Ausgabe 
10.8.1914
 
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Statt jeder besonderen Anzeige.

Heute morgen verschied unser guter Vater, Grossvater, Bruder, Schwiegervater und Onkel

Herr Zahnarzt Dr. med. Georg Wilhelm Koch

im 78. Lebensjahre.

Schonberg, New York, Mainz, den 9. August 1914.

Sanitätsrat Dr. Adolf Koch Otto Koch

Franziska Billhardt, geb. Koch.

Die Beerdigung findet in der Stille statt. Blumenspenden und Beileidsbesuche dankend verbeten.

0132D

Ich richte au die Einwohner unserer Stadt die dringende Bitte, das Einquartiermrgsgeschäst in jeder Beziehung zu erleichtern.

Bei Einquartierungen für den Krieg ist vorherige

Bekanntgabe nicht immer möglich.

Man sorge dafür, daß stets ein Familienmitglied oder ein Beauftragter in Hans oder Wohnung an­wesend ist.

Den Baterlandsverteidigern ein gutes Heim zu bieten, ist Ehrenpflicht.

Gießen, den 4. August 1914.

Der Oberbürgermeister.

Keller.

Bekmliitrrmchmrg.

Ich habe Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Mitarbeit in der freien Liebestätigkeit die Einwohner­schaft von ihrer Pflicht, die ihr zugeteilte Einquartie­rung anfzunehmen und zn verpflegen, keineswegs ent­bindet.

Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, daß es Sache der Vermieter oder ihrer Stellvertreter ist, für eine gerechte Verteilung der einzuqnartierenden

Mannschaften unter die Hausbewohner Sorge zn tragen.

Gießen, den 9. Angnst 1914.

Der Oberbürgermeister.

Keller.

Festsetzung von Höchstpreisen.

Das nachstehende Neichsgeseh mache ich hierdurch mit dem Anfügen bekannt, das; ich bei berechtigten.Klagen über ungerechtfertigte Preissteigerungen für den Be­zirk der Stadt Gießen die Höchstpreise sestsetzen werde.

Es liegt im Interesse der Bevölkerung, mir von unge­rechtfertigten Preissteigerungen sofort Mitteilung zn machen.

Gießen, 9. August 1914.

Der Oberbürgermeister.

Keller.

Wir Wilbelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von "vreufien re. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des BundeSratS und des Reichstags, ivaS folgt:

0 1 .

Kür die Dauer des geaenwärtigen Krieges können sür Gegenstände des täglichen Bedarf». insbesondere sür Nabrungs- und Futtermittel aller Art sowie sür rohe Raturerzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe Hächslvretje festgesetzt werden.

8 2 .

Weigern sich trotz Aufforderung der zuständigen Bebörde ein Besitzer der in, § 1 genannten Gegenstände, sie zu den sestgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen, so kann die zuständige Bebörde ,ie übernehmen und aus Rechnung und Kosten des Besitzers zu den sesigesetzlen Höchstpreisen verlausen, soweit sie nicht sür dessen eigenen Bedarf nötig sind.

8 3.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden erlassen die erforderlichen Anordnungen und AussührungSbestimmungen

8 4. $

Wer die »ach 8 1 sestgesetzten Höchstpreise überschreitet oder den nach 8 3 erlassenen AuSsührungSbeitimmungen zuividerbandelt oder Borräte an derartigen (gegenständen verbeimlicht oder der "Aufforderung der zuständigen Behörde nach 8 2 nichtachkoinmt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder in, Unvermögenssalle mit Gesängnis bis zu sechs Monaten bestraft.

8 8 .

Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem dieses Gesetz wieder auher Krasl tritt.

8 6 .

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Berkündigung in Krast.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Unsiegel.

Gegeben Berlin im Schlot!, den 4. "August 1914.

(L. S.) Wilbelm.

Delbrück.

Todes-Anzeige.

Bekannten, Freunden und Verwandten die traurige Mitteilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Urgroßmutter

Frau Elisabeth Nicolai

im Alter von 69 Jahren in ein besseres Jenseits abzurufen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Konrad Nicolai und Kinder. Gießen (Dammstraße 25), den 10. August 1914. 9134

Die Beerdigung findet Dienstag, den 11. August, nachmittags 3 Uhr, von der Kapelle des neuert Friedhofs aus statt.

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Carl Scliunck

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Morgen Dienstag schöne

Einniachgnrkei»

zu haben aus dem Brandplatz gegenüb. dem Boian. Garten. 06072s Diensiman» Berber.

Samstag abend 7 Uhr verschied sanft nach längerem Leiden in der hiesige» Klinik unser lieber Bruder, Schwager und Onkel

Herr Ernst Fihler

im 36. Lebensjahr, was wir Verwandten. Freunden und Bekannten hierdurch mitteilen.

Die trauernden Hinterbliebenen. I, d. N.: Ludwig Fiffler. Gieben, den 10. August 1914.

Die Beerdigung findet am Dienstag, den 11. August, nachmittags 3 Uhr, in Grünberg von Bahnhosstr. 5 aus statt. 19139s

Todes-Anzeige.

Freunden und Bekannten die traurige Mit­teilung, dafi es Gott gefallen hat, unseren guten, treusorgenden Vater, Schwiegervater und Groh- vaier

Herrn Martin Müller

Dachdrckermeister

im Alter von 50 Jahren insolge eines Herz­schlages in ein besseres Jenseits abzurusen.

Die trauernden Hinterbliebenen: Familien Müller nnd Gries.

Gießen, den 8, August 1914.

Die Beerdigung ffndet Dienstag, den 11. August, nachmittags 3*/* Uhr, von der Kapelle des neue» Jriedhoss auS statt. 06079

Statt Karten.

Gießen.

Mathilde Braun Dr. Hans Stichel Lehramtsreferendar V erlobte. August 1914.

[06073

Darmstadt.

Die Verlobung unserer Tochter Mathilde mit Herrn Lehramtsreferendar Dr. Hans Stichel beehren wir uns ergebenst anzuzeigen.

Jakob Braun und Frau.

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21 liefe.

Vom 16. August ab wird prima Vollmilch das Liter zu 20 Pfg. frei Haus geliefert. Milch, welche im Geschäftslokal, solches wird noch näher bekannt gegeben, abgeholt wird, kostet per Liter IS Pfg. Familien, deren Ernährer für unser teures Vater­land kämpfen, erhalten auf obige Preise noch Er­mäßigung. Es wird gebeten, solches bei Aufgabe von Bestellungen angeben zu wollen.

Bestellungen werden aus dem Bureau der

Grünen Radler

Neuenweg 28 06069

bis zum 14, dieses Dlonats entgegengenommen.

MeadekglUM

Die Ziehung der Ausstellungslotterie ist auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Ausstellungsvorstaml:

Prof. Dr. Krausmüller, Vorsitzender.

Wir bitten um möglichst unentgeltliche Ueber- lassung von 9136 D

zum Gebrauch beim Bahnhofsdienst der Sanitäls- kolonne. Angebote werden erbeten an das Geschäfts­zimmer des Roten Kreuzes.

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