Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

Nr. 41

g r jef)tiiii täglich mit Ausnahme d-S Sonntag?.

TioOi«I>knkk Zamilicudläller" werden dem Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das '.«reirblatt str den Kreis Siehe»" zweimal

wöchentlich. Tiec-ndwirtlchastlichen Seit-

jrägen" erscheinen monatlich zwennal.

164. Jahrgang

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Mittwoch, 18. Februar 1914

Rotationsdruck mid Verlag der Brühl'sche» Univcrsitäts - Buch-- und Steindrnckerei» R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schnl- straße 7. Expedition und Verlag: es® öl. Redaktion:eqWl.ir.Tcl.-Adr,:AnzeigerTieren.

*K5

Mb. Deutscher Reichstag.

216. Sitzung, Dienstag, den 17. Februar.

Am Tische des Bundesrats: Dr. Lisco.

Präsident Dr. ftncmpf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr

Kleine Anfrage.

Abg. Tcichmann (Soz.1 fragt cm. ob der iöundesrat beschloss:» bat. Fachausschüsse für die Tabakindustrie zu errichten.

Ministerialdirektor Caspar: Die Vorarbeiten bieten besondere Schwierigleiten. In Preußen sind sie dem Abschluß nahe. Das Ergebnis läßt sich zurzeit noch nicht übersehen.

Der Aeichszuschvh zu den Olympischen Spielen.

Es folgt dann di« Abstimmung ür>er die zurückgestellten An. träge zum Reichsamt des Innern.

Die Anträge der Fortschrittlichen Volköpartei, der National- liberalen und der Konservativen, die entgegen dem Beschlüsse der Budgetkommission die Regierungsvorlage wiederherstellen und 46 000 Mark als er st e Rate für die Olympischen Spiele bewilligen wollen, werden mit großer Mehrheit unter lebhaftem Beifall angenommen.

Dagegen stimmt mit den Sozialdemokraten nur ein Teil des Zentrums, u. a. die Abgeordneten Groeber und Erzbergcr.

Die Resolution Meyer-Celle (Natl.), die Erhebungen über den Gesundheitszustand der Arbeiter der G r o ß e i s e n -- i n d u st r i e fordert, wird angenommen.

Die Resolution Ablaß (Vp.), die eine Neuregelung des Arbeitsverhältnisses der in Reichs - und Staats­betrieben beschäftigten Arbeiter und Ange­stellten verlangt und bestimmte Grundsätze dafür aufstellt, wird zunächst in ihren einzelnen Absätzen mit wechselnden Mehrheiten angenommen. Daraus wird sie aber in der Gesamt- abstimmung durch Hammelsprung mit 139 gegen 127 Stim­men abgelehnt. Dagegen stimmte mit den Sozialdemokraten und der Rechten auch ein Teil der Nationalliberalcn. Eine Resolution der Budgetkommission, die in den Etat 30 000 Mark als Beitrag für die zentrale Beratungsstelle für die Verdingungs­ämter der einzelnen Handelskammern einstellen will, wird an­genommen. Sämtliche sozialdemokratische Resolutionen werden abgelehnt.

Der Ekal für die Aeichs-Zuslizverwallung.

(Zweiter Tag.)

Staatssekretär Dr. Lisco:

Die neue Reichsanwaltsstelle, die wir im Etat angefordert haben, ist von der Budgetkommission gestrichen worden. Ich möchte dringend bitten, diese Reichsanwaltsstelle zu bewilligen, die notwendig ist, da die Reichsanwaltsschaft mit Arbeiten sehr überlastet ist. Es rft nicht angenehm und entspricht nicht der Würde des Reichsgerichts, so viele Hilfsarbeiter aufzunehmen. Wegen des angekündigten Entwurfes, betreffend die Herbeiführung eines gerichtlichen Zwangsvergleichs außerhalb des Konkurses habe ich mich mit den beteiligten Ressorts im Reich und in. Preußen in Verbindung gesetzt. Es bestehen noch grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten, über die Sachverständige u. a. aus Industrie und Handel gehört werden sollen. Die Besprechungen werden aber in nächster Zeit abgeschlossen sein. Ebenso sind auf die verschiedenen Anregungen Erwägungen über die Arbeitsvcr- hältnisse der Rechtsanwaltsangestellten angestellt worden. Die be­teiligten Kreise haben verhandelt und sind sich einig geworden, die Diegelung auf dem Wege des Tarifvertrages zu versuchen. Sollte das zu einem befriedigenden Ergebnis führen, so würden wir das mit Freuden, begrüßen. Zunächst müssen wir aber das Ergebnis dieser-Verhandlung abwarten. Sollte wider Erwarten eine Eini­gung nicht erzielt werden, so werden wir andere Vorarbeiten treffen müssen.

Wegen der Gebührenordnung für Rechts­anwälte hat der deutsche Anwalttag im vorigen Jahre be­schlossen. Erhebungen über das Einkommen der Anwälte aus bürgerlichen Rechtsftreitigkciten zu veranstalten. Diese Erhebungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Sobald ihr Ergebnis vorliegt, wird die Frage einer Revision der Gebührenordnung erneut ge­prüft werden. Ueber die neue Wechselordnung liegt ein Entwurf dem Bundesrat vor. Um allen Interessenten Gelegen- heit zu geben, sich über d'e Vorlage zu äußern, ist sie imReichs- anzciger" veröffentlicht worden. Ungefähr zu gleicher Zeit hat auch im österreichischen Herrenhause eine ähnliche Vorlage Vor­gelegen und ich kann zu meiner Genugtuung feststellen, daß die ergänzenden Vorschriften in den österreichischen Vorschlägen fast vollständig mit unseren Grundsätzen übereinstimmen. Die öster­reichische Vorlage trifft unter anderem Vereinfachungen hinsichtlich des Protestes, die wir bereits in der Novelle von 1908 cingeführt haben. Uebcr den Zeitpunkt, wann der Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, bin ich nich* in der Lage, Mitteilungen zu machen, da die Verhandlungen mit den anderen Vertragsstaaten noch nicht so weit gediehen sind.

Uebcr die Haftpflicht der Eisenbahnen hat die Reichsregierung inzwischen einen Entwurf ausgearbeitet, der be­reits im vorigen Jahre dem Hause vorgclcgt werden sollte. In­zwischen sind Bedenken laut geworden, die sich erst in einiger Zeit erledigen lassen. Ich nehme aber an, daß er im Laufe der Session oder im nächsten Jahre vorgelegt werden wird. Ferner ist ge­wünscht worden eine andcrweite Regelung der Pfändbarkeit des Einkommens von Privatange st eilten. Ich hoffe, daß auch die Ergebnisse darüber bald zu einem Ergebnis sichren werden. Den Wünschen, die in der Resolution Schiffer niedcrgclegt sind, wendet das Reichsjustizamt seine volle Aufmerk­samkeit zu. Es wird immer wieder geprüft, ob eine dringend not­wendige Verbesserung bereits vor der allgemeinen Reform vor- gcnommen werden kann und welche Punkte der Sondcrgesctzgebung überwiesen werden können. Auch darüber, ob ein verstärkter Schutz geschaffen werden soll für diejenigen, die in gutem Glauben m i t Geisteskranken Geschäfte geschlossen haben, sind Er­wägungen angcstellt worden. Der preußische Justizminister hat eine Untersuchung angcstellt. Diese spricht aber nur für eine Ver­stärkung des Schutzes in der Großstadt Berlin. Im ganzen übrigen Preußen haben die Ermittlungen, die auf zehn Jahre erstreckt wor­den sind, keinen Anhaltspunkt ergeben, die es wünschenswert er­scheinen ließen, gegenwärtig bereits eine Acnderung vorzunehmen. Auch nach einem Gutachten des Deutschen Handelstages kommen verhältnismäßig wenig Fälle in Betracht.

* Es hat auch nickt an Stimmen gefehlt, die eher einen ver­markten Sckutz der Allgemeinheit wünschten. Er läßt sich viel- leicht ermöglichen auf dem Wege des Zivilprozesses, vielleicht durch Bekanntmachung der Entmündigungen. Bei diesem Widerstreit

der Meinungen ist ein dringendes Bedürfnis für ein Einschreiten der Gesetzgebung noch nicht erwiesen. Die Einschränkung der Eideslei st ungen streben auch wir an. Die Ein­schränkung des Partcicidcs kann aber nur bei der allgemeinen Regelung des Verfahrens selbst erfolgen. Wir haben schon 1909 versucht, die Zahl der Eidesleistungen der Zeugen und Sachver­ständigen zu beschränken. Die Vorschläge würden damals von der Reichstagskommission abgelehnt.

Dann die Beschleunigung des Verfahrens im Zivil- und Strafprozeß. Auch wir wünschen dringend diese Beschleunigung. Die bisherigen Zustände lassen viel zu wünschen übrig. Nun ist an Vorschlägen zur Besserung kein Mangel. Das wirklich geeignete Mittel ist aber noch nicht ge­funden worden. Die mannigfachen Ursachen der Prozeßver­schleppung werden durch einzelne Vorschriften nicht aus der Welt geschafft. Tiefgreifende Acnderungen sino notwendig durch eine allgemeine Revision der Zivilprozeßordnung. Nun hat der frühere österreichische Justizminister Klein mit genialer Hand erhebliche Verbesserungen herbeigeführt. Als wir aber einmal früher an österreichische Bestimmungen anknüpften, fanden wir nicht den Beifall des Hauses. Wir können auch an der Hand des jetzigen Verfahrens eine erhebliche Verbesserung und Beschleunigung her­beiführen. Bei den einzelnen Landbczirken bestehen in der Schnelligkeit der Abfertigung ganz erhebliche Unterschiede. Wenn aber der eine Bezirk schneller arbeitet, warum dann nicht auch der andere. Am besten arbeitet der Bezirk Stuttgart. Auch beim Reichsgericht erfolgt jetzt eine viel schnellere Erledigung der Ge­schäfte. Die Wünsche nach weiteren kleinen Strafgesetznovellen sind leider nicht durchführbar. Zu der letzten Novelle lagen ja große Vorarbeiten vor, die die glatte Erledigung ermöglichten. Das fehlt doch aber für andere Materien. Zum Jugendgcrichts- gesetz findet man jetzt in der Fachpresse schon wieder soviele Be­denken, daß es mir fraglich erscheint, ob diese Materie sich so glatt erledigen ließe. Ich bitte, die Vorlagen, die an Sie heran­treten werden, mit Wohlwollen zu behandeln.

Abg. Dr. Ablass (Vp.):

^ie Gründe, die Kollege Beizer gegen den sechsten Reichs- anwalt vorbrachte, sind mir nicht recht einleuchtend. Ich bitte dringend, diese Stelle sobald als möglich zu bewilligen. Wir freuen uns, daß Erwägungen über den gerichtlichen Zwangsver- glcich außerhalb des Konkurses im Gange sind. Die Reform der Gebührenordnung für Rcchsanwälte sollte nicht bis zum Abschluß der Enquete des Anwaltvereins verschoben werden. Befremdend wirkten die Einwände des Staatssekretärs gegen den Schutz der­jenigen. die mit Geisteskranken Geschäfte abgeschlossen haben. Die österreichische Zivilprozehgesctzgebung können wir nicht ohne weiteres nachahmen. Den Wunsch. Arbeiter zum Schöffen- und Geschworenendienst heranzuzie­hen, haben wir seit langer Zeit gehabt. Recht dringend erscheint uns die Heranziehung der Volksschullehrer zu diesem Amt. Das kommt einem hochbedeutsamen Stand, aber auch der Rechtspflege zygute. Es fehlen uns vielfach brauchbare Schöffen und gerade bei den Jugendgerichten können die Volksschul­lehrer das Beste wirken. (Sehr richtig!)

Im Falle Knittel hat auch der Staatsanwalt eine scharfe Rüge verdient. Die drei Faktoren der Rechtsprechung: Richter, Anwälte, Staatsanwälte müssen zusammen- arbeiten. Sie müssen durchdrungen sein von dem Gefühl der absoluten Gleichwertigkeit. Die Anwaltschaft muß aber darüber klagen, daß ihr diese Achtung von den anderen Faktoren nicht entgegengebracht wird. In Dortmund wurde die Anwaltschaft vomGeneralanzeiger" heftig beschimpft. Trotzdem lehnte der Erste Staatsanwalt ein Einschreiten ab, weil sonst vielleicht der Anwaltstand noch mehr geschädigt würde! Das ist eine grobe Beleidigung der Anwaltschaft, gegen die wir die schärfste Verwahrung einlegen. (Beifall.) Wenn man an hoher beamteter Stelle so austritt, dann wird die Anwaltschaft ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten mit den anderen Faktoren der Rechtsprechung in Zukunft ablehnen. (Sehr richtig!) Auch der Oberstaatsanwalt und der Justizminister lehnten ein Ein­schreiten ab, da kein öffentliches Interesse vorliege. (Hört! Hört!) In einem freisinnigen schlesischen Blatte erschien kürzlich ein ArtikelBauernfang". Wegen dieser Ueberschrist erhob der Staatsanwalt Anklage im öffentlichen Interesse wegen Beleidigung eines konservativen Agitators. (Hört! Hört!) Der Angeklagte wurde natürlich freigcsprochen. Der Bund der Landwirte ist immer noch ins Vercinsrcgistcr eingetragen. Er gilt also immer noch als unpolitisch, auch nach den gestrigen Reden im Zirkus!

Die Zahl der Rechtsanwälte in Preußen wächst lawinen­artig. Die Vorschriften über die Pfändbarkeit des D i en st e i n k o m m e n s der Arbeiter und Privatangestcllten passen in keiner Weise mehr für die heutige Zeit. Viele Ange­stellte lassen jetzt ihr Einkommen über der Grenze von 1500 M. ibrer Frau verschreiben. Das unpfändbare Einkommen müßte mindestens auf 1800 M. erhöht werden. Für Familienväter ist erne besondere Rücksichtnahme notwendig. Notwendig ist die Förderung der gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen. Das preußische Preßgesetz muß möglichst bald neu geregelt werden, besonders die Plakatbestimmungen. Leute, die Sonntags Flugblätter verteilten, wurdenwegen Sonntagsarbeit" bestraft. (Hört' Hört!) Ein Gastwirt, der ein Plakat aushängt mit der Ankündigung, e i n L i k ö r k o st e t s o u n d s o v i e l, macht sich strafbar. Das Aushängen einer Preisliste durch den Kaufmann ist strafbar. Die Polizei schreitet nur nicht ein. um sich nicht dem Fluche der Lächerlichkeit auszusetzen. In Berlin wurden die Konditoren nach dem Preßgesetz bestraft, weil sie aus den Pfefferkuchen kleine Berschen angebracht hatten. (Heiterkeit und Hört! Hört!) Jedes Plakat der Mädchcnrettnngs- heime auf den Bahnhöfen verstößt gegen das preußische Preß- gesetz. (Hört! Hört!) .

Abg. Holtschke (Kons.) 5 »

Gute Beziehungen zwischen Rechtsanwälten und Richtern sind durchaus wünschenswert. Eine Novelle zum geschäftlichen Schutz gegen unerkannte Geisteskranke ist nicht so dringend not­wendig. Für den sechsten Reichsanwalt sind auch wir. Die ver­hältnismäßig geringen Kosten fallen bei einer so hohen Behörde nicht ins Gewicht. Die Resolution Schiffer würde das Reichs­gericht vor schwere, fast unmögliche Aufgaben stellen. Wir werden deshalb dagegen stimmen. Der Vorwurf der Klassenjustiz ist ja gegen früher erheblich eingeschränkt worden. Man spricht dem Richter nur noch wegen seines Bildungsganges oder seiner Er­ziehung die Fähigkeit ab, das Volk zu verstehen. Auch in dieser Äbschwächung ist der Vorwurf unberechtigt. Unsere Richter stehen mitten im Leben und lassen sich auch nicht unbewußt durch äußere Momente in der Beurteilung von Rechtsfragen beurteilen. Ihre Wahl durch das Volk wäre kein Heilmittel. Dann würde es erst recht Klassenjustiz geben. Der Richter soll unabhängig sein. Dafür sind wir stets eingetreten und Werden es auch weiter tun.

Abg. Mertin (Rp.):

Wir sind keine Freunde einer Nooellengesetzgevung. Be denken gegen das Schöffenamt der Lehrer haben wir nicht. Aber sic als die notwendige logische Konsequenz der Rechtsentwicklung, namentlich der Jugendgerichte anzusehen, geht uns doch zu weit. Besser geht eS z. B. den Ministern auch nicht. Die Lehrer sind also in guter Gesellschaft. Die Durchführung der Resolution Schiffer dürfte nicht ganz einfach sein. Hinsichtlich der Mißstände, die sich im Grundstücksverkehr gezeigt haben, beantragen wir eine Resolution. Danach soll das Zwangsversteigerungsgesetz derart geändert werden, daß die Verfügung über den Mi et» und Pachtzins gegenüber den Hypothekengläubigern nur wirksam iss, so weit sie sich auf den Miet- oder Pachtzins für das zurzeit der Beschlagnahme laufende Kalenderfcchr bezieht. Mit der recht gutgemeinten Einrichtung der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, hat man durch allerlei Schiebungen und Machenschaften Schindluder getrieben.

Trotzdem ich Anwalt bin, bin ich gegen eine Erhöhung der Gckühren. Das Uebel rührt von der Ueberfüllung des Standes her. Der Schutz der persönlichen Ehre durch ein Gericht versagt doch sehr häufig. DaS berliner Tageblatt" hatte seinen Freund v. Liebcrt in der prononziertesten Weise unter Hinweisen auf seine Eigenschaften als General, ehemaliger Gouverneur und als Reichstagsabgcorüneter angegriffen. Er wurde aber auf die Privat­klage verwiesen. Dem preußischen Richter muß man die Anerkennung zollen, daß er das Bestreben hat, möglichst objektiv zu sein. Aber cs ist Unfug, wenn bei einem Sensationsprozeß der Vorsitzende jeden Morgen die ihm zuacgangenen Zuschriften vor­lieft. Auch das elegante Damenpublikum würde diesen Verhand­lungen besser fernbleiben. Daran aber müssen wir doch festhalten, daß in unzähligen schwierigen Prozessen sich der deutsche Richter- und Anwaltstand durchaus bewährt hat.

Abg. Werner-Hersfeld (Ns'p.):

Manche Richtersprüche, di" vom Volke nicht verstanden werden, legen doch eine Beschleunigung der Strafprozeßreform nahe. Das Winkelkonsulententum ist eine ernste Gefahr für das Volk, das durch die Winkelkonsulenten vielfach m die Presse hineingchctzt wird. Die Bezahlung der Rechtsanwaltsgehilfen ist namentlich in Berlin sehr niedrig. Dem Wunsch nach Rege­lung des Jrrenwcsens kann ich mich nur anschliehen.

Abg. Landsberg (Soz.):

Ich wundere mich nicht, daß Kollege Merlin die Axt an die Freiheit der Anwaltschaft legen will. Wenn er aber hier behaup­tet, daß die Mehrheit der deutschen Anwälte Anhänger des numerus clausus sind, so ist das unwahr. Die erdrückende Mehr­heit der Anwälte ist entschieden gegen den numerus clausus. Die freie Advokatur hat auch nicht, wie behauptet wird, das Material an Anwälten verschlechtert, sondern wesentlich verbessert. Den Fall Liebert hatte Herr Mertin besser unerwähnt gelassen. Der Staatsaruvalt wird ftoh gewesen sein, keine öffentliche Anklage erhoben zu haben.

Ehe wir an die Schifferschen Reformen Herangehen, wollen wir eine Reform des preußischen Wahlrechts. Wenn uns die Nationalliberalen dabei helfen, dann wollen wir auch an alle möglichen anderen Reformen Herangehen. Was Herr Schiffer von der Flut der Beleidigungsprozesse sagte, unter, schreibe ich vollkommen. Unsere Zeit ist sehr empfindlich ge­worden. Man hat mit Recht gesagt: Luther und Goethe würden nicht aus dem Gefängnis herauskommen. wenn sie ihre Werke heute geschrieben hätten. (Hört! Hört!) Früher standen auch die Parlamente auf dem Standpunkte, daß. sie nicht beleidigt werden können. Das preußische Abgeordnetenhaus macht jetzt eine Ausnahme. Es hat wiederholt Strafanträge gegen sozialdemo­kratische Redakteure gestellt. Und das letzte Mal war bei dieser Mehrheit auch Herr-Schiffer! (Hört? Hört!) Ich-unterschreibe auch das, was Herr Schiffer gegen die Strafen wegen r formaler Beleidigung sagte. Da verfolgte-e i n W ü st l i n g ein weißendes Kind, und als die Mutter ihm entgegentrat und ihn als das 'ge­zeichnete. was er war, da hate der DLann die Kühnheit, zu klagen. Und es fand sich ein deutscher Richter,'der - diese Frau mit. 20 M. bestrafte. (Lebh. Hört! Hört!) Und in K ö l n bestrafte man den Redakteur mit 500 M., der sich, unsterbliche Verdienste um-die Reinigung der Kölner Polizeiverhäl-tnisse erworben - hat. (Sehr richtig! links.) >

Wenn im Krupp-Prozeß einzelne Direktoren durch die Nicht- Vereidigung bloßgestellt wurden, so'haben sie'das redlich-verdient, weil sie das unverantwortliche- Treiben- des Brandt geduldet haben. Die Frau Elvers aus- Zithern wäre in jedem anderen Falle als Entlaslungszeügin.für unglaubwürdig erklärt worden. Jetzt hat sie Aussicht, für die Alldeutschen eine ArtJungfrau von Orleans zu werden. (Heiterkeit.) Der einzige Mensch, in Deutschland, der sich . über die Ver­schleppung seines Prozesses nicht beklagen kann, ist der Fürst Eulenburg. (Große Heiterkeit.) Wenn Prozesse verschleppt werden, so liegt das nicht am Gesetz, sondern an den Richtern. Die Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlung brauchen wir wie das liebe Brot, die lassen wir nicht beschränken. Die sozial­demokratische Presse ist ein abgesagter Feind jeder Sensation. Zur Schundliteratur rechnen wir gewisse süßliche Traktätchen, die man für religiösen Waynsinn mehr ver­antwortlich machen kann als Gerichtsberichte für Verbrechen. Zur Schundliteratur rechnen wir auch die Büchlein, die in den Jungen den Wunsch erwecken sollen, nach Frankreich und Rußland zu ziehen, alle Feinde totznschlagen und viele Orden zu bekommen. (Heiterkeit links.)

Abg. Dr. Dell (Zentr.):

Ter Vorwurf der Klassenjustiz muß auf die Tauer eine maß- lose Verbitterung bei unserem Richterftande Hervorrufen. Außer­dem wird er in der sozialdemokratischen Oeffentlichkeit, in Presse und Volksversammlungen in aller Scharfe und ohne jede Ab­schwächung erhoben. Bon da bis zum Klassenhaß ist für die Massen nur ein Schritt. Wir brauchen ein Fort sch reiten der sozialen Rechtsprechung. Das System unserer Rechtsordnung sollten wir doch nicht durch allzu viele Novellen durchbrechen. Das Herausnehmen der Rosinen kann sehr leicht den ganzen Kuchen unschmackhaft machen.

Die Anträge Schiffer, die auf Beschleunigung und Vereinheit­lichung des Rechtsverfahrens gehen, halten wir für praktisch un­ausführbar. Gegen böswillige Schuldner und systema­tische Schieber verlangen wir die strengsten Maßnahmen. In Be- leidigungssachen steht man der Gesetzgebung vielfach ratlos gegen, über. So ist es bedauerlich, daß der Kölner Redakteur wegen Be­leidigung der Polizei aus formalen Gründen bestraft werden mußte. Vielfach kommt es allerdings mehr auf die Rechtsprechung als aus die Gesetzgebung an. ^

Mittwoch 1 Uhr We i t.e rb e ratung.

i Schluß L M.

i