Nr. 68 21 April. 1917
Krtisblott ffit den Kreis Gietzen.
Znhalts-Uebersicht: Verkehr mit ausländischem Mehl. - Enteignung, Ablieferung und Einziehung von Gegenständen aus Kupfer usw — Merkblatt für HilsSdienstpflichtige. — Gewährung von Familienunterstütztmflen. — Ausschließung von unzuverlässigen Personen vom
Handel. — Ablieferung von minderwertigem Rindvieh.
Betr.: Verkelw mit ausländischem Mehl.
An den Oberbürgermeister zu Gietzen und die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises, Grotzh. Polizeiamt Gietzen und die Grotzh. Gendarmerie des Kreises.
Nach der Verfügung des Präsidenten des Kriegsernährrmgs- amtes vom 7. April 1917 gelten die für das inländische Mehl und Brot bereits festgesetzten Höchstpreise auch für die ausländi - scheu Erzeugtlisse. Es ist dies ortsüblich bekannt zu machen, genau auf den Handel mit ausländischem Mehl, unter welcher Bezeichnung sich meistens hinterzogcnes inländisches Mehl verbirgt, zu achten und uns von jeder sestgestellten Menge schnellstens Mitteilung zu macheu.
Gießen, den 16. April 1917.
Groszherzogucbes tfrcidauit Gießen.
Dr. Usinger. _
Betr.: Enteignung. Ablieferung und Einziehung von Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel (Haushaltermittelungen).
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Durch Erlaß des Kriegsministeriums (Kriegsvohstoffabteilung) vorn 24. Februar 1916 zu Nr. M. 3231/10.15. K. R. A. IV. Anna de waven folgende Artsnahmen wegen der Ablieferung der be- schlagnahnrten Metallgeg«:stände getroffen rvocden.
Es konnten bis aus weiteres von der Ablieferung befreit iottben:
a) Zu § 2 Klasse A Ziffer 1:
1. Kessel aus Konditoreien mrber besonderen Voraussetzungen, , .
2. Marmeladenkespel (Mnskessel); Vü der vorhandenen Kessel,
3. Brennkessel von Hallsbrennereien. e) Zu §2 Klasse A Ziffer 3:
Wasserschifse (Grandeln und dergleichen).
Diese seither gültigen Ausnahme-Bestimmungen sind nunmehr durch Erlaß des Kriegsministeriums ! Kriegs amt) vom 10. März 1917 Nr. M. 3231/10 15. K R. % V. Angabe aufgehoben worden (Verfügung des stellv. Generalkommandos des 18. Armeekorps, Frankfurt a. M, vom 5. April 1917).
Indem wir auf unsere Umdruckversüglmg vom 2 2. März 19 16 besonders hiun-eisau, mach-on wir Sie darauf aufmerksam, daß die anfangs erwähnte IV. Angabe Ihnen im vorigen Jahre durch die Metallinobilmachnngsstelle in Berlin unmittelbar zugeschickt worden ist.
Im vorliegenden Falle 'handelt cs sich hauptsächlich trui die endgültige Ablieferung der seither belassen«: Mu?k(fsel, wovon der 5. Teil bis auf weiteres befreit war. Wir beauftragen Sic daher, innerhalb 14 Tagen ent genaues Btrzeichuis aller der jemgen Personen bei uns «nznreichcn, denen nach Beschluß Ihres Gemeinderats die erwähnten Kessel seither belass«! worden v.mren, sowie das Gewicht eines jeden einzelnen dieser Kessel.
Fehlbericht ist gleichfalls erforderlich.
Gleichzeitig ist ortsüblich bekannt zu machen, daß die Ein ziehung dieser Kessel bis spätestens zum 15. Juni d. Js. durch- geführt sein mutz. Weiter ist darauf aufmerffam zu machen, daß bis ruin Ablauf dieser Frist die bisher noch nicht abgcliefcrten oder gar verschwiegenen Du fallgegenstände abgeliesert werden können und daß sodann ditrch die Gendarmerie Nachprüfungen siattsinden sollen, pb sämtliche durch die Bekamt tmackLlNg M. 3231/10 15. K. N. A. beschlagnahmten Gegenstände abaeliefert worden sind.
Die später erforderlichen Vordrucke werden wir Ihnen durch Vermittelung unserer Konmiissionäre, der Firma „Vereinigte Getreidehändler" dahier zugehen lassen.
Kommen die Betroffenen der Verpflichtung der Ablielenmgi nicht nach, so sind die Gegenstände int Wege des Zwangs voll- streckungsVerfahrens nach § 6 der Bekanntntachmg M . 3231a./10 15. K. R. A. einzu-icheil.
Von dieser Einziehung können folgende Gegenstände ausgenommen werden:
1. daS nach Abs. 2 des ß 2 der Anweisung an die Kommunal- verbändc Nr. M. 3231a/10 15. K. R. A. bereits früher frei- gegebene Drittel der unter Klasse B, Ziffer 2 des §2, der Bekanntmachung M. 3231/10 15. K. R. A. fallenden Gegen-^"dc (Koch EZurichtungen aus Nein- N i ck e l) ;
2 . ein Brennkesscl für jede Gemeinde unter der Bdingung, daß derselbe anderen Mitbürgern des betreffenden Gemeindebczirks zum Brenn«! unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird:
3. solche in Kvch-naschinen und Herden eingebauten Warnt- wasserschisse, -blasen, -bchälder, -schartgen und dergl., welche nur durch das ?lbr«ßeu des ganzen Ofens ausgebaut ivcrden könnar;
4. solche von der neuen Einziehung betroffenen Gegenstände, für die auf Antrag der Betroffenen ein kunstgeschichtlicher oder kunstgewerblichor Wert durch die von der Laicheszentralbehördq bestimmten Sachverständigen festgestellt wird:
5. solche Gegenstände, deren Besitzer sich im Felde befind«r> soweit die beschagnälzmten Geg«tstände entiveder in Kisten verpackt auf Möbelspeichru usw. untergebrach sind, oder die Wohnung verschoss«: und den beauftragt«! Behörden nickst zugänglich ist.
Gießen, den 17. Apri! 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gieß«!.
Dr. Usinger.
Betr.: Merkblatt für Hilssdienstpflichige.
An dir Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post lassen wir Ihnen die Merkblätter zugeben. Sie wollen dieselben, soweit dies etlva noch angängig sein sollte, bei der persönlichen Meldung, im übrigen auf Verlang«! jeden nach der bezeichteten Verordnung Meldepflichtig«! aushänoigen und auch sonst für tunlichste Verbreitung des Merkblatts unter diesen Meloepslichtigen Sorge tragen.
Weitere Albdrücke können bei Bedarf bei uns unentgeltlich bo- zogen werden.
Gießen, den 16. Avril 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Ui in a er.
V e t r.: Die Geioäbrnng von Familiemmterstützungen an zur Arbeitsleistung entlassene Heercsangehörige.
An den Oberbürg rmeifLer zu Gietzen, die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgrinrirrden und die Gemeinderechner des
Kreises.
Die Truppcnkörpcr sind von dem Kriegsamt ausdrücklich angewiesen worden, in den Mrlitärpapieren der zur Arbeitsleistung; entlassenen Angehörigen einen diese Tatsache ausdrücklich aus- sprcckx'nden Vermerk ausznnehmen.
Unterstützungen sind nur daun zu gewähren, wenn sich ein: entsprechender Vermerk in den M ilitzarPa Pieren befindet. In Zwei- felsfällen ist vor Auszahlung etwaiger Unterstützungen bei den Truppenkörpern anzufragen.
Gießen, den 13. April 1917.
GroßherzoilicheS Kreisarnt Gießen.
Dr. U f ii i! g e r.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausschließung von unzuverlässigen Personen vom Handels hier: der Katharina Becker Witwe von Rödgen.
Ter Kreisausschuß bat durch Beschluß vom JL3. ds. Mts. die Katharina Becker Witwe in Rödgen chs tinzuverlässige Person vom Handel mit Butter, Eier. Käse, Milch und Geflügel ausgeschloffen.
Gießen, den 14 April 1917.
Großüerzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L a n g c r nt n n n.
Bcranrrtmilchnng.
Betr.: Verso hren gegen Louis Stern in Wieseck.
Ter Kreistv.lsschuß hat durch Beschluß vom 13. ds. Mts. dm Viehhändler Louis Stern von Mieseck als nnznverläffige Person vom Handel mit Bieb ausgeschlossen.
Gießen, den 14. April 1917.
Grotzherwgliches Kreisamt Gießen.
I. B.: L a n ger ma nn.
Bekanntmachung.
Wir ersuck)«:, in Zukunft minder wertiges Rindvieh den Vertrauensleuten nicht mehr anzu melden, sondern ohne weiteres an! den Abnah'.netagen anzuli'.sern.
Gießen, den 19. April 1917. 31736
Gderhessischer vicNandelsverband.
Der Vorsitzende: R v s e n b e r g.
Zw^i-nyseunddeuck der Brühl'scheu Nu 0.-Bub- und Steindrnckerei. N. Lange, Gießen.


