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«uS Mangel m Zivilanzüg^i müssen vielfach Mannschaften 1 ffodc Entlassung ihre Uniform weitertragen. Sie unter- m sich infolgedessen in ferner Weise von den noch im Dienst glichen MLmnscliaften .und werden unter Umständen »vegen , terfüllung der Grußpfticki-t zu Rechenschaft gezogen werden, dies zu vermeiden, bittet das Oberkommando, die bereits rn den dortigen Bereich entlassenen Heeresangehürigen an zu werfen .,alle militärischen Abzeick-en abzulegen und auch dre Uniform- b»öpfe durch Zivilkiröpfe zu ersetzen.
Sie woUen in geeigneter Weise die entlassenen Mannschaften Mehren.
Gießen, den 3. Dezember 1318.
Kveisanrt Gießen.
_ Dr, Ufinger. ___
vetr.: Verkauf von Pferden und Materialien
An den Oberbüraenneister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das ftvllt). Genera lkomm-anbo XVIII. A.-^K. teUt sollendes mrt; An alle »urückvelnenden Formationen des Feldheeres M der M ergangen, zahlreiche Pferde in die inneren und östlichen svrnzen des Landes zu verbringen mit der Mahgaoe, das; nur wo eine Weiterbesürderurig. oder eine Weiterver,orgnng der nickt möglich rst, in den durchschrittenen Provinzen dre kuk zurückzulassen und zu versteigern sind, Hierbei rst das ^taatsmteresse so gut als irgend möglich wahrzunehmen. Sollte die Bersteigermrg zu geringe Beträge ergeben so srnd die Pferde «gen Quittung bei militärischen oder Ortsbehörden unterzubringen.
Es ist leider vorgekonunen, daß einzelne Formationen »vegen Mangels an Personal und Pserdepftogern und auch emzelsS &ol* baten Pferde au die Zivilbevölkerung Lurzerharrd verkauft Häven. Dies ist durchaus unstatthaft. . ^ ^™
Es wird daraus hrugetviesen, daß die Ankäufer von Pferden sionsiigen Materialien, toeirn sie diese von solch unveranttvort- Stellen erworben haben, kein Eigentumsrecht an den Gegen, xn erwerben, daß sie sich vielmehr unter Umständen der Ge- anSsetzen, wegen Hehlerei zur Rechenschaft gezogen zu werdem Versteigerungen von Pferden haben nur durch verantwortuche Dienststellen zu geschehen, die für Walirnelmrung des Staatsrnter. -sfes und 'Abführung der Beträge an die Reichskasse verantwort.
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Sollte es wünschenswert und Möglich erscheinen m eundnero Gemeinden etwa Zurückgebliebene Pferde yx angemessenen Preisen Hi versteigern, so ist das zuständige Kreisamt zu benachrichtigen Vnd die Genehmigung des stellv. Generalkommandos — eventuell telephonisch — einzuholen. .
Dem vorsteheiiden Ersuchen entftneck^nd. weisen wrr sre an, bttngt-rnäß zu verfahrerr und die Bevölkerung durch ortsubliche- Vekaimtmachung daraus hinzuweisen daß der Ankauf von Pferdenl ttrü) Materialien bei unvenrntwvrllick,en Stellen oder von einzelnen Soldaten verboten. Deshalb rechtsunverbindlich und gefährlrch ist. Gießen, den 4. Dezember 1918.
Kreisamt Gießar.
_ Dr. Usinge r. _
feetr.: Russische imb polnische Arbeiter.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Weil wegen der durch die Waffenstillstandsbestingungen ge- «chaffeneii Transvortlage ein Abtransport ausländischer freier Ost- arbeitier unmöglich ist, wollar Sie die Arbeitgeber solcher ArbntS- fräfte amveism, diese Mif ihreii Arbeitsstellat vorläufig zu belassen. Ter Staatskommrssär für Demobilmachung wird spatere Jhöveisuna erlassen.
Gießen, bat 4. Dezember 1918
Kreisamt Gießen.
_ Dr, Usi ng e r. _—
Bett.: Entlassung reklamierter Wehrpflichtiger.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Bevölkerung daraus aufmerksam zu Wßachen daß angeraten werden muß, auch für solche reklamierte Wehrpflichtige förmlichen Entlassungsschein des Bezirkskommandos m erwirken, die niemals zum Heere eingez-ogen waren.
Gießen, den 3. Dezember 1918
Krcisamt Gießen.
Dr. U sing er.
Btt t i Schulschluß wegen der Demobilmachung.
An die Schulvorstände des Kreises.
Warn durch die im Gange beftMübe Demobilmachung die Gchuksäle zu Einguartierungs zwecken in Anspruch genonunen imd ^satzrärrme nicht beschafft .werden können, so sind von Zeit zu Veit die Schüler in Gruppen zu längerer oder kürzerer Besprechung hon geeigneten Hausaufgaben zu sammeln. Das Abhüren bezw. vorzeigen dieser Aufgaben hat in genau befttmmta: Frist zu
SSt empfehleu derrjenigen von Ihnen. für berat Gemeinden
Vorstehende Anordirung in Frage kommt, alsbald über daß Veranlaßt e zu berichten.
Gießen, den 3. Dezem ber 1918.
Die Kce is schul kommission.
__ I. B.: Langermann. _
Petr.: Kriegsfamilientn l tersbützu ng.
Au den Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gemeinderechner des Kreises.
In Ergänzung unseres Ausschreibens vom 26. November 1913 >— Gießener Anzeiger Nr. 282 — teilen wir Ihnen das nachstehende. die Weiterzahlung der Familien-Unterstützung vorläusigj regelnde Telegramm des Reichsamts des Jamlern vom 29. Nov. 1918 zur Kaiirtnisnahme und weiteren Veranlassung mit.
Die Bestimmungen des in dem Telegramm erwähnten 8 IQ Abs. 6 F. II. G. tatb diejenigen des 89 der Buiidesrats Verordnung vom 21. Januar 1916 sind ebenfalls weiter unten abgedruckt.
Giesen, den 4. Dezember 1918.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Langermann,
Telegra m m auS Be rlin 6o 64 1b—45m.
Bitte Anweisung M treffen, daß den Familien der Mannschaften. denen für die zweite Hälfte der Noventber-FamilienunterstÄI- zung zustand, diese zunächst ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeuj weitergewährt wird. Ausgenommen hiervon sind du Fälle deS k 10 Abs. 6 F. U. G. und des § 9 der Bundes ratsverordn ung vom 21. Januar 1916. Besondere Verordnung folgt demnächst.
I.a 14002 = Reichsamt des Innern.
I. V.: gez. Lewald.
810l Abs. 6 F. U. G. . ^
Die Familienunterstiitzniig wird während dreier Monate übev beit Zeitpunkt hinaus, von dem an die den Hinterbliebenen aux Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1907 (R. G. Bl. 214) zu zahlenden Hinterbliebenenbezüge zuständig sind, werter gewährt. Etwa' darüber hinaus gezahlte Familienunterstützungen gelten alS Bor- Amßzahlung auf die Hinterbliebenenbezüge und sind bei deren Auszahlung einzubehalten.
89 der Bundesratsverordnung vom 21. Januar 1916.
Die Vorschriften des Gesetzes vom 30. September 1915 (Reichs- Gesetz bl. S. 629) finden entsprechende Anwendung, weim der m bat Dienst Eingetretene infolge einer Verwundung oder Krankheit tnl den Genuß von Militärversorgungsgebührnissen tritt.
^etr.: Tie Freihaltung per Fahrdämme bei Schneefall.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Im Hinblick auf die ernste allgemeine TranSportlage machen wir jetzt schon darauf aufmerksam, baß bei Eintritt von Schneefall und Glatteis rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrsfähigkeit der Straßen ergrifien .verden.
Tie Bürgermeister der Landgemeindar rnachar wir besonders auf um er Ausschreiben vom 7. Dezember 1889 wegen Hilfeleistung bei Osfenhaltung der freien Kreisstraßenstreckar aufmerksam, Gießen, den 3. Dezember 1918.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Cellarius._ .
Bekanntmachung.
Karl Waaner, dahier, Lindacplatz 7, hat die Konzesiüm all? Dienstmann mit der Nr. 4 erhalten.
Gießen, den Dezember 1918. .
Polizei amt Gießen.
__ Wolf. ____
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 16. bis 30. November 1918 wurden in hiesiger Stadt . ^
gefunden: eine Armbandichr. ein Portemonnaie mtt Inhalt, ein Zehnmarkschein, ein Fünftnarkschein. eine Lnmenuhr mtt Lederarmband, ein silberner Riicg mit 5 Sternen, eme schwarzlederne Zigarrentasche ein schwarzer Samtmusf. Verloren: eine schwarzlederne Brieftasche mit 105 Mk.. Brotmarken. Soldbuch usw. ^nliMt^ ein dunkelgrünes Porte- Portenumna« Inhalt, ane Brieftasche mit 620 Mark 35 Mark Inhalt, 1 Damenharrdtäschchen mit 25 Mark und Portemonnaie mit Inhalt, 1 BaeftasäM mit 620 Mark, Holzzettel p. p. Iirhalt. 1 gold. Geldbörse mit Monogramm H S 1 bvaune Tamenhandlasck-e Mit 56 Mark und Quittungen p. P.. 1 schvarzes Portenwnnaie nnt Inhalt.
Die Empfangsberechtigten der geftmdenen Gegen,tänoe belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Ablwlung der gefundenen Gegenstände kann an reoem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den,2. Dezenrber 1918.
Polizeianrt .Gießen.
J.A.: Pfeffer. __
ZwillingSrunddruck der Brüh l'schen Univ.-Duch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


