17. Mai
1918
M den UMS L'?
JnhalLs-Ucbersicht: Verwendung von Wagen der Eisenbahnverwaltung. — Voranschlag der Provinzialkasse. — Verbot des Verlaufs voll Speiseeis. — Duplikatarbeitsbücher. — Fernhaltung unzuverlässiger Personen vorn Handel. — Anball- und Ernteslächeuerhebuag 1618. — Verkehr mit Lastkraftwagen. — Jeldbereinigling Göbelnrod. — Förderung der Ziegenzucht. - Erzellgerrichtpreise für Jrüh- genlufe. Lohnkrocknung von Genn'ife. — Absatz von Dörrgemüse. - Allskunstspfkicht. — Verteilung voll Schuhwerk.
^ XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Qteneralfommaubo Abt. III b. Tgb.-Rr. 9012/1784.
G'üirt>mienveitt der Festung Mainz.
Abt. Mil. Pol. M 54 070/26 886.
Frankfurta. M./Mainz, den 26. April 1918. B etr.: Ver>c>endnng von Wagen der Eisen bahn Verwaltung.
Verordnung.
I innrer wieder gelten inm militärischen TienstsleNen mib kriegs- wirtsthastlicheu Betrieben, die dring eiche Aufträge im. Heer es inte ve sie Mlsznsiihren l-al>en, Klagen darüber ein, daß einzelne Ver-
sercher
a) Wagen, die ihnen von der Eisenbahnverwalümg zur Beförderung bestimnlter, dringend benötigter Güter bevorzugt gestellt worden sind, zir anderweitigen Zwecken verwenden,
b) Wiagetl, die sie beladen erhalten herben, nach Entladung ohne Einverständnis der Eisenbahn lvieder beladen.
Ein solches Versa hoen toiderspriclst den Interessen der öffentlichen Sicherheit. Gemäß 8 9b des Gesetzes über den Belagerungsk Ausland von, 4. Juni 1851 und 8 I des Abänderungsgesetzesi Vvnr 11. Dezember 1915j>er&teten wir hiernach daß der Versender die ihm für bestiluncte Seudrmg-eir vou dey Eisenbahnverwaltuug über wie fencnl Eisenbahnwagen ohne GenMnigung der Eisenbahn- Verwaltlu'.g für andere Sendungen verioendet, oder für ihn beladeil eingegangene Wagen ohne Zustimmung der Ei senbahnver>oaltung wieder beladet. Verstöße hierge> 7 en werden, sofern die bestehenden Gesetze kerne höhere Areilmtsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis M einem Jahr imb beim Erliegen nnldernder Umstände mit Daft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
Der Kommandierende General:
Riedel, General der Infanterie.
Der Gouverneur der Festung Main- Bau s ch, Generalleutnant.
Bekanntmachung.
Gemäß Artikel 79 in Verbindung mit Artikel 40 Abs. 1 der Kveks-' mrd Provinzial-OrdnllNg ivird der vom Provinzialtaa wrterm 11.ds.Mts feftgestellte Voranschlag der Provinzmlkasse Oberhessen für das Rechnnngssahr 1918 hierm t
Veröffentlicht.
Gießen, den 13. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Proviliztialtages:
Di'. U s i n g e r.
Voranschlag
der Provinzialkasse der Provinz Oderhessen für da« Rechnungsjahr 1918. H
Einnahme in 1918 Ji H 70141 61 80 092 — 74 960 84
HO 110 — 1000 —
0 400 — ö 190
Bezeichnung der Rubriken
I. RechnungSrest .......
3. Allgemeine Verwaltung ....
4. Kreisstraßen..
6. Unterricht, Wissenschaft und Kunst
6. Gesundheitspflege.
7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verleb
8. Soziale Fürsorge ....
9. Kavitalzmfen .....
10. Kulturelle Aufgaben ......
- 11. Aaiogeivinn. Zinsvergütung uud Reichs- steurvelsteuer.
— — 12. Znrückznempfangende und ausz!,leihende
Kapitalien.
— - 13. Ansznnehmende und zurückznzahle'nde
Kapitalien.
“ ~ Umtnbringltche Posten und Nachlässe
— — 16. Reservefonds.
16. Betriebskapital:
— — a) bar . ..
A — d) Belaslutlgsposten .
0( 0 ~ 17. Beiträge und Zuschüsse .
008 414 85
Allsgabe in 1916
59 693 83 388 051 99 9 320 — 247 000 — 1100 — 28 007 —
80 120 —
200 -
100 — 14 921 53
30 000
Summe 808414 36
Polizewerordnung.
Stuf GsUll-d des Artikels 64 der KrM. und Provm-zL-l-. mung wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit aehimgung des Großh. Ministeriums des Jünern voiv 83. März
1918 zu Rr M. d. I'. II 1248 für den Kreis Gietzen Verordnewas folgt:
8 1
Speiseeis darf außerhalb der Ladengeschäfte nicht verlaust oder feilgehallen kveriden.
8 3 .
Zuwiderhandlungen werden, insoweit nicht andere strasbo stimmungen anzmoenden sind, Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.
_ § 3.
Die Vorsteigenden Vorschriften treten am 1. Juni 1918 m Kraft. Mit dem gleichen Tage wird die Polizeivevordnung deD Großb Polize-iamts Gießen vom 10. Mai 1911 aufgehoben. Gießen, den 10. Mai 1918.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. U s i n g e r.
Betr.: Verbot des Verkaufs von Speiseeis auf öfsentiict>en Straßen und Plätzen.
An den Oberbürgermeister zu Gietzen, die Grotzh Bürger- melftereien der Lnndgemeinden des Kreises. Grotzh. Polizei- amt Gietzen und Grotzh. Gendarmerie des Kreises.
.. Amsteyende Polizciverordnung ist ortsüblich bekanntzmugchen. dre Händler sind entsprechend zu bedeuten und sind Zuwideehaud-' lungeil zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 10. Mai 1918.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___ Dr. Usinger. _
Betr.: Die Airsstefsung von Duftlikatarbertsbüch^rn.
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden . des Kreises.
8 J2K an die Mlediaung unserer BerMmg vvmi
8 1916, KrevSblatt Nr. 36, soweit noch nicht geschü>n.
Greßvn. den 4. Mai 1918.
Großherzoglicbes Kreisamt Gießen.
__ Dr. U sin g e r. __
Bekanntmachung.
Betr.: F^uHaltung unzn^rlässiger Personen vom Handel; hier* den Wild und Gestiigefhändler WÄhelm Hormanu zu Gießen.
^ ÄA Beschluß des Kreisaussckmssts vom 7. Mai 1918 wurde der Wild- und Geflügelhändler WM. Hormann M Gießen wieder
Wm <$T?&e n"^de?Ä^R^^^18' Butter zugelasseu.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: L a n g e r m a n n.
Betr.: Anbau- und Ernteflächenerhebung 1918
An den Oberbürgermeister zu Gietzen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Da bei.der Anbau- und Grnteflächenerhebung die Landwirte ihre Angaben vielfach noch in Klaftern machen, hat die Großtz. Zentralstelle für LmldeSstatistik Kur Erleichterung für die Zähler nne Umrechnungstabelle von Master-.c in Ar unfertigen lasser«. S» erhalten dieselbe in dieseir Tage?! hür Verteilung an die Zähler, ^reßen, den Id. Mn 1918.
Großberzogliches Kreisamt Gießen. »
JJB-: Langermann.
^te Bewrdstrmm des Stellvertretenden Kommandierenden Ge«
™ imb des Gouverneurs her Festung Mainz vom 9. Märzt 1916 über,d«n Verkehr mit Lastkraftiuag«! („Tarmstädter 'Zem
^18) «streckt sicki, auch auf Stnifwu Lovonwtrven, Ltraßenwa^gn und Zugmasrhslnen (ohne Güterlad», raum) mtt betrrebs,erttgent Eigellgewicht bis zu 9 Tonnen.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereimglma in der Gemarkung Göbelnrod; hierr die Anflosung der Vollzugskommission Ich bringe wer mit zur öffentlichen .^enntziis, daß nach Be« endigung des Mdbevermgungsverfahrens und Abschluß des Kafstiv- Wesens durch ^ltschließring Gr. Ministeriums des Innen:, >(£ teUuno für Landwirtschaft, Handel und Geioerbe, vom 4. Mai 1919 iroct^^ 0 ** 01 ™ 1 ■ mr Me obige Feldbereinigung «usgeiöstz
Frie'dberg. den 9. Mai 1918.
Ter Großh. JeldbereinigungskornnlissLr.
L) ch n l t t spa h n, Regieruugsrat.
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