine Urkunde (sog. Anerkenntnis) ausgestellt, so ist zur Uebertragung der Forderung außer dem Abtretungsverträge die Uebergabc der Urkunde erfor­derlich.

Zur Pfändung einer Forderung der tm Abs. 1 »-zeichneten Art ist außer dem Psändungsbeschlusse die Uebergabe der Urkunde an den Gläubiger cn'orkerlich. W-ird die Uebergabe im Wege der Zwangsvollstreckung erwirkt, so gilt sie als erfolgt, wenn der Ge­richtsvollzieher die Urkunde zum Zwecke der Ablieferung an den Gläubiger wegnimmt. Wird der Pfändungsbeschluß vor der Ueber­gabe der Urkunde dem Drittschuldner zugestellt, so gilt dsi: Pfän­dung diesem gegenüber mit der Zustellung als bewirkt.

Das Gleiche gilt für Forderungen, die sür die Ueberlassung von Fahrzeugen oder Geschirren an die Militärbehörde entstanden sind und über die eine Urkunde ausgestellt ist.

8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 12. August 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. Delbrück.

Bekanntmachung.

In Folge zahlreicher Anfragen über Verspätungen von Post­sendungen an Angehörige des mobilen Heeres wird folgendes bekanntgegieben:

Die Regelung de: Zuführung der Fcldpostfendungen an die mobilen Truppen ist an und für sich ungemein schwierig. Die Post- verwaltnng kann mit der Versendung von den PostsammelsteNen aus, wohin die Sendungen von den Ausgabevostanstolten geleitet werden, erst beginneit, n>ar: sic von der Militärverwalchötg die erforderlichen Unterlagen itber die Aufftcllung und Gliederung des Feldheeres erhalten und für ihre Zwecke verarbeitet hat. Wenn diese Arbeiten unter günstigen Verhältnissen schon einen erheblichen Zeitaufwand beanspruchen, so war es beim Beginn des gegen­wärtigen Krieges infolge der ganz besonders gearteten Verhältnisse, die fongc'etzt zahlreiä'- nnd umfassend.' Aenderungen ersorderten, damit ausnalMswcisc ungünstig bestellt. Trotz der angestreng­testen und hingebendsten Arbeit aller beteiligten Stellen konnte mit der Versendung s-x Fesdpostsendnngcn von den Sammel- stcUcn tnc allgemeinen nicht vor dem 14. August begonnen wer­den. Je nach der Entfernung der Sammcistellen vom Kriegs­schauplatz erfordert allein die Besörderung bis zur EtapPenskraße bet dem Fehlen schneller Zugverbiirdungen auf den mit Militär­zügen überlasteten Bahnstrecken bis zu vier Tagen Zeit. Auch für die Zusührung bis zu der für den Truppenteil zitständigen Feldpostansrolt bestehen im gegenwärtigen Feldzug auße.gcwkhnlich große Schwierigkeiten, da einerseits die Heeresleitung die strengste Gcheimlialtung der Marschguarticre fordern muß, anderseits die Truppen ihre Quartiere ständig wechseln nnd bei den angestrengten Märsck-cn nicht immer Zeit finden, die Sendmtgen bei den Feld- poslanstalten in Empfang zu nehmen.

Die Selrwierigkeiten werden nunmehr hoffentlich zum größten Teil behoben fein, und es ist anzunebmen, daß die Tnippcn in­zwischen einen großen Teil der an sie abgcsandtcn Rachrickften crl>alten haben. Störungen werden aber auch in Zukiinst nicht ganz ansbleibcn, da die Kriegslage häufig unvorbergeseliene Aenderungen in der Zuteilung der Truppenteile erfordert Jede solche Aendenmg kami zur Folge hrben, daß Feldpostsendungen nach längerer Besörderungszeit den Truppenteil in seiner ursprüng­lichen Gliederung nicht mehr antressen, und aus zeitraubende» Um­wegen weiter gesandt werden müssen. Das sind Sckiattenseiten, die unvermeidlich mit iedcm Kriege verbunden sind.

Tie Postverwaltung ist sich der Wichtigkeit eines geregelten Rachrichfettverkehrs zwischen Heer und Heimat durchaus bewußt und bietet ihrerseits alles fl»?, dieses Ziel zu erreichen.

Berlin W. G6, den 22. August 1914.

Der Stflo'-sekeetär des Reichs-Postamts. _ Kractke. _

Aufri's,

Um ote ncnxtUiije noch zur Berfülgimg stehende Volks- kvaft fiir die Landesverteidigung nutzbar zu inachen. werden in nächster Zeit Neuaussteluingen von Truppen auch beim 48. Armeekorps stattfinden.

Dank d'.'m sehr großen Andrange von Freiwilligen sind Mailufchaften hierfür in reichlicher :^ahl vorhanden. Es ist aber erwünscht, immer noch mehr Offiziere und Unteroffiziere zur Ausbildung dieser jungen Mann- sckjaft heranzuziehen. Alle Offiszierc und Unteroffiziere des Ruhestandes, welche sich daKi für fähig hatten, insbesondere solche dje sich noch körperlichen Lknstrenggmgen gewachsen

fühlen, werden deshalb aufgefordert, sich sofort zum frer- willrgen Wiedereintritt beim Beztrkskommando ihres Wohn­ortes zu melden.

Frankfurt a. M., den 23. August 1914 Stellvertretendes Generalkoinniando >8. Armeekorps.

Bekanntmachung.

Betr.: Zahlung der Entschädigungsgcldcr sür ausgehobene

Pferde usw. ^ r t ,

Wir bringen zur Kenntnis der Beteiltgten, daß die Geueral-

kriegskasfe zu Berlin veranlaßt hat, daß. sofern die zum Empfang des Geldes berechtigten Personen bereits im Felde stehen, die Zah­lung an legitimierte Anverwandte nach Prüfung des einzelnen Falles auf eigene Verantwortung der bctresienden Kasse geschehen kann In allen Fällen ist jedoch die Quittung oder eme Vollmacht der Berechtigten oder ihrer gesetzlichen Erben nachzubringen. Gießen, den 25. August 1914.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ . pr.ujin a er. _

Bekanntmachung.

Maschinen und Hüttenarbeiter, welche bereit sind, in den Dienst der technischen Institute der Artillerie zu treten, werden crsuait, sim umgetzeno beim Großh. Bezirkskommando Gießen unter Vorlage ihrer Militö" und sonstigen Papiere schriftlich oder münd­lich zu melden.

Gießen, den 24. August 1914.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen. _ Dr. IIsinger. _

Nachstehende Bekanntmachung wirb hiermit veiösientlicht. Der Oberbürgermeister und die Großd. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises werden gngewicien, ortsübliche Bekannt­machung zu veranlassen.

Gießen, den 22. August 1914.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

I. V.: W e l ck c r.

Bekanntmachung.

Betr.: Landsturm-Konirollversammlungen im Landwehrbezirk Gießen.

Es haben ohne weiteren Beseh'. zu erscheinen: sämtliche Untervssiziere und Mannschaften, die dem Land-' sturm II. Aufgebots angehörcu: Ixu, sind alle diejenigen, die mrli- täriich ausgebildei sind und im Kalenderjahr 1914 das 39. Lebensjahr überschritten babcn oder noch überschreiten, svwie ältere Mannschaften, soweit sic das 45. Lebensjahr noch nicht voll­endet haben: ferner diejenigen, die vor erreichtem Militürvstichtalter eingetrcken sind und 19 Jahre dem Heere angehört haben, auch wenn sie noch nicht 39 Jahre alt sind.

Befreit sind: Eisenbahn- und Postbeamte, über die eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung dem Bezirkskommando einge- rcicht ist..

B c z i r k d e s H a u p t m e l d e a in t S G i c 6 c n am 26. August >914, vormiltagz 8 Uhr, auf dem Hofe der Zeughaus-i käse r ne am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen: für die Bewohner der Stadt Gießen, Jahresklassen 1890, 1891, 1892 und ältere, deren Angehörige das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben;

jm 2 7. August 1914, vormittags 8 Uhr: Jahres- klassen 1893, 1894, 1895 und Angehörige jüngerer Jahrcsklassen, die älter als 39 Jahre sind:

am 28. August 1914, vormittags 8 U hr, für die Belvvhncr folgender Gemeinden: Albach, Allendvrf a. Lahn, Allen- darf -. Lumda, Allertshausen, Alten-Buscck, Annerod, Bellersheim» Beltershain, Bersrod, Bettenhausen, Beuern, Birklar. Burkhards­felden, Climbach, Daubrinqen, Dorfgill, Ebcrstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Geilshausen. Göbelnrod, Grvßen- Buseck, Großon-Linden, Grünbcrg, Grüningcn, Harbach, Hatten­rod, Hausen, Heucheldeim, Holzheim, Hungen, einschließlich der dazu gehörenden Mühlen, Höfe usw.:

am 29. August 1914, vormittags 8 Uhr, für die Bewohner folgender Gemeinden: Inheiden, Kesiclbacki, Klcin-Lw- dcn, Langd, Lang-Göns, Langsdorf. Lauter, Leihgestern, Lich mit Hof Albach, Colnhauien und Mühliachscn, Lindenstrulh. Lollar, Londorf, Lumda, Mainzlar, Münster. Mm'chcnheim mit Hvs-Güll,. Nieder-Bcssingen. Nonnenrvth, Obbornhofen. Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Odcnhauscn mit Appenborn, Oppenrod, Queckborn, Rabertshausen mit Ringelshausen, RcinhardSliatn. Reiskirchcn, Rodheim mit Hof-Graß, Rödgen, Röthges, Rüddingshausen, Rut­tershausen mit Kirchberg, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Staufenberg mit Friedclhausen, Steinbach, Sieinheim, Stockhausen, Trais-Horlosf, TrciS a. Lumda, Trohe, Utphe, Billingcn. Watzenborn mit Steiuberg, Weickartshain, Wei­tershain, Wieseck, Winnerod, einschließlich der dazu gehörenden' Mühlen, Höfe usw.

Es wird ails folgendes hingewieicn:

* l. Sämtliche Mannschasten stehen während des ganzen Kon- trolllages bis einschließlich Mitternacht unter dem Militärgesetz. Unpünktlichkeit und Versäumnis der Kontrollrcr'ammlung werden streng bestraft.

2. Etwa vorliandcne Militärpavierc sind minubringen.

3 Tie Leute haben Stöcke, Schirme, Pseisen und Zigarren vorher uMzulcaen.

4. Sämtliche Appells sür den HauptmcldeamtSbczirk finden in G i. fi c it statt.

Gießen, den 22. August 1944

Großherzogliches Bezirkskommando.

Naumann. Oberüleutngnt uno Bezirkskommandeur.

Bekanntmachunfl.

Betr.: Ten Dienst bei Großh. KreiSveterinäramt Gießen.

Gemäß Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 22. August d. IS. zu Nr. II 5291 bringen wir hiermit zur öf­fentlichen Kenntnis, daß bis auf lveitercS der Dienst tm Dienst- ixzirk Großh. KreiSveteriuäramtS Gießen auf den Großh. As­si st e n z v e t e r i n ä r a r r t B l u m e i u G r ü n b c r g übergegan- oen ist. Dieser wird bei Ausübung des Dienstes von Tierarzt Dr Köhler und S ch l a ch 11) u f b i t c f t o r D r. Modde, beide in Gießen, unterstützt:

Tie Denstointeilung ist festgesetzt lvie folgt:

1. Tie Allgemeinen Tienstangclegenhcitcii «tzroßh. Kreisveteri- näramts Gießen werden von Großh. Assistcnzvctcrinärarzt Blume in Grünberg erledigt. iTelephonrui Grünberg 211.)

2. Sämtliche Obduktionen von au seuchcnvcrdächtigcn Krank­heiten gefallenen Tieren lvcrdcu von Schlachlhosdirektor Dr. Moddc vorgenommen. (Telephonrul Gießen 32.)

3. Ten gesamten übrigen veterinärpoliirilichen Dienst versieht Tierarzt Dr. Köhler. (Telcplwnrus Gießen 310.)

Gießen, den 23. August 1914.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dem in erde.

An Die Grohst. Bürgermeisterei:.'» Der Landgemeinden

des Kreises.

Vorstehende Bekannlinachung wollen Sic mehrfach in ortsüb­lich." Weise verösientliche».

Wir weisen Sie besonders a», alle Anträge weacli Obduksionen von an seiichenvcrdächtigeii .Krankheiten gefallenen Tieren an Herrn Schlachlhosdirektor Tr. Moddc in Gießen einzuscnden und die vorge- schrieben- telephonische Benachrichtigung über solche Fälle an den Genannten (Televhonruf 32) zu erstatte».

Gießen, den 23. August 1944.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Das Königliche Proviantamt in Hanoi« kauit noch alten Hafer. Jnleressenlen werden hierauf mit dem Bemerkeu ausmerst'am ge­macht. daß Angebote dem genannicu Amt sofort zuzusenden sind.

Die Großh. Mrgermerstereicn haben dies ortsüblich bekannt zu geben.

Gießen, den 23. August 1914.

GvoßherzoglicheS Kreisamt Gießen,

I. F.: Hem merde. " ... ;