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Zu dem Zwischenfall an der bosnisch-mon- tencgrinischcn Grenze erfährt dieNeue Freie Presse" noch aus Seros ewo: LllS di« Bemühungen, die Montenegriner zum Verlassen des Grundstücks zu bewegen, scheiterten, erhielt eine Abteilung österreichisch-ungarischer Truppen, ein Zug bosnisch-herzegowinischcr Grenzjäger und eine Kompagnie Heeresinfanterie den Befehl, das Wachste ns und den «saumweg zu räumen. Ein Grenzjägerzng schritt nach kurzem Feuergesecht zum Sturm auf das Wachhaus. Tie Montenegriner hatten zwei Tote und zwei Schwer­verletzte sowie mehrere Leichtverletzte; eine größere Anzahl montenegrinischer Grenzsoldaten wurde gefangen. Die Grenzjäger hatten keine Verluste. Seit diesem Zwischenfall wurde die Ruhe nicht mehr gestört.

Dahlen in Bulgarien. Nach dem annähernd endgültigen Wahlergebnis erhielten in Bulgarien die An­hänger der Negierung 126, der Baurnbnnd öl, die Demo­kraten 26, die Neformfozialisten und die doktrinären Sozia­listen je9, die Anhänger Gefchows 7, die Anhänger Tauews 3 und die Radikalen ö Sitze. Ein noch ausstchcndcs Er­gebnis in den hauptstädtischen Wahlkreisen, welches her Opposition günstig sein wird, verändert das Gesamtergebnis etwas Die Opposition wird 119 von 245 Mandaten besitzen. Bemerkenswert ist die Schwächung der Sozialisten, hie anstatt 38 jetzt höchstens 22 Sitze erhalten, während sich die Zahl der Demokraten verdoppelte

Ttirchc und Schule.

T ie T r a u e r s c i c r s ür K a rd i n a l K o v v. Am gestrigen Dienstag fand in Breslau unter großer Beteiligung die Trauerscier für Kardinal Kovv statt, stürz vor tOUHr wurde inner Glockcn- gelämc die Leiche in feierlicher Prozession aus dein sürübischötlickieii Palais abgclioli. Ten Sarg trugen zwölf Domvikare. Voran schrit­ten die Bilchöie von Hildcshcim, Königaräy, Ernirtand, Paderborn. Fulda ^und der Wcihbiichos Likowski Posen. Ter Erzbischof von Köln. Tr. Hartmann. leitete die Trauerscier. Ter Sarg wurde un­mittelbar vor dein Hochaltar nicdcrgesctzt. Hier legte der Herzog von Ratibor nncn prachtvollen, vom Kaiser übersandten Kranz nieder, dessen Schleife die Kaiserkrone mit den kaiserlichen Initialen trug. Tic Gedächtnisrede hielt Kanonikus Hcrbig unter Zu­grundelegung des Bibelspruches:Tu wirst ein Prophet des Aller­höchsten genannt werden", indein er den Lebcnsganq und das Wir­ken des Verblichenen schildcrie. Das Requiem zelebrierte der Erz­bischof von Köln unter großer Assistenz. Währenddessen sang der Tomchor das Requiem für vierstimmigen Mannerchor von dem Vizedcchanlen Joseph Nickel. Dann fand der Trauerkondnkt mit Absolution der Bischöfe statt. Der Sarg lourde von zwüli.Dom- geistlichen zu der Gruft uumiltelbar vor dem Hochaltar getragen und dort bcigcsctzt. Kurz vor 1 Uhr tvar die kirchliche Feier beendet.

Auswärtige pol t k in der französischen Kammer.

Die französische Kammer verhandelte am gestrigen Dienstag über den Voranschlag des Ministeriums 'des Aeußeriz. Der Ministerpräsident und Minister des Acußcrn Tvumcrgue crösfnete die Verhandlung mit eine,,, Ci -- Poss über die aktuelle» Fragen der auswärtige» Politik. Er behandelte die Ballaneuigelegenheit. die tleinasiatischv Frage und ging dann auf die anieritinischen Zwischenfälle über, insbesondere auf Mexiko und äußerte sich schließlich! über die Lage Frankreichs in Marokko. Er wies darauf hin, daß sich Frantreich in friedlichem Sinne betätige, beson­ders auch in der Türkei. Diese würde nicht aus eine sinanziellc ltnterstützung Frankreichs rechnen können, ivenn sic den Frieden störe» wolle. lLcbhaster Beifall. Frankreich habe auch die verschiedenen schwebenden Fragen in Syrien geregelt und im Einvernehmen mit England uiid Rußland es durchgcsetzt, daß durch die Einfsthrung von Reformen die Ordnung in Armenien wieder hergcstcllt imirde. Die drei Mächte würden fortfahrcn, an der Festigung des ottomanifchen Reiches zu arbeiten. Frankreich ar­beitete auch im Verein mtt den europäischen Mächten sowie mit den Bereinigten Staaten und Japan darauf hin, eine Zerstückelung Chinas zu vermeiden, und dort normale Zustände wieder cinzuführen. Doumerguc erklärte, daß die B Ziehungen Frankreichs zu den Verein. Staaten und Japan von Vertrauen getragen seien. Tou- mergue wies auf die Festigkeit des Bündnisses mit Ruß­land und die Freundschaft mit England hin, die durch die einstige Gegnerschaft nur verstärkt werde. In vollem Einver­nehmen mit seinen Verbündeten und Freunden verfolge Frankreich in lohaler Weise seine Politik offen und ehrlich und sei entschlossen, in der Well den Platz zu bchauvten, der seiner ruhmreichen Vergangenheit und 'Arbeit gebühre, gestützt aus sein Heer und seine Seemacht, die stark seien, nicht um zu drohen, sondern um Freiheit und Gerechtigkeit zu verteidigen.

Die Kammer spendete dem Minister lebhaften Beifqll.

Neues Strafrecht.

ii.

Das Streben unserer Zeit aus dem Gebiete des Straf­rechts geht aber nicht nur aus eine gerechte Bestrafung wirk­lich schuldhaften Tuns, sondern auch dahin, d e r B c g c h u n g künftiger Verbrechen v o r z n b e n g c n. Zur Er­reichung dieses Zweckes hat man die Einführung sogenannter s i ch c r n der M a ß n n h m e n" als wirksames Mittel ins Auge gefaßt. Die Verbrechensbekämpfung durch sichernde M a ß n a h m c n i st ein E r s o r d e r n i s des nivderncn Staates, der selbst von höchstem Kultur- wert, alle wahre Sittlichkeit und Kultur innerhalb der ihin gesteckten Grenzen gewährleisten soll.D a s S l r a s g e s e tz aber m u ß" wie in dem Borenlwurf eines österreichischen Strafgesetzbuches sehr richtig gesagt worden ist,ivtc kein ander es G e s e tz ein Kind seiner Zeit sei n", und tvenn dem so ist, so darf in ihm auch kein so ivichliges Mittel für die Verbrechensbekämpfung wie das der sichernden Maß- nahnien fehlen. ES ist begreiflich, daß über Art und Umfang dieser in das neue Strafgesetz cinzusührendcnMaß­nahmen", namentlich wegen ihrer weitgehenden Ausdeh­nungsfähigkeit der Meinungen gar viele und gar verschie­dene sind. Einig ist man in den Vorarbeiten zum Straf­gesetzbuch, wie auch in den Kreisen des Deutschen Richtcr- bundes darin, daß vor allcni die eine bereits im jetzigen Strafgesetzbuch im Keime vorhandene sichernde Maßnahme, nämlichdas A r h e i t s h a u 3" kräftig auszubauen fei, ebenso aber auch, daß als neue Mittel das Wirtshaus- v e r b o t und die U n t c r b r i n g u n g i n T r i n k e r h e i l - anstalten ins Auge gefaßt werden müssen. Viel wcitcr- gehcnde Vorschläge aber sind von Professor Dr. Thomsen gemacht worden, die ihrem Grunde nach von Professor Dr. Rumps ausgenommen, und in einer modifizierten Form als Leitsätze von dem Deutschen Richtertag angenommen wor­den sind.

Der Kern dieser Vorschläge liegt darin, daß dem Richter die Möglichkeit gegeben werden soll, bei vorläufiger Entlassung vo »Sträflingen sichernde M a ß - nahmcnacgendieseanzuordnen und bei b e di n g- terStrasaussetzung dem Verurteilten bestimmte Verpflicht ungcnauszucrlcgen und das sogenannte

Friedensgebot zu erlassen. Ter Deutsche Richtertag hat sich denn auch einmütig dazu bekannt, daß in das neue Strafgesetzbuch die folgenden Bestimmungen Ausnahnie fin­den möchten;

1.Setzt das Gericht die Vollstreckung der TlrafeaIis, so kann cs dabei nach seinem Erincsicn dein Vcc urteilten für sein Verhalten während der Probezeit bestimmte Weisungen erteilen. Schuldbastko Z I, w i d e r !> a n d e l II ge­gen diese Weisungen während der Probezeit ebenso wie schlechte Führung hat die gerichtliche Anordnung der Straf- v o l l st r c ck u n g zur Folge."

2.Besteht die begründete B c s o r g n i s , daß je­mand ein ^strafbare .Handlung, mit der er ge­droht hat, begehen oder eine begangene wieder­hole» werde, so kann ihm das Gericht aus Antrag des Be­drohten oder Verletzten die ausdrückliche Vcrpflich - I u n g auserlegcn, i i cki d c r B c g c h n g oder Wiederholung d e r H a n d l » n g z n e n t h a l t c ». Die Ersüllung der Vervslich- tung ist durch eine angemessene, gemäß & 118 St.P.O. zu lei­stende Sicherheit oder durch Androhung eincrGesäng- n i s st r a s e von drei Monaten bis zu 2 Fahren sicher - zustellen."

3. Besteht die begründete Besorgnis der Wiederholung einer strasbareii Handlung, so kann das Gericht auch ohne An­trag Vach seinem Ermessen dem Täter glisdrücklich bestimmte W eisu n g c n geben, die geeignet erscheinen, die Gcsghr der Wiederholung wesentlich zu verringern. Tie Wei­sungen dürfen nicht in einer der geltenden Rechts­ordnung widerstreitenden Weise in die vcrsön- lichc Freiheit des Täters cingrcisen, ihm keine un- ange messe n enBermögensovserzumnten und nicht Interessen dritter Personen verletzen. Inhalt und Maß der Weisungen sind zu bestimmen nach der Persönlichkeit des Täters und nach der ganzen Sachlage, insbesondere nach der Schwere der Tat und nach der Größe der Gesahr ihrer Wieder­holung Die Einhaltung der Weitungen wird wie im Abs. 2 durch Sicherheitsleistung und Strasandrohnng sichergestcllt."

4.Handelt der Berpsllchtete binnen 2 I a b r c n den ihm auserlcgten Vcrvslichtunge» oder Weisungen zuwider, so bet- fällt d i e geleistete Sicherheir oder die a n g c d r o h t c Gcsängnisstrasc ist s c st z u s c tz c n und zu voll-- ü recke n. Eine durch die Zuwiderhandlung verwirkte sonstige Strafe bleib! unberührt; ist diele Zuchthaus, so ist die daneben scst- zusctzcndc Gefängnisstrafe in Zuchthaus von gleicher Tauer »m- zuwandeln.

Tie Frist von zwei Fahren wird oon dem Tag ddr Sicher­heitsleistung oder Strafandrohung ab berechnet usw."

Man sicht, daß mit diesen Bestimmungen dem Iffchter in Ansehung der sichernden Maßnahme ziemlich weiter Sviel- raiim und freie Hand gegeben ist. Dies ist nötig angesichts der Vielgestaltigkeit des Lebens und der schier unbegrenzten Möglichkeit' der Einzclsälle, wenn auch gewisse Grenzen und Einschränlungen nicht vermeidlich sind. Jedenfalls aber muß wie dies durch die Bestimmungen unter Ziff. 24 erreicht werden soll dem Richter die Möglich­keit gegeben sein, den Staat und die Gesellschaft vor den wahrscheinlichen Ausschreitungen schlimmer Elemente, ins­besondere der bösartigeren und hartnäckigeren Uebeltäter zu schützen.

Das Problem der sichernden Maßnahmen ist neu und seine Lösung gewiß nicht cinsach. Sicherlich hal auch die Kritik noch lange nicht das letzte Wort darüber gesprochen. Deshalb aber glaubten wir auf die Stellungnahme, die der Deutsche Richterbund zu der Frage genommen hat, elwaS aussührlicher haben eingehcn zu sollen.

Mag man ancki darüber rechten können, in welchem Um­fang man dem Richter die Anordnung sichernder Maß­nahmen gestatten, und welcher Art diese selbst sein sollen, so darf doch das Prinzip ohne allen Zweifel auch aus die Billigung unseres Volkes rechnen. Es kann doch keine Frage sein, daß es um den Staat- strafrechtlich betrachtet am besten bestellt ist, d e r in i t d c m g c r i n g - st e n Maß von Strafen die Ordnung aufrecht erhalten kann. Der wahre Zweck des Strafge­setzes sollte also sein, Rechtsverletzungen zu verhüten. Soll aber das erreicht werden, so müssen dem Richter wirksame Mittel au die Hand gegeben werden, straf­bare .Handlungen nach Kräften hintanzuhalten. Von diesem Gesichtspunkt aus aber könnte u. E. die Aufnahme jener Mit­tel in das kominendc Strafrecht, als in erster Linie i m In­teresse d c s 2 t a a t c s und d e r G e s c l l s ch a s t s o r d - ii u n g gelegen, von dem Volke selbst nur dankbar begrüßt werden.

Welche Möglichkeiten im einzelnen dem Richter gegeben toerden können und sollen, darüber sich hier näher zu vcr- breiten, würde zu weit führen, zumal auch die Meinungen hierüber vielfach auseinandergehen. Hingewiesen sei nur bei- spiclsweise aus die von Professor Dr. Tho m s c n in Münster gemachten Vorschläge. Er ordnet die in Aussicht zu nehmen­den einzelnen Maßregel» in drei Gruppen und zwar in: 1. Maßnahmen gegen die Person dcsTätcrs; 2. Maß­nahmen gegenüber der Person des Opfers und 3. besondere Maßnahlnen. In der l. Gruppe wird wieder zunächst unter­schieden zwischen physisch wirkenden Maßnahmen und v s n- ch i s ch wirkenden Maßnahmen und Thomscn empfiehlt als die ersteren beispielweise; Wahl der Strafe cventl. Einsührung einer neuen Strafe, Polizeiaufsicht, Anwendung direkter Ge­walt, Entfernung des Täters aus der räumlichen gefährlichen Sphäre, Entfernung des Täters aus der geistig gefährlichen Svbärc, Entziehung der Mittel zum Verbrechen. Konlroll- vorschriften usw.; als p'stchffche Mittel; Schaffung und Stär­kung von Gcgcnmotiven, Strafandrohung, Verweis, Entzie­hung von Wohltaten, Tätige Reue, Belohnung für Mcht- begehung, Bekanntmachung des Täters mit dem Gesetz,^Frie- densbürgschaft, Besseruugs-, Heilanstalt, Arbeitshaus, Siche­rung der Zukunft, Bedingte Entlassung.

Als Maßnahmen gegenüber der P e r s o n des Opfers (Gruppe II) werden cmvsohlen: Warnung des Opfers, Er­weiterung der Selbsthilfe, schleunige Staatshilfe, Wiedergut­machung des Delikts, Buße, Gewährung der Privatklagc, Entziehung der bedrohten Person bezw. der bedrohten Sache aus der gefährlichen Svhäre, Allgemeine Unterstützung des Opfers.

Von den besondere» Maßnahmen seien als die wohl wichtigsten erwähnt: Kanips gegen die Ursachen des Ver­brechens, Bclämpfiing deliktsscher Verträge, Verhinderung der llmgchung des Gesetzes, Bewirkungen einer möglichst un­schädlichen Begehungsart. Gcsctzesverbreitung.

Daß sich diese reichliche Zahl der vorgeschlagene» Einzel- luaßrcgcln noch reichlicher vermehren läßt, steht wohl ebenso scst, als daß man über den Werl und die praktische Betäti­gung der einen oder anderen sehr wohl versckiiedcner Ansicht sein kann. Indes gibt es ohne Zweifel eine Fülle von Maß­nahmen, die je nach dem Einzelfall bemessen, z. B. zur Ver­meidung der Wiederholung einer strasbareii Handlung durch­aus wirksam werden können. Hier nur ein paar Beispiele, die ebenfalls Professor Tr. Thomscn aufgestellt hat:

1. Zwei Arbeiter wohnen auf demselben Flur, sie sind tödlich verscindet. Tie Schlägereien zwischen beiden werden immer gcsährlicher, so daß schließlich ein Totschlag zu er­warten ist. Hier wäre als sichernde Maßnahme angezeigt der Beseht, daß einer von beiden (der Schuldigere) sobald cs Vertrag oder Gesetz erlauben, auszichcn müßte.

2. Einem gewerbsmäßigen Wilderer wäre neben einer angemessenen Strafe auszugeben, aus vier Jahre in eine Stadl von mindestens 100000 Einwohnern zu ziehen, wc ihm jede Gelegenheit zum Wildern schien, seine ökonomische Kraft aber der Gesellschast erhalten blechen würde.

3. Einem Burschen, dem das Messer locker sitzt, wird auf zwei Jahre verboten, überhaupt ein Messer, auch ein Taschenmesser, bei sich zu führen

t. EinemWandervogel", der Nester ausnahm und Feuer im Walde anzündete, werden zwei Jahre lang die Aus­flüge verboten usto.

Niemand wird leugnen können, daß durch solche Maß- nahmcii, die im Einzelfall grundsätzlich in das Ermessen des Richters zu stellen wären, ohne Frage mancher Verbrechens- Wiederholung vorgebcngt werden könnte. Es ist ein schier cnd los weites Feld, das sich dem Gesetzgeber erschließt, und es wird nicht gerade allzu leicht sein, ihm die rechten, doch nicht zu engen Grenzen zu ziehen.

So viel nur sei zum Schluß gesagt, cs ist zweifellos, daß die Probleme des Rechtsirrtums und der sichernden Maß­nahmen in dem neuen Strafrecht eine befriedigende Lösung sinden müssen, und daß die Vorarbeiten zum neuen Straf­gesetzbuch und auch die non Rumps und Thomscn gemachten, im vorstehenden in großen Zügen angedeutcten Vorschläge eine durchaus brauchbare, wertvolle Grundlage zu dieser sung bilden werden.

2t»»s 5taöt und Land»

Gießen, 11. März 1914.

** T a g e s k a l e nder sür Mittwoch, 11. März: Theater-

v er ein: .Figaros Hochzeit * Ansaiig 7 IIhr.

Trinker-Fürsorge st eile kür Stadt und Landkreis Gieße» Gießen Asterivcg 9. Sprechstunde jeden Donnerstag abend tz bis 7'/, Uhr.

"Verleihung. Dem Rektor unserer Landesuniversität,

Professor Dr. Körte, wurde vom Großherzog das Ritter­kreuz erster Klasse des PhilippSordrnS verliehen.

** General der Infanterie Frhr. v. Gall, der von 19021906 Kommandeur der Großh. Hessischen (25.) Division toar, feiert am I. April d. I. die fünfzig-« jährige Wiederkehr des Tages, an dem er als Sechzehn-, jähriger in das .Heer cingctrete» ist. Er nahm, 1866 zum Leutnant befördert, im Leibgardc-Jnsanteric Regiment Nr. 115 teil an den Feldzügen 1866 und 1870/71 uird wurde bei Frohnhofen durch einen Schuß in den Unterleib schwer verwundet. Fm Kriege 1870 erwarb er sich das Äsernc Kreuz und das Großh. Hessische Militär-Verdicnstkreuz. 1906 wurde Frhr. v. Gall Gouverneur von Köln. Ein beginnendes Herzleiden nöitgte ihn, schon im Jahre 1907 den Abschied zu erbitten, und seitdem lebt der Jubilar in Darmstadt.

»»Ter T c n k m a l r a t für das Grotzherzogtum Hessen hielt am Montag, 9. März, seine diesjährige Tagung in Worms ab. Auf der Tagesordnung standen: 1. die Berichte des Vorsitzende,!, der Teiikmalvstcgcr und Ansschußvorsitzenden über das lausende Jahr: 2. die Gründung und die 'Ausgaben kleinerer Museen «Tors- und Ortsmuseen,. Anschließend an die Verhand­lungen fanden Besichtigungen der Wicdcrhcrftcllungsarbciten an der Liebsrauenkirchc und des Wormser Domes unter Führung des Dom- baumeistcrS Geh. Lberbaurat öofm'ann statt.

" ö i a bl II) e (i t c t. Aul verschiedene Anträgen benierkt die Tireltion, daß der Tatsache, daß die Erstaussührunqen dieses Fahr meist ins Freitag-Abonnement lallen, selbstverständlich keine Tendenz zn Grunde liegt. Die Direktion ist bemüht, die Premiere» »iöa- iichs! gleichmäßig ans die Abomienicutsabendc zn verteilen, doch haben dieses Fahr äußere Umstände, ivie wiederholte Erkrankungen, Termin der Gastspiele ». s, s., dies Bestreben zn einem Teile vereitelt.

** I m Oberhessischen Kun st verein sind die Bilder des Ansstcllcr-VcrbandcSMünchcner Künstler ein- gelrolsen. Die Llusstellung, welche am kommenden Sonntag cr- össnct wird, Nnrd von einem Münchener Künstler eingerichtet. Sie wird eine angenehurc Abwcckülimg gegen den zuvor ausge­stellten Firturistischcn Bildern bieten.

** Kongreß der Internationalen Verein i. g ii n g s ü r R c ch t S - u n d W i r t s ch a f i s v h i l o s o v h i e. Un- lcr dem Protektorate des Groß Herzogs von Hessen findet in der Psingstwoche svom 2. bis 5. Juni d. J5 in Frankfurt a. M. der dritte Kongreß der Internationalen Vereinigung sür Rechts- und Wirtschaslsvlülosovtiie statt, zu welchem sich eine An­zahl der heroarragendsteii Gelehrten Deutschlands und des Aus­landes cinstndcn werdeil. Vorträge haben ». n. angemeldct: Geheimrat Professor Köhler, Berlin, über die Grenzen der Recktsobilosovhic, Staatssekretär Exzellenz Dcrnburg und Se- natsvräsidcnt o. Atrauß und Tarnen über ein ReichSwoh- nungsgesctz, Gehcimrat Professor Wolf, Berlin, und Exzellenz StaatS-a« v. Dnnovskn, St. Petersburg über die Annäherung europäischer Staaten durch Bc'ci.ignng oder Minderung der Zoll- sck ranken. Die Stadt Franlsnrt a. Ä. wird die Teilnehmer an dem Kongreß nebst deren Damen an, Abend des 2. Fuur im Römer empfangen. Für den 'Abend des 3. Junr hat die .handcls- tämmcr den Kongreß in den Palniengarten cingeladen. Zur Vor­bereitung des Empfangs ist ein Ehrenansschuß und ein Damen­ausschuß gebildet ivordcn.

** D a werden Weiber . . . Bei einer Prügelei gestern nachmittag in der Franksurter Straße zwischen einem Schulmädchen und-einem Schuljungen schlug daS Mädchen seinen Schirm an dem Gegner entzwei. Als sie die beiden Teile aiishob, verhöhnte sie der Junge, schlagsertig erwiderte sie ihm jedoch:Das schab nix: den Schirm kann ich mcr mache lasse, aber de. Fang hast du krieht."

L a » d e S st a t i st i s ch e Mitteilungen. Helt ö» de Mitteilungen der ® os,Herzog!. Zentrale sür die Landesstatistik Hot lotgende» Fnbalt: Wasserständc 913. Wasserständc des RbeincS »nd des Maines in den Monate» 1913 . Morbidität in den Heilanstalten 1912 . Ergebnisse der ineleorotoqische» Beob° arbtunaen 1912 . Beilreibirng der direkten Stenern 1912 .

** Postscheckverkehr. Im Rcichsvostgebiet ist die Zahl der Kontoinhaber im Postscheckvcrkehr Ende Fcbr. 1914 aus 88 533 gestiegen. (Zugang sm Monat Febr. 901.) Stuf diesen Postscheck­konten wurden im Februar gebucht 1439 Millionen Mark Gut- schriitcn und 1426 Millionen Mark Lastschristen. Das Gesamtgut- habcn der K'ontoindaber betrug im Februar durchschnittlich 196,6 Millionen Mark. In, Verkehr der Rcichsvoslscheckämter mit dem Posckparkasscnamt in Wien, der Postsvarkassc i« Budapest, der bel­gischen und luxemburgischen Postverwaltung sowie den schweizeri­schen Postscheckbureaus wurden 7,8 Millionen Alark Iimgcsctzt und zwar aus 3120 Uebertragunge» in der Richtung nach und ans jb 330 Uebcnragiingen IN der Richtung aus dem LliiSlande.

** Kleine 'Di i tt eil un g en. Aus einer Privatwohnnng in der Parkstraßc in B a d - N a n h c i m ivurden Schmucksachen im Werte von einigen hundert Mark gestodlen. Durch unterirdische Kanäle hat sich der Main am Dienstag vormittag einen Weg in die KodlenzccheGustav" bei Tettingen gebahnt und sie voll ständig unter Wasser gesetzt: aucki die Nachbargrube stand in kurzer Zeit bis an de» Rand voll Wasser. Ter Schaden ist ganz bedeu­tend. JnWaldmichelbach i. O. ist das 3jährige Kind eines Landwirtes in heißes Wasser gefallen. Fn der Klinik von Heidelberg ist cs an den Brandwunde» gestorben. Im Rheinhasen von Bingerbrück wurde eine männliche Leiche in Schisserklcidung gelandet. Es wird angenommen, daß dieses die Leiche des im De­zember von cinenl bei Bingen vor Linker liegenden Dampfers der Firma Fendcl verschwundenen Heizers ist.

Landkreis Gießen.

(;) Leihgestern, 10. März Heute fand hier Bür- germeist erwähl statt. Der seitherige Verweser dieses Amtes, Bürgermeister .Heß, ivnrde einstimmig wieder- gcwählt. Von 349 Wahlberechtigten machten 299 oder 84ß»