Nr. 78
6. Still
den
JuKaltS.Aeberfichi: Jahresarbeitsverdtenft landwirtschaftlicher Arbeiter. — Maßnahmen .egen Viehseuchen. — Einziehung der Fünf- und Zehnpfennigstücke. — KreiS-Obst- und Gartenbau-Verein. — Gefunden: Verloren.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 936 der Reichsv-ersichcrungsordnung setzen wir hierdurch den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst landwirtschaftlicher Arbeiter für den Kreis Gießen mit Wirkung vom 1. Juli 1918 folgendermaßen fest :
a) Gießen.
Versicherte über 21 Jahren: männl. 1260 Mt., weiLI 900 Mt.. Versicherte von 16—21 .Fahren: männl. 1110 ML, weibl. 750 ML, Versicherte unter 16 Jahren: männl. 690 ML. wE 480 Mt.
b) Für den ganzen Kreis.
Dersickierte über 21 Jahren: männl. 1110 ML, weiSl. 810 Mk., Bi-rsicherte von 16—21 Jahren: männl. 990 Mk., nEl. 660 ML, Versicherte unter 16 Jahren: männl. 600 ML, weibL 420 ML Darm st ad 1, den 28. Juni 1918.
Gvoßherzogliches Oberversicherungsamt. v. Krug.
Bekanntmachung.
B e t r.: Maßnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung von Viehseuchen, hier: durch Ferntransporte.
Ferkel, die in das Gwßberzogtum Hessen eingeführt werden, unterliegen einer 12tägigen Bevbächstnngsfrist, die. wenn *5 sich um Tvanspvrte von inehr als 50 Strick handelt, die mit dev Bahn anLommen und in einem und demselben Gehöft unter gebracht werden, aus 5 Tage zu veickürzen ist. Außerdem unter* liegen FerLltransporde einer 9tägigen BeolxrchtmigSfrrst aus Anlaß der Gefahr der Einschleppung und Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.
Wemt auch die Anordnung der 9tägigen Bepbachtimgsfrist aus Anlaß der March und Klauenseuche nur für solche Viehtransporte vorgesch^rieben ist, die aus verseuchten Regierungsbezirk«: wurmen, so kann doch zur Zeit mit Rücksicht auf den Umsbrnd, daß der Nackssveis der Herkunft bei Ferkeln immer unsicher ist, und auf die überaus großen Schädigungen, die eine Einschleppung und Verbreitung der Maul- und Klauenseuche gerade gegenwärtig im Gefolge haben würde, nicht auf die Maßnahme verrichtet .werden, so lange überhaupt noch die Gefahr einer Einschleppung dieser Seuche besteht.
Für alle in das Land eingeführten Ferkel- transporte wird deshalb eine neuntägige Beobacht n n g s f r i st a n g e o r d n e t.
Gießen, den 3. Juli 1918.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L an g ermann.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, Großh Potizeiamt Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.
Vorstehende Anordnung ist zu beachden und ortsüblich Mir Kenutuis der Bxteitigt>cu zu bringen.
Gießen, den 3. Juli 1916.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Lan germann.
Ordentliche Hauptversammlnug des KreiS-Obst- und Gartenbau-Berein» Gießen.
Sonntagdeu 14. Juli 1918, nachm. 4^ Uhr, findet eme ordentliche Mit^liedn-Versammlung des Kreis-Obsr- und Gar ten bau Vereins Gießen in der Wirtschaft zum Treppchen von Ferd. Kreiling zu Heuchelheim mit folgender Tc^eK- ordnung statt:
1. Wahl des Vorstandes.
2. Wahl der Beisitzer zum Ausschuß des Oberhessischen Obstbau- Vereins.
8. Rechnung für die Zeit vom 1. April 1915 bis 31. März 1918.
4 Voranschlag für 1918.
6. Bestellung eines neuen Rechners und Schriftführers und Astsetzung der Bezüge desselben.
6. Vortrag des Herrn Gartenmeisters Rentsch zu Friedberg (Hessen) über „Ratschläge für die Einmachzeit".
7. Wünsche nd Anträge.
Hieran anschließend ftndet eine Besichtigung des Bersuchs- gartens des Herrn KreiSobsttechmkers Heüerer zu Heuchelhetm statt, der hierbei einen kurzen Bortrag über die Einrichtung d«S Gemüsebaues für den Kleingarten halten wird.
Die Mitglieder des Vereins sowie alle Freunde des Gartenbaus iverden hierzu ergebenst eingeladen.
Gießen, den 2. Juli 1918.
Der Vorsitzende des Kreis-Obst- und Gar tmbau-Bereins.
Langermann, Großh. Reg.-Rat.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15. bis 30. Juni 1918 nmrden in hiesigere Stadt
Gefunden: eine Damenuhrkette, ein Taschentuch, Papiergeld, ein Halskettchen, ein Fingerring mit Abzeichen, ein Damenschirm, eine Taschenuhr, zwei Portemonnaies mit Inhalt. Verloren: ein Portemonnaie mit 5 Mk. Inhalt, ein Porten monnaie mit etwa 20 Mk. Inhalt, ein Vernes braunes Geldtäschchen mit 5-Markschein Jirhalt. eine schwarze Stahltaschenuhr, ein schwarzes ledernes Handtäschchen mit Portemonnaie mit 29,70 Mk., Taschentuch, Leder Feldtasche und Reisebr^- marken Inhalt, ein Briefkuvert von der Fa. Rich. Buchacker, Vier LO-Marksck-eine, 2 Lose der 1. Klasse Preuß. Masseu-Lott. Nr. 127 322 Inhalt, ein schwarzes Handräschckiett mit Portemonnaie und 7—12 Mk. Jnhcklt, eine kleine goldene Damenuhr mi schmarzge knüpft er Kette, ein braunes Dameuportemonnaie mit 5—10 Mk. Inhalt, ein schwarzes seidenes Spitzentuch, ein Handtäschck>en mit über 2 Mk. Inhalt, ein Portemonnaie mkt 8 Mk., einem Trauring, einem sub. Ring, Brot- und Kartoffelmarken Inhalt.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend yu modjien.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittag- und 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 30. Juni 1918.
Großherzogliches Polizcicmrt Gießen. _ I. A.: Pfeffer. _
Bekanntmachung.
Betr.: Einziehimg der Zehn- und Fünfpfennigstücke aus Nickel.
An den Oberbürgermeister zu Gießen, an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden, die Gemeinderechner und Rechner der Kirchenaemeinden, Stiftungen und israelitischen Religionsgemeinden.
Tie Heeresverwaltung .hat erneut darauf hingewicsen, daß es für die Kriegsführung von größter Wichtigkeit ist, daß ihr die noch im Verkehr bcfindlickxm dtickelmünzen möglichst schnell zugesührt werden. Unter Bezugnahme auf unser Ausslha'eiben vom 30. Naveiw ber 1917 (Kreisblatt Nr. 199) empfMen wir Ihnen, die Einziehung der Nickelmnnzen und ihre Writerführnng cm eine Reick>s- bankstellc nach Möglichkeit zu beschleimigen.
G i e ß e n, den 2. Juli 1918.
Großherzoglickies Kreisamt Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
betvesfend Ergänzung der Bekanntmachung über Festsetzung von Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandelspreise für Frühobst für das Großherzogturn Hessen vom 29. Mcn 1918.
Im Anschluß an Misere Bekannttnachung betreffend Fest
en
von Erzeuger-,
und Kleinhandelspreisen für
Großhandels-
ühobst für das Großherzogtuni Hessen werden hiermit für das et des Großhcrzogtums Hessen folgende weitere Höchstpreise festgesetzt:
Erzeuger- Großhandels- Kleinhandelspreis preis vreis
Mk. 0,30 Mk. 0,39 Mk. 0,45
Frnhbirnen bis 31. Juli 1918 Frühäpfel biS 31. Juli 1918 Falläpiel biß 31- August 1918
Mk 0.35
Mk. 0,44 Mk. 0,09
Mk. 0,06 Darmftadt, den 5. Juli 1918.
Landesob ftsdellc für das Gnoßherzogtum Tr. Wagner.
Mk. 0^50
Mk. 0, 2 Ö086D
Dessen
ZwiunigSrunbdruck der B rü h l'lcben Uirv.-Buch- und Steindruckerei R 2 n ti n e. Gießen


