Ausgabe 
15.8.1917
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Vdrothefte) M einschltetzlich . .

Auckerkcrrte vis etnschlieMch . . . .

Dieser Ausweis ist mrtnertMg, um Dovvelbezü« M verhindern mrd die Genreindebehörde des UrlaubSvrtS tu bot ©fcntb pr fetzen, pte Zuständigkeit zu prüfen und die Vmit- und Jebcnsmkttelkcrrten dcnoentfprechend ausferttgen zu können.

2. ttntiwoffizieren und Mannschaften, die auS dienstlicher oder anderer Dercmlassung vorüberget^w den Standort verfassen oder «men Urbaubspah erhalten, ist über die Versorgung mit LebenS- Mittelterten durch den Truppenteil *ine besondere Bescheinigung Jiaa) ODwcm Muster auSzustelten.

uttauber dir nicht Selbstverpflegung cun Standorte genossen vaden, find aus dem Passe als von der Truppe verpfleg kenntlich.

bitte, hiernach geneigtest die Kommuiralverbäirde anzrnvei- Mn, cwfj sie bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten cm Militär-- Urlauber vom Feldwebel abwärts darauf achten, daß die Ausgabe von^Lebensmittelkarten erst von dem Zeitpunkt an etnsetzt, von dem an d^ Paßrnhaber nicht ntehr mit Kartell versorgt ist.

.. bei Urlaubern, die nicht am Standorte Selbstbeköstiger getvesen srno, hat vre Versorgung ntit Eintreffen an: UrlcrubSorte einzusetzen.

G testen, den 3. August 1917.

Großherzvgliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r

^etr.: Wo Vertrag der Deutschen Schaffchur usw.

«n den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Kriegsanrtsstelle hat Veranlassung, erneut auf die Bestimm rmmgen betr. Beschlagnahme der deutschen Schafschur usw. hin zmreisen.

Es ist betanirt geworden, daß die Schaf Halter ihren Wollertrag z-mn Teil ohne Freigabe für sich verwenden und rum Teil an Ver­arbeiter bzw Verbrauchter unter bedeutender Ueberschreitung der Höchstpreise veräußern.

Dies ist verboten und strafbar.

Me gesamte Wolle aus der diesjährigen Schafschur und die ohne Freigabe }urikf gehaltenen Bestände aus früheren ^rhren sind der Kriegsw ollbedarfs-A. - G. in Berlin SW 48, Verlängerte Hede- tnjc.nnstraße 3, zuzuführen. Ferner besteht eine Meldepflicht, nach der alte Personen, die Wolle im Gewahrsam haben, ihre Bestände dem Tnrebstoff-Meldeamt der KrieaS-Rohsteff-Abteilung m Ber­lin SW 48. Verlängerte Heden rannstvaße 10, zu melden haben.

Außerdem ist bekarrnt geworden, daß die Schafhalter ustv. der Ansicht sind, sie dürsten ehren Teil ihres WollertrageS ohne weiteres für den eigenen Bedarf zurückhalten.

' Dies ist eine irrige Ansicht. Freigabe von Wolle oder Wo ottrnksm leim nur aus besonderen Antrag von der Krkegs-Rohstd, Mteilung des Kgl. Kriegsministerrums Seikt. W. I. in Berlin Sr 48, Verlängerte Hedenmnnstraßc 10, erfolgen

Die Kriegsamtsstelve hat uns deshalb ersucht. Sie anzuweisen, die Schaslalter und diejenigen Personen, die Ä in ihrem Ge^- walüsanr! haben, dkndrinalrcb im Mmre vorstehenden schreiben st zu bk lehren, damit die Heeres verwalttorg alsbald in den Besitz der Ärr Herstellung von Dc^klerdnng des Heeres dringend erforderlichen Wollbcst aride kommt

Besonders wären die Besitzer von Molle noch daraus hinzw-

weisen daß die Veräußerung an joich^ Woll Händler, die nachweislich die cn igekausten Mengen bestimnrurrgsgemäß der Kriegswollbedarfs- A.-G. zusühren, erlanbt ist.

Gießen, den 4. August 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ Dr. Usinger. _

Bett.: Kriegstvirtschastsstelle Gießerr.

An Den Obrrbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Kriegswirtschaftsstelle hat Veranlassung genommen, ihre Mitglieder- mit der Beratung der Wirtschaftsausschüsse irr den eur- z/eknen Genreinden zu betrarren, und zu diesem Zweck folgende Ein­teilung getroffen:

1. Di«rstbezirk des Herrn OekonoUtieral Hoffmann, Ho f- G ü l l.

Albach, Birklar Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettings­hausen, Lich, Müarster, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen.

8. Dienstbezirk des Herrn OberaMtmann Borne m an n, Obbor rr Hofen.

Bellersheim, Bettenhausen. Hrmgen, Inheiden, Lcyrgd. Langsdorf, Nonnenroth, Obbornhosen, Rabertshausen. Rod­heim, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Billmgen. 8. Dienstbezirk des Herrn Landtagsabgeordneten Fen­chel, Ober-Hörgern.

Geilsharrfen. Grünberg, Kesselbach, Lauter, Londorf, Lumda, Ober-Hörgern^ Odenlxurseir, Queckborn, Rüddingshausen, Stangenrod. Stockhausen, Weickhartshain, Weitersharn.

4. Tierrstbezrrk des Herrn KammerratClemm, Winnerod. Alten Buscck, Beltersl.ain, Bersrod, Beuern. Brrrkhardssel- den, Göbelnrod, Großen-Buseck, Harbach. Hattenrod, Lirrden- struth. Oppenrod, Reinhards Hain, Reiskirchen, Saasen, Wmnerod.

b. Dtenstbezirk des Herrn Stadtverordneten Simone Gießen.

Allendorf an der Lahn. Wurerod, Gießen, Rödgen. Trohe, Wieseck.

ß. Dienstbezirk des Herrn Bürgermeister Krerling^ Heuchelheim.

Mlendorf an der Lumda, Allcrtsharrsen. Climbach, Daubruv- gen, Heuchelheinr, Lollar', Mainzlar, Ruttershmisen mit i E^lhberg Treis a. d. Lda., Stauterrberg init Friedelhausen. 7. Drenstbezrrk des Herrn Wilhelm Weil, Lang-Göns. Garbenteich, Großen-Linden, Grüniirgen, Hausen, Holzhetm, Klern-Linden, Larrg-Göirs, Leihgestern, Steinbach, Watzen­born mit Steinberg.

Wir enrpfehlen Ihiren, die Wirtschaftsausschüsse dahin zu be­deuten.

G i e ß e n . den 10. ylugust 1917.

! Kre

emmerde.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: H

Betr.: Angabe der Anbauflächen.

«n den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Gs ist als Mißständig enrpfrrndeir worden, daß in den E)enreinden ver Angabe der Anbauflächen die Flächengrüßen, wenn in Morgen ausgedriickt, verschieden angewandt werden. Es wird desl>ach angeordnet, daß bei allen Gesuchen die Grundffächen entweder in Oaoadttrtmeter angegeben sind, oder bei Angabe der Morgeirzahl diese so -u nehmen ist daß für den Räorgen 2500 Quadratmeter angesetzt werden.

Gießen, den 10. August 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen _ I. B.: Hemmerde. _

Bekanntmachung.

Betr.: Bestandsaufnahme der Vorräte früherer Ernten cm Frilch- ten oder an Mehl usw.

Nach K 75 der Reichsgetreideordnung ist jeder Bewohner des Kreises, der mit Begiim des 16. Arrgust 1917 B o r r ä t e a u1 LE^&S ren Bruten an Früchten, d. s. Roggen, Weizen, Spelz lDrntel, Fesen), Emer und Einkorn, Gerste. Hafer, Erbsen ein- Meßlrch Futtererbsen aller Art <Peluschken), Bohnen einschss. Ackerbohnen, Linsen. Wicken, Buchüveizen, Hirse oder an Mehl culA Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer mch Emkorn, allern oder mit anderm Mehl gemischt, sonne an Dck-rot. Grau­pen, Grütze, Fbocken allein oder mit andern Nahrungsmitteln; gemischt mt Gewahrsam hat, verpflichtet, sie getrennt nach Arten und Eigentümern dem Komiimwrlverband anzuzeigen. Vorräte, die mit dem Beginn des 16. August 1917 unterwegs sind, sttch von den Emvfängevn uirverzüglich nach dem Empfang dem Korch? munalverband anzuzeigen.

Die AuzeigepflrckZt erstreckt sich nicht auf 1. Vorräte, die bei einem Besitzer an

v) Browetreide (Roggen, Weizen, Spelz sDinkel, Fesenj, Emer mnd Einkorn, auch in Misckiung mit Gerste), d) anderem Getreide (Gerste, Hafer).

o) Htllsenfrüchten (Erbsen einschl. Pcluschkerr, Bohnen cinschl.

Ackerbohnen Linsen und Wicken), d) Buchweizen und Hirse

einschl. der aus der betreffenden FrrrckMrt hergestellten Er­zeugnisse (Mehl, Graupen usw.) je 50 Pfund mcht über­steigen.

2., Vtorräte an aus den obengenannten Früchterr hergeftellten Er­zeugnissen, die durch einen Kommunalverbcrnd an Händler, Verarbeiter oder Verbraucher seines Bezirks nach Maßgabe der sttr den Kommnnatverband bestehendeir Bestimmungen über die Verbrauchsregeluirg bereits abgegeberr sind.

Ms Grund dieser Bestimmungen werden alte Personen, auf die die vorstehenden Bestimmrmaen Anwendimg fürden, aufgesov, dert, bis s p ä t e st e n s 20. Au g u st 19 17 die nöttgen' An­gaben auf der Bürgernrleisterei ihres Wohnorts zrr nrachen.

die Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder iver wrßentlrch unrrck-ttge oder unvollständige Angaben macht, wird Mit Gefängnis bis zu kinenr Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

G i e ß e n. den 14. August 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser vorläufiges Ausschreiberr air Sie vom 23. Juli l. Js. (Kr.-Bl. Nr. 124) enrpfehlen wir Ihnen so­fortige ortsübliche BekanntmactMirg der vorsteherrden Bestimmurr- gen. Entgegennahme der emgehendeir Meldungen, Eintrag der­selben, getrennt nach Früchten, in ein Verzeichnis, Ettrsenduirgj des Verzeichnisses oder Erstattung von Fchlbericht bis spätestens 25. d. Mts.

Gießen, 14. August 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Oe. U s i n g e r.

Zwillingsrunddruck der Brüh l' scheu Uuiv.-Buch- und Steiirdruckerei. R. Lange, Gießen.