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Nr. 4? LS. April 1918
Kreisblatt K re» Kreis Gietzen.
t uhaltS • Ueberficht: Verteilung von Pferdegeschirren. — Aufstellung der GemeindevoranschlLg«. - AuSbruch der PferderSude. — urückstellung vom Heeresdienst. — Abgabe von Fleisch ohne Fletschmarken. — Feldbereinigung Leihgestern. — Oberhesstscher Dieh-
handelsverband.
Betr.: Verteilung von Pferdegeschirren.
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das nachstehende Schreiben des Reichöwirtschaftsamts vom 10. d. Dd. teilen wir Ihnerr zur Kenntnisnahme unter dem Auf- koage mit, die für die Abgabe der Pfecdegeschrrve, von denen dem Grossherzvgtum Hessen 360 Stück ungeteilt wmÄen sind, aufge- stelllen Grundsätze in geeigneter Wbise bekcmniAngeben.
Giessen, den 26 . April 1918.
Grvssherz-ogliches Kreisamt Giessen.
2. B: Lang ermann.
Die Heeresverwaltung hat sich bereit erklärt, zur Mhilfe des Mangels an Pferdegeschirren zunächst! 30000 Paar gebrauchte Sielengeschirre in erster Linie für die Landwirtschaft, aber auch für Handel, Gewerbe und Industrie zur Verfügung zu stellen.
Die Geschirre werden von der SattlerleLergesellschaft m. b. H., Berlin, Au einem näher feftAusctzenden Llbschätzurrgspueis im ganzen Übernommen. Die Abschätzung erft>lgt durch genckschte Kommissionen, irach Girrzelstücken in den Depots, in welchen die Geschirre Kürzest lagern. Zu dem Lchschätzmrgspvei-s Somrnt ein Prozents mäßiger Zuschlag, der lediglich die Kosten der Verteilung- decken soll.
Die Verteilung wird durch die Sattlerlcdergesellschast m. b. H. vorgenommen, toelche sich zur lbnterverteilung hauptsächlich der) Organisationen des SattlerhandloerkS bedient. Sie soll mit grösster Beschleunigung durchgeführt werden. Der Berteilungsplan beruht aus der Pferdestatistik unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, insbesondere der landwirtschaftlich hebauten Uäche.
Die Durchführung der Verteilung ist in folgender Weife vop- geschen:
Die Aiussvrderutcg seitens der Verbraucher erfolgt bei der Anständigen KriegAamtsstelle. Diese prüft den Ajntvag nötigenfalls im Benehmen Utst der Kriegsimrtschaftsstelle und stellt nach Maßgabe der Dringlichkeit Lieferbeschestngung aus; imr besondersj dringliche Anforderungen können berücksichtigt werden. In dem Lieferschein wird dein Verbraucher die liejiemtbe Stelle bezeichnet. Vordrucke für Arlforderungsscheine und Lieferbcschcinigungen werden durch die SattlerledevgeseUschaft m. b. H>. Aur Verteilung an die Kriegsamtsstellen geliefert.
Me Mfordernng Hai Air enthalten:
1. Angabe der ungefähren Grösse des Pferdes.
2 . yyngabe der vorhandenen GesamtanMkL Pferde und brauchbaren Geschirre.
3. Die Bescheinigung der Gemeindebehörde:
a) über die Richtigkeit der Abgabe Au Ziffer 2 ,
b) über die Dringlichkeit des Bedarfs.
4. Die Verpflichtun-gserklärmrA. den dreifachen Betrag deS Kaufpreises als Vertragsstrafe an die Sattlerledergesellsch-ast m. b. H. Berlin za: zahlen, wenn entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe eines Geschirres ohne Gesrelidnigung der Kriegs- amtsstelle Erfolgt.
Tie Abgabe erfolgt gegen Uebevgabe des Lieferscheins und Barzablmrg. Das Rocht zur MjüavgÄrüge mvd Wandlung ist ausgeschlossen.
Betr.: Die Aufstellung der Gemeirrdevoranschläge für 1918.
An d« Grossh. BülMrmeistereien der Landgemeinden, sowie an die GemarkungS Mark- und Stistrmgsvorftände ' des Kreises.
fi&fr Zinnern an die Grledigrmg unserer Verfügung vom 1.6. Januar 1916, Kreisblatt Nr. 9, soweit noch nicht geschehen. Giessen, den 24. April 1918.
Grossherzogliches KreiSamt Gießen.
I. B : Langermann. _
Bekanntmachung.
Betr.: Ausbruch der Räude bei zwei Iferden des Kveisabdeckerei-, Pächters Schmoll in Garben teick>
Bei zwei .Pferden, des KreiscrRreckereipächLerS Schmoll in Gar» benteich in die Rchtde festgesteltt worden.
Giessen, den 26. Lftwil 1918.
Grvßberzogliches Zkreisamt Giessen. _ I. B : Lang ermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Zurückstelbrng von: Heeresdienst.
<58 wird darauf hiidgclviesnn, dass Gesuch- um Zurürkstelümg vom Heeresdieich rechtzeitig eingereicht werden tnüssen. Ge
suchen. die nach Zustellung eines Gestellungsbefehls entgehen, kann nicht mehr statt gegeben werden.
W gilt dies auch für drejenigen Perfonett, die ntit kriegj?q wichtigen Arbeiten beschäftigt sind.
Es wird daher wvcLerholt empfohlen, Mosern d ^rgmde^K ^
, bei dem Zivikvori der ErsahkoMmisfton Giessen etn߫i
rückstelluicgsgründe vorliegen, auch rechtzemg um vom Heeresdienst nachtzuftlchOr.
Gesuche sind ausschliesslich sitzenden reichen.
Gießen, den 19. April 1918.
Der Zivilvorsitzende der GrsatzkomMission des Kreises Giessen.
I. B.: H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Abgabe von Fleisch ohne Fleischmarken in Gastwirtschaften«
Nachstehende Bekurntmachrnng bringen wir hiermit MCE alb- gemeinen Kenntnis der Interessenten.
Gießen, den 27 . April 1918. " '
Grobherzogliches Polizemmt Gießen.
I. A.: Pfef fer.
Bekanntmachung.
Betr. : Abgabe von Fleisch ohne Fleischmarken in Gastwirtschaften.
Es ist festgestellt worden, daß vielfach in Gaftnärtschasten Fleisch ohne Fleisckpncrrken abgegeben wird. Wir machen de aufmerksam, dass dieses Vergehens übersührte Gastwirte Schliß des Betriebes gewärtigen müssen. Ausserdem bietet die neue > deSratsVerordnung gegen den Schleichhandel vom 7. März 191Z (stehe Kreisblatt Nr. 21 vom 22. Marz 1918) zur Bekämpstmg dieses die allgemeine Versorgung schwer gefährdenden UebelstomdeA dessen Quelle nur im Schleichhandel gelegen sein kann, eine IWK und strenge Handhabe.
Giessen, den 19. Aprü 1918.
Gross herzogliches Kreisamt Giesse».
I. V: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Leihgestern.
In der Zeit vom 10. bis einschliesslich 17. Mai 1918 liegt werktaas auf dem Amtszimmer Gr. Bürgermeisterei Leihgestern t«s Verzeichnis der kür den Ausschlag der ungedeckten Feld- beveinigungskosten in Betracht kommenden Grundstücke nebst Abschrift des Beschlusses vom 29. Tezenchcr 1917 zur Ginficht der Beteiligten offen.
Termin zur Erhebwcg von Eckuoeiü>nngcn hiergegen findet daselbst Samstag den. 18. Mai 1918, vvrm. 9—10 Uhr, statt. wpÄt: ich De Beteiligten mit dem AntzLgM einlade, dass die NichLerscheirrendeii nvit Einwendungen ausgeschLoffen find.
Tie Einwendungen sind schriftlich ernzureicho,.
Friedberg, den 22. April 1918.
Der Grossherzogliche Feldbereinigui:gskoaunissär 4 Schnittspahn, Regicrungsrat.
Bekanntmachung.
Bis auf weiteres findet die Mehabnahme fiir Grob- und Kleinvieh wöchentlich nur einmal und zwar Dienstags statt.
Oberhessischer
ViehhandelrverbanÄ
Professor Ussenberg 3,33«
ZwillinaSrunddruck der Brühl'schen Univ.Buch- und Steindrnckerei. R. Lange. Giessen.


