2. Bayern:
der ganze Regierungsbezirk der Pfalz, der Regierungsbezirk UnterftanLen, ernschl. des Sächsischen Coburg- Gothcrischen Amtsaerichtsbezirks Königsberg, die Oberfränkischen Bezirke Bamberg Stadt, Banlberg Land I und II und Stasfelstein.
3. Württemberg:
das ganze Königreich.
4. Baden:
das ganze Grobherzogtuni.
5. Hessen:
die Provinzen Starkenburg mft» Rheinhessen.
6. Elsaß-Lothringen! das ganze Reichsl and.
Bekanntmachung
betreffend Erzeugnisse aus Gänsefleisch und Gänseleber.
Vom 1.2. Oktober 1917'
Das Ministerium für Elsaß-Lothringen hat durch Verordnung vom 22. September 1917 folgende .Anordnungen erlnsse/r:
„Dre geiverblichen Hersteller von Erzeirgniffen aus Gänsefleisch und Gmffeleber rn Elsaß-Lothringen werden zur Regelung der Beschaffrmg des Rohnräterials, so-ivie des Absatzes und der Preise der .Gr zeug in.sie zu einem .Verbände der Gärrseleberpasteten-Fabri-- ken in Elsaß-Lothringen ver'ernigt.
Der Vorsitzende des Verbandes wird vom Ministerium ernannt Die Rechtsverhältnisse werden durch hie vorn Landes fleischamt zu erlas lenden Latznngen be summt.
.... Tu Preise für gewerbliche Erzeugungen aus Gänsefleisch und Ganseleber werden im Auftrag und nach Mweismrg des Landes- fler schäm tes vom Vorsitzeirden des Verbandes festgesetzt.
Das Landesfleischämt kamr nähere Aniordirrmgen über die Art der Umsetzung und die Bekanntgabe der Preise treffen.
Erzeugnisse aus Gänsefleffch oder Gänselebern dürserr als Konserven rn Tosen oder sorfftigen Verpackungen nur verftrnft werden, wenn auf ihnen der wach § 5 festgesetzte Preis durch den ^rermtt beauftragten Angestellten des Verbandes vermerkt worden
Genräß einer Anregung des Staatssekretärs des Kriogsevnäh- rungsamtes werden die nach diesen Anordnungen mit der vorge- scynevenen Preisfestsetzung versehenen Konserven im Großherzog- tum Hessen zum Vertrieb zugelassen.
Darmstadl den 12. Oktober 1917.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
____ v. fo o m 5 erg?.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung des Kohlenstenergvsetzes.
UTI ^. 28 ^ Anssührungsbestimmurrgen Amn KMenstenergesetz haben wrr zur Prüfung der Angemessenheit der von den Steuerßellen beairstairdeten Preise uw) Werte für das Großherzogtum, eine WertprüfungssteNe nift dem Sitze in Darmstadt errrchtet.
Darm stadt, den 29. Septenrber 1917.
Großlher-zogliches Ministerium der Finanzer.
I. B.: W i l b r a n d.
Betr.: Wie vorher.
A n dm Oberbmgkrmeister zu Gießen und an die Großh Burgermefftereien der Landgemeinden des Kreift^
Dl^ Großh. Mrnlflxrium der Finanzen, Abteilung für St'euer- wesen hat rn Ausführung des Artikels V des Bund^ratsbeschlusses vom 14. I,mrr d. 9-im obrgejm Betreff (Kveisblatt Nr. 119) ange- ji net / bah . mm ständige Steuerftelle das für die Genreiirde bzw. den ,Srtz m GemcEverbands örtlich zuständige Haupt- stz.uer^mnt anzusehen ist. Ber dielen Ajemtern sind daher die in Alussrchrnng obiger Grundsätze erlassenen Anordnungen sofort nach ^olgter kversamllrchen Genchimgung sowie die Mitteilungen über * x kommenden Inhaber von Kleinioohnnngei«
Mengen mch Sorten der im <rbgelans>.-n<en Rechinnnns- ,ahre beflrlllen .Hansbraickkohlen mm 1. Mai jcä^-5 Jahres em*
VvljfwXv .
verawassen^E^^ ^^kr, das hiermach, tveiter Erforderliche zu
Gießen, den 16. Oktober 1917.
Großherzogliches 5kreisan,t Gießen. _ Dr. Uf,i nger.
Be 1 r.: Berivertung der Walnußermte 1917. ^ '
den Obkrvnrgkrmeisttr zu Gießen u:rd die Großh. Bürger- meisternen der Landgemeinden des Kreises.
t Berfüaimg vorn 18. September 1917 fKreisblatt Nr tm oJ! nerim9 (Kreisblatt Nr. 172) bis jetzt von L^den nur 30 errtsprochen Wir sehen rms daher oenru- .^r^lgrmg zuiu 2. 3)? a l in Erinnerung zu bringen.
Die erngererchterr Berrchte lassen rkeruren, daß vielfach irrige Mernrmgerr über dre Avlre,erun;wrölicht der Walnußer-.ttr bestehen Nm y der Bebauutmachimg des Großh. Ministeriums de> Innern j
vorn 30. Juli 1917 (Kreisblatt Nr. 133) ist ein Znrückbelxckruugs-, recht von Nus,en riecht gewährt. Gleichwohl scheinen einioe Besitzer nur höchstens 50 Pfund abgebeu zu wollen, damit sie An- ipruch aus lpätere Oelzuteilung erhalten und berrutzerr de i Rest E-Ärer zn eigenen Zroecßen, lvdec verkrurseir ihn arr Aufkäufer zu hohen Preisen. Wrr machen rwchmals aus § 2 der erwähnten Be- tanntmachung vom 30. Juli aufmerksam, wonach den Bürger- merstereren dre Veranttvortung übertragen rvorden ist, daß die (Gesa m t ernte vollständig angezeigt und abgeliefert wird. r ^ r rZ! e 5Ä3J Ausnutzung der Walnußernte, die lediglich für die he irsche Bevölkerung, und hiermrter nanientlich für die Schwer- aiberter bestrmnrt ist, ist eine der wichtigsten Aufgaben, um denr sonst yerrlaj-enden Fettmangel abzuhelfen.
beauftragen ^Sie. erneut hierauf aufmerksam zu machen, Ä4 ua J 1 cn | 11 ^ dre L-trafbestimmungen m § 11 der ^ nt . 13 - Juli hm zuweisen. Tie aufzrlstellenden Berzerchnrsse ftnd lofort emzureichen. Tie Ablieferung der ge-
durck wtlr'Hf 1 ^^^rma Conrad Appel in Darmftadt 'ist k ' Tmitt / li119 vm-zunehmen, ohne daß eine besoirdcre Mf-, wrderung hrerzrl abgewartet nnrd.
Greßerr, den 18. Oktober 1917.
Großherzvgliches Kreisamt Gießen.
__ Dr. Usin g er.
Betr.: Hausschlachtungen.
An deq Oberbürgermeister zu ^ließen nnd an die Großh. Bmgermeistereten der Landgemeinden des Kreises.
AEthrungsbeftimmMram zur Bcrorbrmna ^ T'^b^-brauchs vom 2. Oktober 1917, soiveft
^ 1 chl? chtu 7lqen und die Speckabgabe aug m Kiftze erschösneii. Mtz dahin muß die» ^utragc für Hans'lchlachtungen zurückgestellt
Gießen, den 16. Oktober 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__ Dr. Usinger.
Betr.: NutzholzverWertung.
%n bm Oberbürgernttifter zn Gießen und die Großh. Bürgermeisterelen der Landgemeinden des Kreises.
UmE Sägewerke, denen unmittelb^rre Heereslieferungen über- srnd,,.m genügender Mieirge mit Nadelrwldbolz zu uer-- sorgen, hat irch dre ^-omanralverwaltung aus Ersuchen der KrftaÄ-i am e le Frankmrt «. M. ber.it erNÄt. diese ^ebe mit N no.weudrgeu Holzbedarf fverharrdrg gegen Zahlung der Taivreila zic bclkvs-ern. Die Abgabe soll sich', nur auf Nadelstammhotz erstrecken, inrt ^ ^tL< ei Ur(1 Dart -^uwnbohleu, Lchurzholzrahmen, Brettern p eLffllet 'ft' Meftrn- und Lerchen--
l'rin 1 ^ 0 • ° dagegen für dre freihändige Wgabe ausgeschlossen
Die Kriegsamtsstelle wird nach den mit ihr getroffenen Vereinbarungen auf Grrrnd, der bei ihr eingehenden Anmeldungen dev Sageioerksbesrtzer errurtteln, rn welcher Höhe diese Betriebe naw der« -Heeresaufträgen freihändig zu beliefern sind.i Dre Krregsamtsßelle wird alsdann die von ihr geprüften Anforderungen der Sägewerke bei dem Großh. Ministerium dev Finanzen, Abterümg für Forst- und Kvmeralvenvaltuug, einreichen, tun sre, lowert magftch, zunr Vollzug >zu bringen.
-Ins denr Domamaltoald allein wird der sich hiernach ergebende L^edars an Nadel stamm holz voraussichtlich, nicht gedeckt werden können. Es erM'mt daher imbedingt notwendig, daß die ivaldbe- srtzenden Gemernden rms eres Kreises auch chrerseits dudelst an un holz rn glecher Werle wie die Domanialverwaltrrng und zri dem voN dreier sestge,etztan Preisen, die nachstehend abgedruckt sind, frei- handia an die Sägewerke mit Heereslieftrnngerr abgeben Sollten dre Gemernden dieser Aufforderung nicht in genügendem Mastig ^ tmrb nach ruus gewordener Mitteilung voraus»-, ichtlrch dre Festlegung des Lieftrzw^airgs für alle Wäldbesi^ erntreten.
Gießen, den 17. Oktober 1917.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
Ueversr'cht
über die 9radelstanmckiolzpreise nach der Nutzholztaxe für 1918.
Preis vir .1 Festmeter
Holzart
I. Kl. Alk.
II. Kl.
m.
III. Kl.
m.
IV. Kl. Dik.
V» Kl Mk.
I Vb Kl. Mk.
Fichte....
52
48
44
4)
35
32
Tanne . . .
52
48
44
40
35
92
Kiefer. . . .
65
6)
46
38
30
Lärche . . . Weninonths-
60
60
40
35
30
treler . . .
60
50
40
35
80
Zwillingsrunddmck ber Brühl',che» U»:v.-Duch. und Steindruckerei. R. Lange. Sieben.


