ftxutt. Wer ast bdn BeratuuMagen die freiwiMge Abliefermtg Nicht ausführen kann, aber twt ihr Gebrauch mlachen will, ist Ve
ttel versehen, bei
quillt, UWl WH U/l
vechitigt, die Gegenstände insst einem w
fe,Mr^Zn^s^rei,seines Wohnortes bis »um 91. Ausuft 1917 emschl. abznllefern.
Es wird Auskunft trüber erteilt, ob beispielsweise der eine vder andei-e Gegenstand unter die Aufzählung des ß 2 der Be- MNMMNchung fallt, vor allem ob die Genenstcbide LUS Kupfer oder Mipferlegurnngm bestehen oder nur mit diesen überzogen sind usw
Der Sachverständige ist auch vcnsslichtet, auf Wunsch der Be- rrofsenen die Gegenstände bei diesen selbst zu besichtigen, ivenn es sich um Gegrnstände der Gruppe 8, Ziffer 17, 20, 24, 25, 26, 27, <£o, 21 ), dl imb Gruppe G, Ziffer 34 sandelt. Vorherige Ainncl- dnng nt erforderlich. Bei stärkereni Andrarrg kann ein zweiter Be- mtuugstacp angesetzt iverdeu.
81.
Von dcr Bekanntmachung betroffene Gkgersständr.
Von der Bekanntrnachung lvevden lediglich die im ß 2 namcnt- M anfgesührten Gegenstände lietroffen. Ob es sich um! solche aus ?'und Knpferlegirrungen bestehende Gegenstände oder uM solche Gegenstände handelt, bei denen Kupfer oder Kupferlegiernngen imr als Ueberzug oder Plattierimg auf Eisen, verwendet sind, läßt nch durch An fnlen oder den Magneten festst ollendie ersteren werden durch den Magneten (nid^t an ge zogen, während dies bei den letzteren dcr Fall ist.
.ß u Gruppe Ziffer 1. Bei außer Betrieb befindlichen Wa.serpnmven ist tu der Hauptsache an die in ländlichen Gemeinden viel fach still gelegten HauslvasserpuMpen gedacht worden.
^ ® r ^!.p? ? A Ziffer 2. Barriereustangen nebst Pfosten
Und Stutzen slnd die meist vor Schaufenstern, Schauschr Luken und dergl. angebrachten Schntzstcmgen, welche bezwecken, einen Zivischen- vmun zwischen dem besichtigeivden Publikum und den ausgestellten Gegenständen oder Schauftnstem »m« Sckmtze der beiden letztereir abzngrenzen. Auch koinMen diese Barrieren stau geil beispielsiveisc an Kassen haung vor, nM das Publikum zur Einhaltung eines be stimmten Weges zu zwingen.
Z" Grup Pe ü, Ziffer 6 und 10. Bei Gardinenstangen Vorhangstangen, Treppenläuferstangen u. dergl. Uluß darauf geachtet werden, daß nur solche beschlagnahmt siiid, welche ans llupfer und Knpserlegicrungeii bestehen: gerade diese Gegenstände werden! b^elsach" in mit Messlng überzogeuenr Eisenrohr ausgeführt.
.Die Ringe zu Gardiuenstangeu und die Treppenl'äuferstangen- ^udknöpse srnd dagegen fast durchweg in Kupferlegierungeu aus- gesrrhr^ Treppcnläufcrstangen-Endknöpfe faXTen auch dann unter wenn sic zu Treppenläuferstangen ans Eisen M« Messlng überzogen gehören.
Treppenläufer- und Gardinenftangen--Oesen sind nicht in die Beschwgnahme elnbezogen worden, damit diese zur Befestigung von Ersatzstangen benutzt werden können. Sie können abel', wenn sie abgettefert werden,^ zu den gleichen Preism mrd Bedingungen wie bk Treppenlauferstangen selbst migenoinnreu werden.
. .Zu u P Pe A, Z ifser 8. Selm tzstan gen und Schutzgitter vsLchen fast durchweg ausKüpfer und Kupferfegierimgem zumal )Mm dieselben irgend eine Biegung aufweisen. Eisern, mit Messing ^erzogene Gegenstände lassen sich nicht in gebogene Form bringen.! läo konnte sich höchstens darum handeln, daß vorher gebogencj erierile Gcgenstälwe, nachher galvanisch vermessingt werden, was aber m der Praxis selten ausgeführt würde.
U JH G?u,pe 8, Ziffer 19 und 29. Bei Briefkastens schilldern und Brieseinwürseii, bei Pfeiler- und Füllungsbellcidun-i Von an Fassaden sind diejeiligen ausgenoinmen worden, welche erngemauert ftnd. Fir den nleisten Fällen sind diese Gegenstände Geweckt an LteMschrauben angrschraubt, so daß dcr Ausnahmefall mcht ge g eb ar ist.
... .Zu Gruppe 8 Ziffer 20. Unter Füllungen von Geldern srnd dre Müschen den Stützen befiildlichen Auskleidung Sen, diechach m Stabivkrm, verstandni. Dieselben werden in den mersteil ^allein ersetzt werderi müssen, da vielfach die baupolizeilichen! Borschrlften besttmnlte Stababstände vorschreiben.
Tue Handleisteu sind meist airf eisernen Tragekonstruktionen aufgebracht, so daß sw ohne weiteres entbehrt werden können ZU G r n p p e 8, Z i f f e r 2 5 , 2 6 u n d 2 7. Die durch die Bckanntmachmlg betwffenen rnneren und äußeren Befteidnngeni wn Tüvon, Fenstern, Kassenschaltern usw. sind fast durchweg auf anderweitige Tragekonstruktionen aufgebracht, so daß nach iiiwn Usw. selbst noch immer brauchbar bberben. Dw Bellerdungen smd meist aufgeschraubt. Die Verschraubung rst sehr hälsskg pon außen unsichtbar ansgeführt, so daß bw Entfernung von der Rückseite aus geschehen muß
Du Gruppe 8, Ziffer 31. Türknöpfe, Türgriffe usw kömrem.entehrt tverden da solche Türknöpfe, welche zur Betäti- Wsl) f^ues ^ckstosses drelwn, ausgenonnneir find. Die Schließ Mrg^it der Türen ist denurach geloahrt.
Zu Gruppe G, Ziffer 36. Hier ist darauf zu achten m € lunamweil Gegenställde nur dann rrntcr die Bekannt Machung fallen, warm sie „Gegenstände der Schausensterdeko^ wtton mid Geschastsausstattnng"^ind. Die gleiche,! Gegenstände
fallen nicht . von Privaten
^die BekanntlnäDplg, wenp sie sich im .Besitze 8 2 .
Freiwillige Ablieferung, Stellung von Ausbaupersonal.
w hat bei der Mlidferung die genaue Adresse
^ §1?EUtümers ^gelieferten Gegenstände anzugeben.
^ bei der Abliewrmrg ein AnerkenntntsscheiN vusznhändigon, aus dem das Gewicht dcr ab gelieferten Gegend staube, der Uebenlahmepreis. die genaue Adresse des Eigen- TO??. und d.w ZahsswNe her Vorgehen. Auf Grund des Auerkcnnt- Nlsfchernes wird der darin sestgefetzte Betrag an den bezeickmeten Ergemünüer alsbald ausgezahlt, es fei denn, daß über die Person- des Berechtigten Ziveisel bcstehini.
de.^offenen nicht möglich die beschlagnahmten H lfl1 ^ freiwillig abzulieserm, iwil er sich nachweislich kcineir
zum Ausbau versel-assen ß)w.1e, so ^ 0 ^ c aut Vordruck die Nachweisung der erforderlichest
Sufskralte veantrag<ql.
Die Bezahlung der Hilfskräfte liegt dem Betroffmen selbst ob. ^ von Arbeitern und Handwerkern kommt nur für
o« Ullenstände der Gruppe 8. Lsser 17, 20. 24. 25, 26. 27, AO. 31 und der GNippe G, . Ziffer 34 in Betracht.
Dw Anträge pnd sofort einzurnche?,. « "
Gießen, den 21. Juli 1917
Großherzogliches Kreisamt Gicßem 8r. U s i n g e r.
-et r.: Freüoillige Ablieferung von EinrickstungsgegcnstLnden auS Kupfer und Kupferlegieruugen.
An Die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden . ,, ^ des Kreises.
„ .^?E>cnde Aussühnmgsbestiinnmnaen sind alsbald ortsüblich M verofseUtlichjen und dabei ausdrücklich darauf hinzuweisen daN AbtteseMMg, die den Vorteil eines höhere,! Geld- ^rloies bietet (Zulchlag von 1 Mk. für jedes abgelieferte lc§), irur 8^/fussust 1917 zulässig ist. Weiter ist darcnss auss- ?blksanr E-Imrchen, daß dw Beratungstage in der Zeit vom N, Zuli brs^ 4. August 1917 angesctzt worden sind und daß cs rauch su^ntacheu ^ ^ der Beratung ausgiebigen!
Die bei jeder Bürgermeisterei zu sammelnden fteiwillig ab- gelieferten Gegenstände dürfen von Fhuen nur dann abgetwm- men werden, »penn sw den vorgeschriebenen Anlwngezettel tragen, ^ S S? mc des seitherigen Besitzers und das Gew rau deS betreffmden Gegenstwides genau anzugeben.
Ram Absaüuß der Sammelzeit, also am 1. September 1917,
berickste;, welche Metallmenaen abgeliefcrt worden mrd wievrel Ablreserer in Betracht koinmen.
^-ehlbericht ist ebenfalls erforderlich, ire tze n, dein 21. %u\i 1917.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
Ür. Usilnger.
sind
Betr: Enrtevorschätznug im Monat Augrrst 1917
M den Oberbin girmeister zu Gießen urrd die Großl,. Burgermklstereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach der Verordnrmg des Brmbesrats vom 21. Juni 1917 fmdet m der Zeit vom 1. bis 20. Mglirst 1917 di« zweite . statt. Wegm .rhr'er Durchführung im Krerse Gießen nehmen wer Bezug auf unser Aus schreiben vom 4. Juli (Kreisblatt Nr. 112). Die crforderlrckM Zähl- papierc werden m diesen Tagen Ihnen zugehen. Sie trustlen sich, an die Großh. Zeirtralstellc für Landes natistik in Tarmstadt wenden, ivenn die Fragebogen nicht bis zum 1. August hei Ihnen ernitreffen sollt««.
Jln; auf gefüllte Fragebogen ist von den Gwßb. Büraer- merslereren spätestens am 21. August ds. H. an uns ernzusenden.
, Durchführung der Ernte vorschätzrmg kommt die Ihnen
bereits früher zugestellte ..Anweisung" in Betracht.
Greßen, den 21. Juli 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_ I. B : L ange e m a n n. ^
An den Obcrbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Bürger- meiftereien der Landgemeinden des Kreises.
In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekomnlew, daß junge [y ,m iu)‘OTten zur Erntcarbcit reklamiert rvurden, während dre Vater unter den Fahiren stehen. Es ivird darauf hingewiesen, daß rn solchen fällen unter allen Uinständen der Vater vor dem Sohne vonr Heeresdienst frergefordert , verden nrnß.
Gesuche, in denen der kriegsverwendungsfähige Sohn vor ocm oft hmter der Front befindlichen Vater zu landwirtsckMft- Ircher Arbeit reklamiert wird, bleiben künftig unbcriichfichtigt. Gießen, den 19. Juli 1917
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
Knegswir 1s cha f tsftelle.
V.: H e mm erde.
ZwiNingbrunddruck der D r ü h l'scheu Unw.-Duch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


