Beginn und Ende der Beschäftigung- sind in die Karte ein Anträgen; beim Ausscheiden oder Wechseln der Beschäftigung s stelle ist die Karte dem Arbeitnehmer nnansgeforderk auszuhändigerr. Jeder Ab- mnd Inga,lg Mr Beschäftigten ist der zuständigen Berteilungsstelle wöchentlich mitzudeilen.
Alle in der Karte nicht ausdrücklich vorgesehenen Eintragungen stnd verboten. i
Gewähr für eine Beschäftigung bietet die AuÄveiskarte nicht. Hede Gewährung von Beschäftigung ohne Ausweisfarte sowie jeder Mißbrauch! der Karte wird bestraft. Nur bei genauer
f nnehaltmrg dieser Borschriften .kaim auf Berücksichtigung mit eeresNäharbeiten seitens des.Reserve-Bekleidungsamtes gerechnet Werden. ^
Tie Ausstellung und Ausgabe der Ausloerskarteir hat durch die Ortsbehörden oder durch die von den Ortsbeh-örden hierzrq bestimmten Dienststellen oder ,Personen (Pfarrer, Lehrer usw.) zu erfolgen.
Ueber die ausgestellten. .Ausweiskarten sind von den Ausstellern Listen zu führen.
Bei den Landgemeinden bedarf die Uebertragung der Ausstellung an andere Dienststellen oder Personen der Genehmigung des Kreisamtes bezw. Lcmdratsamtes. ^
Mr verloren gegangene Ausweislarten dürfen Er sah. karten erst ausgestellt werden, nach,dem die ausstellende Dienststelle sich hierüber mit der zuständigen .Verteilunasstelle des Arbeitsgebers, bei der die zweite Ausfertigung der Auslveiskarte lagert, in Verbindung gesetzt hat.
Ten Arbeitgeberir werden die notwendigen Eintragungen auf der Rückseite der Answeiskarten betr. A>:fang und Ende der Beschäftigung, sowie der zugeteilten Arbeitsmenge zur Pflicht gemacht.
Tas Reserve-Belleidungsamt ist berechtigt, bei den Arbeitgebern die Ausweiskarten auf richtige Ausführung der Eintragungen prüfen zu lassen, bezw. die Karten zur Prüf eiuzu- fordern. ,
Tie Vordrucke zu den Ausweiskarten sind von dem Mitteldeutschen Arbertsnachtveis-Berband zu,Frankfurt a. M., Gr. Fried- hergerftraße 23 gegen Erstattung der Selbstkosten zu beziehen.
_ Stellv . Generlittümirmndo 18. Armeekorps.
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Mt. Illb. Tgb.-Nr. 22 837/7026.
Frankfurt a. M., 6. Tezembcr.1916. Betr.: Versendung von Paketen irach Belgien.
Verordnung.
Auf Grund des § 9d des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes vorü 11. Dezember 1915 bestimme^» ch :
Speditionsfirmen Ist es verboten, bei ihnen einzelir eingehende Pakete nach Belgien in Sanrnrelladungen weiter zu befördern.
Zuwiderhandlungen »oerdeu mit Gesänwris bis zu einem Jahre, beim Borlregeir mildernder Nur stände mft vast oder mit Geldstrafe bis m 1500 Mf. bestraft.
Der stellvertretende Komniandierende General:
Riedel, Generalientrrant.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Verordnung ist ortsüblich zu veröffentlichen, und sind Speditionsfirmen darauf hinzutoeisen.
Gießen, den 15. Dezember 1916.
Großherzogltcties öbreisamt Gießen.
Dr. Usinge r.
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Mt. III b. Tgb.-Nr. 23 593/7148.
Frankfurt a. M., den 9. Dezember 1916. Betr.: Entladung von Eisenbahnwagen.
Verordnung.
Aus Grund der §§ 4 und 9 b des Gesetzes über der: Belagerungszustand vom 4. JUni 1651 uird des Gesetzes vom II. Dezember 1915 bestimme ich: x
Den Empfängern von Wägerrladungeir auf den Eisenbahnen wird verboten, zur Entladung bestimmte Maßen über die Entladefrist hinaus stehen zu lassen, nachdenr sie eine Aufforderung der Bahnbehörde zur Entladung erhalten haben.
Im Falle einer Zuwiderhandlung tritt Bestrafung auf Grund der mrgezogenen Gesetzesbestimmungen ein; auch werden die BaKarbehörden ermächtigt, Zwangseittladung urrd Zwangszuführung der? Güter auf Kosten der Empfänger cinttetcn zu lasse!:.
Ter stellv. Kommandierende General:
Riedel, Generalleutnant.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh.
Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Verordnung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gießen, den ,15. Dezember 1916.
Gvoßherzogtrches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger. _
Bekanntmachung.
Wegen der Notwendigkeit der Beschaffung des Heues für die Heeresverwaltung wird folgendes angeordnet:
1. Tie Ausfuhr vor: Heu aus dem Kreise Gießen ist verboten.
2. Ter Verkauf innerhalb des Kreises darf uur mit unserer Genehmigung erfolgen; die Genehmigung ist durch schristliches Gesuch einzuholen.
3. Zum Aufkauf von Heu für die Heeresverwaltung ist nur
ünser Kommissionär, die Firnra „Vereinigte Getreidehändler G. m. b. H. in Gießen" befugt. Andere Händler sind nicht zu> gelassen. '»
4. Tie Lairdwirte haben verfügba^Heuvorräte bei Meldung der Enteignung zu dem für HeereslftMinrg gesetzlich festgssetztew Preise abzugebeu. (§ 4 der Verordnung des Reichsmnzlers vom 7. Oktober 1916, Kreisblatt Nr. 132.) Bei zwangsweiser Herbei- führung der Lieferung tritt eine Preisminderung von je 10 Mk. sür^die Tonne ein.
Gießen, der: 15. Dezember 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. U sing er.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich zu veröffentlichen mrd es ist für Durchführung der Lieferung zu sorgen. Irr gleicher Weise ist die Ablieferung des Strohs an die HeeresverwaKungi zu fördern.
Gießen, den 15. Tezeurber 1916.
Großherzoalrches Zvreisamt Gießen. _ Dr. II f t n q e r. _
Betr.: Sammlungen von Attgumirri und Gummtabfällen.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des
Kreises.
Sie wollen ortsüblich! bekannt machen, daß, Altgummi und Guurnriabfälle an die Sammelstelle des Roten Kreuzes in Lich, Hungen, Grüuberg, Lollar und Gießen abzuliefern sind.
Gießen, der: 12. Dezember 1916.
Großherzoqliches Kreisamt Gießen.
Dr. U sing er. ^
Monat!. Uedersicht der Todessäke in der Stadt Gießen.
Mouat November >916.
Einlvohnerzahl: angenonrmen zu 33100 (iukl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 21,39°/, .
Nach Abzug von 29 Ortsfreurde,:: 10,9°/,,.
Zus.
Kinder
Es starben an
wachsene
im l. Lebens- jabr
vom 2 btS »ö. Jahr
Angeborener Lebensschwäche 2
—
2
—
Altersschwäche
4(1)
4(1)
—
—
Diphtherie und Krupp
9(7)
KD
—
7(6)
Kenckünißen
1
—
1
T»»berkulose der Lungen
4
4
—
—-
Tuberkulose anderer Organe
2(1)
2(1)
—
—-
Aknte Miliarlnberkulose
1 (1)
MD
—
—
Lungenentzündung
3
2
—
—
Syphilis
Krankheiten der Atnmngs-
1(1)
KD
2(1)
organe
Krankheiten der Kreislaufs-
2(1)
Kl)
4(2)
organe
5(3)
—
Gehirnfchlag
anderen Krankheiten des
2(1)
2(1)
3(8)
Nervensysleins anderen Krankheiten der
4(4)
3(3)
Kl)
3(3)
Verdanungsorgane
—
—
Vlinddarmentzündnng
2 ( 2 )
«•
—
2 (2)
Krankheiten der parnorgane
3(>)
3(1)
—
—
Krebs
7(2)
7 (2)
—
—
anderen Neubildungen
3
2
—
—
Selbstmord
1
1
—
—
Verunglückung
airdercn benairnten Todes-
1
2(1)
1
KD
Ursache»»
1
—
Summa- 59(29) 44(18, 4(1) 11 (10)
Anm.: Die in Klanrmern gefetzten Ziffern geben an. wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auSivärts nach Gieß«: gebrachte Kranke kommen.
Beröfserrtlichung des Großh. KreisgesundhcitZamts Gießen.
Dr. W a l g e r, Med.-Rat.
ZwillingSrunddnick der Brühl'lcben Unw.-Buch- und Steindrnckerei. R. Lange. Dießen.


