Nr. 87 36. Mai ,«»17
KreisMfltt für kn Kreis Giehen.
8«h«tts-»eb«ficht- Höchstpreis- für ©emiift. - H-udcl mit ffieinüfe, Obst und S.idtr.lcht.». - OrtSsatz.mq über die B«n„ku„n V.ehwagcn der Gemeinden Pansen und Daubrmgen, - Sachbeschädigungen durch Schuttiuder. 9 0
der
Bckauntmachttug.
fßett .: Höchstpreise für Gemüse.
Nachdern die Reichsstelle fr'ir Gemüse und Obst in Berlin durch Verjügung vom 27. April 1917 der Hessisck-eu Landesaemüsestelle m Mainz die Befugnis zur Zusammenfassung größerer Bezirke -Wecks einheitlicl)er Bestimmung auch des Groß- und Klein- yaudelspreises übertragen l>at, bestimmen wir hierdurch, daß das Gebiet des ganzen Groscherzogtums H»'ssen zum Zweck,' der Festsetzung dieser Preise zu sa mm enge saßt werden soll. Für die Fest- detzung der Preise soll die Hessische Laiidesgemüsestclle in Mainz -nständig sein. Denigemäß setzen rvir nunmehr die nachfolgenden Höchstpreise für Genküse fest:
Verzeichnis der Gc in ü sehö chst pr ei s e:
Erzeugechöchstpreis Großlrandel- Aeinmrkauf-
Bekautttmachnttg
betreffend Schlußscheme bei der Veräußermig von Gemüse Obst und Südfrüchten.
§10 der Beiordnung vo,n 3. April 1917 lautet Bei jeder Veräußerung von
a) Kohlfvrtcn aller Art, Mangold, Kohlrabi. Kohlrüben, Mai- rüden rotnc Rüben (rote Beete), Möhren. Kawtten, Telwiorr Rübeu, LchiNwrztvnrzeln, Spargel, Erbsen, Bohnen.
Toma.cn, Zcmckln.
an
nebst Unkosten per Psrmd
1. Spargel 1. Sorte . ,
2.
2 Rhabarber .
9. Erbsen . .
4. Zuckererbsen .
5. Stangenbohnen Busckwohnen Pufsbohnen .
6 Mairüben .
7. Kawtten
sv. 10. 6. ad) . . __
(v. 1 8. dis I. 9.). 15
8. Gelberitbeu, Mvl>r n'iben, Möhren ohne Kraut, bis 31. Aug.
9. Kohlrabi
(v. 20. 6. gb) . .
(v. 20. 7. ab) . .
10. FrMmißkvhl iv. 15. 7. ab) . . , - kV, 1. 9. bis 20. 9.) 10 ”
. per Stück
11. Wmlerkopftalat Sommers p salat
63 Psg. 32
10 .. 25 .. 30
25 .. 20 „ 20 „
7 „
24
12
20
15
15
höchst preis per Pfund
77 Psg. 42
13 ..
87
32
W ."
1"
26
17
13
22
17
12. Römischkohl . . 18. Spinat ab 20. 5.
14. Tomaten . . .
15. Frühwirsing . .
16. Frührotkraut
S"
per Stück
12 M.
6
per Pfund 17 ,7 17 ..
33 „
22 ..
22
Höchstpreis per Pfund
85 Psg 50
18 ,.
35 „
40 „
35 .,
M „
30 12,.
30 „
20 ..
18 (i
25 „
20 ..
20 „
15 „ per Stück 15 Psg.
per Pjrind 20 ..
20 ..
36 „
25 ..
25 ..
per Stück 15 Psg. per Pfund 26 Pfg.
10 Psg.
5 „
per Pfund , 15 ,.
15 „
- 30 „
20 „
__ 20
17. Blumenkohl je nackj Größe bis 1.20 Mk.
1ß ... per Stück per Stück
18. Endwieu ... 10 Psg. 12 Pfg.
10 . . . , pi'r Pfund Per Pfund
19. ^tecözMebeln . . 20 Pfg. 22 Pfg.
QnaUtät verstehen sich nur für marktfähige Warl'"erster
Zirwidechandlunaeu gegen diese Höchstmeise werden nach den dcs Äsctzcs b-lreffrnd Höchstpreise 4 Lg„ft
Mainz, den 18. Mai 1917.
hessische Landesgen, üsestelle in Mrainz. BerivalttmgsabteiluNg gez. Best.
An ben Oberbüraermeistcr zu Gießkn und die Großh. Bürger, mciftcrncn der Lündgemrinden des Kreises.
^Vorstehende Bekannt,uachung ist sofott ortsüblich zu vcröffent-
Gießen, den 22. Mai 1917.
Großherzogliches Kreisamt Giehen.
__ 2 V.: Hechl er.
^bst und Südfrüchten: Kn:
®" m." Vt>crbstrgk>me»st,r zu Girtzen und an dl,- Grostb Bstrgcrmeisterkikn der Landgeincindcn des Kreise^ dffent'E,^"^ dcrm"iNn°stHmg ist „i^lb ortsüblich w ’#et.
, . r\rt, 'r w rnr 1 /.flr ui ' JU/nPflUM’l, Lvmateu,
b Obst, außer Psirftscheu, Aprikosen, Weintrauben, c) Lud fruchten
n> Großhändler oder Kleinhändler, <cher bei der lieber gäbe an btcfc zum ^Zwecke der Beräußeruug l>ft der Bcr- ^^i^veu ^chem nach einem von der Reichsstelle für Gemüse mw ^ bst, Geschäftsabteilnng, vorgeschriebenen Muster (Schluß- AusferttguuE'u auszufülleu und zu unterzeickmen. ^ W* .Ansfciftignug des EußschZnes nmß m-r Env-erber und der Veräußerer bei Frühgemüse mtb Frühobst drei Monate, im übrigen acht Monate aufbeiMen und ans Verlangen den Beamten j!K l _ Mn ft ragten der NeiM, teile, der Preisprüsungs stelle der In*' a'ls öffentlichen Märkten oder
vvrleg^ gegossen ist, den- Maritaussrrlftsbeamten
.. •, S ^ ,rb ^enliise oder Obst durch Vermittlung rwn Saminelstellen ^'b«rs es der Ausstellung eines Schluß- der Veräußerung rwer Uebergabe an den Sam.nel- .[J 1 ! Ul $l- dieser hat b-et der Weitergabe einen einheitlichen Lochlußfcheiu für die loeiterveräußerte Ware anszustelleu Ter Ansswllung euies Mußscheines bedarf es ferner nicht für Ware, die em Händler nn Umherzlehc'N, auch innerhalb des eigetten -Lvohnorts, von Erzeitgern m deren Betriebs statten ankanft ™ 2 . .-V efe Beswnuumgcn treten mit dein 21. Mai 1917 in Kraft
^ ^u jind denmach bei jeder Veräußerung von Gemüse, Obst oder ^üdsrüclften an Großhändler oder Kleinhändler mrsgcuommet: allem die Veräußreung durch Erzeuger an Händler tm Um Erziehen und ausgenommen die Veräußening oder Ucber-
SMnßscheine auszustellen. Je einen bnoah' en ^ ^ ^ Veräußerer und der Erwerber anfzu^
^ ^"bler erhalten die Schlußscheine iit lveißer Farbe und ^m.,.elste.lenlc. er^ ftir die Weitergabe von Gemüse ustv. solche " ^llroter ,5arbe m Heften von, je 200 Scheinen für den chreiS
Swrik h tti % to - J,lltEC ,l,,b di° !»sHstlpLanks- In allen anderen Mlcn simd >,rünc, lose Schii,UKei»e
W6ft- in sSFM Vieser grüne,l Lcherne tonnen von den Großh Krcis. aintern und von der LandeSgcmüsesteNe br-zogen norden.'
xi* ^brordmlng vom 3. April 1917 lautet: Mit MAoms bis r«. cm cm Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mar oder mU- .einer dieser Strafen wird bestraft, wcr deu Bch- AuN^s^ dre Verpflichtung zur^Ausstellung, Aushändigung,
' l>mt Eußschünen znwiderhandelt.
^ b MußschemzwlLng, mit welchem Wt Gang der Jörne vom Erzeuger Ins zum Verbraucher verfolgt iverdeu farm
T im 21 h0 i f ? ieit Preisregeluua enuöglicht loerdern
^ IM Gesttz gegebenen Ncberivachnngsmittef werden nnt aller Lchärfe ln An,Erdung gebracht ,verden, und die mit der llÄeü Uvchung betrauten Organe j verden durch Nachfrage bei Ber- lnaucheru urw durch Einsicht der Schlußscheiue etlvaige lieber- ^?se feststelleu tinb «STcWihkJ«? W S Tin "r n <Ml Zuverlässigkeit des Großhändlers LL, bn ^uel/Mlguug zum Großhandel ivkderrufen, bei Klein- hAArKErmahnung die Schließ,mg des Betriebs
Gießen, den 22. Mai 1917
Großherzogliches Kreisamt Gießen - - _ I- V.: Hechler. _
,lfl^ÄS|g Wcrmit °E"t,i,ch-.
Grvscherzogsjches Kreisamt Gießen.
I. V.: H e m m e r d e.
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