Einzelbild herunterladen

Nr. 42

Erschein! tätlich mit A»?»ahme des Sonntag?

164. Jahrgang

DieGi«s>ener Z.milienblötler" werden den, .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das iieeirblatt für de« ikreir «tetzen" zweimal vöchcnllich. Dierindwlrtschastllchen Seil»

fragen" erscheinen inonallich zweimal.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheßen

Dortnersiagz IS. Februar 1914

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'icheu U»iver>ilälS»Buch- und Steindnickerei, R. Lange, Eiehe».

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- ftraße 7. Expedition und Verlag: e^bl. Redak!ion:e«11L.rel.-Adr.:AnzeigcrGietz-n.

Mb. Deutscher Reichstag.

217. Sitzung, Mittwoch, den 18. Februar.

klm Tische des Bundcsrals: Dr. Lisco.

Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min. und dantt den Schriftführern, die anlählich seines heutigen 72. Geburtstags seinen Platz mit einem Blumcnstrautz geschmückt haben.

Der Eta! für das Aeiche-Zustizaml.

(Dritter Tag.)

Abg. List-Eßlingen (Natl.)

verteidigt nochmals die Haltung des Abgeordneten Röchling im Abgeordnetenhause. Herr Landsberg verlangte vor den Schisfer- schen Reformen die Reform des preußischen Wahl­rechts. Diesen Zusammenhang versteht mein schlicht bürger­licher Verstand nicht. Wenn die Sozialdemokraten Lust haben, mit uns an der Verbesserung des Rechts zu arbeiten, so hindert das preußische Wahlrecht sie doch nicht. Gerade jetzt sollten sie helfen, da sie noch Einfluß haben. Man weiß nicht, was die Zukunft bringt. (Lachen der Soz.)

Der Redner empfiehlt nochmals die Schjsscrschen Anträge. Manche Redner haben krankhaft nach Gründen gegen sic gesucht. Es ist aber schon viel damit gewonnen, daß die Sache übcrhaupi einmal in Fluß gebracht ist. Der geschäftliche Schutz gegen un­erkannte Geisteskranke ist doch notwendiger, als der Staatssekretär meint. Banken und auch Gewerbetreibende sind aus diese Weise schon in schwerster Weise geschädigt worden. Die Gläubiger müssen gegen böswillige Schuldner geschützt werden. Meine Forderung eines Gesetzentwurfs über den Zwangs vergleich außer­halb des Konkurses 'it durch die gestrige erfreuliche Er­klärung des Staatssekretärs erledigt. Die Frage der religiösen Erziehung der K i n d e r aus Mischehen muß geregelt werden. Hier mäßen endlich inodcrnere Anschauungen zur Geltung kommen. Ein böses Kapitel ist die Behandlung der V o r st r a f e n der Zeugen. Der Fall in Dortmund, wo die Behörde den beleidigten Rechtsanwaltstand nicht in Schutz nahm, wäre in Süddcutschland nicht möglich. Die große Mehrheit der Anwälte ist derart, daß ihr Geschäftsgebaren jeder Kritik standhält. Das Einkommen der Rechtsanwälte weist einen bedauerlichen Tiefstand aus. Gegen den numerus clausns werde ich mich mit allen Mitteln fträltbciu

Bayerischer Staatsrat v. Treutlcin:

Hier wurde der Fall einer Zeugin in Ambcrg erwähiit. Sie soll für eine. Jugendsünde eine kleine Strafe erhalten haben, und iveil diese Vorstrafe vor Gericht festgestevt wurde, einen Selbst­mordversuch gemacht haben. Tatsächlich hat diese Zeugin zwei Jahre Gefängnis verbüßt, und die Feststelluiig der Strafe erfolgte auf Veranlassung der Verteidigung. Sie selbst fügte sich n^r eine geringe Verletzung bei. ,

Abg. Dr. Oertel (Kons.):

Mir ist es nahe gegangen, daß durch die U u t c r I a s jung der Verteidigung des Herril Röttgens im Krupp­prozeß einen trefflichen Mann unnötiger Weise ein Makel angc- heftet wurde. Gegen die Majestätsbcleidigungsnovelle haben wir. obwohl wir dafür stimmten, erhebliche Bedenken gehabt, und unsere Bedenken sind seither angesichts solcher Ereignisse wie in Portugal nicht geringer geworden. Die persönliche Ehre muß überhaupt besser geschäht werden als bisher. Ebenso ist gegen Irre ein besserer Schutz notwendig. Sogar gegen Halbirre. Einen pathologischen Zug l)at schließlich jeder Mensch, vielleicht auch wenn er dein Reichstag angehört. (Heiterkeit. Zuruf.) Iavielleicht sogar i ch ! (Große Heiterkeit!) In die Vater­schaft des Urheberrechtes teile ich mich mit dem Abg. Dr. Müller- Meiningen. Bei zwei solchen Vätern muß das Kind einigermaßen wohlgeraten. (Heiterkeit.) Trotzdem würde ich nichts gegen eine Aenderung in der Richtung haben, daßder Nachdruck einer Arbeit gestattet wird, die sich nicht als eine selbständige geistige Tat dar­stellt.

Die sensationelle Berichterstattung nament­lich über große Prozesse ist gewiß zu beklagen. Aber das Publi­kum will seinen Prozeß zum Morgenkaffee haben. Und beim Pro­zeß der Hedwig Müber trifft die Schuld nicht die Presse, sondern das Verhalten des gebildeten Mannes, der dem Mädchen seine Dienste dck^ch Unterricht bezahlte und dafür laut gerühmt wurde. Darüber sind wi. nicht einig, was Schmutz ist, wohl aber darüber, daß wirklicher Schmutz von unserer Jugend ferngehalten wird. Gegen Eindeutigkeiten kann der Richter heute schon Vorgehen. Aber gegen Zweideutigkeiten und Zoten ist er machtlos, selbst nachdem die Polizei eifriger geworden ist. Schamlosigkeiten werden in den Mantel der Wissenschaft gehübt. Da« entspricht nicht ihrer Würde. Sie müßte gegen diese Halbwisscnschaft Front machen. Kunst­werke wollen in den Museen oder in aller Stille genossen werden. Aber auch auf Ansichtskarten? Ist «'s wirklich eine Freude, Reise­gruße auf den Leib eines unbekleideten Weibes zu schreiben? Nun sollen wir uns an die Nacktheit gewöhnen. Sollen wir etwa die Außenwelt an den Anblick unserer Nacktheit gewöbnen? Da? wird sich nicht immer empfehlen aus ästhetischen Gründen. (Große Heiterkeit.) Aus ästhetischen Gründen erklärt sich vielleicht auch das Verbot der Alpentracht der vielen Berliner wegen, die diese Tracht gern anlegen. (Große Heiterkeit.) Wir sind gegen diese Auswüchse nicht aus Muckerei, sondern aus Religiosität. Viele fromme Juden stehen dabei ganz auf unserer Seite. Für uns steht der alte Spruch fest: kunckamcnlum regnorum timor clei! (Bei­fall rechts.).

Strafgesetzes aus. Das hat selbst Dr. Oertel anerkannt. Gleich­zeitig hat er aber ernste Kunstrichtungen mit ganz unreifen Strömungen in merkwürdiger Weise zusammengeworfen. Unter dem Deckmantel der Sittlichkeit macht sich nur zu oft eine krankhafte, zumeist sehr unsittliche Feigenblatt-1 moral breit. Nach alter Erfahrung machen die größten Zoten­jäger offiziell nach außen hin am lautesten in Sittlichkeit. Die Presse soll sich selbst Helsen gegen ben Spießer, der seinen Prozeß | im Morgenblatt haben will. Das Berliner Landgericht leidet an drei fixen Ideen. Erstens: alles Nackte ist an sich unsittlich, zweitens: die Unzüchtigkeit eines Bildes wird durch eine edle und täuschende Reproduktion erhöht, endlich: der Inbegriff des Unsittlichen ist die Postkarte. (Heiterkeit.)

Die bestehende Praxis unterwirft ein blühendes und hoch­angesehenes Gewerbe, achtbare Verleger und bedeutsame Künstler der vollständigen Willkür des Staatsanwaltes. Dagegen bleiben ofsenkuiidigc Schmutzereien ohne Verfolgung, Abbildungen, die ohne unzüchtig zu sein doch das Schamgefühl verletzen. Das j neueste auf diesem Gebiet ist die pornograplua eventualis, die dem Schutzmann eine Putativunsittlichkeit nahelcgt. (Heiterkeit.) Man entsetzt sich über die Turnhose der Mädchen, die Matrosenbluse der Knaben und dergleichen. In Bayern kann man nette Tinge darüber hören. Wann wird diese Schweinerei, die sich Sittlichkeit nennt, aufhören? Und die Verballhornung unserer deutschen Dichter darüber hätte ich gern den großen Dichter Georg Oertel gehört! (Große Heiterkeit?) Der Staat hat bisher wenig getan gegen die Unsitt­lichkeit. Mit diesen Polizeimaßnahmen verfährt er nur nach dem Worte Pestalozzis: Erst läßt man das Unkraut wachsen, dann

fällt die Gerechtigkeit wie eine wilde Sau in den Garten. Das wirksame Mittel wäre, unabhängige freie Richter zu schaffen.

Staatssekretär Dr, Lisco:

Es sind verschiedene gerichtliche Entscheinungen erwähn! wor­den, die Kunstwerke oder ihre Reproduktionen sür unsittlich cr- lläre». Ich bin durchaus damit einverstanden, daß der Schmutz in Wort und Bild bekämpft werden muß und bin jcft überzeugt, daß darüber in dem hohen Hause nur eine Stimme herrscht. Die Schwierigkeit beginnt aber, wenn cs sich um die Verbreitung von Rachbiloungeit der Ktinsttvcrkc handelt. Hierzu ist eine Reihe von Einzeljällcn angcsührt worden. Ich kann mich aber nur im all­gemeinen mit ihnen beschäftigen, zu den einzelnen, die mir nicht bekannt sind, ist cs mir nicht möglich, Stellung zu nehme». Wenn man hört, daß Postkarten mit ?Ibbild»ngen alter Meister­werke und Originale in Museen für unsittlich erklärt worden sind, so gebe ich gern zu, daß eine solche Entscheidung zunächst über­rascht. Wen» man dann aber bei näherem Eingehen findet, daß die Karlen von den Händlern etwa in einer Umgebung, die die Lüsternheit anreizt, vielleicht unter obszönen Darstellungen, an- geordnet sind, dann gewinnt die Sarve ein durchaus andeMS Ge­sicht. Im übrigen will ich gar nicht bestreiten, daß man über die Richtigkeit der einen oder der anderen Entscheidung verschiedener Meinung sein kann. Wer sich jemals mit diesen Fragen bcschäf- tigt hat. weiß, toclchc Schwierigkeiten die Abgrenzung des Begriffes Unzüchtigkeit bietet, und cs ist nur natürlich, daß sich dabei in Ermangelung eines allgemein gültige» Tatbestandes Abweichungen ergeben.

Man wird aber auch aus solchen einzelnen Entscheidungen zu weitgehende Schlüsse nicht ziehen können. Das Reichsge­richt hat als maßgebende Bestimmung ständig die Auftastung vertreten, daß die bildliche Darstellung des Nackten an sich ebenso­wenig unzüchtig ist, wie die des unverhülltcn menschliche» Kör. pcrs selbst. Es hat sich ebensowenig der Erwägung verschlossen, daß die vorherrschende künstlerische Idee auch bei der Darstellung sinnlicher Empfindungen das Unzüchtige verdrängt und daß da- mit eine Verletzung des Scham, und Sittlichkeitsgesuhlö ausge­schlossen wird. Damit wird aber grundsätzlich dem Künstler die nötige Bcwegungssrcihcit gewährleistet. Aus der anderen Seite hat es aber das Rcichsgerccht als ebenso sclbstvcrstandltch ange­nommen daß die Reproduktion von Kunstwerken, insbesondere aus Postkarten, mißbraucht werden kann. Der Mßbrauch kann in der Art der Darstellung liegen, indem unter Verzerrung des tunst, lcrischen Charakters des Werkes etwas anderes in den Vorder­grund gedrängt wird. Er kann aber auch in äußere» Umständen, >n der Zusammenstellung einer Reihe von Nacktdarstcllungcn ge- funden werden.

Das Landgericht I Berlin Hot nun eine Reihe von Postkortcn sür unsittlich erklärt, weil die Abbildungen männlicher und weib­licher nackter Körper für den Maffcnvertrieb ,n dem aroben Publi­kum Mummt waren. Das Reichsgericht I,t diei-n AuSstchrungen entacacnaetreten, das Urtcck ist inir beute vormittag zugcgange» An grundsätzlichen AuSsübrungen enthalt es etwa solgendes: ^cr B e a r i s f d - s u n z ü ch t i g c n muß notwendig Beziehungen zum Geschlechtlichen haben ES muß das Scham- und S,ttl,chkc,tsgcfnhl in geschlechtlicher Beziehung verletzt werden. Dazu gehört aber die ^aritellung des unvclhülltcn Körpers für sich allem nicht. Es muß dazu eine unzüchtige und schamlose Darstellung gewählt wer­den Das gilt auch sür ein Werk der Bildhauerkumt. das den nackten Körper zur Erscheinung bringt. ES mutz genügen, wenn cs in künstlerische i Beziehung den Stempel des Unsittlichen nicht -eiat B-i cineni Fall-, wo cs sich um di- Reprodultion eines Bildes ans der Dresdener Galerie bandelt, wurde der Postkarten- händlcr angellagt, weil di- Unzüchtigke.t aus dev Art le.ncsBe tricbeS aesolgert wulde. Es wird Aufgabe der Rcchtfprechung fein, zu entscheiden, ob alle Karten dieser Art oder nur diejenigen b-i diesem Händler beschlagnahmt werden sollen.

Abg. Hcinc (Soz.):

Abg. Dr. Aciiller-Meiningen (Dp.):

Kehren wir wieder zu etwas Weltlichem zurück! (Große Heiter­keit.) Wir beklagen uns über ungleichmäßige Anwendung des Rechtes. Es gibt Staatsanwälte, die nur mit allergrößter Mühe, unter stärkster Pression, dahin gebracht werden, gegen «inen Kon­servativen vorzugehcn. So wurde unser Kollege Dr. Wendorf von dem konservativen Parteisekretär Jordan in einer Broschüre gröb­lich beleidigt. Seine Anzeige wies der Staatsanwalt ab. etwa mit oer Begründung, es handle sich nicht um den Dr. Wendorf. sondern um den Fortschrittsmann Dr. Wendorf. Schließ­lich dauerte es acht Monate, che Tr. Wendorf es durchsetzte, daß Jordan die erkannte Strafe antrat. Für die Strafprozeßresorm darf nur das Bedürfnis des deutschen Volkes und des rccht- suchenden Publikums maßgebend sein, nicht aber etwa der Ge­danke. daß die Systematik unseres Strafrechts notleiden könne.

Die Vorschläge des Kollegen Schiffer ent­halten manchen guten Gedanken, sind aber viel zu allgemein. Sie sind unannehmbar. Wir müssen Teilreformen vor­nehmen, da wir nicht 15 Jahre warten können. Gegen den wirklichen Schmutz reichen die bestehenden Bestimmungen des

Dr Oertel hat über mangelnden Schutz der Ehre geklagt. Weiß^er nicht, daß Dr. Böhme hier mitgeteilt hat, daß 2 7 Agi­tatoren des Bundes der Landwirte wegen Beleidigung der führenden Männer des Bauernbundes bestraft werden mußten! (Hört! hört!) Unsere Strafprozeßordnung ist im großen und ganzen ein ausgezeichnetes Gesetz, wcnii es nur richtig angewendet wird. Die Schuld an der Verurteilung in Köln trägt die Judikatur des Reichsgerichts. Ein ähnlicher Fall war 1905 in Trier. Materiell und formell waren beide Verfahren gleich muster­gültig. Ich war in Köln und Trier froh, daß eine Verurteilung wegen formaler Beleidigung erfolgte. Denn wären die Angeklagten frcigesprochen worden, so hätte das Reichsgericht das Urteil auf­gehoben und die Sache an ein anderes Gericht verwiesen, das viel­leicht weniger objektiv gewesen wäre. Und die Tausende und Zehn- tausende von Mark wären weggeworfen gewesen. Das Tückische der Klassenjustiz liegt darin, daß der Richter gar kein Vcr» ständnis dafür hat. wie es in der Seele eines Arbeiters auSsieht. Daher die Verherrlichung der Streikbrecher, die Zugänglichkeit für politische Einflüsse.

Die ganze verrückte Judikatur, die daS RcickiSgerickst jetzt richtig gestellt hat, geht von dem Gedanken auS: Wie wäre eS»

wenn statt dcS Kunstwerks wirklich ein nacktes Weib dastände. Es steht aber eben kein lebender Mensch, sondern ein Kunstwerk da. Ganz ausgezeichnete Reproduktionen wurden für unzüchtig er­klärt Ich muß schon sagen, cs gehört eine perverse P h a 11 ^ taste dazu, um z. B. zu behaupten, es seien an bestimmten Körperstcllcn stärkere Schatten angebracht worden, um die Lüstern­heit zu erregen. Diese Behauptungen, die hier ein Staatsanwalt aujstclltc, sind direkt pathologisch. So schlimm ist es aber erst ge. worden, seitdem man eine bestimmte Kammer mit diesen Pro. zessen befaßte. Das widerspricht entschieden dem Geist der Straf. Prozeßordnung. Diese ganzen Prozesse wären nicht möglich ohne eine gesetzwidrige Anwendung des sog. objektiven Versehens. Man klagt nicht die Verleger und Künstler an obwohl daS nach dem Loyalitätsprinzip geboten ist weil man weiß, daß eine Verurtei­lung anerkannter Künstler oder Geschäftsleute nicht zu erzielen wäre.

Auf diese Weise könnte man auch Prcßartikel im objektiven Verfahren verurteilen, was auch schon versucht worden ist und unS zu den österreichischen Preßzuständcn führen würde. Wirklickieit Mißbräuchen gegenüber reicht das Strafgesetz auö. Wir werden dieser Rechtssprechung und Polizeikommune diskretionäre Mittel zur Verfügung stellen, ehe sie nicht bewiesen haben, daß sie von den bisherigen Mitteln Gebrauch zu machen verstehen.

Staatssekretär Lisco:

Ich muß Verwahrung ein legen gegen die Aeuße- rungen des Vorredners, soweit er von einer verrückten Judikatur und einer pervcrsett Phantasie eines Staatsanwalts sprach. Ich möchte bitten, sich nicht in solchen Ausdrücken zu bewegen, die mich zwingen, sie zurückzuweisen. (Beifall.)

Abg. Dr. Gcrlach (Zentr.):

Die Aufnahme von Kranken in Irrenanstalten darf nur unter- bestimmten Kautclen erfolgen. Man soll aber die Gefahren auf diesem Gebiete nicht übertreten. ES ist heute unmöglich, daß ein Gesunder in eine Irrenanstalt ausgenommen wird, eS sei denn, daß ein gleichzeitiges Betrugsmanöver aller Beteiligten vorliegt.

Abg. Tode (Dp.):

Der Vorredner hat seinen Freund Belzer in einer Weise widerlegt, daß ich mich kurz fassen kann. In der Tat können wir den Rat des Irrenarztes in diesen Fragen nicht entbehren. Die Gerichte müssen sich auf sachverständige Gutachten stützen. Die Schifferschen Anträge enthalten einerseits ein Gesetz, das man in denReichsanzeiger" ausnedmcn könnt- wenn man cs sich nicht genauer ansieht, ndererseits wenden sie sich an die konenplative Natur des Reichskanzlers. Für durchführbar halten wir sie aber nicht. Bei der Regelung des Jrreiiwcsens hat das Bürgerliche Gesetzbuch ben Schutz des VerkchrslebenS ganz außer acht gelassen. Im ganzen ist unsere Rechtsprechung recht gut, besser als in vielen anderen Staaten.

Abg. Sachse (Soz.)r Die Staatsanwaltschaft in Waldenburg geht mit äußerster Strenge gegen uns vor Sie hat Notizenn unserem dortigen Blatte verfolgt, die in anderen PartciblättLrn unbeanstandet blieben.

Damit schließt die allgemeine Aussprache. Es soll jetzt eure Aussprache über die Angelegenheit der Witwe Hamm in Flandesbach erfolgen.

Staatssekretär Dr. Lisco:

Bevor Sie in die Verhandlungen über die Strafsache gegen die Witwe Hamm eintreten. stelle ich fest, daß bereits am 12. De­zember 4 Mitglieder dieses Hauses mir mitgeteilt haben, daß sie bei der Beratung des Justizctats diesen Fall zum Gegenstand ausführlicher Besprechungen machen toerdcn. So dankbar ich für jede vorherige Ankündigung einer derartigen Erörterung bin, so rnöchte ich Sie doch bitten, diese Ausführungen hier auf das Nötigste zu beschränken. Die Akten in der Strafsache haben mir bisher niemals Vorgelegen. Sie werden andauernd gebraucht. Ich kann mich nur auf Mitteilungen deS preußischen Justizministeriums stützen.

Die Witwe Hamm ist 1908 wegen Beihilfe zur Ermordung ihres Ehemannes mit 14 Jahren Zuchthaus bestraft worden. Sie verbüßt diese Strafe. Nachdem oie Verurteilung ausgesprochen war, sind mehrere Voruntersuchungen eingeleitet worden, um die mutmaßlichen Täter zu ermitteln. Die Voruntersuchungen sind eingestellt worden. Nun hat vor mehreren Jahren ein Wieder­aufnahmeverfahren geschwebt. Es ist abgclchnt worden und die Beschwerde dagegen ist vom Oberlandcsgcricht in Düsseldorf zu- rückgcwiesen worden. Neuerdings sind wieder zwei Vorunter­suchungen eingeleitet worden. Gleichzeitig schwebt seit Ende Ja» liuar wieder ein Wiederaufnahmeverfahren. Wenn dieser Fall, der schon im Preußischen Abgcordnetenhausc behandelt wurde, hier nun besprochen wird, so stellt sich das doch augenblick- lich bei dem schwebenden Wiederaufnahmeverfahren und den Vor­untersuchungen als eine Erörterung innerhalb eines schwebenden Rcchtsvcrfahrens da.

Nicht nur von diesem Gesichtspunkte aus, sondern auch von dem, daß die Herren die Beweisführung erörtern wollen, würde ich es für überaus bedenklich halten, hier eine derartige längere Auseinandersetzung herbeizuführen. Ich muß mich bei dieser Sach­lage von jeder weiteren Erörterung dieser Frage in diesem Hause zurückhalten. Ich kann also an dieser D e b a t te nicht t e i l n c h m e n. Ich möchte aber die dringende Bitte den Herren ans Herz legen, wenn cs nicht mög­lich ist, die ganze Erörterung zu unterlassen, sich jedenfalls die äußerste Zurückhaltung aufzuerlegen.

Die Resolution L i st (Natl.) über den Jwangsvergleich außerhalb deS Konkurses wird zurückgezogen.

Donnerstag 1 Uhr pünktlich: Wciterb ratung, Mar'mcctai. Schluß 67t Uhr.