Ausgabe 
23.7.1917
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ftettung von Shtörtnitoeiii aus Obst vom 5. Juli 1917 Aus- rvchmen ^lassen kann, wird die Landesvbststelle bestimint. Darrnstadt, den 10. Juli 1917.

Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg*.

Bekanntmachung.

B c t r.: BezugSscheinpslicht Jüc Zellstoffriemen.

.-huf Grund dos ß 5, Ws. 1, der Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen für dre Hersteller von Zellstofsrienven und ihren Halbfabrikaten, vom 26. Juui 1917 wird Hiorrnit festgestellt, daß die von dieser Bekanntmachung betroffenen Zcllstoffriemen vom

1. August 1917 an nur noch gegen Bezugsschein der Riemenfrei- ga bestelle verkauft werden dürfen.

Berlin. den 6. Juli 1917.

Riem ensreigabe stelle.

Fr. H upfeld.

Bekanntmachung

betreffeud die Verwertung der Malnußernte im Jahr 1917.

Bonl 11. Jstli 1917.

Von verschiedenen Seiten unrb mitgeteilt, daß entgegen den Bestimmungen der Bekanntnrackmrrg vom 29. Juni 1916 über das Verbot des Abernbeus rrnreifer Walnüsse solche Rlfffe in größeres Menge abgoenrtet würden und in den Handel kämen.

Da die diesjährige Walnußernte Meder tm Interesse der Volksernährung der Oelgewinnnng zu^eführt werden soll, wird obige Bekanntmachung wiederholt in Eriuner-unq gebracht und vor Zutviderhandlnngen geioarnt. Die Großherzoglichen Meisämtes find Mrgewrcsen, alle Zuwiderharidlungen gegen die Bekannt­machung u-machsichtlich zur Anzeige und Bestrafung zu bringen. Darmstadt, den 11. IM 1917.

Großherzogliches Ministerium des Innern v. H o m b e r g k.

D e t r.: Wie oben. -

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger- meistereicn der Landgemeinden, Großh. Polizeiaint Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Die vorstehende Bekanntmachung ist mit Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 12. Juni 1917 (Kreisblatt Nr. 100) noch­mals zu veröffentlichen. Zuwiderhandlungen sind zur Anzeige Ku bringen.

Gießen, den 17. Juli 1917.

Gwßherzvgliches Kreisamt Gießen. _ Dr. U s inge r. _

Bekanntmachung.

Betr.: Gerste aus der Ernte 1917.

! Dias Direktorium der Rei'chsgetreidestelle in Berkin bat durch Erlaß vom 10. Juni 1917 darauf hingewiesen, daß dre Gerste ans der neuen Ernte restlos für den Kvmmunakverband, in dessen Bezirk sie gewachsen ist, beschlagrratznHt ist, und zwar gemäß 8 1 der Reichsgetreideordming für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 Reichsgesetzblatt Seite 507 (abgedruckt im Kreisblatt Nr. 113 und 114 vom 9. Und 10. Juli 1917). Alle Landwirte, bi <4 Gerste ernten, sind daher verpflichtet den ge­samten Ernteertrag mit alleiniger Ausnahme des Saatguts ab zu liefern.

Gießen, den 17. Juli 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Uftnger.

Betr.: Wie oben.

Am den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden de§ Kreises.

Die vorstehende Bekanntmachung ist alsbald in einer solchen Weise zu veröffentlichen, daß alle beteiligten Landwirte von ihr Kenntnis erhalten.

Das Ausschütteln der Garben und das sogenannte Klöppeln zur Gewinnung von Gerste vor dem Ausdveschen ist unzulässig und strafbar.

Gießen den 17. Juli 1917.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Betr.: Schlußscheine bei der Veräußerung von Gemüse, Obst und Südfrüchten.

An das Großh. Polizeiamt Gießen, die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden sowie die Großh. Gen­darmerie des Kreises.

Es ist beobachtet worden, daß die Ausstellung der Schluß- schöne bei Deräußenmgen von Gemüse, Obst und Südfrüchten häufig nicht in der oorgeschriebenen Weise erfolgt (s. Bekannt­machung vom 82. Mai t. Js.). Die Polizeibehörden werden an-

I gewiesen, die Durchführung der in genannter Bekanntmachung ent* tatterten Bestimmungen durch häufiges Nachfragen bei den Groß- - und Kleinhändler zu überwachen.

Gießen, den 16. J'uli 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: Langermann.

Betr.: Neues allgerneines Sachregister zum Gooßh. Regierungs­blatt VII. Teil (Jahrgänge 1912 bis 1916.)

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vorn 26. Ämi 1917.

Gießen, den 18. Juli 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: L a n g er ma n n.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen' daß junge k. v. Atannschasten zur Erntearbeit reklamiert wurden, während die Väter unter den Fahnen stehen. Es tvird darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen unter allen Umständen der Vater vor dem Sohne vom Heeresdienst freigefordcrt werden muß.

Gesuche, in denen der kriegsverwendnngsfWge Sohn r>or dem oft 'hinter der Front befindlichen Vater zu landwirtschaft> licher Arbeit reklamiert wird, bleiben künftig unberücksichtigt.

Gießen, der: 19. Juli 1917.

Grvßherzogliches Kreisanit Gießen.

Kriegswirtschaftsstelle.

I. V.: He m m e r de.

Aufnahme von Waisen!

In der L e n o i r s ch e n W a i s c n a n st a l t aus dem 2 cidjr Hofe bei 'Hessisch Lichtenau, die dazu bestimmt ist, Waisenkindes ohne Rücksicht auf das religiöse Bekeirntnis imd die Orts- oder Landesaugehörigkeit der Eltern zu erziehen, können in der Zeit vom 1. Juli Ende September 1917 wieder 20 Mädchen! Aufnahme finden.

Voraussetzungen für die Ausnahme sind:

1. Gänzliche Mittellosigkeit des Zöglings.

2. Geistige und körperliche Gesundheit des auszunc hm enden Kindes, die durch Beibringung einer Bescheinigung des Kreisarztes, nach einzuholendem Muster, nack>zuivciscn ist.

3. Ein Alter von 6 oder 7 Jahren.

Die Kinder verbleiben bis zum vollendeten 16. Lebensjahre in der Anstalt imb werden dort der natürlick-en Familie ent­sprechend in Familienkreisen erzogen, für einen späteren.

Lebensberuf unter möglichster Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten! und Neigungen vorbereitet.

Ordnungsnräßig entlassenen Zöglingen können auch in ihrem späteren Leben noch Uuterftützrulgen z. B. Ausstattung, Bei­hilfe in Unglücksfällen) zugewendet werden.

Zlusnahmegesuche sind unter Darlegung der persönlichen Ver­hältnisse innerhalb 4 Wochen, vom Tage der Ausschreibung an, an den. Unterzeichneten Schriftführer der Stiftung zu ricl^ten.

Cassel, den 30. Juni 1917.

Stiftung der Brüder George und Conrad Lenoir zur Erziehung von Waisen in Cassel.

Brunner.

wöchenü. Uebrrsicht derLsdrssaite i. S.ZtaSi Sietzen.

27. Woche. Vom 1. Juli bis 7. Ju'.i 1917. Einwohnerzahl: augeuoniiucu zu 83199. Sterblichkeitszisser: 25,13*/,^ Nach Adzug von 11 Ortsfremden: 7,85

CS starben an

Zus.

Er.

Kinder

wachsene

im l Lcdens. jahr

tooiii2 b!4 . Jahr

Masern

i

1

Diphtherie

3(2)

3(2)

Tuberkulose der Lungen

1 (0

1(1)

Krankh d. Kreislaufsorgane auderei'. Krankheiten des

2(2)

1 (1)

10)

Nervensystems

Magen- und Tarmkatarrh

3(1)

3(1)

Brechdurchfall anderen Kvaukheiteu der

1

1

Verdauungsorgane

2(2)

2(2)

Krebs

1 (1)

1 (1)

Selbstmord

MD

1(1)

and. benannten Todesursachen 1 ll)

1 (1)

-

. Summa: 16(11) 11(8) 5(3)

Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an. wie viet der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärr- nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

Veröffentlichung des Großh. Kreisgesundheitsamts Gießen.

Medizinalrat Dr. E. Walger, Großh. Kreisarzt.

R. Lange, Gießen

Zwillingsrunddruck der Brühl'schen Uu v. Buch- und Steindruckerei.