Ausgabe 
22.4.1918
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N». 4» April 1918

Kreisblatt tat 6en Ureis Gietzen.

Inhalts - Uebersicht: Kopfmenge an Brotgetreide. Was muß der Landwitt von dem Kriegswirtschaftsamt wißen. Kurtaxe und Badegelder zu Bad-Nauheim. Garbenbänder. Ausgabe von Süßstoff. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Verkürzung der den Selbstversorgern zustehenden Kops­menge an Brotgetreide.

Auf Grund der Bundesrats Verordnung vom 21. März 1918 (Reichste setzblatt Seite 132, Kreis^att Nr. 33) hat die Reichs-- getrerde stelle an geordnet, daß von den lanbwrttschaft^ üchen Betriebsunternehmern für die Zeit vvmft. April bis 15. Äug.' 1918 9 Brotgetreide auf den Kopf der Selbstversorger an die Kommissionärs des KommunalVerbandes abgeliesert werden.

Hierzu wird folgendes bestimmt:

Sämtliche landwirtschaftliche Betriebsunternehmer, welche mit ihren als Selbstversorger anerkannten Haushaltungsangehöttgey bis -um 15. August l. I. als Selbstversorger gelten, haben für den Kopf und Monat 2 üg Brvtaettttde oder vom 1. April bis 15. August l. I. tzütsammen 9 kg Brotgetreide für den Kopf abzn- liefern. Diejenigen Betriebsunternehmer, welche mit ihren An­gehörigen nicht bis Mm >15. August l. I., jedoch über den 1. April l. I. hinaus als Selbstversorger anerkannt sind, haben die ent-* sprecl-ende Merrge Brotgetreide weniger äbzMesern. Die Ablieferung hat aus Gnind der Selbstveisorgerltsten in den Gemeinden an den Tagen zu erfolgen, die von unserem Kommissionär, der Firma Bereinigte Getretdehändler m Gießen, als Abnahmetag bestimmt weiden. Hervorgehoben wird, daß diejenige Menge Brot­getreide, die die Landwirte aus Grund dieser neuen Verordnung! abliefern, mit den: vor dem !. März geltenden, vollen! Höchstpreise bezahlt wird.

Dem Ober bürg er nt ei st er M Gießen und den Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung fofort ortsüblich M veröffentlichen.

Gießen, den 16. April 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__Dt. Uf tu fl er.

An die Grotzh. Bürgermciftsreien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen und den Wirtschaftsausschüssen nochmals daS vom Kriegswirtschaftsaml herausgegebene Schriftcheu WaS muß der Landwirt von dem Kriegslvirtschaftsamt wissen". (Preis 15 Pf.)

Gießen, den 16. April 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U si nger.

Betr.: Tie Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder' zu Bad- Nauheim.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürger- meistereien der Landgemeinden dr§ Kreises.

Die Grotzh. Kurverwalturrg Bad-Nauheim hat die Wahr­nehmung gemaust, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bgd- Naril?eim gebrauchen, die Kcmzerte und das Kurhaus besuchen und dre Zahlung der Kurtaxe auf diese.Weise zu umgehen suchn Daher ist an geordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Bade­häusern zu Bad-Nanheim an die Ortsansässigen,von Bad-Nauheim Urch der benachbatten Vtsidte ,rnd Orte zukünftig nur dann iwch erfolgen soll, weim von denselben Legitimationskarten nach dein unten abgedrnckten Muster dein Aufsichtspersvnal in den Badehäusern vorgezeigt werden. Diese Legitimativnskarten sollen durch Sie aus Ansuchen der Ortsansässigen.ausgestellt werben.

Die Abgabe der Legi ti mation s ka rten darf alsv nicht an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Nur für die Ortsansässigen, die mindestens drei Mo­nate in dem betr. Ovte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Legi­tim a t io n ska r t en ausgestellt werden, diese Ausstel- lung hat ledoch zu irnterhleiben, insofern diese Ortsansässigen, m Bad - Nauhnnl Wohnung getrommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zu­rückkehren.

die ausgestellten Legitim«tionskatten haben Sie na­mentliche Berzerchmste zu führen.

Tie jeivcils ausgestellten Karben sind nur für das Kalender-^ lahr, m den: sie ausgefertigt sind, gültig.

Sie wollen vorsteheikdcs mehrmals ortsüblich der-öffentlichen Tie Fortmilare zu Legitimatidnskarten sind bei öftoßh Kurver­waltung Bad-Nanheinr gratis und franko zu haben-.

Denjenigen Gwßh. Bürgernreistereien. die in den letzten Jahren Legitimationskatten ausgestellt Habelt, geht in den nächsten Tagen eine entsprechende Anzahl derselben 1. H gu.

Tie Listen sind am Schlüsse der jeweiligen Saistcm im Oktober jckres Jahres 7 direkt bei der Grstzy. Kurvenvaltnng Bad-Nanheim, Portofrer von Ihnen einzureichen.

S-oferu keine Legitimationskatten in dieser Saison -ur Ber- lrendung kommen, wollen Sie am Ende derselben mittels Postkarte hiervon der Grotzh. Knrdirektion Bad-Nanheim Nascht geben. Die unl-t gebrauchten Katten sind von Ihnen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren -rtnickzubehasten.

Gießen, den 16. April 1918.

GroßberzogUcheö Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Te .! ........ T

wird hiermit besÄ)jernigt, daß d . . . selbe hier ansässig ist Wttfc die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.

.. den . . tot . . . 19 .

Gwßherzv gliche Bürgermeisterei ....

(Siegel.)

Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Katte ihve Gültigkeit. Betr.: Garl^nlumder.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistern irn der Landgemeinden des Kreises.

Bei der Einbringung der komncendcn Erirte werden, intzolge des Mangels an Stroh znnt Verarbeiten f&r Stroh e leümd des fast gäntzM lichen Fehlens von Halls für Garbenbänder und Bindegarn, vor­wiegend Garbenbänder aus E r s a tz st osten zur Verwen­dung kourmen müssen. Die Kriegswhstofsabteiiung des Krü-gs- MinlsteiiuNls hat rrhrblüln Mengen Papiergartu zur Anfettiming von Garbeubändern, lottch- den Landwitten durch die Kttegs- wittschaftsämter Mgeftihrt werden sollen, freigegeben. Soweit das Kriegsrnirtschastsamt Frankfurt a. M. nntelirchttt ist, dürste der Preis für die Garbenbmrder zwisck)jen 5060 Matt das Tausend liege-n.

ftui den Bedarf für den Kreis Gießen rechtzeitig sicherstellen zu können, wollen Sie bei Vdidnn-g der Nijchtbettich'ichtigung binnen 3 Tagen mitteilen, imeviel Garbeirbänder eNvn ftir Ihren Beritt benötigt werdet:.

Ta voraussichtlich mit einer außerordentlichen Nachfrage nach Bürdeinaterial zu rechnen sei?' dürste, ist rechtzeitige Anmeldung des Bedarfs unbedingt notivendig.

G ie ß en, den 19. dlpttl 1918.

Grostlurwgliches Kreisamt Gießen.

I V: Langermann.

Bekanntmachung.

Betr.: 27. Ausgabe von Süßstoff (Sacchattn).

In der Zeit vom 15. April bis 15. Vdai 1918 wird gegen den Liefe rung sab schnitt 15 der SüßstoffkartenII" (blau) und gegen den Lic fe r u n gsabschnil t 6 der Süßstoffkatten 6" (gelb) von den Süßstoffabgabestellen Süßstoff abgegeben. gelangt ein Briefchen btzw. eine Schachtel auf den Ab­schnitt zür TLusgabe. Mit dem 15. Mai 1918 verliett der Ab­schnitt 15 bzw. 6 seine Gültigkeit. Nach diesem Zeitpunkt nicht ab- aerufene Süßstoffmengen dürfen von den Abgabestellen frei ver­kauft iverden.

G i e ß e n , den 19. April 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Hemmerde.

Dienstnachrichten des Grotzh. Kreisamts Gießen.

Betr.: Tie Zulassung von Losen auswärtiger Lottetten zum Vertrieb, im GroMrzogtum.

Grotzh. Mnristerinm des Innern hat der Stadtgemeinde Ftted- ttchshafen am Bvdensee die Erlaubnis erteilt, 10000 Lose zu je 2 Mk. der vierten Reibe der am 16. Oktober l. I. zur Ziehung kommenden Bodenseettlferstraße-Lotterie innerhalb des Großher­zogtums zu vertreiben. _

Zum Vertrieb in Hessel dürfen nur mit dem hessischen Zu- lassungsstempel versehene Lose gekurgen

Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse eimr Königlich Prtnßischert Staatslottette ist Ankündi>rung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

ZwitlmgSrunddruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießeti.