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Betr.: SBeföfagnaftme vorc Vtndegarnenden.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises.
Wir erinnern an Erledigung unseres Au-schreiben9 vom 1. l. M. (Krcisblatt Nr. 201).
Gienen, den 19. Dezember 1917.
0r. U s i n g e r
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
X^TII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. HI b. Tgb.Nr. 23 722/6554.
Betr.: Werbung von .Heeresangehörigen für politische Vereine.
Verordnung.
Aus Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Neichsgesctzes vom 11. Dezember 1915 verbiete ich politischen Vereinen, insbesondere/ Wahlvercinen jede Tätigkeit, die auf Werbung von Mitgliedern im Heere und der Marille abzielt.
Zuwiderhandlrmgen rverden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Hast oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestrast.
Frankfurt a. M.. den 28. November 1917.
Der stellvertretende Kommandierende General:
Riedel, Generalleutnant.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Groß-. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Verordnung ist ortsüblich bekauntzu machen, Gießen, den 20 Dezember 1917.
Grouuerzomlrur? u.etsn'nr i^neBeu.
I P • pdiiorrmann
Bekanntmachung.
©etc.: Berbrauchsregclung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bestellung von Nährmitteln.
Gemäß 8 5 unserer Bekanntmachung vom 17. März 1917 Kreisblatt Nr. 48) über die Verbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel wird für die Landgemeinden des Kreises Folgendes bestimmt:
Es sollen ai cs g egeben werden stir Januar 1918:
1. für brotgetreideversorgungsberechtigte Kinder bis zu 12 Jahren (rote Karten):
auf die Marke 22 der Mihnnitdelkarte 8 Grieß; auf die Marke 23 der Nährmittelkarte 8 Morgentrank; auf die Marke 24 der Nährmittelkarte 6 Kunsthonig.
2. für die übrige brotgetreideversorgungsbercchtigte Bevölkerung chlaue Karte) :
auf die Marke 26 der Nährmittelkarte 6 Tcigwaren; auf die Marke 27 der Nährmittelkarte C Graupen oder Kar-, toffelsago oder Suppen.
Wer die aus ihn entfallende Ware — die genaue Menge wird (Mer festgesetzt — *u beziehen wünscht, hat unter Vorlage seiner Karte bei einem Kleinhändler seines Wohnortes bis zum 5. Januar 1918 eine Bestellung auszugeben. Dabei ist darauf yi achten, daß der ^Kleinhändler nur die betr. Be stell marke abtreirnt und auf der gleichzifserigen Quittungs- und Bezugsmarke die Bestellung bestätigt. Wer die vorgesehene Frist für ie Bestellung nicht einhält, verliert den Anruch auf die in diesem Monat ihm zustehende are.
Die Kleinhandelsgeschäfte haben die Besteltmarken aus die in Betracht kommenden Bestellbogen aufzukleben mrd spätestens am 10. Januar 1918 der Großhandelsverernigung e. G. m. b. H. Gießen, Westanlage 31, cinzuserrden. Nichteinhaltung dieser Frist rieht den Ausschluß des betreffenden Meinhandelsgeschäftcs vo«4 der Beteiligung an dem Bertrich der Nährmittel nach sich.
G ie ße n , den 17. Dezember 1917.
Großherzrxmcyes Kreisamt Gießen.
I. B.: Hemmerde.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie sofort ortsüblich veröffentlichen.
G ie ße n , den 17. Dezember 1917.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
__ I. V : Hemmerde.
Betr: Statistik deS Wein rmd Obstertrags im Jahre 1917.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an Erledig nng unseres Auöschreibeus vom 2 Juli 1917 ^Kreisblatt Nr. 111).
Gießen, den 15. Dezember 1917.
Gros-herzogliches Kreisamt Gießen.
I. V : ümtflcriiifliin.
©ctr.: Den Lecmin zur Einsendüirg der Gemeirrderechmmgeir für 1916 Rj.
An die Großh. Bürgermeistereien und die Herren Gemetnde- rochner der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung v«N 27 Auaust 1917 (Kreisblatt Nr. 150;.
Gießen, den 19. Dezember 1917.
Großhcrzogucyes Krccsamt Gießen.
I. V.: Langermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Fernhaltung nnzuverläffiger Personen vom Handel; hievt des Jakob Hormel aus Lollar
Gemäß Beschluß des KreisauSschirffes vom 13. T-ezember 1917 wird Jakob Hormel aus Lollar als unzuverlässige Person vom Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ausgeschlossen. Gießen, den 15. Dezember 1917.
Grouuer^ogluvcv itrmami Gießen. _ I V.: Langermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausschließung unzuverlässiger Personen vom Handel; hier» der Elisabeth Nisderhöier von Ettingshausen.
Gemäß Beschluß des Kreisausschusscs vom 13. Dezember 1917 wird die Witwe Elisabeth N i c d e r h ö s c t zu EttinäsHausen alfl unzuverlässige Person vom Handel,mit Oiegensdärrdeu des täglichen Bedarfs ausgeschlossen.
Gießen, den 1b. Dezember 1917
GroßherzogUches ürersamt Gießen.
JV: Langermann.
Bekanntmachung.
Betr.: FeLdbereürigung Bergheim, Kreis Gießen.
In der Zeit vom 27. D^ember l. I. bis einschließlich 16. Januar 1918 liegt der allgemeine M-elrorationsplan nebW Erläuterungsbericht und Prüft arg sprodovoll sowie Abschrift bei Beschlüsse vom 8. Dezember l. I. zur Herstellung des Gren^» grabe ns mit Grüntgcm Kur Einfichk der Beteiligten offen, unh zwar:
a)vom 27. Tezeniber 1917 bis einschließlich 2. Januar 1918 auf dem Amtszimmer Gr. Birrgernreisberei Dvcf-Gill.
d) vom 4. Januar bis einschließlich 10. Januar 1918 auf dem Amtszimmer Gr. Bürgermeisterei Grüuingen,
e) vom 12. bis einschLießlich 18. Januar 1918 auf dem AmtS* zimmer Gr. Bürgermeisterei Holzheim.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einivendungen lstergeg« ffrchet am SamlZtag den 19. Januar J918. vorntittags 9 bis 10 Uhr, auf dem Amtszimmer Gr. Bürgermeisterei Hvlzherm statt, tvvzu ich die Beteiligten mit der Andrvhmlg einlade, daß die Nicht«, erscheinenden mit Eiwvendnngen ausgeschlossen sind.
Tie Einwendungen sind schriftlich mrd mit Gründen versehen einzureichen.
Friedbera, den 8. Dezember 1917.
Ter Grvßherzvgliche Feldbercinigungskomnüssär: Scknrttsvahn, Negieruugsrat.
Bekanntmachung.
Betr. Feldbereinigung Holzbeim.
In der Zeit vom 12. bis einschließlich 18. Januar 1918 lieg! auf dem Amtszimmer Gr Bürgermeisterei ..Holzheim der Be«, schluß der Bollzugsklommission über Erhebung von Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind daselbst bei Meiduilg des Ausschlusses am Samstag den 19. Januar M18, vormittags 9 bitz 10 Uhr, schriftlich eftrzicreichen. ^
Friedberg, den 8 Dezember 1917.
Der Großherzogliche Feldbereiniguugskommissär: Schnittspahn. Regierungsrat.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1. bis 15. Dezember wurden in hiesiger Stadt Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Fahrrad, 1 beuld, 1 Pelz, 1 Halskettri>eu intb Papiergeld.
Verloren: 1 Trauring gez. S. R. 25. 12. 90. 1 gold. Tamen- uhr, auf der Rückseite blaue Mümchen, 1 Bnllantnadel, in der Mitte gebrochen, 1 schvarze Brieftasche mit Inhalt, ein blaugraues rovllenes UmsMagtuch, 1 brauner Skmikspelz, 1 karierte Pferdedecke, 1 gehäkelter schwarzer .Han-düvutel mch 7.50 Atari und Portenumrcaie, l gold Ring mit 2 kleinen Münzen, 1 gold. Bvoschc mit Brillant, 1 Fünfmarkschein ,rnd ein schwärzl-edernes ^Portemonnaie mit 16 Mark Inhalt,
Die Enlpfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu »nachcac.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem
» tag von 11—12 Uhr vormittags und 4 — 6 Uhr nachmittag- uuterzcichnetc-n Behörde, Zinuuer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 17. Dezember 1917.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. A: Pfeffer.
Zw llmgsrunddcuck der Drühl'schen Uno-Buch- und Steindrclckeret. R. Lange. Gleßen.


