Nr. 50 4 . Mai 1918
JnhattS.Neberficht: Bindegarn. - Kreisabdeckereiverzeichniffe. - Verkehr mit Kälber,nage . — DerbraucbSreaeluna der Nährmittel. — Feldbereinigung Etiingrhattscn. - Gesunder,: Verloren. — Jnvaliden-Prüfungsgeschäft.
B e t r.: Bindegarn.
An die Größt). Bürgermkiftereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Reich?gclieibertelto- hcrt bent Kriegsnnrtschaftsamt wieder Bindegarn zur Verteilung an die früherntenden Bezirke zur Verfügung gestellt. Ter Preis des Bindegarns stellt sich auf etwa 11,50 Mark das Smbgrannu ab Lager Frankfurt a. M.
. Ter Verkauf an .die Verbraucln: hätte durch die Kriegs'», imrtssbaftsstellen zu erfolgen. Tabei wird ausdrücklich darauf auf- merksmu gemacht, daß das Angewiesene Bindegarn nur für Binde- mähmaschienen^ nicht aber für Strohpressen verwendet werden darf. Tie Käufer sind hierauf besonders hrazuweifen.
Ta mit der Belieferung baldigst l>eg!omrcn werden kann, wird ersucht, alsbald, spätestens bis -nur 10. Mai den Bedarf des dortigen Gemeindebczirks hierher mitzuteilen.
Gießen, den 2. Mai 1918.
Großherragliches Kreisamt Gießen.
__ I V : iit an a er m a n n.
B e t r.: Einsendung der Kre isabdeckereiv erz eickxri sse für den Mvnat Llprü 1918.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des
Kreises.
Wir erinnern Die an die Einsendung der Abdeckeveiverzerch- nisse für den Mvnat Avril 1 st 18.
Genaue Aufstellung ist unbedingt notn-cMg.
Gießen, den 2. Mai 1918.
Gros herzogliches Kreisamt Gießen. _ I D : L a n qerinfln n.
Bekanntmachung.
Betr.: Ten Verkehr mit Kälbermägen gemäß der Bundesrats- verordnung vom 1. März 1917.
Auf Gru nd der Bestimmung des Kriegsausschusses für pflanz, li-ch' und tierische Oele mrd Fette sind vom 15. April d. I ab sämtliche aus gewerblichen Sckstachtungerr von Kälbeni anfallende Kälbermägen au die Genossenschaft für Häute- und Fet tver wer tu n g e. G. m. b. £> zu 5?assel abzuliesern.
Zuwiderhandlungen werden unk Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu Zehntauseud Mark bestraft-
r\ m Oberbürgermeister zu Gießen und den Grosth. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises »mrd empfohlen, vorstehendes ortsüblich bekannt- zumachen.
G ie brn, de»» 26. April 1918.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
I B : öemmerbc.
Bekanntmachung.
Be Ir.: Berbraucköregelung der in die ösfenUiche BennNschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bezug der bestellten Nährmittel.
Gemäß § 7 unserer Bekanntmachung über die Verbrauchsregelung der in die öffentliche Beu»irtsck>astnnq genommenen Nährmittel vom 17. März 1917 (.Kreisblatt Nr. 48) xuirb für die Landgemeinden des Kreises folgendes bestimmt:
Dre gemäß unserer Bekanntmachung vour 23 März 1918 (Krersblatt Nr. 31) bei dc,l Kleinhandelsgeschäften bestellten Waren formal von den Begellern nunmehr bezogen werden Der Bezug kann nur bei dem Geschäft erfolgen, bei dein die Bestellung auf- gegeben wurde. Tabei ist die Nährnttttel karte mit vorzulegen Nahrmittelkarten ohne die betreffenden Marken berechtigen nicht mehr zum Bezug: einzelne abgctrennte QnittungS- und Bezugs, macken sind wertlos. ' J
Es entfallen:
s. auf die Nähr»kiittelkarte 6 (rote Farbe)
Marke 26 600 gr Grieß
n 3 a $l Haü'nräbrmitkcl, auch Kindergerstenmehl
II aus die Nährmittelkarte C (blaue Farbe)
Marke 31 250 gr Tcigrvaren Marke 32 25O gr Graup.'u, auch Suppe,, und Sago.
Mit dem 20. Mai l. Zs. verlieren die Marken ihre Gültigkeit 6 A e I<c 3P are ,licr>t bis Ul diesem Zeitpunkt be- den Anspruch daraust Tie Kleinhandels^. schalle haben die betreffenden Quittungs- und Bezugsmarken ab zu trennen und getrennt nach Nummern und Farben audieGroß
Handels Vereinigung e. G. m. b. H. Gießen, Weftaulage 31, abznk- liefern. Bis zu dem vorstehenden Zeitpunkt, also ^ ai ' von den Bestellern nicht abgenom- mene Warenmengen sind der Großhand.elsoer-- ernigu ng e. G. m. b. 5., Gießen, b i s zum 25. Mai v.^,liuzuzei gen. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den Ausschluß von deni Vertrieb der Nährmittel jur Folge.
T en Groß h. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises »mrd empfohlen, vorstehende Bekannt^ machung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen , den 29. April 1918.
Großherzoglichs Kreisamt Gießen. _ I. V.: Dem m e r d e.
Bekanntmachung.
Be tr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier Regulierung bc? Aescherbachs in Flur I.
Zn der Zeit vom 15. bis einschließlich 31. Mai l I lio^i Werktags auf Gr. Bürgenneisterer Ettinghausen während der Geschastsstunden der Entwurf zur Regulierung einer Teilstrecke des Aescherbachs in Flur I nebst Beschluß vom 3. April l. I. zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwordungen hiergegen sind bei Meidirng des Ausschlusses während der Offenlegungssert bei Gr. Bürgermeisterei Etting pausen ».christlich einzureichen.
Friedberg, dar 29. April 1918.
Ter Großherz ogli che Feldberäniguiigskommrssär: _ Schnitts vahn. Negierungsrat.
Bekanntmachung.
Ä-st der Zeit vom 15. bis 30. April wurden in hiesiger Stadt gefunden: 2 Pepiergeldschnne, 1 Anhänger, 1 Zwicker, ein Halskettchen mit Anhänger, 1 Landtasche mit Inhalt, em Nagelhannner. 1 Portemonnaie mit Inhalt, verloren: 1 seid. Tamenrcgensck-irm mit Horngriff, 2 Z»van- zig»Mark-Scheme, 1 schwarze Leder Handtasche mit schwarzem Porten wnnaie mit etiva 1 Mark, 1 schwarzseid. Regenschirm mit Nashorngriff mrd gvld. Ring, gez. B. D., 1 golden« Tmuenuhr mit schwarze:n Lcdcrarmband, Monogramm L. B.. 1 braunes Tvmenportemommie mit 16 Mk. und 40 Pfg., eine silb. Tonreuuhr ^mit Goldrand und silb. Armband, 1 50» und 2 20-Mark-Scheine, 1 Portemonnaie mit etwa 3—4 Mk. Ausweiskarte, Brotmarken urrd Gutschein für Schuhrepera- kur, 1 Tula-Domeiruhr mit Tulaarmband. 1 silb. Brosche (eingefaßter Dollar), 1 braunes Portenivmiaie mit 1,50 Mk.. sowie Klinge für Rasierapparat.
. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben tiyit Ansprüche alsbald bei uns geltend z-u machen.
Die Llbholimg der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und i—5 Uhr nachmittag- bei der amterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen Gießen, den 1. Mai 1918.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. _ I. A: Pfeffer. _
Bekanntmachung.
Das diesjährige Jnvaliden-Prüfungsgeschäst im Kreise Gießen findet wie folgt statt:
Am 6. Mai 1918 beginnend 8V» Uhr Iwrniittags bis 17. Mai 1918 nn Bezirks komm ando Gießen, Land grafen st r. Nr. 10.
Am 22. Mai 1918 beginnend 9 Uhr vormittags bis 24 Mai 1918 in Grünberg (Hotel Hirsch.
Am 6. Juni 1916 beginnend 9 Uhr vormittags bis 8. Juni 1918 in Lich (RatlxruS).
Alle bis 1918 anerkannten invaliden und Rentenempfänger, imwii ihnen nicht berat« mitgeteilt ist, daß die Piüfung ihres Ber- »orglmgsanspruchs im Iabrr 1919 oder später stattsmdet, haben zu diesem Geschält zu erscheinen.
Die Invaliden, Stenteuerirpfänger usw. norden hierzu durch emen besonderen (Mellungsbelehl vom Bezirkskomnmndo beordert.
6) i e ß e n >den 3. Mai 1918. 3-1216
Großh. Bezirkskvmm.iudo Gießen, von Kropff,
Major z D. und BezirkSkominanderrr.
Sw.Tnutrur.ibni'i der Brühl'!»-,, n„'v..«u-h. und sie!.,drucket. A. ? a „ a e. s,«S-„.


