Fenier werden Kilssdienstpflichtigc benötigt zur «rldttng von A b l a d e ko m in a n d o s, die zur Vermeidung von wcrlchrsstockungen zlvecks schleuniger Entladung der Eisenbahn .wagen erforderlich sind.
Diese -lbladekommandos sollen gebildet werden auf den Bahnöfen :
rankfurt a. M. — Offenbach — Mainz — Wies JT Darm stad 1 — Worms — Altena, w ^n st p f l i cht ig e, die bei den oben angegebenen Dehörden in Dienst treten wollen und hierzu geeignet sind, werden hierdurch a u f g e f o r d c r t, sich unter Beifügung der erwrder- uchcn Personalangaben und ettvaiger Befähigungsnachweise z u E? ? * ken. D re Meldung hat bei den obengenanntes Wien st st eilen zu erfolgen und zwar bei derjeni «en, bei welcher der H il fs d ien stpfli chti g e eingestellt zu werden wünscht.
. Auch ül der Forstwirtschaft und im Fuhrgewerbe leaste o^^ugendes Bedürfnis nach Einstellung geeigneter Arbeils-
,, Lilfsdienstpflichtige, die zur Beschäftigung in diesen Wirt- Mftszwelgen geergnet find, werden aufgefordert, sich bei den öffent- tt^en Arbettsnachwersen, Landrats- bezw. Kreisämtern oder Ober- forfterelen des Bezirkes, in denen sie Anstellung suchen, zu melden.
Ferner sucht der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene zum Austausch kriegsverwendimgsfähiger Angestellten '^ufmännisch vorgebildete Personen zur alsbaldigen Einstellung. Meldestelle daselbst, Zeit 114, Personalabteilung.
Sämtliche nach dieser Aufforderung m Betracht kommende felöfn UÜeU ^ eU b<t spätestens bis 25. Januar 1917 zu er-
Interesse des Vaterlandes ist es erforderlich, daß jede Kraft sich zum Nutzen der Allgemeinheit betätigt. Es darf deshalb von den: Pflichtgefühl der HUssdienstpflichtigen Bevölke- rung erwartet werden, daß jedermann sich freiwillig für denjenigen! Posten meldet, an welchem seme Arbeitskraft zum Nutzen des Volkes am beiren ausgemitzt lverden kann.
Wer an einer der obengenannten Stellen arbeitet, dient dem Vaterland.
Der stellv. Kommandierende General: _ Riedel, Gene ralleutnant.
Bekanntmachung
zur Aenderu-ng der Msführungsbestt'mmtingen zur Verordnung des Bnndesrats über die Einfuhr von kondensierter Milch arid von Milchpulver vom 18. April 16. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl w 1392). Vom 5. Januar 1917.
Auf Grund des § 2 der Verordnung des Bundesrats über •jf ^uUchr von toiideiisierter Mich, Und vvn Milchpulver- vom 18 AprU/16. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 302, 1391) bestimme ich: '
M.W 2 bec Ausführmigsbestimmungen zur Berord- mmg des Bundesrats über die Einfuhr vvii kondensierter Milch Und von Milchpulver vour 18. April/16. Dezember 1916 (ReicM. Gesetzbl. •&. 303, 1392) erhält folgende Fassung:
.. Das Eigentum geht init dein Zeitpunkt auf die Gesell- schalt über, in dem die Uebernahmeerktärung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Geivahrsams zuacht, br Kraft ^ Bestimmung tritt nnt dem Tage der Verkündung
Berlin, den 5. Jaimar 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
___ i _ Di*. Delfseri ch.
Betr : Versorgung der Urlauber mit Fleischkarten An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grokh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Der Präsident des Kriegsernährungsämtes weist daraus hin daß beurlaubte Offiziere und Mannschaften während der Urlaubszeit auf Selb st Verpflegung angewiesen sind und deshalb au der Lebensmittelversorquna durch die Kommunalverbände teilnehmen. Sie Wunen daher nur me aus den Kops der Zivilbevölkerung entfallende Fleischmengje
wagen und Bahuhofsnürlfrlaften kann jedoch ebensv)rrenrg zugestanden werden, so daß die Urlauber während dieser Reise zum Urlaubsorte auf fleischfreie Kost zu verwaisen sind.
Gießen, den 15. Januar 1916.
Großherzogliches Krersamt Gießeu.
__ Dr. Usinger. _ •
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. III b. Tgb.-Nr. 24 577/74.53 .24 660/7440).
Bekanntmachung.
Betr. Schriftlich^' Mitteilungen in Paketen nach dem Ausland.
Das stellvertretende Generalkommando weist erneut aus dHe Verordnungen vom 27. 2.1915 betr. Verbot des Besorgens von Briefschaften der Kriegsgefangenen durch Privatpersonen und vom 1-1. 1916 betr. Sendungen iiach deui Anslande hin.
Rach der erftcren Verordnung ist jede Besorgung einer schriftlichen Mitteilung vo,i Kriegsgefangenen verboten. Insbesondere ist es strafbar, wenn den von hier aus au deutsche Kriegsgefangene ms Ausland abgehenden Paketen schriftlichse Mitteilungen hier befindlicher Kriegsgefangenen beigefügt werden.
. Die Betrcfseiiden würden sich unter Umständen dabei auch der Berhüse zürn Laildes verrat schuldig mack-en und Bestrafung wegen dieses Verbrechens zu gewärtigen haben.
Die Verordnung vom 12. 1. 1916 verbietet es, Paketen ins Ausland irgend welche schriftliche Mitteil,rngen beizufügen, die Utcht ausdrücklich als in dem Paket befindlich angegeben sind.
Demgemäß ist es auch strafbar, wenn den von hier aus an . ,"'che KricgSgesangene ins Ausland abgehenden Paketen schnft- rch.e Mitteilungen beigefügt werden.
Frankfurt a. M., den 30. Dezember 1916.
Ter stellv. Kommandierende General: ___ Riedel, Generalleutnant.
Bekanntmachung.
etr.: Zusatz von Lebensmitteln für Kranke.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nachdem die PrüfungMelle für Zusatzkarten von Lebensmitteln für den Landkreis Gießen ihre Tätigkeit ausgenommen hat. komnien Wegfall bUXd) mtUd)e Verordnung seither bewilligten Zusätze in
Es dürfen zukünftig nur Zulagen für Kranke zur Ausgabe gelangen, die von der Prüfungsstelle angewiesen find.
Gießen, den 15. Januar 1917.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
__ I. B.: La n g er ma n n.
Berichtigung.
etr.: Regelung der Beschaffung, des Absa von lebendem Vieh; hier: Satzung des Verbandes.
tl1 2* r ‘ 7 bes Kreisblattes vom 16. Januar ds. Js. ver- oNelitlMe Satzung bedarf eirier Berichtigung des § 13. Rickstig- gestellt hat er folgenden Wortlaut:
8 13.
Wenn ein Beirat gebüdet wird, -o besteht er aus zwo!) Mit- gUederii. Neun Mttglieder sverden >.wn der Großh. Provmzial- mrektwu ernarmt und zwar vier auf Vorschlag der Handelskammern aus der Zahl der m der Provinz ansässigen Viehhändler, zivei auf Vorschlag der Vandwerkstamnier aus der Zahl der in der Provinz ansässigen Metzger, drei cm? Vorschlag der Land.virtsch>rflskammer aus der Zahl der rn der Provinz ansässigen Lairdwirte. Ferner sind Mitglieder die Oberbürgernieister, bezw. Bürgermeister der drei größten Städte der Provinz.
Ter Beirat wird vom Borstcnrde nach, Bedarf, mindestens ledoch. einmal in jedem Jahre berufen. Es ist ihm ein Jahresbericht und der Geschäftsbericht vorznlegen.
Gießen, den 17. Januar 1917.
Großherzoaliches Kreisamt Giessen.
_I. B.: Hemm erde.
:s und der Preise tbech. Viehhandels-
föSffiSc SÄ meteorologische Beobachtungen der 5taüon Sieben.
Bezirk nnirmeiibfu Urlauber, die keine Fleisch,karten besitze n^ durch die Ausgabestelle der Geuremde des Urlarlbsortes gegen Vorlegung des Urlanbspasses Fleischikarten mit den der Taller des Urlaubs enttprecholiden -lbselMÜten ausgehändigt erhalten
vterbei Hub die Tage der Rückreise zuni Truppanteil in die UrlaubSdairer ein zu rechnen.
Die Ausgabe der Fleischkarten unter Vermerk der Zeit für die du Karten erteilt find, ist auf den Urlatibspässen von der Aus gabestelle eiuztitragen.
Nach, dieser Regelung können Urlauber auf der Reise von der bis zum Urlnubsvrte Fleisch,karten nicht erhalten. Das Kvurglich Lreusmcl e Krregswnnsterium gcht davon aus, daß dies mch-t er forderlich i\i, und daß eine Aenderuüg dieses Zustandes »V h ü ubaw \\ Schwierigkeiten unerwünscht ist. von ,rlersch an Urlauber ohne Entgegennahme von .vre.ul ka. teil währe'.ld der Hm reise zum Urlaubsorte in Speise
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Bed. Hinnnel
Höchste Temperatur am 16. bis 17. Jan. 1917 = 0,9° C. Niedrigste .. .. 16. „ 17. . 1917- 1.6 • <7.
Niederschlag 1,0 mm.
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