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yrdmrng übet den Verkehr mit Seifen, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln, von: 16. April 1916, wird bestimmt: Zuständige Ortsbehörden im Sinne der KH 1, 2, 4 und 7 in den Städten von über 20 000 Einwohnern smd die Oberbürgermeister, in den übrigen Städten die Bürgermeister und in den Landgemeinden die Großh. Bürgern: ei stete ien.
Darmstadt, den 30. Juni 1917.
Grobherzogliches Ministerium des Innern, v. Domberg?.
Mn den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich zu veröffentlichen und ihre Durchführung von Ihnen zu beachten.
Gießen, den 7. Juli 1917.
Großberzogliches Kreisamt Gießen.
-_ I. B.: Langermann. _
Bekanntmachung.
Betr.: Gemüse-Sammelstellen.
Um dem Mangel an Gemüse in den Städten und Industrie- Mittelpunkten zu steinern, sind aus Anregung Ihrer Königl. Hoheit der Frau Großherzogin in den Landgemeinden des Käeises Gemüse- Sammelstellen errichtet worden, die das vom Handel nicht erfaßte Gemüse der Volkse rnährung zu führen sollen.
Unter Hinweis auf die vaterländische Pflicht, die Ernäh- rüngsschwierigkeiten zu vermindern, fordern wir die Gemüseerzeugep auf, soweit wie möglich von ihrem Vorrat aller Gemüsearten an die Vertrauensleute ihrer Orte.gegen Bezahlung des Erzeugerhöchstpreises abzuführen.
Die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden wollen das Vorstehende ortsüblich bekanntmachen lassen.
Gießen, den 16. Juli 1917.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. B : Langermann.
Bekanntmachung.
Betr.. Wa > se nbüchsenge lder.
In den Gerneinden unseres Kreises sind in der Zeit vom
I. Februar 1916 bis dahin 1917 die nachverzeichneten Beträge für die Lcuchesrvaisen Kasse eingegangen:
Mendorf a. d. Lahn 2,80 M. Mendorf a. d. Lda. 0,43, Annerod 2,40. Bellersheim 2,45. Beltersliain 0,50, Bersrod 1,05, Beuern 2.10, Burchardsselben 1,70. Dorf-Gill 2, Eberftadt 1.20, Ettingshausen 1,20, Garbenteich 0 50, GeliStzansen 2 Gießen 165,07. Großen-Bnseck 9, Großer:-Linden 8,37. Grünverg 1.48, Grüningen 2,52. Harbach 1. Heichelheim 4.59. Holzheim 1, Hungen 5,93. Äeckv-Linden 8,56. Langd 2. Laasdorf 5. Lich 3.70, Lollar 1.50, Londorf 1,05, Lumda 0,70, Mamzlar 2,54, Münster 2, Mnschercheim 0,56, Rieder-Bessingen 1.04, Nonnenroth
0.45. Qneckborn 1,06. Reiskirchen 2,80. Rodheim mit Hof Graß 4.11. Rödgen 2.24. Saasen 1,02. Staufenberg 0,50, Steinbach 6.92. TreiS a. d. Da. 3, Billrngen 1.05. Watzenborn mü Stcrw, berg 5,77. Weckrrshain 6.15 Mk. Znsamrnen 282.51 Mk. Gießen, den 6. Juli 1917.
Groscherwglicheo Krersauck Gießen.
__ I. V.: Langermann. _
Betr.: Die Benutzung der Biehtoage der Gemeinde Lollar.
Gebühren - Tarif
gemäß Artikel 187 der LGO., genehmigt durch Verfügung Großh. MchristerinImS des Innern zu Rr. M. d. I. 13 086 v. 23. Juni 1917. A. Bon Ortseinwohnern.
1. für Kleinvieh als Schweine. Schafe. Kälber usw. von jedem Stück 10 Pf.,
2 . für Großvieh, Ochsen, Dihe, Rinder usw. für jedes Sttück 20 Pf., über 10 Zentner von einem jeden Stück 30 Df.
3. Für jeben anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln ustv . bis zu 3 Zentner 10 Pf. für jeden weiteren Zentner 2 Pf.
Sogleich nach stattgeftindener Megrmg sind die vvrgemerkten Wie^gebühren nebst 5 Pf. Bergüttmg an den Wiegemeister zu entrichten.
8. Bon Ortsfremden
ist für jedes Stück Vieh oder sonstige Gegenstände 20 Pf. Vergütung für jede Wckgung an bei: Wiegemeister nebst den unter Nr. A angeMwten Wiegegeldern zu bezahlen.
Bekanntmachung.
Vorstehender Tarif tritt Ln Stelle des in der Ortssatzmvg von: 6. Dezember 1912, Ziffer 5 und 6 enthaltenen Tarifes mit den: Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung im Kreis- bLatt in Kraft.
Gießen, den 14. Juli 1917.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: He m m erde. _
Bekanntmachung.
Betr.: Räude der Pferde.
Bei einen: Pferde der Küchenverwaltung des Kriegsgefangene::-
lagers, die in der Hofreite Löberstr. Nr. 3 eingestÄlt sind, ist bet Ausbruch der Räude festgestellt worden.
Gießen, den 16. Llpril 1916.
Großherzogliches Polizeiamt Gießern Hemmerde.
Betr.: Die Erhebung von Deckgeld für Bedecken t*’r Stuten in 1917.
An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Heblisten in zweifacher Ausfertigung über die in diesem Jahre von Ihnen ausgestellten Deckscheine entgegen. Wenn Deckscheine iricht ausgestellt worden sind, ist dies zu berichten. Ausgestellte und wieder znrückgegcb-ene Sck)eine müssen unter Angabe des Grundes der Rückgabe den Heblisten angeschlossen werden. Auf den für die Erhebung der ersten Rate bestimmten Heblisten ist in der Spalte „Geldbetrags der Betrag von 11 Mark für eine Stute Hess. Besitzer) cinzu-» trage::, während in dem zweiten Exemplar der Hebliste, die für Erhebung der zwecken Rate als Unterlage dienen soll, die Spalte „Geldbetrag" offen zi: lassen ist. Auch die Spalten „Nr. des Tagebuchs" uro „Bemerkungen" müssen in den beiden Heblisten frei bleiben.
Gießen, den 16. Juli 1917.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: H e m m e r d e.
Betr.: Vornahme einer gewerblichen Betriebszählung.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Grund des 8 17 des Hilssdienstgesetzes hat das Kriegs- Ministerium (Kriegsamt) die Vornahme einer gewerblichen Betriebszählung angeordnet. Die Zählung soll den Stand des deutschen Gewerbes um die Zeit des 15. August 1917, fe* einigen Punkten verglichen mit dem Stande vor .Kriegsausbruch erfassen.
Sie ist in folgender Weise durchzuführen:
1. Jeder Inhaber (ober Leiter) eines gewerblichen 93#* triebes — eines privaten sowohl rvic eines öffentlichen — ist zu befragen. Dck Erhebung umfaßt:
a) Handwerk,
b) Industrie (auch Hausgewerbe und Heimarbeit), e) Baugewerbe,
d) Handel jeder Art,
e) Bergbau, Hütten Salinen,
f) Gast- imd Schaukwirtsckxiften, Hotels, Pensionen u. dgl., ebenso Sanatorien uitb ähnlickre Einrichttlngen, soweit sie vonviegend Errvcrbszwecken des Inhabers dienen, nicht aber KrankenlMser. Lazarette mrd ähnliche ganz oder über- lviegend Wohlfahrtszwecken dienende Einrichtungen,
f ) Bersicherimgsgewerbe.
) Verkelws- und Transport-Unternehmungen, jedoch ausschließlich der Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Fern- spreclch et riebe, doch sind die Werkstätten bet riebe dieser Verkehrsanstalten stets zu zähl«:, i) Theater-, Musik- und Schcmstcllungsgewcrbe, k) Fischerei,
1) Gärtnerei, soweit sie gelverblich, nicht ackermäßig, betrieb« wird.
2. Zur Durchführung dieser Erhebrmg dienen Fragebogen, von den«: für jeden Betrieb einer bestimmt ist — jeder Filiale betrieb ist dabei als besonderer Betrieb zu zähl«:, erhält daher einen eigenen Fragebogen.
3. Die Fragebogen und Merkblätter rverden so rechtzeitig auf die Gemeinden verteilt, daß die zu befragerchen Betriebe spätestens 7 Tage vor dem Tage der Erhebrmg (15. August 1917) in: Besitze des Fragebogens sind.
Ms Maßstab für die Verteilung dient die Zahl der gerverb- lichen Betriebe, wie sie für die einzelner: Gemeinden bei der Betriebs zähin ng von 1907 ermittelt wurden, unter Zubilligung eines Zuschlages von höchstens 10 Profit. Die Fragebogen rverden Ihnen in einer entsprechenden Ar^ahl zngelwn. Bei Berleittmg der Merkblätter für die Zähler wird anznnehmen sein, daß jeder Zähler im Durchschnitt 10 Betriebe zu bearbeiten hat.
Sparsames Umgehen mit den übersandten Zählpapieren ist wegen der Papierknappheit inrbedirrgt rrotivendig Die Uickcroer- teiwng liegt Ihnen ob. Es roird schön jetzt auf die bevorstel)end« Erhebung arlsmerksam gemacht.
4. Spätestens 2 Wochen nach dem Tage der Erhebung haben die Betriebsinhaber der: ansgefüllten Frageboger: durch Ihre Hand hierher wieder einznreickien. Fehlar,zeige für Gemeinden, in denen sich keine anzeigepflichtigen Betrieb' befinden, ist stets einzw reichen.
5. Nachfordennigen von Zählpapieren nrüssen stets genau begründet fern.
Wir empfehlen Ihnen, schon jetzt di« erforderlichen Vorder«- tungen zu treffen.
Gießen, den 14. Juli 1917.
Großherzoglick)es Krcisamt Gießeri.
I. V.: H e ni m erde.
ZwillingSruuddruck der Brü h l'schen Un.v.-Buch und Cteindruckerei. R. Lange, Gießen.


