lvhe Bewirtschaftung geiwnnmmcu 9^ährmft^l nrirfe für die Land »gemeiuden fees Kreisel folgend-?6 kiHmutt:
sollte: cikXflVrtvlvu »werben: Bedarfsnut-eil für Febr u a x und M är» 1918: .
1 für brotgetreideversvrguruislun>:cknigte Kitcher bis zir J2 Jähren (rote Urteil}:
aus die Marke A» der Nährmittel karte 8 ... Grieß
auf die Marke 27 der Nährmittelkarie 1}.Sago
3. für He übrige totgnmiV**'rf'(>rgutt$${'vmfytigte Bevölstkrung (blaue Karten):
aufdie Marke 29 der Nährrnittelkavte C.DeiMrareu
auf die Marke 90 der Näbrvnttel karte 0.Grouven
Wer die mif tTm entßlllelwe iikive - die genaue Menge lRrd später fcftgofc&t — zu lvziehen wünscht. (>at unter Borlage seiner - Karte lxi einen! Kleinhändler seines WolnrortLs bis zum 12. März 1918 eine B^'steliune» aufzu.aeben. Stajiei ist darauf zu achten, daß feer Klemdirndlar nur die betretende Bestellmavke abtvnutt und auf der gleichzifftigen Quittung^«-und B ezugs marke die Bestelliurg bestätigt. Wer dre vorgesehene Fristfürdic Bestellung nicht einhält, verliert feen Anspruch auf di« in diesem Monat i h m zu stehende Ware.
Ti- Kleüchandelsgeschäfte habnr die Bestellmarken auf die in Betracht kommenden Bestcllbogeu aufzukteben und spätestens <mr 17. ä x % 1918 der Großhandelsvkreinignng e. G. m. b. H. Gießen, W<tanlage 31. ettrzu senden. Nichtei»rhaltung dieser Frist zieht den Ausschluß deS betreffenden WcinchandelsgeschäfteS von der Betciliglmg an dem Vertrieb der Nährmittel nach sich.
Bei Einsendung der Bestellruarken an die GroßhandeLAvek- einig!mg Gießen ist von den Kleinhändlern auf der Rückseite der Bogen anzugeben, v o n w e l ch e m Großhändler die Ware geliefert werden soll.
Ten Großh. Bürgermeistereien der Laudgenreinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu verbsfentttchen.
G i e ß e n, den 1. Mär» 1918.
Grvßherzogliches Zbreisamt Gießer:
Pr. U s i n g e r.
Betr.: Das Ausmahlen von Brotgetreide.
An dcn Oderbürgermsister zu Gichrn und dieGrofth. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wie Mts bekannt geuwrdeu ist> wird von dcn Selbstversorgern Misere Verfügung vom. 28. Dezember 1617 (Kursblatt Nr. 1 von 19:8) nicht genau beachtet. An vielen eiug^'lieferten Fruchtsäcken fehlen die AnhLnEttek.
Für die Zur-mft rverdon derartige Auständ« strengstens ge» ahntet.
Ortsübliche Beka!nttnrach:u:g bat zu erfolgen.
Gießen, den 2. März- 1918.
Großherzoguches KreiSamt Gießen.
Pr. Usinger.
Artikel 13. Ungültig sindl
die nicht in einem amtlich ahg-esternpelteu Nnp, schlag odt'r dw ut einem mit eurem Kennzeichen versehen«! Unrfchlgg übergeben w.^-Eu such:
2 Stimmzettel, Pie nicht von woisnuu Papier »iud:
3. Ltimm^ttal, die mit einem .^venu/.eichen rwrsehen sino:
). Ltimnizett.-t. die keinen -oder keinen te.daren Nannnr enthalten: .'.^wnmzettel, ans denen die Person des Ge-tvähltrn nicht „ tm^iperselhaft m ero.-nuen ist:
l». E-t!nnnzettel, die eine Veruwlnnug oder einen Vorbehalt oder BErkuldlwn «ttbaltm,, die E lediglich zur Kenntlich-, machnng des Günuihlten dienen sollen.
Bis)nd.m sich m dem Umschlag rnehrcr-r Stimmzettel, so rvv> «Sr* Jl ’ kV - n 3rl ie denselben Namen lauten, nur einfach geq zahlt, auderutalls außer Ber-gcksichtigung gelassen.
G l e ß e -n, den 28. Februar 191.8.
Grosjyerzoglicht'S Krewamt Gießen.
Pr. U fing er.
Betr.: Schickärztlichle Ucberumchimg der Schulkinder.
An die Lchrcrfl^ist in den Landgemeinden des Ki'eifts.
Die Verzeichnisse über die Feststellungen des Körpergewichts der Schulkinder wollen Sie, soweit sie nicht schon bei uns eingei-eichtz uwrdcn smd, direkt an Gr. Kceisgesnndheitüamt bis sväbestx«, 15. Mär» 1918 senden.
Gießen, l.Mä-rz 1618.
Grvfcherrogliche KreisschulkomMission Gießen.
___ Pr. 11 fing et.
Betr.: Verordnung über Bier und vier ähnliche Getränke. Vom
24. Januar 1918.
An den Oberbürgermeister zu Gießen. die Grohherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Großh. Polizeiamt Gießen und die Grvtzh. Gendanncrie des Kreises.
Von der Veoordnnng vom 24, Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 14 ) sind die in Ihrem Bozirk Vorhand^ien M^ebrauereieu und Gasv« und Schankwirtschaften, auch Flascheubi/rbändler (des. von §5) M verständigen. Zutviderh/ndlnngw sind zur Unzeige zu bringen.
G i e ß e n, den 28. Februar 1918.
GroßherAoglndt-s Kreisarut Gießen.
Pr. Usinger.
Betr.: Kriegspatenschaften.
An die Grosch. Bürgermeistereien der Landgemeinden be«
Kreises.
Wir erinnern an die Erledigurrg unsewS Hcktogrannns voW 5. Februar 1918 mft Frist von 8 Tagen.
Gießen, feen 25. Februar 1918.
Großherzogllches Kreiscmtt Gießen. Pr. Usinger.
Betr.: GrsaßSaahl zur Zweiten Kanmvor der Stände.
Au die Großh. Bürgeruteistereien Allerrdorf (Lda.). Allertshausen. Beltrrshain, Mrsrod mit Winnerod. Beuern. Clim'- vach. Daubrinsten. GeilMusen, Göbelnrod. Grünbrrg, Har- vaür. Kesfttbach. Lauter. Lollar, London, Linrida, Mnmz- krr. Odenhausen mit Appenbrnn, Queckborn. Mirchards- Hain. Ruttershmlsen mit Kiichbel'g, Saasen mit Bollnbach, V-eitsbrrg und Wirberg, Stangenrob. Staufenberg mit Frie- dechausen. Stockhmlsen, Treis a. d. Lda., Weickartshain.
Mit nächster Post gehr Ihnen zu: Probokollsornrular B, For- nmlar für die Gegenliste und die von Ihnen angegebene Zahl der Walst-ettelnmschlägc -mit einem Zuschlag von 5 vonr hundert. Emp» sang & elcheinig mtg ist uns cr? S bal d Lnzuseuden. Ein erhöhter BeKrs an Geg^nlist-en ist uns sofort nützutetlen.
dtachstciwude B-esrimmnngeu des Geseheö wollen Sie gemäß Ziffer 10 unseres Ansschreibsns vom 4. Februar 1918 (Konsblatt Nr. 18) ortsüblich zur öffentlichen Kenntnis bringen.
Artikel 27. Nur diejenigen sind zur Wähl zugelass«r, welche in feie kestgostellton Listen anfgenonunen sind und zur Zeit der Wahl mit der Entrichtung der direkten Staats- oder Genrernd^- stener nicht länger als zloei Ädonate sich im Rückstände befinden.
Artikel 35. Tie StnumMtel müssen von weißem Papier, dürseßl mit keiner Unterschrift und keinem KennzeickZm versehen/ sein; sie sollen 9 zu 12 Zmtinretec groß nird von inittelstarkenr Schreibpapier sein.
Sie sind außerhalb des Wahllokals mit dem dtarrven des Kandidaten, denr der Wähler seine Stimme geben will, Hanfes schriftlich oder im Wege der VervielsÄtigung zu versehen.
Artikel 36. Ter StimmzettÄ ist in einem amtlich ab-- gestempeltM, ,nit keinem Ke^wzeichen verfthenen Umschlag, der nicht verschlossen iverden darf, abzr.^ebvn. Tie Umschläge sollen 12 zu 15 Zentimeter groß und an- rmdurclAchtigem Papier gefertigt sein.
Tie erforderliche Zabf der arnÄich abgestempelten UmMäge ist im Wahllokale zpr Verfügung der LSaÄberechtiigten bereit-
Slkbaittan.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Grotzh.
Bürgermnstereien der Landgemrinden des Kreises.
Unter M^ugnahme auf das Ausfthreib-en von: 31. Juli 1917 (Kreisblatt Nr. 140) und vom 28. Januar 1918 (Gieß. Amz. Nr. 87)j tvird tnilgeteilt, daß die für die Ablieferung von Bindegarnend«^ mrd den Uintausch alten Taurverks in Bindegarn zugestandeneck Vergünstigungen auch im Monat März noch gewährt lveoden.
Tie Lanmvirbe sind hiervon in geeigneter Weise in KennvttD
zu ftpew
Gießen, den 28. Februar 1919.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Pr. Usin g er.
Bekanntmachung.
Betr.r Tie Besteuerung der Klaviere, Auiontaten und Musi-, Iverke, Luxuswagen und LimlsveiiPferde.
Unter Hiwveis ans Artikel 33 des GeseheÄ vom 13. ^lugust 1899, in der Fassung der Bekamltmachurm vom 24. März 1910, wird hiermit znr öffentlichen Kenntnis gebucht, daß die Äempeb, abaabe:
1. für Verkmefs- oder Wägaubowaten.
L. für mitotnatische Kraftniesser,
S. für Anwumten, die zur Unterhaltung dos Publikums dienen^
4. alle in öffe-rrtlichen Wirtschäftslokaten ausgestellte .Klaviere oder sioustige Mnsiftverke,
5. Luxuswagen und LaMlLpftrde.
für das Rj. 1918 im Mannt März an allen TSiochentagon vonj vormittags 9—12 Uhr auf den: Bureau der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 9, dahrer zu eiUrichten ist.
Wer bis zum 31. März 1918 die Muwldi'.ng der stmerpflich' tigsu Automaten u.fw. bei uns nicht crimrft hat, ist zur Weiter- entrich'ttmg der Abgabe bei Meidmrg der Bestcaftmg und zwangsweisen Beitreibung verpftuhtet.
Sollte die Entrichtung der dlbgabe im Wiege der Postern- zahllmg 'erfolgen, so sind di« Geldbeträge stets ganz frei einzuzahlen. Tie für Rj. 1917 arisgeMttSrr Karten find vorzulegen. ä Gosßü' PckliK«iamt Gießen und die GroW. BürgernrnH 1


