Nr. 100 v »0. August 1918
Kreisblatt für m Kreis Gießen.
JuhaltS-Uebcrficht: Herbstgemüse und Herbstobst. — Verzeichnis der Bank- und Postscheckkontoinhaber. — Verwertung von Nadelholzsamen. — Feldbereinigung Lich; Holzheim. — Bewirtschaftung der Zwiebeln.
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten von Vorschriften der Verordnung über Herbst gcmüft und Herbstvbst der Ernte 1918. Vom 19. Juli 1918.
Tie Verordnung irber Herbstgeniüse imd Herbsdobst vom 19. INIi 1918 (RcrclOanzeiger 176 vom 29. Juli 1918) tritt beziiK- Brf* des Herbstpbstes am 5. Mgust 1918 in Kraft.
Berlin, den 31. Juli 1918.
Reichsstclle für Gemüse und Obst.
Der Vorsitzende: von Tilly.
Betr.: Herausgabe eines BerzeickMisses der Bank-- und Postfcheck- kontornhaber im Großh. Hessen. >
Mn den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Burger, meistereien der Landgemeinden deS Kreises.
Der Verlag I. Diemer in Mainz bearbeitet zur Zeit ein Verzeichnis per Bank- und Postscheckkontornhaber im Großh. Hessen. Das Unternehmen verdient im Interesse der rnäglichstien Ausdehnung und Verbreitung des bargeldlosen Verkehrs weitgehender Förderung.
Mit nächster Post lassen wir Ihnen daher einen Fragebogen zugehen, den Sie auf das genaueste ausfüllen und alsbald an Uns zurücksenden wollen.
Gießen, den 16. August 1918.
Groß Herzog lich es Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
2 Besitzsta-udsver zeichnisse,
2 Gütergeschosse, \
2 Zuteillmgsverzeichnisse.
Tagfahrt zur Entgegennahme Mn Eimveinduugen hiergegen findet daselbst statt:
Mittwoch, den 25. September 1918, vormittags 9—10 Uhr.
Ich lade J)ier$u die beteiligten Grimdcrgentümer unter der Androhung ein, dag die Niänterfchernenden mit Einwendungen auSe geschlossen sind.
Diese Ändrohung bezieht sich nicht auf diejenigen! GrundeigÄie, türuer, welche samt Kriegsdienst eingezogen sind und weder besonders beurlaubt sind, noch Volltnachten ansgestellt haben.
Die EiMoendunaen sind si^iftlich und mit Gründen versehen ernzureichen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke für diejenigen Beteiligten, Ivelche sich bis dabin über die Grenzen dev neuert Er^atzgrundstilcke noch nicht au^erlärt haben, findet im,G^ biet forschen, den Atxaßen Lick>-Hattenrod und Lich-Butzbach. Donnerstag, den 12. und Freitag, den 13. September l. I., Zusammenkunft am 12., vorntittags 9 Uhr, am A'sgmtg der Stickt nach Nieder-Bessingeu statt.
^ Ter Zeitpunkt der Fortsetzung der Vorzeigung der neuen Grundstücke lvird ant Ende be3 ersten Borzfügungstermins be-, kann t gegeben.
Friedberg, den 6. 9Lugust 1918.
Der Grvßherzogliche Feldbereinigungskommissürr Schnittspahn, Negierungsrat.
BMt: Werwerttmg von Nadelholzsamen aus der fiskalischen Sam-enklenganstalt Gaunnelsbach für 1917.
An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürgermeistereien und Markvorstände des Kreises.
Nach der von Gr. Ministerium der Finanzen, Abt. für Forst- Und Kameralverwalttmg, gefertigten Zusammeusvellturg der Holz- samenliesecungen für dte Komnrunalroaldungen im Wirtschaftsjahr! 1917 sind die nachstehenden Beträge alsbald an die zuständige Aasscstelle zu bezahlen: Rodheim.13,50 Mk.; Steinheim 3,50 Mk.; Laug-Gäns 17 00 Ädk. ;,9llten-Buseck 13,75 Mk.; Anirerod 13,75 Mk.! Gieße» 37.72 Mt : Lollar 8.75 Mk.! Rödgen 8.75 Mk.: Ruttershausen 8,75 Mk.; Wieseck 15,50 Mk.; Bersrod 1,75 Mk.; Hattenrod 1,75 Mk.: Reiskirchm >,6,75 Mk.; Lwtter 1,75 Mk.; Viüuster ZchO Mk.: RomiEoch 17 Mk.; Rötlxies 23,50 ML.; Vil- kingen 31 Mk.: Bellersheim. Mark, 1,75 Mk.: Betteuhausen, Mark, 3,50 Mk.: Ettingshausen 10,50 Mk.; Hungen 13,50 Dtk.: Langs-
bach 8,50 Mk.; Grüninger-Torf-Güller Mark, 17,50 Mk., Allendors a. Loa. 14,00 Mk.: Beuern 10,50 Mk.; Daubringen 3,50 Mk.; Geilshausen 15,50 Mk.; Lmrdorf 10,50 m .; Mainzlar 1,75 Mk.; Staufenberg 78,75 Mk.. Treis a. Lda. 23 75 Mk.
Sie wollen Ihren Rechnern hiernach ALuSgabe-Adtwetsung erteilen.
Gießen, den 14. .August 1914.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usin g fr. _
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lüh; hier: den Zuteilung sptan.
Jln der Zeit vom 9. bis einschließlich 24. September 1918 liegen werktags im unteren Stock der Landwirtschaftlichen Winter- Wrle zu Lich die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteitmrgsplan) xur Einsicht der Beteiligten offen. Es sitck dies Allen:
A. der Gemarkung Lich-
43 Hauptkarten, aus denen auch die BonitätSerhbhungen und die BeSoertuug von Zuschnitten aus Nachhargrmarkungen zu ersehen sind.
7 Bande Gütergeschosse,
1 Band Zusammenstellung der Gütevgeschosse, das ZuteilungsverzeiichenS, das ObstbauntverzeiickitniS, die Obstbaumgeschosse,
das Protokoll über die ölende rungen pes Weg- und Graben^ Netzes infolge Zuteilung.
B. der Grenzregulierungen mit Hof Albach und Hof Köln hausen.
7 Huteiluaigs karten.
5 Kurten mit Bonitätsklassen,
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Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereircigung .Holzheim: hier: Train ageztnsen. >
In der Zeit vom 30. August bis einschließlich 6. September l. I. liegt werktags aus dem Amtszimmer Gr. Bürgermeisterei Holzheim der Ausschlag der Zinsen für Drainage tosten zur Einsicht Beteiligten offen.
Eimoeuduugen hiergegen sind bei DLeünlng des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei Gr. Bürgenneisteret Holzhevn schriftlich ei nzür reichen.
Friedberg, den 11. August 1918.
Ter Großh. Feldbereinigungskominissär. Schnittspahn, Reyierungörat.
Bekanntmachung.
B e \ r.: Bewirtschaftung der Zioiabeln.
Auf Grund der Verordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 19. l. M. ül>ec H-erbsttzeinüse und Herbstobft unterließen Hnnebeln der Zwangsersasiung. Aus Grund des ß 9 der genannten Verordmmg ordnen toir hiermit an. daß samtlichg Zwiebeln, die nicht durch Lieferungsverträge gebimden sind, an Unsere Geschäftsabteiluug käuflich zu liefern und an unsere Bezirks- kouimissionäre auf Abruf zu verladen sind. Tie ölnbauer o^nl Zwiebeln haben die Zroiebelu rocl^zeitig zu ernten, sie pfleglich zu behandelt, nach Bedarf zu bnoacheu und bis zum Abruf auf- -ubewahren.
Zum Ankauf von Zwiebeln ist hiernach im GvoßherzogtuNl Hessen nienland befugt, als mtsere Bezirkskvmmissionäve und deren! Aufkäufer. Insbesondere bereiä'üigeit die braunen ölusweiskarten nicht zum Ankauf von Zwiebeln.
Llnbaner von- Zwiebeln, die solclio an andere Käufer absetzen oder son-stloie wegbringen oder verheimliisheil. werden mit Gefängnis bis -U einem Jahre rock ntit Geldsttafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Für die Znüebeln wird ein gngearessenec Preis bezahlt. Tie Zwiebeln sück der Hessischen Landesgenrüs-estelle in Mainz, Ge- schästsabteilwtg, Einmeranstr. 23, zum Ankauf anznbicten.
Mainz, den 5. Mrgust 1918. 5867D.
Hessische Landes-Gemüsestelle. Dettoaltuugsabteilmtg.
Ter Vorsitzende: Werner, Regierungsrat.
Betr.: wie obvt. --
Die Hessische Landes-Gemüftstelle, VenvnttungSabteillmg.
an die
Großh. Bürgerm-eistereiett der Landgemeinden deS KreiseS.
Unter Hnüveis auf vorstehende Bekanatmaäiung elnpsohlen toir lhne ' ~
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zeige zu bxüig-en.
Mainz, den 5. Atigust 1918.
Ter Vorsitzettde: Werner, Regieruruisrat.
hnen, diese in Ihren .Gemeinden ortsüblich bekMrutzumachml. as Polizeipersonal ist artzmoeisen, Zuwiderhandlungen zur vln-
Zwillingkrunddruck der B r ü h lachen Nniv.-Buch- und Steindr»rckerei. R. Lange. Gießen.


