Ausgabe 
8.3.1918
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Nr. 2(t V. März 1018'

Kreisblatt fsr kn Kreis Ketzer.

JrrhaltS-Nebcrficht: Private VersicherungSunternehmimgen. - Urkundenstempelgesetz. ZuckerverbrauchSregelnng. Musterung. - Ersatzwahlen. Reichsreisebrotmarken. - Sonderzulagen. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel. Oberhessischer BiehhandelSverdand. AnSwetskarten. Walnußol. - Schulbücher. - 8. Kriegsanleihe, Säcke. Geinemdeaesälle für 1917. KriegstenerungSbeihilsen. Kreisabdeckereiverzeichnisse. Belohnung. - Ausgabe von Süßstoff.

Beranntmachung

betreffend Anzeigen auf Grund des § 115 Abs. 1 des Reichsgesetzes «über die privaten VersicherungSnrrternehnrungen.

12. Mai 1901.

Jur Jahre 1917 haben nachbenamrte Vc'rsicherimgSunlev­tl ehnnm gen angezeigt, das; sie ihre Geschäfte im Gebiet« des Groß­herzog tti ms -Hessen betreiben wollen:

1.Hilfe", Vertragsgesellschaft deutscher Lebensoersicherungs-

unleniehm ungen in Stuttgart;

2. Zentral-Kraii?en-S terbckasse für männliche Arbeiter alter Be­rufe Deutschlands in Meißen;

9. Aasten-Leipziger Bersicher-ungs-l?lktiengesellschaft irr Aachen, Geschäftsbetrieb auch aus Masserlcitungsschäden erioeitert. Darmsladt, den 6. Februar 1916.

GroßherzoglicheS Ministerium deö Innern.

v. Hombergs_

Beraun in; a ch u rrg.

Betr.: Die Arisführrmg des Urkundvrcstempsl-gesetzeS vom 12. AuFirst 1899 in der Fassung der Vekamttmachung vorn 24. März 1910; hier: die Eihebung der Stempelabgabnr für Fahrräder.

Unter Hinweis auf Artikel 33 des obigen Gesetzes wird hier- mit zur Kenntnis gebracht, daß der Stempslbetrag für

Fahrräder

für das Rechtmmgsjahr 1916 (d.'i. die Zeit vom 1. April 1918 bis 31. März 1919) im Monat März 1918 an allen Werktagen, vormittags von 912 Uhr, auf dem Bureau der Unterzeichneten, Behörde, Zimmer 9, zu entrichten ist. Wir fordeini hiermit alle Besitzer von Fahrrädern, di« diese nach bat gegenwärtigen Kriegs- bestimmungen 7M.H beimpcn dürfen, auf, die Steuipelab^abe unter Vorlage der Radfahrkarte pt entrichten. Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Doste in-p hlung erfolgen, so sind die Geldbeträge stets ganz frei eruzntzahleir, auch müssen die früheren! Radfahrbarten mit eingesandt werden.

Wer bis zum 31. März 1918 von der Entrichtung der Abgabe befreit ist, hat erneutes Befieiungsgesuch lmrnen gleicher Frist bei der Bürgermeisterei seines Wvh:u>rts oder in der Stadt Gießen deni Polizeiamt vorznb ringen. Hierbei ist die frül^er erteilte Rad- falptarte und der letzte Staatssheuerz-ettel (2 Blätter) vorzulrgeu. Besreiunasanträge, bk nach dem 1. April 1918 gestellt werden, können kerne BerückfichtigüMg niehr firrden. Tie Liternvclrrbgabe wird von all denjenigen Persmrini, die MtÄveislich unseres Re­gisters zur Zahlung verpflichtet sind, einerlei, ob sie bisher die Ab­gabe entrichtet haben oder von derselben befreit waren, bei­getrieben werden, falls die von ihnen benutzten Fahrräder nicht bis spätestens 31. März 1918 rmter Rückgabe der Nummerplatt« bei uns abgemeldet worden sind. Auch wird die Bestrafung der Säumige,! auf Grund des Urkimdenstempclgesetzes erfolgen.

Gießen, den 4. März 1918.

Großherzomicws Kreisamt Gießen.

Oe. U s r n g e r.

B et r.: Wie oben.

Bn das Grohh. Polizeiamt Gießen, die F^rosth. Vürger- meistercien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt vor­öffentlichen.

Die bei Ihnen eingehenden Gesuche um Befreiung von der Stempelabgabe wolte-.i Sie zunächst sammeln urid in Bezeichnisse zusammen stellen und diese Verzeichnisse nebst den letzten Nadfahr- karten der betr. Radbesitzer, dem Stenerzettel und etwa sonst noch vorhandenen Nachweisen bis zum 20. März 1918 an uns ein- senden. «Die Einträge in die Verzeichnis^ sind h.r der Reihenfolge der Nummern der Radsahrkarten zu vollziehen.

Gießen, den 4. März 1918.

Großherzogliches Kreisanit Gießen. _ Dr Usinger. ____

B e t r.: ZuckerverbrauckBregelu:rg,

An die Grotzh. Vürgermciftereien der Landgemeinden des

Kreises.

Ans Grund des § 2 der Bekanntmachmg voin 15. Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 5) wird bekanntgegebeu, daß die für den Monat April 1918 zustehcnde Zuckermenge in Höhe von 500 Gramm auf beit Kopf der Bevölkerung in dem Monat April zur Ausgabe gelangt.

Es können auf die Zuckermarken 50 und 51 je 250 Gramm = 500 Gramm Zucker für April bezogen werden.

Mit Ablauf des. 90. April 1918 verlieren diese Mark«; ihre Gültigkeit.

Wir beauftragen Sie, diele Verfügung ortsüblich bestviurtzu-- Machen.

Gießen, den 5. März 1918.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

I. V.: H e m m erde.

BekarrnLmachung.

Betr.: Musterung der im Jahr« 1900 geborenen Landsturm*" pflichtigen.

Die Musterung der inr Jahr« 1900 geborenen Lanosturm- pflichtigen ist ungeordnet wvrden, fr« findet für die Gegnern den des Kreises wie folgt statt:

In Gießen, Turnhalle der Stadtmädchenschule. Schilberstraße 8.

1. Montag, den 18. März 1918, vormittag- 8 U h r Mlendorf (Lahn), Mlendvrf (Lumda), Altcn-Buseck, Anus, rod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Tauq bringen, Großar-Buseck, Grvßxn-Linden, Hattenrod und Heuchele heim.

2. Dienstag, den 19. März 1918, vormittag- 8 Uhr, Klein-Linden, Langgöns, Lcil-gestern, Lollar, Mainzlar, Oppenwd, RnZfirchen, Rödgen, Rltttershauscn mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedcklhansen, Treis (Lumda), Trohe und Wieseck.

3. Mittwoch, den 20. März 1918, vormittags 8 U b r, Stadt Gießen und zivar Buchstabe A bis K

4. Donnerstag, den 21. März 1918, vormittags 6 Uhr, Stadt Gießen und zwar Buchstabe L bis Z

In Lich (Turnhalle).

1. Freitag, den 22. März 1918, vormittags 8 U h r, Allmch, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen. Garbenteich, Grüningew Hausen, Holzheini, .Hungen, Jnheid-m. Langd, Langsdorf und Lich mit Hof Äkbach-, Kolnhausen und Mühlsachsen.

2. Samstag, den 23. März 1918, vormittags 8 Uhr, Münster, Mufchcnbeim mit Hof-Gill, Rieder-Bessingen, Nonnenrolh, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Oberhörgern, Lnberts^ bansen mit Ringels Hausen, Ofvdlseim mit Hof Graß, Röthges, Sternbach, Steinheim, - Treis-Horloff, »Utphe, Villingen und Watzenborn mit Sternberg.

In Grünbcrfl, Gasthaus zum Hirsch.

Montag, den 25. M ä r z 1918, vormittags 8 Uhr, Mlertshaufcn, Beltershain, Elimbüch, Geilshausen, Gö­belnrod, Grimberg, Harbachs Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lunstm, Odenl?auscn mit Hof Appenborn, Queckborn. Revv« hardslx>.in, Rüddingshaufen, Saasen mit Bollnbach, Vcitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stvckhausen, Weickartshain und Wei­ters ha in.

Tie Landsturmpstichtigen werden hiermit aufgefordert, sich an den vorgenannten Tagen rechtzeitig in den Musterungslokalen einznfirrden. .Besondere Ladungen ergehen nicht, diese Bekanirtrnachung gilt als Lad urig. Wer sich der Gestellung entzieht, wird bestraft; es kamr auch im Falle der Tauglichkeit sofortig« Eiustellimg als unsicherer Laudsturmpflichtiiwr erfolgen. Wer Hrille oder Kneifer trägt, hat diese itn Termin mitzubringen und bei der Untersuchung vorzuzeigen.

Wer durch Krankheit am Erscheinen im ?7?Nsterungslvkale ver^ hindert ist, hat beglaubigtes ältliches Zeugnis, aus dem der Name und Geburtsdatum ersichtlich sind, bei der Bürgermeisterei seines Wohnortes vorher abzu^eben.

Der Oberbürgermeister zu Gießen und die Grvßh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises werden ersucht, obige- Bckannturachung in der üblichen Weise zu veröffentlichen und sich an den in Frage kommenden Tagen mit den Landsturmpflichtigenl in den bczeichneten Lokalen einzufinden.

Die ärztlichen Zeugnisse ül>er die infolge Krankheit am Er­scheinen Verhinderten trollen Sic mir vor den Terminen ins Musterungslokale abgeben.

Fürdas Erscheinen aller indenGemeinden woh^ neicden Landsturmpflichtigen dcs Geburtsjahre- 1900 wollen Sie sorgen.

Gießen, den 11. Mär; 1913.

Ter Zivilvorsitzende der Ersatzkommission deS Kreises Gießen.

I. V.: Hemmerde.