t
Bekanntmachung.
fBtitSl Kartoffelv-ersorgilng im Wirtschaftsjahr 1917/18.
Mus Grund der Verordnung vom 28. Juni 1917 orbritt die lieic^kartvffelstelle mit Zustimmung des Herrn Staatssekretärs fes Krie^sernährungSmnts folgendes an:
. Hinsichtlich der den Kartoffelerzeugern zu belassenden Kar- ßvffeln verbleibt es bei den bestehenden Bestiimnungen, jedoch Mit der Maßgabe, daß für die den Selbstversorgern zum Derzedr fechzugcbmden Mengen als Bersorgungsperiode nur die Zeit ö i s zum 15. A u g u st d. I. zugrunde zu legen ist.
Unter Abänderung der Ziffer II mid III, 2 unserer Grundsätze vvm 11. September 1917 (Kreisblatt Nr. 159) warneni wir daher dringend vor Verbrauch, der für die Zeit vom 16 . August tiS 14. September d. I. belassenen Mengen, da deren Ablieferung verlangt werden tvird.
Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Großherzo glichen Bürgerineistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, Vorstehende Bekamttmachung ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 26. März 1919.
GroßherzogsickeH Kreisamt Gießen.
I V: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Verbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bestellung von Nährmitteln.
Gemäß A 6 unserer Bekanntmachung vom 17. März 1917 AkrelSblatt Nr. 48) über die Berbrauchsregelung der in die öskent- fcfr» Bewftffcksaftuna genommenen Nährmittel wird für die Oand- -emeinden des Kreises folgendes bestimmt:
Es sollen ausgegebeu werden: Bedarfsanteil für Mär^/9bpril *»18:
1. fßr brotgetretdeversorMngsberechtigte Kinder bis zu 12 Jahren tz:ote Karten):
uns die Mark? 28 der stLchrmittel Karte 8 Grieß ans die Marke 29 der NÄum ittelkarte 6 Ha lern ährmittel ».für die übrige brotgetreideversorgungsberechttgte BevökkertMg Maue Karten):
auf die Marke 31 der Dährm ittelbarte 6 Tesgwaren ans die Marke 32 der Nich-rmfttel karte 0 Granpm Wer die aus ihn entsagende Ware — die genaue Menge wird fester festgesetzt — fcu beziehe?, wünscht, hat unter Vorlage seine« jkrrrte bei einem Klein härter seines Wohnortes bis zum l0. April 1-18 eine Bestelürng au^ugeben. Dabei ist darauf zu achten. lxiL her Kleinhändler nur die betreffende Bestellmarke abtr^rnt ura
C f der gleichziffrigen Quftttmgs- und Betz-ugsmarke die Bestellung
steigt. I
Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung
? icht einhält, verliert den Anspruch aus die ihm «diesem Monat zustehende Ware.
Die KleinbandeksgesMfte haben die Bestellmarken auf die in Betracht kommeeden Gestellbogen aufzukleben und spätestens am 16. April 1918 der GroNranbelsver-'iniqnng e. G. m. b H., Gießen, ENestantsae 31, einzoiseiwen. Nichteinhaltung dieser Frist zieht den Ausschluß des l^etreffenden Kleinhandelsgeschäftes von der Beteiligung an dem Vertrieb der Nährmittel nach sich
Bei Einsendung der Bestellmarken an die Großbandelsver- emigung fließen ist von den Kleinhändlern ans der Rückseite der Bogen anzngeben. von welchem Großhändlerdie Ware geliefert werden ^oll.
Den Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu VerSsseutlicksen.
Gießen, den 23. März 1919.
Großherzoalkches Kreisamt Gießen.
I I. B.: Hemm erde.
Bekanntmachung.
Vetr.l Verbrauchsreg-elrmg der in die öffentliche Bewirtschaftung! genommerreu Nährmittel; hier: Bezug der bestellten Nährmittel.
Gemäß 8 7 unserer Bekanuttnachung über die Verbrauchs-, Regelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genamnieuen Nähr-- Mtttel vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) wird für die Land- tzemeindeu deS Kreises folgendes bestimmt:
Die gemäß unserer Bekmurtmachmg vom 1. März 1918 Mreisblatt Nr. 22) bei den Keinhandelsgeschäften bestellten Waren fernen von den Bestellern nunmehr bezogen werden. Der Bezug fern nur bei dem Geschäft erfolgen, bei dem die Bestellung auf- yeaeben wurde. Dabei ist die Näbrmittelkarte mit vorzukegen.. ßkahrmittelkarten ohne die betreffeichen Marken berechtigen nicht Mehr zum Bezug: einzelne abgetreuute Quitttmgs-, und Bezugs- Marken sind wertlos.
Es entfallen:
I. auf die Nährmittelkarts 8 (rote Farbe)
Marke 26 . 250 Gramm Grieß
Marke 27 . 200 Gramm Sago
II. auf die Nährmittelkarte 6 (blaue Farbe)
Marke 29 . 250 Gramm Teigwaren
Marke 30 . 200 Gramm Graupen und 200 Gramm Grieß.
Mit dem 10. April l. I. verlieren die Marken ihre Gültigkeit. Wer die von ihm bestellte Ware nickt bis zu diesem Zeitpunkt bezogen gM, verliert den Mspruch daraus.
Die Kleinhandelsgeschäfte haben die betreffenden Quittungsund Bezugs marken abzu trennen und getrennt nach Nummern unö Farben an die Großl-andelsvereinigung e. G. m. b. H. Gießen, West-Anlage 31 abzuliefern. Bis zu dem vorstehenden) Zeitpunkt, also dem 10. April, von den Bestelleritz nichtabgenommeneWarenmengensindderGroß-
Handel s der einigung e. G. m. b. H., Gie ßen, bis zumj 15. April l. I. anznzeigen.
Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den Ausschluß von dem Vertrieb der Nährmittel zur Folge.
Tie Gvoßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich bekanntmachen lassen.
Gießen, den 23. März 1918.
Grvßberzogliches Kreisamt Gießen.
I. D ' Hemmerde. _
Betr.: Verteilung von Prämienfutter.
An vie Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Es sind uns wieder 600 Kilogramm Geflügelgebäck für den Kreis Gießen zur Verfügung gestellt, die unter Hinweis auf dis Bekanntmachung vorn 31. Offener 1917 (Kreisblatt Nc. 84] ver--> teilt werden sollen. Wir boanftragen Sie, in Gemeinschaft mit den) örtlichen Vertrauensleuten binnen 14 Tagen eine Liste der fttz Frage kommenden Hühnerhülter einzureichen.
Gießen, den 26. März 1919.
Gros Herzogttches Z^reisamt Gießen.
I. B.: öeinmetbe.
Bekanntmachung.
Betr.: die 8. Kriegsanleihe.
In dem den Herren Lehrern des Kreises zugegangenen Aus- schreiben Gvoßh. Staatsnrenffteriums vom 15. d. M. Nr. St. M, Ä50 sind 2 Druckfehler enthalten.
ES muß im 3. Absatz heiß«r: in Zäle 2: „vom Gehalt abg^igen werden" und itß Zelle 3: „dem Beamten überlassen bleiben".
Gießen, den 27. März 1918.
Grvßherzvglickes Kreisamt Gießer,.
I. V : H em m erde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldberemigung Grüniu-en.
In der Zeit vom 8 . bis eörschsießlich 23. Skprll l. I. liegen! werktags ans Gr. Bürgermeisterei Grmrvngen während deren Geschäft sstunden zur Einsicht der Beteiligten offen:
1 Sondersntwurf über BerMeiftmg der Hohlweae nach Lichi, Dorf-Gill und des Pllzenhecksmvegs nebst Beschluß der Voll- zugskommission vom 25. Febrirar 1918.
L. Ltbschrift des Beschlusses der Vollzugskommission vom 21. Februar l. I. Wer die Behaudlrmg der Privatwald Parzellen. Dermin zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet aus dem Rathaus zu Grundigen. Vtttttroch. den 24. April j. I., vorm. 9—10 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem' Anfügen einlade, daß die dttchterschkinenden mit EinivendungeN mrsgeschlossen sfttd.
Tie Einweisungen sind schriftlich einzureichen.
Fried berg, dm 21. März 1918.
Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär; Schnrttspahn, Regierungsrat.
Meteorologische Beobachtungen der Station GietzeE
März
1918
- -» s-» > o
s g !
»
.3 1 3
« « «, v
f
1
I
1
5*2 £
*
m
I Ml
** I i J U
Wen«,
8.9
B,9
4.8
6,9
63
6,0
70
90
93
10
10
Bed. Himmel
Bew. Himmel
Temperatur am 28. dir 29. März 1918 »- -4- ' Uedrigste „ m „ » ■. I^I® M ~r
Niederschlag 0,7 mm.
9.4' a 8.7' a
ZwiLingSrunddruck dcr Brüh l'scheu Univ.-Duch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


