4
§ L
Von der Mkimntmachung betroffen.' Gegenstände.
Vsil dieser' Bekanntmachu.ng iverden betvo^-en sämtliche ttoe- pairdenen und rroch weiter anfallenden, in der veigefügten Preistafel verzeichneten Bastsas oralst alle aller Arten Werg ist: nicht Mbsall im Sinne dieser Bekanntmaclnurg.
§ 2 -
Höchstpreise.
Tie von der Aktiengesellschaft Kur Verwerürng von Stoftabfällen irr Berlin für die üu § 1 bezeichneten Gegenstände zu zahlenden Preise dürfen die in der beifolgenden Pveistafel für die einzelnen Gruppen festgesetzten Preise nicht übersteigen. Diese Preise verstehen sich nur für beste Sorten, für gernege re sind entsprecheich billigere Preise &u zahlen.
Tie Höchstpreise gelten auck» für Ab fall m is chüngen, welche mehr als 50 v. H Bastfaseräbfall enthalten.
Tie Aktiengesellschaft zur Verwertung von Dtoftab fällen ist ermächtigt, im Einzelfalle für den Ankauf von besonderen Sorten der im 8 1 bezeichnrren Gegenstände, lvenn die besäen Qualitäten der entsprechenden Gruppen durch das vvrliegeiche Sortiment üb er troffen werden, die in der Preistafel festgesetzten Preise bis zur Höhe von 20 v. H. zu überschreiten.
A n m e r f u n g: Es ist genau zu beachten, daß die festge»« fetzten Höchstpreise diejenigen Preise sind, welche die AktiOrgesäl- schasr zur Verwertung von Stoffabfällen höchst-ens bezahlen darf. Für mmderwcr-tige Abfälle wird die Gesellschaft einen entsprechend mcbrigc-reu Preis bezahlen.
§ a
ZghluirgslrMttgungkn.
Tie Höchstpreise schließen die Kosten der Beförderung bis zum nächsten Güterbalmhos oder bis zur nächsten Schiftsladestelle und dir Kosten der Verladung sonne die Besorgung der Bedeckung ein. Als Vergütung für den Gebrauch der Decken dürfen höchstens! die Preise des 'Decken tarifs der Staatsei sende hn des Abgangsortes, auch bei der Verwendung eigener Decken des Verkäufers, dem Käufer in Rechnung gestellt ivevden.
Die Höchstpreise gelten für Zahlung innerhalb 14 Tagen vom Eingongstage der Rechnung brutto für netto. Die Tara darf jedoch 4 v. H. nicht übersteigen. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zu geschlagen werden.
8 4.
Ausnahmen.
Anträge ans Bewilligung von Ausnahmen sind an die Kriegs- Roh sw ft Abteilung des Königlich Preußischen Krst gsministeriurns, Berlin SW. 48, Verl. Hedemannftr. 10, zU richten. Tie Entscheidung über die Anträge belstilt sich der zuständige Militärbefehlshaber vor.
8 5.
Inkrafttreten.
Diese Beftrnntmachnng tritt mit ihrer Verkündung am 8. Sept.
*16 in Kraft
Preistafel.
Gr u p p e A
Pfennig das
Garnresde- Kilogramm
1. Reste von leinenen Garnen, roh, beste Sorte 65
2. desgleick>en gebleicht, „ „ ^ 75
3. desgleichen bunt. „ „ 55
4. desgleichen angeschmutzt, „ „ 25
5. Hanfgarnreste, „ 60
6. Hartsasercmrnreste. „ „ 50
7. Jutegarnreste, roh. „ „ ^ 55
8. Jickegarnreste, bunt ^ - „ 35
0. geuüschte Bastfasergarureste, „ 50
10. Rxlstfaseroarareste, gezwirnt, durchweg lOP'g. iveniger.
Gr u p p e ö.
Trocklmspinnabsätle. beste Sorte ..... 80
Nastwinnabfälle, gespickt, gequetscht und getrocknet,
beste Sorte .. 80
Gruppe C.
Kämmlinge, beste Sorte . . .- . 140
Gruppe D.
Kardenalställe: Bastfaserkardenabfall, geschüttelt, beste Sorte .... . . 60
Gr u p p e 8.
Wergabfall lFlneftverg) und Schivingabfall. beste Sorte 25 Gruppe 8.
Kebrtckü und Scherabfall:
1. Scherabsall Jute, beste Sorte. 20
Schevabfack anderer, beste Sorte .... 12
2 Fabrikkehricht, beste Sorte 10
Vorstehende Preise erhöhen sich bei Ablieferung geschloffener WtagenladuTlgen einer Gruppe in Mengen von mindestens 10000 Kilogramm um 5 v. H.
Frankfurt a. M., den 8. September 1916.
Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.
Bekanntmachung
betr. Zahlungsverbot usw. gegen Rumänien. Vom 28. Auanst 1916.
Auf Grund des § 7 Ms. 2 der Verordnung, betreffend Zah- lungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 (Reichs-Gv- fehlst. S. 421) und des § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Aw> Meldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 (Aöeichs-Gesetzbl. S. 63H Wird folgendes bestimnlt:
Artikel 1. Die Vorschriften der Verordnung, betreffend Zahlungs verbot gegen. England, vom 30. September 1914 werden auch auf Rumänien für anwendbar erklärt.
Die Anwendung »rnterliegt folgenden Einschränkungen:
1. Für die Frage, ob die Stundung gegen den Erwerber wirkt oder nicht (§ 2 9lbs. 2 der Verordnung) kommt eS ohne Rücksicht auf den Wohnsitz oder Zitz des ErwerberS nur darauf an, ob der Erwerb nach dem 28. August 1916 oder vorher stattgefunden hat.
2. Soweit in der Verordnung.vom 30. Septenrber 1914 auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens verwiesen wird, triftj der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung an die Stelle.
.Artikel 2. Die Vorschriften der Verordnung über die Anmeldung des im Jnlarch befindlichen Vermag ms von Angehörigen! feindlicher Staaterl vorn 7. Oktober 1915 finden insoweit, als sie sich auf die Beschränkung der Verfügung über das inländische Vermögen und das Verbot der- Abführung des Eigentums feindlicher Staatsangehöriger beziehen (§8 5 bis 11, 8 13 der Berotd-mrngst auf das Vermögen rumänischer Staatsaugehüriger Anwendung.
Artikel 3. Diese Bekannturachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 28. August 1916.
Ter Stellvertreter des stteichskanzlers.
Dr. Helfferich.
wöchesL!. Uedersicht öerLotzeMve i. tz. stützt Sichen.
34. Woche. Vom 20. bis 26. August 3916. Einwohnerzahl: angenommen zu 33100 (inkl. 1600 Mann Militär). SterblichkcitszifferKl 7,80 °/ 0 v Rach Abzug von 8 Ortsfremden: 4,71 °/ oa .
Kinder
Es starben an
Zui.
wachfene
tM , Lrdens- vo jahr
Altersschwäche
1
1
Keuchhusten
1
—
—
Kramheiten der AtmungS-
organe
1(1)
1 (1)
—
Krankheiten der Kreislauf-
organe
MD
1(1)
—
Gehirrstchlag
1
1
—
anderen Krankhetten de»
-
Nervensystems
2(2)
2(2)
—
anderen Neubildungen
Kl)
1 (1)
—
Selbstmord durch Ertränke,» 1 (1)
MD
—
Verunglückung durch Sturz
KD
1 (1)
—
anderen benannten Krank-
heilen
1(1)
1 (1)
—
Summa:
11 <8t
10 (8)
—
A n in.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, !vie viel der Todesfälle in der betreffender! Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Veroffentlichnng des Grosth. Kreis gesnndlieitsamts Gießen.
Dr. Walger, Med.-Rat.
Meteorologische Seodachümgeu der Station Sichen.
Sept. I
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Höchste Temperatur a»n 6. bis 7. Sept. 1916: ft- 80,2" 0. Niedrigste „ „ 6. ^ 7. ^ 1916: ft- 12.8 ° 0.
Niederschlag 0,0 mm.
Rotationsdruck der Brühl'sche» Untv.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


