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Hl. November
1918
Kreisblatt für den Kreis Gietzen.
IuhaltS-Uebevstcht: ZinSfcheine der Reichsanleihen. — Viehzählung. — Einquartierung. - Gemeinde- usw.-Rechnungen. — Kriegs-
Versicherung. — Süßstoff. — Räude der Pferde. — Zucht-- und Nutzvieh.
An die tyexun Gemeinde- (Mark-), Kirchen- und Stiff- tmrgsrechner des Kreises.
NLachstehrmd abgedruckte Verordnung des Reichskanzlers vom 22 Oktober 1218 teilen toir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.
Bekanntmachung
Über die Ziiisscheiuc der Rei6?skriegsanlell>en. Vom 22. Okt. 1918.
Ter Bundes rat hat auf Grund des § 9 des Gesetzes über die ErMächllMna des Bundesrabes zu tvirtschastlicheii Maßnahmen uslv. vom 4. Mfinst 1914 (Rnchö-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen ^
Tie am 2. Januar 1919 fällig werdenden Zinsscheine der bpriozentigen Reick^skriegsairleitzen sind vom 23. Oktober 1918 bis z-um 2. Januar 1919 zu ihrem Nemüvert gesetzlicl>es Zah- Lmigsmittel.
Die Pflicht des Reichs zur Einlösung der Zinsscheine am Fälligkeitstage -mit anderen gesetzlichen Zahlungsmitteln wird hierdurch nicht berührt .
Die Verordnmig tritt am 23. Oktolier 1918 in Kraft
Berlin, den 22. Oktober 1918.
Ter Reichskanller.
IV.: Graf von Rordern.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
S Nach BundesvatSl^'schluß findet gleichzeitig mit der Volks- ung am 4. Dezember 1918 wieder eine Viehzählung statt, eüstlvockt sich auf die gleick>m Viehgal Lungen, die bei der lung am 2. September b. I. in Betracht geikommen sind, nLmlrch aus Pferde, Rindvich, LckZase, Schveme, Ziegen. F-eder- vreh und Kaninchen. Es ist; dabei zu beachten, daß diese Dieb- acckttrngLn auch bei NictLsaudwirteu gezählt werden müsien. also m ftder vQishalttcng. in der auch nur eine dieser genannten/ Biehgattungen vorvommt.
.^Nvch Verstlgvmg des Ministeriums des Innern wird diese LäUlung rrrmncholb des Gwßherzogtums von der Zentralstelle für die LaWesibatritkk zu Darnrstadt geleitet werden.
,^ c ArSführung liegt den Bürgermeistereien (Oberbürger- jEsikr. Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mitw-ir- Senden wird von Staats wegen nicht geleistet.
Zähllistcn und Gemeindebogen wird ^hnen dre Zeittraistelle für die Landes f:attstrkurrmittelbar zusenden enrs.n Bürgermeistereien, die bis zum 28. Novenrber nicht ^hlvMüere sind wollen sich entweder nrittelA rrufs Nr. 2657 oder telegraphisch an die genannte Zentrich- : wenden.
Auf dem Gemerndebogekl und aus der Zählliste sind Anwei- funaen ausgedruckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zähluna im etnzelnen durck^iführm ist. Sie wollen sich mit diesen Awwei- ftmgen vertraut nuui^r und die Zähler entsprechend belehren Ins- bcsondeve ist darauf zu achten, daß die Spälten über' die Verwes vwp^art der Pferde rrck^ig ausgestiltt werden, denn diese Zahlen:
ESSLy ^^"erverteiljung durch die Reichsfutter- pnttelsietle zugrurrde gelegt.
M^,^Mblich der Zählung sind an die Zentralstelle für d« Landesstattsttt m Tarmstadt zu richten.
Die ausgefü Uten ZähllistenunddieUrschrif-
sind spätestens bis zum an drc Zentralst-Ilc für die Landes- Satrsttk rn Darm stad t abzusendeir. Der Termin h ,un bedrn gt eingehalten werden. ^^Mmrsäp^fte^nü)?chstt7risten der Zäbllisten brauchen nicht an-
*. s^nes BillKestandes, zu der
w, ^^ l °S; aiX !2^ rt>ert ^ trb ' nicht erstattet, oder wer
w.Njen tl x ch unrichtig ober unvollständige Angaben macht wird 5?^ ^HSDronoten oder mit GeldstrafebiS zu »chntausend Mark bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhandenst ^^Smegen worden ist, rnr Urteil für dem Staat Versals erftärt
^ lierr ' die Anordnung der Zahlung auf orts- Mrche Werse ^konntzunmchen und die ersorderf^i Riaßnahmcn tur grwissenhasten Turä.sirhrung der Zählung alsbald /t* ließest, den 19. November 1918.
Ärei&rmt Gießens !
Dr. Ustnger,
Bekanntmachung.
Betr.: Einquartierung.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mr weisen Sie an. bei Inanspruchnahme von Bürgerquav- tieren $u berückstäMigen, daß Beanrte, die einen Teil ihrer Wohmung für dienstliche Zwecke benötigen, z. B. Kreisärzte, nur nach Maßgabe des verblnbeirden Restes ihrer Wohnräume zur Aufnahme von Einquartierung herangezogen werden sollten.
Gießen, den 19. November 1918.
Kreis-amt Gießen.
Or. U s i n g e r.
Betr.: Ten Dermin für die Einsendung der Gemeinde-, Mark- / und Stiftungsreckinungen des Kreises für 1917.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Mark- und Stislimgsvorstände des Krei'es.
Wir empfehlen Ihnen, soweit dies noch rricht geschehen, alS«« b a l d zu berichten, ob die Rechnung für 191/7 an die OberrechrmngAl« kcnnmer abgeliefert worden ist.
Gr e ße n. den 19. November 1918.
'Kreisanrt .Gießen.
^_ Pr. II f i nner
Betr.-: Die hessrsck^ KriecisVersicherung: hier: die Einsendung!
der Anteilsck/erne und Sterbeurkunden
Aufforderung!
Nachdenr der Waffenstillstand abgeschlossen wurde und dev yrvede nur noch eine Frage der Zeit ist. fordern wir alle Ge- mem^n. Vereinte, Arbertgeber ufw., ebenso die AngelZörigen, dts chre Kriegsteilnehmer bei uns versichert haben, auf, insoweit vier dir jetzt noch nicht geschehen ist,
1.die Anteilscheine mit den vom Standesamt auszux stellenden Sterbeurkunden.
8.die Anteilscheine der vermißten Kriegsteilnehmer mit dem Nachtvms ixS Truppenteils, oder sonstiger Stelle, dag der Krieger als verrmtzt gilt,
3. die Tlntzeilsä^ine der gefallenen oder versiorbenen Krieger, deven Tod durch das L-ttmdesaTNt noch nicht beurkundet ist, Mit dem Schreiben des Truppenteils, daß der Tod eürgo- tveten ist,
sofort bei Meldung von Nachteilen an unr einzufenden.
.Insoweit die Personalien des Versicherten aus dem Anteil schern nicht mtt densenigen in der S-terbeuükunde übercinstimmen- rft eine Bescheinigung der Bürgermeisterei erforderlich, baß es sich gegebenenfalls um eine und dieselbe Person häkelt. Weilerj wnd um Angabe des Regiments gebeten, dem der Gefallene, Verstorbene oder Vennißte zuletzt angel?ör1 hat.
Darw sta d t. Neckarstraße 1, den 15. November 1918.
Hessische Kriegsversichermrg aus Gegenseitigkeit.
_ (Oberversicherungsamt.) 89156
Bekanntmachung.
Betr.: 31. Ausgabe von Süßstoff (Saccharin).
Im Monat NovenHer 1918 wird gegen den LieferunaS- abschnitt 2 2 der Süßstoffkarten jF' (blau) ttitb cwvi b£ Lieferungsabschnitte 1 und 2 ^der neu SüßstosfLtten 6" (gÄb) in den Landgemeinden d^s^
^ SüUdoff abmabm. Es arl-nom
22 ein Brieschen und auf die Abschnitte 1 und 3 ^ Eine Schachtel zur Ausgabe. Mt dem 30 November 22^ die Wfrntix 22 l^w. 1 und 2 ihre Gültigkeit. Nach nicht äbgerufene Süßstoffmengen Whrfcn den Abgv bestellen frei perkaust werden s
Dießen, den 18. November 1918. J
Kreisamt Gießen.
ID.: Langermann.
Bekanntmachung.
etr:: Räude der Pferde.
. Sfe Räicke beim Merdebestand deS Mlchhändlers N. EhaaL ^fgehvbÄ erloschen. Tie angevrdnieten Schutzmaßnahmen, ^3
Gießen, den Id. Nvvemüer 1918 .
Polüeiamt Gießen.
Ä-.A: Nfesfer.


