Ausgabe 
14.6.1918
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fertig chic Urtter Weisung über bfe BehaMung von Gespanntieven und Maschinen stattgefurzen.

Die so aus gebildeten Imiguranuen können den Landwirten fltr me demnächst beginnende Mute Kur Verfügung gestellt werden. Indem wir Sie hierauf Hinweisen, ersuchen wir zugleich, umgehend hierher mitzuteilen, ob in Ihrer Gemeinde Bedarf nach solchen Hll^kräften besteht.

Ferner wollen Sie binnenj 3 Tagen hierher berichten, wieviel jJimgmannen von den Landwirten Ihres Ortes für dir Ernte, ins­besondere im Monat Juli, benötigt werden.

Gießen, den 13. Juni 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ I. V.: Langermann. _

föetr.r Verbot des Verkaufs von D.-U.-Pferden, die von Land­wirten eruwrben wurden.

Dln den Oberbürgermeifter zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Tie Landwirte, die D.-U.-Pferde von den Landwirtschasts- ßammern käuflich erwerben, sind zu verpflichten, die Pferde nur m iihren Betrieben zu verwenden und dieselben keinesfalls weiter A verkaufen, widrigenfalls sie eine Vertragsstrafe zu zahlen haben. Diese Bestimmung ist bei den Versteigerungen und Verlosungen der Pferde bekanntzubeben. Auf Anordnung des Landwirtschafts- ministerinms ist eine Kvntrollie auszuüben, ob die genminten Be- mrnisteriums ist eine Kontrolle auszuüben, ob die genannte Be­dingung eingehalten wird. Diese Kontrolle wurde bisher nur in den reuigen Fällen ausgeübt, in welchen der Landwirtschastskammer Borstöße gegen die fragliche Bedinguivg zur Anzeige gebracht wur­den. ^as Stellvertretende Generalkommando des 18. Armeekorps drängt nunmehr auf Durchführung einer allgemeinen Kon­trolle^ Diese soll deshalb nächstens vorgenommen werden.

-Die wollen in der Sache au Sie ergehende Anfragen der Land- Wirtschaftskammer alsbald erledigen: die einfache Erklärung der Stressenden Landwirte über das Vorhanden- oder Nic^vorhanden- sein der Pferde genügt nicht, vielmtchr sind Sie vgrpflich- *, sich durch Augenschein davon zu überzeugen, k tc tn/BctTacf)t kommenden Pferde, deren Na­tionale in dem Rundschreiben aufgeführt wer- sächlich noch im Besitz der Landwirte sich

den, tat. befinden.

Gießen, den 11. Juni 1918.

Großherzogliches KrciSamt Gießen I. B: Langermann.

Detr: Zuckerverbrauckßregelung, hier: Sonderzuteilung von

Zucker für die Kürzung der Mehlration.

An öle Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Gemäß Verfügung des Herrn Staatssekretärs deS Kriegsernäh­rungsamtes vom 38. Mai 1918 ist als teilweiser Ersatz für dre auf Grund der Verfügung des Direktoriums der Reichsgetreid», stelle vom 15. Mai 1918 herabgesetzte Tageskovfmenge an Mehl iBemn ntmachimg vom 6. Jwn 1918, Kreisblatt Nr. 66) in dem Zeitraum vom 16. Juni bis 16. Juli 1918 auf den Kopf der zucker- versorgunssberechtigten Bevölkerung eine Vdenge von 750 Gramm Zucker zu verteilen. «

Diejenigen Personen, die zur .Zeit der Sonderverteilung v o r- übergehend ihre^ Aufenthalt wechseln, haben, ewerlei ob sre svch im- Besitz einer Zuckerumtauschkarte befchden oder uE, die Lvuderzulage von dem Komimunalverband ihres ständigen Aufenthaltsorts zu empfangen.

Die Abgabe dieses Kickers erfolgt in der Zeit vom 16. Juni

- - Aull 1918. Es können aus die Zuckermarken 66, 69 und 70 je 2o0 Gramm Zucker -- 750 Gramm Zucker für diese Zeit ber«M,i Mit tOtorf i*8 16. 3uti 1918 wrrtieren bra

Marken 68, 69 imd 70 ihre Gültt^eit.

Wir beauftragen Die, vorstehende Bekanntmachung sofort orts­üblich veröffentlick)en z» lassen.

Gießen, den 11. Juni 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: H em m erde. _

v«1r.: Sammlung getragener MKnner-Oberkleidung

An die Gröbst. Bürgermeistereien der Landgemeinden ^ des Kreises.

Zur teilwetfen Deckung des Bedarfs an Qberkleidun a der Arbeiter in kriegswichtigen Betrieben, der Land^- bi e n Eisenbahn Verwaltungen bat mr RerchsberleDungsstelle eure allgemeine Sammlung kL^Etragener Oberkleidung für Mäjnuer ang^ Der Kvmnmn»lverdand ^Gießen (LandgEmden des S^iseA dal heerM die von Gvotzh. Mimstermm des Innern ge- Mätz Verfügung vom 4. Jstnr ds. Js. Nr. HI 13 221' festgesetzte Erzähl von Anzügen beizusteuern. ^

Zur Samnrllmg bemerken wir:

o verstehen: Rock, Weste und Hofe.

Ä ü! üf t f (ti:3 ; W f ttfn ^üge soll derart sein, daß Lrese eme starke Inanspruchuahmf- aushallen: auch sollen die

Kleidungsstücke ihrer Art nach tunlichst der eingangs erwähnte»« Zweckbestimmung entsprechen.

3. Bon der Ablieferung sind deshalb ausgeschlossen: Fräcke,- nmokmas, Leinen-, Lüster- und leichtere Flanellsachen. t- ber Lieferung von Joppen, die am Hals geschlosst!,«

sind, ist die Ablieferung einer Weste nicht erforderlich.

5. Statt einer langen Hose, kann auch eine Kniehose abgp- liestrt werden.

6. Die ab-Mliefernt^n Kleidungsstücke sollen von noch möglichst guter Beschaffenheit sein, dainit Reparaturen vermieden werden.

dllnMig braucht in feinen einzelnen Teilen (vergl. Ziffer 1) nicht von demstlben Stoff und derselben Farbe zu >ein.

8. Unverarbeitete Anzugsstoffe können ebenfalls zur Abgabe gelangen.

9. Bei der Abgabe wird dein Abliefernden eine Bescheinigung erteilt, welche die amtliche Zusicherung enthält, daß die jetzt aK gegebeiien Oberlleider bei einer im weiteren Verlaufe des DüegeA

werdeikden andenoeitigen Einforderung getragener? OVerkleidung m Anr^chrung gebracht werden.

10. Jeder Lllr^ug ist mit einem Anhängezettel, worauf Nummer iuiid Name des Abliefernden vermerkt wird, zu versehen.

11. Ueöer die Ablieferung ist eine Liste zu führen, welche diel Namen der Abliefernden und die abgeliestrten Stücke sowie cmjet Anmerkung, ob Zahlung gefordert wird, zu' enthalten hat.

12. Tie abgelieferten Anzüge werden, soweit Bezahlung vev« langt lvird, nach einem Zahlungsverfahren gemäß Vorschrift der Reichsbekleidimgsstelle bezahlt werden und es ist zu deren ,TO« I^^tzunü eine fachmännische Kommission von uns bMuMt, welche die -Lchätzung vornehmen wird.

Abgabebeschei-mgungen und Aichängezettel gehen Ihnen bem TltK ^EL^ u ^vollen Sie sich selbst anfertigen.

Wir empfehlen Ihnen, diese Sammlung, deren Ergehe nrs für das wirtschaftliche Durchhalten unsereSi Volkes von hoher Bedeutung ist, alsbald in ortsüblicher Weise bekanntzumachen, durchtzuführen und uns spätestens biS Montag den 1. Juli ds. Js. Bericht mit Anschluß einer TO» schrift der Liste (dergl. Ziffer 11) zu erstatten, lieber die Ablieferung der eingegangenen Anzüge an nrrs werden wir Ihnen sodann Weisung erteilen.

Gießen, den 11.Juni 1918

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

__ I. V.: & ein m erbe.

Bekanntmachung.

©etr.: Preisfestsetzung von Erzeuger-, Großhandels- und Klein» Handels-Höchstprei sen für das Großherzogtum Hessen und den Regierungsbezirk Wiesbaden.

, Auf^ Beschluß der Erzeuger- imd HaKdelsprmSkmnniisswn« wird unsere Beranntmachuna vom 18. April 1918 mit Genehm^ gung der Reichsstelle für Gemüse und Obst in ivlgender Z&äfc geändert:

1918 1 ' 111 5 lBohnen) uhrb hinzugesügt: ab 10. Julj

. ft Die Bestimmungen in III Ziffer 6 und 6 werden dlrrch folgende Bestimmungen ersetzt:

6 Bis zum 20. Juni 1918 gelten dir Preise der Brrmdnurio mr ,olche Karotten, die unter Glas gezogen sind Im übrigen gelten für runde und längliche Karotten di- folgenden Preise:

Erzeugerpreis! I. Gruppe II. Grupt«

Grohh- Kleinh- Gwßh.- Kleinh- , . Preis Preis Preis Preis

a) mit Kraut 0,15 0,20 0 27 018 0 25

b ^ ne Krmtt 0,25 0,33 0^40 0.39 0.35

Ms Karotten gelben rotfleischige Speisemöhren von einer länge von 11 em.

8. Möhren (Gelbe Rübew

3)mitK<rtt 010 0,13 0,17 012 OJÖ

b) ohne Kraut 0,18 0,24 0,28 0,22 0,26

hr HI Ziffer 9 wer-tzen wie folgt erhöht?

9. Kohlrabi 0,30 0,36 0,44 0,83 0,40

vri l \ ^ ^ter Frühwirsmg eingefügt: ab

? 0- 9 u l r 19 18. Hinter Frührotkohl wi^ eingefügt: a b 11. August 1918.

cn der Bekanntmachuug vom 6. Mai 1918 bczehü'kete»

^nse^ftr Mangold (Römisch Kohl) treten erst am 15. Juli 1918

o>_. Dewvdmrngrn vom 17. und 21. Mai 1918 über

Preise für Kopfsalat ivcrdeu aufgehoben.

Mainz, den 11. Juni 1918 4458V

Heffische Landes-Gemüsestelle.

I. B.: H iem en z, Giwßh. Regierungsassesfor. Wiesbaden, den 11. Juni 1918.

B^irMelle stlr Gemitfe und Obst für den Regieruna.^ezn^

» Wiesbaden.

Droege, Theimer RegierungSrat.

Zwillings runddruck der D h I'jchen Ui°.-«uch. und Steludruckeret. % Lange, S.ebem