An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Grohh. Polizei- Mut Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.
Unter Hinweis ans vorstehende Bekanntnmchung des Reichskanzlers, wäck)e an die Stelle derjenigen vonr 18. April 1916, Äbgedruckt Kreisblatt Nr. 42, getreten ist, beauftragen ioir Sie vrit ihrer Durchfühnmg und ortsüblichen Bekanntnrachung. Alle Verkäufer van Seife, Seifenpülver und fetthaltigen Waschmitteln sbü) auf die Bestimmungen, insbesondere auf N 2—6 hinzuweisen, die FabrikaEn insbesondere aus ß 1, die Wandergewerbetreibenden aus 8 5, die Friseure und Barbiere aus 8 7, die technischen Be- tvdeibe und Gewerbetreibenden, besonders die Waschanstalten auf 8 6, ebenso die in § 3 genannten Personen auf die dort angeführte Bestimmung.
Tie Polizeibehörden werden mit der Ueberwachung des Be- Vvlges der Bekanntmachung beauftragt.
. Gießen, den 31. Juli 1916.
Groß Herzog! ich es Kreisamt Gießen.
_ Dr. Usinger. __
Bekanntmachung
Über die Bewirtschaftung des Grimkerns. Vom 29. Juli 1916.
Durch die Bestimmung des Präsidenten des Kricgseriiährimgs- amtes vonr 15. Juli 1916 ist die Bewirtschaftung dcS Gcünkerns nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 3. Juli 1916 (Reichs- GeseAl. S. 649) der Rcichsgetrcidestelle überttagen worden.
Wir bringen hiermit zur allgenieiner: Kenntnis, daß das Tirck- torium der Reichsgetreidestelle den Einkauf südwestderrtscher Städte G. m. b H. in Mnnheaim znm Kornmissionär für den Aufkauf vvrr Grünkern bestellt und ermächtigt hat, Unterkomnnssionare zu errrennen und alle den Aufkauf des Grünkcrns betreffender! rveiteren' Frage»! zu regeln. Sämtliche Grün kernproduzenten haben des- Hrlb den gewonnenen Grünkern an die mit besonderen AusrvciseU vorn Einkauf sndwestdentschcr Städte G. m. b. H. versehenen Kommissionäre abzuliefenk. Ter Bedarf, den der Hersteller zu seine».- Ernährung oder zur Ernährung der Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes znrückoehalten darf, ist gemäß 8 3 dlbs. 2 der Bekanntmachung über Grünfern vonr 3. Juli 1916 ans höchstens 4 Kilogramm für den Kopf sestgesebt rvorden.
Tie Preise, zu denen die Fabriken, K'ourmunalverbände nsw. den.Grünkern zu übernehmen und abzusetzcn haben, werden demnächst geregelt.
Tarinstadt, drn 29. Jn!i1916.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
. _ v. H o m b e r g k. __
Bekanntmachung.
Bctr.: Verkehr mit Obst.
An den Oberbürgermeister zu Gicheu lind die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, an Grohh. Polizeiamt Giehen und die Grohh. Gendarmerie des Kreises.
Nachstehende Bekanntmachung ivird hiermit veröffentlicht und ist ortsüblich bekannt zu inachen.
Gießen, den 31. Juli 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Using er.
Bekanntmachung
über den Verkehr mit Obst. Vom 29. Juli 1916
Die Gültigkeit der durch unsere Bekanntmachung vom 4. Juli 1916 (Darnistädter Zeitung Nr. 155) festgesetzten Höchstpreise wird bis zum 10. August ds. Js. verlängert.
D a r m st a d t, den 29. Juli 1916.
Großherzoglichcs Ministerium des Innern. _ v. Hombergk.
Bekanntmachung.
Bc lr.: Lederkarten.
Nach den für die Abgabe von Bodcnleder nraßgebenden Bestimmungen haben die Lederhändler und Rvdstofsgenosscnsä)iafttn die Einschreibungen der Schuhmacher auf Grund der Lcderkarte in der Zeit vom 7. bi s 1 2. A u ß u ft 1 9 1 6 entgegenziinchmcn. Die Formulare zu den Knnden-Eimchreibelisten können von der Hand- -w e r k s k a ui m e r zu Darmstadt, Saalbaustraße 60, bezogen wer- lden. Es dürfen nur Einschreibungen von solchen Betrieben stattfinden, die das Schuhmacherhandwcrk innerhalb des Kauunerbezirks (Großherzogtum Hessen) ausüben. B i s s p ä t e st c n s 1 4. A u g u st i9U6 sind die Knndenlisten an die Bezirkskommissiou der Hand- wcrkskamnier zu Darmstadt, Saalbaustraßc 60, in doppelter Ausfertigung cinzurcichen. Die Lederkarten werden nach Fertigstellung an die einzelnen Bürgermeistereien von der Bezirkstommission der Handwerkskannner cingesandt und die Bürgermeistereien gleichzeitig ersucht, öffentlich bekanntzugcben, lvann die Karten, von den Schuhmachern in Empfang gcnmnmen rverden können.
Gießen, den 31. Juli 1916.
Großhcrzoglichcs Kreisamt Gießen.
Dr. U s in g er.
Bc tr.: Verteilung von billigem Bodcnleder an die Gruppe Krein- verkehr.
An den Oberbürgermeister zu Giehen und die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wie die Handwerkskammer Darmstadt mitgeteiXt l)at, muß sie sich Hur ordnungsniäßigen Versendung der Lederkarten an die Schuhmachern! erster und zur weitgehendsten Bekanntmack-nng der Einschreibtcrnnine der Mithilfe der Grohh. Bürgermeistereien! bedienen. Nach den Bestimmungen der Kontrollstelle sollen die Be zirkskommrssioncn ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben und ist daraus hmzurvirken, daß auch bei der Geschäftsführung die Unkosten aus das geringste Maß beschränkt bleiben. Der Durchführung der getroffenen Maßnahnien liegt ein dringendes öffentliches Interesse zugrunde. Wir rveisen Sie daher an, die von der Be^irks- komnkission der Handwerkskammer mr Sie hinsichtlich der Leder- Verteilung ergehenden Ersuck-cn ohne Entstehung besoudiuer Kosten m ortsüblicher Weise bekannt zu geben. Es handelt sich hierbei in der Hauptsache nur die Abgabe der Lederkarten an die ortsansässigen Schnhmacherbetriebe, sowie um BekanntMbe des von der Kontrollstelle angesetztcn EinzeickmnNgstcrmines. Die Haudtverkskarnmcr Darmstadt wird Ihnen mit einem erläuternden Schreiben die Lcder- karten nach Fertigstellung rufenden.
Gießen. den 31. Juli 1916.
Großherzoa! jedes Kreisamt Gießen.
__ Dr. Usinger.
Bctr.: Ten Verkehr mit Oelfrüchten.
An den Oberbürgermeister zu Giehen und die Grohh. Bürgermeistereien der Lnndgemeinden des Kreises.
Unter Himveis auf die Bekanntmachung vom 28. Junl 1916, Kreis bla tt Nr 69, machen wir nnederholt auf die Verpflichtung aufmerksam, daß hie anr 1. August l. Js. vorhaudenen Oel- fruchte durch die Besitzer bei Ihnen spätestens bis zum 5. August auzumelden sind. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu, 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Die bei Ihnen eingehenden Anmeldungen sind in die farbigen Vordrucke zu übertragen und diese au uns e i n z n s e n d c rr. Die spätere Mnahme darf n u r durch die Z ei i tra l gwwsse, i sch)gst der h e s s i s ch e n l a n d w i r t s ch a f t l i ch e n Konsumvereine in Da r m st a d t, die für die Provinz Oberhessen allein noch zuständig ist, erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, zur Anmeldung der Oelsrüchte in ortsüblicher Weise aufzufordern. Sollte die Llh- nähme durch die genannte Genossenschaft nicht alsbald erfolgen, so haben die Besitzer der Oelsrichte trovdem nicht das Recht, über sie frei zu verfügen. Sie sind vielrneihr verpflichtet, sie pfleglich! zu behandeln und nach Ablauf eines jeden Kaleudervierteljahres erneut unmittelbar bei Ihnen auz'umelden.
Gießen, den 3. August 1916.
Großherzoglicbes Kreisamt Gießen.
Dr. N s i n g c r.
Bekanntmachung.
Betr.: Einsendung der Kr ei Sabdeckerci Verzeichnisse: hier: die Ab- licsar-nngen im Monat Juli 1916.
An Grohh. Polizemmt Giehen und dir Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Einsendung der A ddecknui v c r-zei ckm i sse vom Monat Juli l. Js. bringen wir in Erinnerung.
Für genaueste Aufstellung wollen Sie Sorge tragen.
Gießen, den 1. August l9l6.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: Langerman n. _
Bekanntmachung.
In der Zeit vorn 15. bis 31. Juli wurden in hichiger Stadt gefunden: 3 Portemonnaies mit Inhalt, darunter eins mit einem Schlüssel, 1 Stickerei mit Garn. 1 Messer' mit Futteral, 1 Regenschirm, 1 Decke, 2 med. Lehrbücher und Geld; verloren: 1 silberne Tamenuhr mit Kette, 1 Portemonnaie! mit 5-Marksnuin, 1 silberner Zwicker, 1 Trauring mit M. H. 1. 7. 1900 gezeichnet, 1. grüne Leder Handtasche mit Inhalt: 1 Porteuiouuaic mit 2,20 Mk., Taschentuch und 5 P^stv- graphieu, gezeichnet Frl. Martin, 1 schuxirzes Porteino-nuaie mit Inhalt.
Tie Eknpsaugsbcrechtiglcn der gesuudcuen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu marl-en.
Tie ?lbholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmrttags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 31. Juli 1916.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
H e m m erde.
Drcnstuachrichtcu -es Grotzh. Krcisamts Gicheu.
Dem Heinrich Arnol d V. von Beuern ist dlrs Amt eines Fleischbeschauers ftir die Gemeinde Allertshausen übertragen worden.
Rotationsdruck der Brtthl'schen Untv.-Buch- und Stei>»druckerei. R. Lange, Gießen.


