Ausgabe 
22.1.1918
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vorgesehene Stelle. Grvßhündlrr, ivrlche dem entgegenHandelns kann von Unterzeichnetem Ministerium die BeftOnis Kur Entgegen-' nähme von Bezugsscheinen und Liefertlirg von Kaffee-Ersatz ent­zogen tverden.

Ls 7. Der Lieferer versieht der: Bezugsschein, mit seinem Nanren und dem Datum' des Eingangstages. Er erhält, sofern er einer der gemäß § 9 in Betracht kommenden Großhändler ist, direkt, im an­deren Halle durch Vennutlung einer dieser .Großhändler gegen; Einsendung der Bezugsscheine nach näherer Bestimmung der EGH. die entsprechende Menge Kaffee-Ersatz: er ist verpflichtet, diese an den Einsender der Bezugsscheine in der daraitf vertirerkten Meng« Kn liefern.

Die übrigen zur Regelung des Verkehrs mit tot Großhändlern erforderlichen Bestimmungen trifft die EGH.

ß 8. Die KoMmunalverbänto haben die Abgabe des Kaffee- Ersatzes an die Verbraucher zu regeln und zu überivackM, und zwar tunlichst unter Benutzung bereits bestehender Verfahren auf Grund von Kundenlisten oder Nahrungs mittel-Bestell karte tu

8 9. Als Großhändler im Sinne dieser Bekamrtmachung sind anzirsthen die nichtbehördlichen Gesellschafter der EGH. rmd die von den sGerneinton, tonen die Regelung für ihren Bezirk übertragen ist, Ku benennenden Großhantolsfirmen, soweit diese vor Ausbruch des Krieges regelmäßig ein^n Großhandel wie die nichtbehördlicbiew Gesellsck-aftiw der GGH. in inenn-ensivertem Umfange betrieben haben. Darüber, ob eine Großhaudelsfirma diesetr An fordern« ge ltz entspricht, entscheidet int Ztveifclsfalle die Großherzogliche Pvo- vinzialdirektion.

8 10. Im Sinne dieser Bekanntmachung sind anznsehen als Komnmnalverbände die Kreise und die Städte über 20000 Ein­wohner. Die übrigen Städte können verlangen, daß ihnen von dem Kotunumalverband die Regelung für ihren Bezirk übertragen wird..

Die den Kommunalverbändett und Städten übertragenen Be­fugnisse werden durch deren Vorstand wahrgenotmnen.

TÜS Vorstand ist anzusehen der Kreisdirektor, in den Städten mit 20 000 Einwohnern der Oberbürgermeister, in den übrigen Stuten der Bürgermeister.

ß 11. Die EGH. ist befugt, für die Ausstellung der LairtoSbe- «lgsscheine oder die sonstige Zmoeisung von Kaffee-Ersatz zur Deckung ihrer Unkosten mit Genehnrigimg des Unterzeichneten Ministeriums Gebühren zu erheben.

§12. Wer ton Bestimmungen dieser Bekanntmachung oder den tomgenräß von der EGH. oder ton Kvmimmmlverbänton erlassenen» Anordnungen zuwAerhantolt, wird gemäß 8 17 Nr. 2 der Verord­nung des Bilutosrats von, 25. September/4. yäovemtor 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 607, 728) mit Gefängnis oiS Kn sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

§ 13. Diese Bekanntnvachmrg tritt mit dem Tagender Verkündi­gung in Kraft. iSie gilt mrch firr ^äe bereits vor diesem Tdge von dem Kriegsausschnß für Kaffee, Lee und deren Ersatzmittel. G. m. b. H. in Berlin, ansgegebenen Bezugsscheine für Kaffee-Ersatz.

T a r m st a d t, ton 3. Januar 1918.

Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.

BekKNNLN»««-utts

ton Höchstpreis für Kartoffeln betveffetrd. Bvm 16. Januar 1918.

Auf Grund der 88 2, 8 und 9 der BuntoSrat sverordnung über die Preise der l-Lndtvirtschastlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Sck)!lachkvieh vom 19. März 1917, sowie der hierzu erlassenen AnsführimgsbMnntmachnug Eiroßh. Ministeriums des Innern vom 20. März 1917 wird hierdurch) tostimnrt:

Ter Erzeugerhöchstpreis für Winterspeisekartoffoln wird vom 16. Januar 1918 ab auf 5 9Nark für den Zentner festgesetzt.

Daneben ist eine Verwahrungsgebühr zu zahlen, die beträgt:

1. bei Lieferung bis zum 28. Februar 1918 «einschließlich 0,50 DrL

für den Zentner;

2. bei Lieferung vom 1. März 1916 ab 0,75 Mk. für den Zentner.

Bei Lieferiurg an außer hessische Bodarfsstellen dars der Kom­munalverband eiire um 0,25 Mark erhöhte Berivahrnngsgedühr erheben.

Soweit der Konrmmuckverbatld vertraglich eine mrdere Ber- rvahnmgsgebtthr als Zuschlag zu dem seitlserigen Lieferungspreise festgesetzt hat oder zu. tont jetzigen Höchstpreise feftsetzen wird, sind diese Preise maßgebend.

Ter Höchstpreis gilt für die Lieferung ohtre Sack und für Barzahlung bei Empfang. Er schließt die Kosten der Beförtonmg bis zur Verladestelle tos Ortes) an dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt lvird, sonne die Kosten des Berladens da­selbst eitt.

Bei unmittelbarer Lieferung gesackter Kartoffeln anSsMeß- M Sack frei Keller tos Bestellers kann hc'chistens e n Zuschlag von 80 Pf. für ton Zentner zu dem Höchstpreise nebst Berwahrungs> gebühr gefordert werden. Bei Lieferung der Kartoffeln durch einen Kommünalverband oder einen Händler erhöht sich der'Zuschlag von 80 Pf. auf höchstens 1,50 Mart für ton Zentner.

. . Bei Ltefernng durch ton Erzeuger inner Wb seines Wohnortes trei Keller oder an einen Ort im -Umkreise von nicht mehr als drei

Kilometern frei Keller darf der ?knsschlag höchstens die Hälfte de: im Vvrhergehettton Absatz genannten Lätze betragett.

T arm stad t, tot 16. Januar 1918 Lau deSfe rtoffe l stelle. _ Hechler.

Betr.: Petroleumversorgung.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach einer toi uns eingetroffemn Nackwicht, feintet für ton Monat Februar die gleichen Mengen an Ausgleichpetwleum (Lanto wirtschaft und Heimarbeit) wie im Dezember und Januar zur Brr- teuung, dagegen soll das Petroleuin tos freien Handelsverkehrs für den genannten Monat überhaupt nicht vorgesehen sein.

Mrt Rücksicht auf.die schon seit zn»ei Jahren bewährten Ber- tetluitgsztffern müssen wir vmr einer Umrechmmg absehen, so daß vde ^zynen torerts toßannteat LitertuHugen an LVusglei chsPetroleum Ihnen demnächst überwiesen werben.

Wir empfehlm die sparsamste Verwendung und sehen unter Dtwoets auf das Krersblatt Nr. 204 vmn 21. Dezember v. I. einer valdrgeu Mitteilung entgegen, ob von ton Petroleumsparlämpck)en eine größere Anzahl von Ihnen verlangt wird, damit wir alSbaK eme Neubestellung vornehmen können.

Gießen, ton 19. Januar 1918.

Großhcrzoauches KrnSamt Gießen.

I. B.: v. Grolman.

Betr: Ablösung tos Postportos für Briefsentomgen in .Metall- angelegen hei len.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen darauf aufmerksam, baß in der Zeit vom 16. bis 30. Januar einschließlich alle Briefe in Metallangelegenheitett iw die Gemeintoverzeichnisse eötzutragen sind. Diese selbst sind am 1. Februar abzuschließen tmd an die jeweUs zuständige Postanstalt abzulrefern.

Die zweite -Ausfertigung bleibt bei Ihren Akten, damit etwaige spätere Rückfragen stets richtig beantwortet werden können. Gießen, den 19.Januar 1918.

Großberzoglickies Kreisantt Gießen.

__ I.B.: v. Grolman. _

Betr.: Tie Wahl der Schulvorftandsmitglietor.

An die Großh. Bürgernleistereien und die Schulvorstände des Kreises.

Gemäß Artikel 69 tos Bolksschnlgesetzes ist eine Nemvahl tor unstärrdigen Schul Vorstandsmitglieder trötig geworden. Wir emp­fehle Ihnen, diese Wahl nach Artikel 69 Abs. 5 tos erwähnten Gesetzes durch die Ortsvorstänto' vornehmen zu lassen und das Wahlprotofell dem Schulvorstand zum Bericht über das Wahlergeb­nis zu übergeben. Tie Wahlhandlung ist so zeitig vorzunehnren, daß die Berichte biS spätestens 15. Februar l. I. hier eingegangen sein könnet:. Tie neugewählten Mitglieder sind gemäß der vov- acschricbenen Fortnel (vgl. Greinr-MMer Sette 1896) durch dar Vorsitzenden tos Schulvorstandes zu verpflichten tmd in beit Dienst einzuweisen.

Gießen, ton 16. Januar 1918.

Großherzogliche Kreisschulkomntiffion Gießen.

I. B.: Lan germann.

Betr.: Ten Termin zur Einsendung tor Gemeintorechmmgen tzr 1916 Rj.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden und an die Herren Gerne! ndereäMer tos Kreises.

erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom KveiMatt Nr. 150

27. August 1917 schehen.

GießeU, ton 16. Januar 1919.

Großherzogliches Kreisantt Gießen. I. B.: Langermann.

soweit noch nicht ge-

Betr.: Schmiermittel.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf unsere Airfrage hiit haben seinerzeit eine größere Auzabt Gemeinden Schmieröl und Wagen fett bestellt. Es ist gelungen, tot: Bezug zu regeln, inrd wollen Sie sich tlnigehettd ztvecks Ab« Polung der bestellten Mengen mit der lnesigen Firma Zßreuz- Drogerie Augtrst Noll, Bahnhofstraße 51, Teleps)otkanschl» 405, in Verbindung setzen.

Gießen, den 18. Januar 1918.

Großberzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: L a n g e r ma n n.

ZwillingSrnnddruck der Brü hl'schen Nnw^Buch" und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.