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Nr. 4l

Ter «iehetzer »nzelger

erscheint täglich, außer Sonntags. - Beilage»: viermal wöchentlich «letzenerZamiliendlätter; zweimal rc>öcftent!.Kr»is= dlattlürdenlrreirSicßen itlcnstognd Freilag): zweimal inanall. Laad» wirftchaftliche öeilftaqen Fernlvrech - Anschlüße: i,ir die Redatlion 112, «erlag ». Expedition 51 Mbrtfic iür'Tepeichen: Anzeiger «-»testen, »»nähme »an »»zeigen für d>e Tagesmlinmer li' vormittags S Uhr.

Erstes Blatt J64» Jahrgang Mittwoch. l8. 5ebruar 19^

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Rotationsdruck »nd Verlag der vrühl'schen Univ.-Such- nnd Steindruckerei R. Lange. Redaktion, Lrpedition und Druckerei: Schulftratze 7.

Vezngsvreil»: iiionallich 7LP!., viettel- iährlich Äk. 2.20: durch Abhole- ». Ziveigstetls« monallich 6a Pi.; durch diePost Atk. 2.viertel» jährl. anSichl. Bestell q. ZcilenpreiL: lokallbPft auswärts 20 Plenniq. Ehesredakteur: A Goetz. Verantwortlich lur de» volit. Teil: Aug. Goch: fürFeuilleton*, ,Ver- iiuschteS* und.Gcrichts- iaal": Karl Neurath; für »Stadt Mid Land": llurt Beudt; tür den Auzcigenleil: tz. Beck.

Die heutige Nummer umfaht 12 Seiten.

Tagcskatcndcr ans dem Fahre 1814.

18. Februar: Napoleon schlägt bei M o n t e r c a » , östlich von Fontainebleau, de» Kronprinzen ron^Würltcmbcrg und er­zwingt sich den Uebergang über die Seine.

Nochmals zur Zivilprozehresorm.

Aus Anwaltskrcisen lvird »ns geschrieben:

Die Reformgedanken aus Richterkreisen in Nr. 32 Ihres geschätzten Blattes vom 7. Februar 1914 bedürfen einer Er­gänzung nnd Berichtigung, wenn anders sie nicht itn Publi- lnin durch die Art ihrer Stellungnahme gegen die Anwalt­schaft irrtümliche Vorstellungen über diese erwecken sollen. Tcm Verfasser ist allerdings auch vom Standpunkte der An­waltschaft darin beiznstimmen, das; eine U c b c rs p a n n n n g des Mündlichkeitsprinzips, wie sic derzeit leider noch zu oft von den Gerichten angewcndct wird, eine Gc- iahr für die Rechtsprechung bedeutet. Dieser Mangel liegt jedoch nicht so sehr in der derzeitigen.Gesetzgebung, mit der sich auch in diesem Punkte, nach Ansicht der namhaftesten Gelehrten unseres Prozeßrechts und der Prozeßpraxis, die aitch der Verfasser erwähnt, in der Tat recht gut auskommen läßt. Allerdings bestimmt der Wortlaut des maßgebenden 8 137 FPL.:Tic Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten." Eine Ergnnznngsbestiininnng hierzu findet sich in § 297 Abs. I:Tie Anträge müssen aus den vorbe­reitenden Schriftsätzen verlesen werden" nnd Abs. IV daselbst: Tic Verlesung kann durch Bezugnahme ans die die "An­träge enthaltenden Schriftsätze ersetzt werden, solvcit das Ge­richt cs für ausreichend erachtet".

Diese Vorschriften gelten für die mündliche Verhand­lung am Landgericht, wo der vom Verfasser gerügte An­waltszwang besteht, von -dessen Beseitigung er sich - und hierin liegt ein wenig schmeichelhafter Vorwurf -oft und vieliach auch rascher ein wahrheitsgemäßeres Bild der ganzen Sachlage" verspricht. Also kein geringerer Vorwurf als den, daß der Anwalt die Verwicklung der klaren Sachlage oder gar die Unwahrheit in den Prozeß hincintrage, die die harm­lose Partei selbst niemals Vorbringen würde! Ist es denn wirklich so? Ich glaube mit Rücksicht darauf, was bisher dem Richter an Arbeitserleichternng durch die anwaltliche Prozeß- vorberritung geleistet wurde, hätte der Anwaltschaft dieser alle, schon ieit 100 Jahren dein Kollegen gemachte Vorwurf erspart bleiben können. Rach den Darlegungen'des Richters scheint cs, als ob es tatsächlich gar kein anderes gesetzliches Mittel gebe, als den Anwalt auszuschalten,-um mit der Partei direkt verhandeln zu können, die- dannnatürlich" dem Gericht gegenüber die reine volle Wahrheit sagt, iveil sic ja Dann verurteilt wird, die aber ihrem Anwalt gegenüber bisher immer nur Falsches vorbrachtc! Oder soll etwa der Vorwurf dahin gehen, daß der Anwalt ungünstige Jnsorma- lionen seiner Partei unterschlägt und seinen Beistand bc- wußtermaßen dem Unrecht leiht? Auch dieses ist dem An-- ivaltesland schon des öfteren unterstellt worden.

Rein, es gibt tatsächlich nicht nur einen, sondern mehrere Wege, auch unter der Herrschaft des Anwattsprozcsses nähere Fühlung mit der "Partei selbst zu nehmen, von der man iich die Aufklärung verspricht: der erste steht im 8 141 der heutigen Zivilprozeßordnung:Das Gericht kann das persön liche Erscheinen einer Partei zur Aufklärung des Snchvcr- hältnisses nnordnc». Wird das Erscheinen nngeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. Die Ladung ist der Partei selvst znzustellen, auch wenn sie einen Prozeß-

Grefzener Stadttheater. »

Drei Einakter.

Gießen, 18. Fcbr.

Ter gestrige Abend bol iit unsere,» Svielptan eine crircnliche Abwechselung, indem er gleichzeitig drei Neuheiten wenigstens iür (Resten auf die Bühne brachte. Nach Borwnrs nnd Art völlig verschieden, landen sie anch eiiie sehr nntenchiedliche Aufnahme, die aber dem Wert der einzelnen Stücke völlig angrmesse» war. Frank WcdelindS, des Biel umstrittenen, Kammersänger (als Buch bei B. Eaiiirer in Berlin erschienen) begegnete recht großer Antellnabiilc, und mit sichtlichem Interesse iolgten die Zuschauer den scharfsinnigen mit» treffenden, aber mitunterhdoch recht weit- läuiigc» Erörterungen über .'tunst und Leben, die in iunkel»de>n Redefluß klar und ungeschminkt gepflogen wcrden>Wcdckind Hot das Werk ohne nähere Erklärung einfachdrei Szenen" genannt: in jeder bandelt cs sich nach des Dichters eigenen Worten um den Zusammenstoß zwischen einer brutalen Intelligenz und einer blin­de» Leidenschaft. An der ersten sieht sich der Kammersänger einer sechszehiljährigen, irühreisen und innerlich schon angcfaultcn Eng­länderin gegenüber, die sich ihm ziemlich »nverblumi anträgt. An ihr ist der Typus der großstädtischen Jugend dargestcllt. Die zweite Szene ist die Tragödie des verkannten Genies, das sich in oh» mächtiger Berzweislung an den Grenzen seiner Begabung w»»d- gcscheuen bat nnd nun von dem berübinteil Sänger erwartet, daß er seiner Over zum Siege oerhilit. Dieser arme Alte ist der Thpns der balben Talente, die sich aus eigener Kraft nicht durchzusetzrn vermögen und ohne Lober und Lotsen hilflos zerschellen. Zugleich bringt dieser Austritt heftige, aber im Grunde nur zu berechtigte Anklagen wider unser Theaicrwesen und das Publikum An der dritlen Szene endlich zci>rr Wedckind das entnervte, jeder sittlichen Aeltaussafsung bare Weib, das nur seinen Lüsten und Launen zu leben vermag und einem Leben in Pflichten den sreiwifligen Tod durch die Pistole Vorsicht.

An seiner scharicn, miluntcr drastischen Art schildert Wedckind hier eine Fülle von menschlichen Nöten, sozialem Unglück, und mit nüchterner Tand sicht er den odilcier von den Seelen. "Auch dieser geleierte, allgehiiilmette Sänger iit ein ariner, unircier Mensch, fest gekettet an Bcrvflschtungen und Vcnräge: darüber bat er das Herz verloren, darüber ist er ein kalicr Verstandesmensch geworden, und seine besseren Eüipsindnngen schlunimern im Unterbelvnßtscin, aber sr hat und er erkennt leine Pflicht, und das gibt ihm die Kraft, fest in seinem Kreise zu stehen, über die anderen hinanSziischen.

Die Darstellung, die von Herrn Dworkowski geleitet

bevollmächtigten bcstellk hat." (Ter letzte Satz soll also Vor­beugen, daß der Anwalt die Ladung etwa unterschlägt!) Fer­ner in 8296, wonach der Gericht in jeder Lage des Rechts­streits die gütliche Beilegung desselben oder einzelner Streitpunkte versuchen oder die Parteien zum Zweck eines Sühncvcrsuchs vor einen beaustragten (b. h. dem Prozeß/ gcricht an gehörigen) oder ersuchten (d. h. eine» nicht dem Pro- zcßgericht, iondern einem "Amtsgericht angehörigen) Richter verweisen kann. Hiermit sind dem Gerichte doch genug Mittel zur Hand gegeben, die Partei sowohl dem dosetzten Gericht (als der gesaniten entscheidendeii Kammer des Landgerichts oder Obcrlandcsgerichks), als auch einem einzelnen Mitglied der Kammer, dem Referenten des Urteils, näher zu bringen und die Wahrheit trotz Anwaltszwang zu crsorschen. Das ivärc ganz schön, wenn man die Vorschriften immer s o an- wcnden wollte, >vie sic gemeint und vor allem, wenn man sic so^oft anwenden ivollte, lvie cs zweckmäßig wäre. In der Tat machen unsere Gerichte heute noch zu selten von diesen Vorschriften Gebrauch; in vielen Fällen ist cs ja auch überflüssig, in einer ganzen Reihe von Fällen ist es aber sehr zweckmäßig, wenn anch nicht "lediglich zu dem hierbei oft vonc Gericht verfolgte» Zlvecke, die Parteien zu einem mehr oder weniger für beide Teile schnierzhasten Vergleich Zu bringen. Es ist wirklich nur etwas guter Wille dabei nötig, und man könnte anch kratz "Anwaltszwang, der bei" unseren heutigen komplizierten Rechtsverhältnissen, zumal bei der Personalarmut unserer Gerichte, doch eine recht wcscnt» liche Erleichterung durch die juristische Vorarbeit bietet, die materielle Wahrheit, nicht nur die sogenannte formelle Wahr­heit der Zivilprozeßordnung, erforschen.

Noch ein Gesichtspunkt bedarf hier der Erwähnung, der vielleicht ein etwas anderes Licht ans die Sachlage werfen, mag: Nach den hier besprocheiicn Ausführungen soll der Mündlichkeitsgrundsatz nicht überspannt werden nnd den schriftlichen Unterlagen des Prozesses, anch wenn sie nicht in der mündlichen Verhandlnng vorgetragen werden was wirklich oft überflüssig ist ein erhöhter Werl beigcmessen werden. "Auch hierin ist im Grundsatz den, Verfasser bcizn- stimmen. Aber ist das nicht anch bereits schon jetzt möglich? Nach 8 297 Abi. V ZPO. hat die Nichtverlesung eines An­trags in der mündlichen Verhandlung dessen Nichtbcrncksichti- gung zur Folge. Wenn man den Betrieb an einem stark beschäftigten größeren Gerichtshof kennt, wird nian es ver­stehen lernen, daß es bei aller Sorgfalt einem "Anwalt oder einer Partei passieren kann, daß er in einer schon länger anhängigen Sache, in der er vielleicht mehrere verschiedene -Anträge eingebracht hat, bei dem in ftsier Rede zu haltenden Schlnßvortrng einen oder den anderen Antrag vergißt. Für solche Fälle kann man dem Verfasser allerdings beistimmen, daß cs vielleicht durch eine ausdrückliche Gesetzesvorschrift bc- stimmt wird, daß cs Pflicht des Richters sein soll, diese aus den Akten ersichtlichen Anträge, deren Stellung beabsichtigt ist, nnd die vielleicht anch schon in früheren Verhandlungen wiederholt gestellt wurden, zu berücksichtigen: statt dessen ist es heute öfters der Fall, daß.ein Gericht an .einem solchem unterlassenen "Antrag vorbeigeht, ohne auch nur die Partei darauf anfmertsam zu machen oder zu fragen, ob denn dieser Antrag nicht gestellt ivcrdcn solle, da er doch bereits früher gestellt worden und ans den Akten ersichtlich ist. Nimmt man hierzu die folgende Gesetzesbestimmung, die zweifellos auch den hier vorliegenden Fall trifft, so kann man wiederuin sagen, cs geht anch diesmal ohne Reform, wenn man die 88 136 und 139 der Zivilprozeßordnung in ihrer Tragweite richtig erfaßt. 8 136 lautet:Ter Vorsitzende erössnck nnd leitet die mündliche Verhandlung... Er hat ld. h. m u ß) dafür Sorge zu tragen, daß die Sache erichöviende Erörterung finde und die ungenügenden "Angaben der geltend gemachten

mürbe, war sehr gut Mid iolgte gewissenhaft de» Anweisungen des Dichters Herr Rolteck spielte den Kammersänger, nnd er gab" ihm, was Wcdekind verlangt, in reichstem Maße: Tempo, Leiden- schastlichkcit und Jntclligcnz.-Es war eine hohe Freude, seiner aus- geglichenen und im tiefsten Kern erfaßten Darjtellung zn folgen, die nicht nur im Ganze», sondern auch IN jeder Einzelheit sorg- iältig erwogen nnd durckqeistiat war. Auch die Maske war sehr gut. Frau Helene Maroiva tan» in Fräulein Stettncr eine glän cende Bcrirctcrii, Leidenschaftlich, haltlos, mehr im Taumel als' mir Ueberleanna tiandelnd, bot sie eine prachtvolle Leistung. Herr Volck gab dem Professor Düring etwas io reizend Hrlsloscs, daß mail dem alten, schwatzhaften und umständlichen Hern, unmöglich gram sein konnte. Tie liefen Wahrheite», die ihm der Dlcküer IN den Mund gelegt hat, brachte er schlicht undngezwungcn, aber doch eindrucksvoll. Frl. T a a n >i als liebeslüsterue Engländerin wirkte ebenfalls ganz entzückend echt. Sic iiinkleldetc die schlanke, abenteuerlustige Maid mit einem Hauch treuherziger Anmut.

Das zweite Werk des Abends war Klara Viebigs Drama Die Bäuerin, ein seichtes und krasses Machwerk, das wie eine dramatisierte Zeitungsnotiz wirkt. Tie unzweideutiae «blchnuua, die es trotz vorzüglicher Darstellung erfuhr, war wirklich angebracht, und es bcdcuiet keine» Verlust, Ivcittl cs iür immer in der Ver­senkung verschwindet. Frau Vievigs Stärke liegt a»i einem anderen Gebiet, und auch da lästt ihre Kraft merklich nach. Ter einzige Ge­winn bei denr Stück war der Genuß an der guten, von Herrn Dworkowski geleitete Darstellung. Tie Mittc-Langc-Bäuerin gab Frl. S t e t t n e r wiederum Gelegeuheft, ihre bedeulendc Kunst in der Erfassung und Durchführung heldenhafter Frainnnaiilren zu erioeise». Frl. N a t l> »si u S spielte das Toienivcibelc mit viel trefjlicher Ironie mrd Gehaben. Frl. T a^g n » gab der Cilla Pioschek lenzjunge Liebe und tiefe Innerlichkeit. Frl. Rabe sang das Gebet recht hübsch.

Ten sastuß des Abends bitdcic ein Lustivielchen von Her­bert Eulenberg, Paul und Paula, das ei»en ulkige» Einiall in netten Versen schildert und nach Klara Vicbigs trost­losem Nattira>l«m»s wie eine Besreiiing wirkte. Paul >md Paula bilden ein jimges Ehepaar, da- in rresslichsicr Hornrvnic lebt, weil eiirs deni änderet« seine nicht gerade nackzalimenswertc Ber- gangendei« oisen dargelegt dal. Nur eins baden si- iich versckiwie- gcn: jedes von ibnen dal iich bereits vor der Ehe verdoppelt. Es begibt sich aber, daß sie das cnaliren und siehe da: die Ellern freuen sich ebenso wie die übers Kreuz ocrwandtcn Kinder Paul >md Paula. Mit der dotdcti Aussicht, daß die Famitie auch weiterhin eine segensreiche und ersprießliche Ehe inhren iverdc,

Tatsachen ergänzt und die Beweismittel bezeichnet werden überhaupt alle sür die Feststellung des SachverhältniiseS er­hebliche Erklärungen abgegeben werden?" Wenn diese Vor­schrift allerdings nicht genügt, io kann dem Partciintercsse nur durch eine Vorschrift geholfen iverdcn, die den Richier fest und bestimmt verpflichtet, auch das schriftliche in den Allen beftiidliche Material zu verwerten »nd nicht in rtcmit nis dessen, was er schriftlich vor sich nnd ihm nur ans angen blictlichcr Vergeßlichkeit, vielleicht weil die Zeit sehr drängt, nicht vorgetragen wtirde, bekanntes nnd bereits früher vvr- gctragcncs Material zum Nachteil einer Partei ansznlassen, ohne durch Fragen sür erschöpfende wahrheitsgemäßere Er­forschung der aanzen Sachlage zn sorgen.

"Auch die^ache mit dem e rtag n n g s u n iv c s e n" ist nicht so schlimm: Aber auch dieser Vorwurf gegen d >2 Anwaltschaft ist ebenso alt lvie unbegründet, und cs niust wohl interessierte Kreise geben, die sogar neben dieser Mau noa> die weitere im Volke verbreiten, daß die Anwälte ihre Sache«! deshalb io oft »nd so gern vertagen ließen, weil si» ja dannmehr Termine berechnen"" könnten. Ich Halle wenigstens schon oit Gelegenheit, so belehrte Laien dahin aus zutlären, daß es sür die Kostensrage eines Anwalts ganz einerlei ist, ob er eine Sache in einem oder in hundert Ter­minen verhandelt, daß seine Gebühren nicht größer, sondern nur später bezahlt würden. Ich behauvte, daß die Haupt-/ schuld im Vcrtagiingsunwesen, falls ein solches überhaupt bestehen sollte und nicht die natürliche Folge unseres Prozeß­gangs überhaupt wäre, da eine schwierige Sache nicht int Bruchteil eines Vormittags abgetgn werden kann, nicht die Anwaltschaft trifft. Es ist natürlich selbstverständlich, daß ein Mann, dessen Berns cs ist, viele Prozesse sür andere zn führen, vsters in die Lage kommt, die eine oder andere Sache nicht zur bestimmten Stunde verhandeln zu können, wie ein anderer, der vielleicht einmal in feinem Leben eiwe» Prozeß führt. Aber auch hier muß nicht imnicr die Schuld, der böse Witte des A n w a l t ü unterstellt werden, der als solcher gar kein Interesse an Vertagung, sondern im Gegenteil an Beschleunigung hat. Meist sind es Gründe, die entweder in der Natur des Prozesses selbst liegen, wie die noch fehlende Information durch die Partei, die Ermittlung von Zeugen, die einem Sachverständigen zur Abfassung seines Gutachtens geivährle Zeit (die oft Monate beträgt) und anderes mehr. Vieles ist auch in der Eigenart unserer Gerichte bczw. «hrci: Geschäftseinrichtungen begründet: Ter Mangel an Richtern, ihre Ueberlastung ist bekannt, und lvie auch am Reichsgericht, so ist auch bei unserem hessischen höclLten Gerichtshof kanni ein Termin (auch der erste Termin in einer neuen Sache, dee nach dem ttzesct! nur soweit hinansgcdrückt werden soll, als es die Einlassnngsfrist zwei Wochen verlangt) zu er halten, der nicht die gesetzlich vorgeschricbcnc Einlassnngsirist um M o n a tc übersteigt. Gewiß ist cs auch von'den Gerichten kein böser Wille, Sachen zu. vertagen, wenngleich es auch sogenannte Strasvcrlagungen gibt, indem man eine Nneder- holt vertagte Sache aus weite Frist, vielleicht ans zwei Monate hinausrückt, was natürlich die Partei, die in den Tages blättern dann aus Richterkreiseil belehrt wird, auf das Konto des Anwalts zu setzen geneigt ist. Im G e s e tz sind allerdings solche Fälle nicht vorgesehen.

Tic sozialere G c st a l t u n g unserer Rechts­pflege hängl ebenfalls nicht von der Beseitigung des An walts ab, sondern von der Rechtspflege selbst, nnd manche Gesetze, die den "Anwalt von der Vertretung vor gewissen Gerichten tz. B. Gewerbe- und Kausmannsgcrichten über­haupt ausschließen, sind gar nicht so sozial, wie sie sich gctn den Anschein geben möchten, oder ist es etwa ein so großer sozialer Gedanke, daß man den Lohnforderungen der Fabrik arbciter den rechtskundigen Beistand verbietet, der ihnen

schließt das lustige Stncklein. Herr Steinboser als Paul und Frl. Lindcck als Paula verbalien durch ihr liiiiulcres Spiel dem Werk zu einem nette» Eriolg, an dem auch die l-eideu Ileineu Ttcucrwald.nicht umveieiillich beteiligt ivareu. Tie Lcitting hatte Herr Tworkowski. N.

T er Bogen des £ b i> i s c u s" > » H a m b u r g ('irr hart Hauptnianns dramatische DichtungTer Bogen des Ldvsieus"', fand im Hamburger Deutschen Schauspielhaus eine überaus herz -liche AiiinabiNe. Mar Grube als Regisseur löste mit etwas robuster Hanb alle ibeatraliicheil Energien der Dichtung. Das kam der äußeren Wirkung sehr zugute: den Poesien und Meuschlichkeiten der Dichtung blich man aber dadurch manches schuldig. Tie Schön heit dieses Gedichts und sein dramatischer Rhuthuiiis liegen last ganz in der meisterlich gestalteten Figur des alten Odysseus. Alle anderen Personcit leben und atmen mir durch ihn. Wirlüng, Gcivalt und Eigenart der Odyssenssigur Hauptmanns müssen Schade» erleiden, wenn man dcn^Vcrsuch macht, durch allerlei theatralische Gewalt samkciten das Sauvergewicht der Dlftituiig auf alle Personen gleich mäßig zu verteilen. Gleichwohl belianptetc sich Ater Otto sieghait als Odysseus: er wuchs ans der lärmenden Schar der Freier und Hirten IN schöner Größe aus. Turäi die unzulängliche Tarstcllung der wichtigen Rollen des Telcmach und der Mclanto wurde die Wirkung mancher Szene in Frage gestellt.

D i e d i pl o in a ti s ch e B o r g e s ch i ch t e d c S de t > ch -

französischen Krieges. Aus Paris erhaitcn wir den iol gendeit Trahtbericht: Das Ministerium des Aeustcrcn bat setzt den aMen Bmid der großen Abliandlungen über die divlomatischc Vor geschichle des Krieges von 1870 7l hcrausgcgebcn. Ter neue Band umfaßt die Zeit vom 10. März bis 3. Mai 1800, es handelt sich alio nur um nzeiligc Wochen, doch iiilü diese von großer Bedeutung. Tie Krise, die ihren Ansgang in Königgrätz findet, bat begoiliieiind bic Regierung in Baris erhält täglich«, ia beinahe stündlich lange Tepcschen aus Berlin und Wien. Während ans der einen Seile der stets a» Schärsc zunehmende Konflikt zwilchen Oesterreich und Deutschland das Interesic der kaiserlichen Reglcrnng ieft'elt, ti>: den aut der anderen Seite geheime Verhanülmigeii zwischen Berlin und Rom statt, die am 8. April zum italienisch - preußischen Vertrage führten. Weiterhin nmsaßt der Band den Vermittlung - Versuch, den Frankreich, England und Rnbland unternehmen und schließlich die Wahl des Prinzen Karl von Hohen,Zollern zum Her zog von Rumänien. Von besonderem Interesse ist die säst vollständig vcrösscuilichte Korrespondenz mit dem damaligen sranzösischcn Boi schastcr in Berti«, Bcnedctti.